Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2001 - T-48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2429
EuG, 13.12.2001 - T-48/98 (https://dejure.org/2001,2429)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2001 - T-48/98 (https://dejure.org/2001,2429)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - T-48/98 (https://dejure.org/2001,2429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Kartelle - Legierungszuschlag - Preisfestsetzung - Beweislast - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung der Geldbußen - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Grundsatz der Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Acerinox / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Compañia española para la fabricación inoxidables, SA (Acerinox) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 65
    1. EGKS - Kartelle - Verbot - Zuwiderhandlung - Nachweis - Obliegenheit der Kommission - Ausnahme - Teilnahme des beschuldigten Unternehmens an wettbewerbswidrigen Zusammenkünften - Umkehr der Beweislast

  • EU-Kommission

    Compañia española para la fabricación inoxidables, SA (Acerinox) gegen Kommission der Europäischen G

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Kartelle - Legierungszuschlag - Preisfestsetzung - Beweislast - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung der Geldbußen - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Grundsatz der Gleichbehandlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    EGKS-Vertrag; Wettbewerb; Kartelle; Legierungszuschlag; Beweislast; Dauer der Zuwiderhandlung; Leitlinien für die Bemessung der Geldbußen; Zusammenarbeit während eines Verwaltungsverfahrens; Grundsatz der Gleichbehandlung

  • Judicialis

    Entscheidung 98/247/EGKS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 21. Januar 1998 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache IV/35.814 ("Legierungszuschlag") betreffend ein Kartell von europäischen Herstellern von nichtrostendem Stahl, das die Modalitäten der Festsetzung ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Das von der Kommission genannte Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94 (SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 95) sei nicht einschlägig, da im vorliegenden Fall die Wirkungen des Kartells angeblich bis zum Erlass der angefochtenen Entscheidung angedauert hätten, ohne dass sie formell außer Kraft gesetzt worden seien.

    Nach der Rechtsprechung sei jedenfalls auf Kartelle, die außerKraft getreten seien, Artikel 85 EG-Vertrag bereits dann anwendbar, wenn ihre Wirkungen über ihr formelles Außerkrafttreten hinaus anhielten (Urteil SCA Holding/Kommission, Randnr. 95).

    Schließlich reicht es bei außer Kraft getretenen Kartellen für die Anwendbarkeit von Artikel 85 EG-Vertrag und analog von Artikel 65 EGKS-Vertrag aus, dass ihre Wirkungen über ihr formales Außerkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 51/75, EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 212, und SCA Holding/Kommission, Randnr. 95).

    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch zu den Faktoren, anhand deren die Schwere der Zuwiderhandlung zu beurteilen ist, je nach den Umständen auch die Menge und der Wert der Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung waren, sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens gehören (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 120 und 121, Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94, und SCA Holding/Kommission, Randnr. 176)).

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Bei der Beurteilung der Kooperation der Unternehmen darf die Kommission nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz außer Acht lassen, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist und der nach ständiger Rechtsprechung nur verletzt ist, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigtist (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Unternehmens der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und gegebenenfalls zu beenden (Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 325, Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 363, nach Einlegung der Berufung bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, und Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, Randnr. 330).

    Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn das Unternehmen in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte jede Beteiligung an einer Zuwiderhandlung bestreitet (Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 326).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Die Kommission hätte nach Meinung der Klägerin vom Umsatz und dem Marktanteil der einzelnen von der Entscheidung betroffenen Gesellschaften ausgehen müssen, wodurch die Unverhältnismäßigkeit der verhängten Geldbußen, bezogen auf die Bedeutung des "Unternehmens", hätte vermieden und die Größe, die Wirtschaftskraft der "betroffenen Unternehmen" und folglich ihr Einfluss auf den Markt angemessen hätten berücksichtigt werden können (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch zu den Faktoren, anhand deren die Schwere der Zuwiderhandlung zu beurteilen ist, je nach den Umständen auch die Menge und der Wert der Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung waren, sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens gehören (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 120 und 121, Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94, und SCA Holding/Kommission, Randnr. 176)).

    Für die Bemessung der Geldbußen sind die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung ihrer Schwere eine Rolle spielen (vgl. u. a. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 129).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Wird der Nachweis der Distanzierung nicht erbracht, kann auch die Tatsache, dass dieses Unternehmen sich nicht nach den Ergebnissen dieser Zusammenkünfte gerichtet hat, es nicht von seiner vollen Verantwortlichkeit befreien, die durch seine Beteiligung am Kartell begründet ist (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94, Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751, Randnr. 135, und vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./Kommission, im Folgenden: Zementurteil, Slg. 2000, II-491, Randnr. 1389).

    Nach der Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Unternehmens der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und gegebenenfalls zu beenden (Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 325, Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 363, nach Einlegung der Berufung bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, und Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, Randnr. 330).

