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Rechtsprechung
   EuG, 08.11.2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98   

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https://dejure.org/2000,8927
EuG, 08.11.2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/2000,8927)
EuG, Entscheidung vom 08.11.2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/2000,8927)
EuG, Entscheidung vom 08. November 2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/2000,8927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion - Ausschreibung - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Dreyfus / Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Weigerung der Genehmigung von Änderungen der ursprünglichen Verträge über Nahrungsmittellieferungen hinsichtlich des veränderten Wechselkurses ECU/USD; Kenntniserlangung eines betroffenen Dritten von ...

  • Wolters Kluwer

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Weigerung der Genehmigung von Änderungen der ursprünglichen Verträge über Nahrungsmittellieferungen hinsichtlich des veränderten Wechselkurses ECU/USD; Kenntniserlangung eines betroffenen Dritten von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 5 (jetzt Art. 230 Abs. 5 EGV); ; EGV Art. 190; ; Beschluss 91/658/EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 1897/92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Nichtigerklärung und Schadensersatz - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993 betreffend ein Genehmigungsverfahren für die Lieferung von Weizen nach Rußland - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 24.09.1996 - T-491/93

    Anspruch auf Schadensersatz ; Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    In den verbundenen Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98.

    Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, dass sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt, - die Entscheidung vom 1. April 1993 für nichtig zu erklären; - die