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Schließlich reicht es bei außer Kraft getretenen Kartellen für die Anwendbarkeit von Artikel 85 EG-Vertrag und analog von Artikel 65 EGKS-Vertrag aus, dass ihre Wirkungen über ihr formales Außerkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 51/75, EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 212, und SCA Holding/Kommission, Randnr. 95).
  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Nach der Rechtsprechung umfasst das Verbot von Kartellen zur unmittelbaren oder mittelbaren Festsetzung von Preisen auch die Kartelle zur Festsetzung eines Teils des Endpreises (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 146).
  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch zu den Faktoren, anhand deren die Schwere der Zuwiderhandlung zu beurteilen ist, je nach den Umständen auch die Menge und der Wert der Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung waren, sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens gehören (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 120 und 121, Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94, und SCA Holding/Kommission, Randnr. 176)).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Nach der Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Unternehmens der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und gegebenenfalls zu beenden (Urteil BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 325, Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 363, nach Einlegung der Berufung bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, und Urteil Mayr-Melnhof/Kommission, Randnr. 330).
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Beschluss des Gerichtshofes vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Slg. 1998, II-813, Randnr. 163).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2001 - T-48/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Beschluss des Gerichtshofes vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Slg. 1998, II-813, Randnr. 163).
  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 15.06.1976 - 51/75

    EMI Records / CBS United Kingdom

  • EuGH, 12.07.1979 - 149/78

    Rumi / Kommission

  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag

    Das Gericht hat im Urteil Acerinox/Kommission die gegen Acerinox verhängte Geldbuße auf 3 136 000 Euro herabgesetzt.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, wird aufgehoben, soweit darin das Vorbringen der Klägerin, sie habe sich nicht auf dem spanischen Markt an der Absprache beteiligt, zurückgewiesen wird.

    2 - Urteile in den verbundenen Rechtssachen T-45/98 und T-47/98 (Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, Slg. 2001, II-3757; im Folgenden: angefochtenes Urteil oder Urteil KTS und AST/Kommission) und in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859; im Folgenden: angefochtenes Urteil oder Urteil Acerinox/Kommission).

    8 - Klageschrift von Acerinox in der Rechtssache T-48/98 (S. 9).

    24 - Klageschrift von Acerinox in der Rechtssache T-48/98 (S. 19).

    Vgl. Auch Urteil Acerinox/Kommission (Randnrn. 55 bis 66).

    Vgl. auch Urteil Acerinox/Kommission (Randnrn. 145 bis 150).

    95 - Klageschrift von Acerinox in der Rechtssache T-48/98 (Nr. 9).

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    239 Zur Rüge von SDK ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Berechnung der Geldbuße eines Unternehmens u. a. dessen Größe und Wirtschaftskraft berücksichtigen kann (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 144 angeführt, Randnr. 120, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnrn. 89 und 90).

    146 und 197, Urteil Acerinox/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

    Nach ständiger Rechtsprechung müsse die Kommission nicht nur das Vorliegen des Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 59).

    36 Nach der Rechtsprechung muss die Kommission nicht nur das Vorliegen eines Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 55, und Dunlop Slazenger/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 79).

    Wie das Gericht in seinem Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnummer 29 (Randnr. 78), festgestellt habe, sei darüber hinaus "auch die tatsächliche wirtschaftliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber und den Verbraucher wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen, zu berücksichtigen und die Geldbuße auf einen Betrag festzusetzen, der eine hinreichend abschreckende Wirkung entfaltet (Nr. 1 Abschnitt A Absatz 4 [der Leitlinien])".

    Das Gericht sei in dieser Rechtssache zu dem Ergebnis gekommen, dass die Marktanteile eines Unternehmens zwar für die Bestimmung des Einflusses von Bedeutung seien, den das Unternehmen auf den Markt habe ausüben können, aber nicht für die Schlussfolgerung entscheidend seien, dass ein Unternehmen einer mächtigen Wirtschaftseinheit angehöre (Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 88, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 139).

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Nach Nummer 1 Abschnitt A Absatz 6 der Leitlinien kann eine "sehr unterschiedliche" Größe der Unternehmen, die die gleiche Zuwiderhandlung begangen haben, eine Differenzierung bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung rechtfertigen (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 90).
  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Acerinox hat ebenfalls Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung erhoben (Rechtssache T-48/98).
  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

    Im vorliegenden Fall wird der allgemeine Grundsatz, dass die Kommission alle die Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen einschließlich ihrer Dauer beweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 55, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 36), die für ihre endgültige Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung von Einfluss sein können, nicht dadurch in Frage gestellt, dass Siemens im Rahmen des zweiten Teils des zweiten Klagegrundes ein auf die Verjährung gestütztes Verteidigungsmittel geltend macht, für das sie die Beweislast grundsätzlich selbst trägt.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle -

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Compañía española para la fabricación de aceros inoxidables SA (Acerinox) (im Folgenden: Acerinox) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihrer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 98/247/EGKS der Kommission vom 21. Januar 1998 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache IV/35.814 - Legierungszuschlag) (ABl. L 100, S. 55, im Folgenden: streitige Entscheidung) nur teilweise stattgegeben hatte.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission) wird aufgehoben, soweit es den von der Compañía española para la fabricación de aceros inoxidables SA (Acerinox) geltend gemachten Klagegrund, dass die Begründung für ihre angebliche Beteiligung an einem Kartell auf dem spanischen Markt unzulänglich sei, zurückgewiesen hat.

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

    Ferner ist Art. 81 EG anwendbar, wenn die Wirkungen eines Kartells weiter angehalten haben, ohne dass es förmlich beendet worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil ICI/Kommission, Randnr. 254, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 63).
  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

    Ferner ist Art. 81 EG anwendbar, wenn die Wirkungen eines Kartells weiter angehalten haben, ohne dass es förmlich beendet worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts, ICI/Kommission, Randnr. 254, und vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 63).
  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

    Im vorliegenden Fall wird der Grundsatz, dass die Kommission alle die Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen einschließlich ihrer Dauer beweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 55, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 36), die für ihre endgültige Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung von Einfluss sein können, nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Klägerinnen in den Rechtssachen T-123/07 und T-124/07 ein auf die Verjährung gestütztes Verteidigungsmittel geltend gemacht haben, für das sie die Beweislast grundsätzlich selbst tragen.
  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 12.07.2011 - T-113/07

    Toshiba / Kommission

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht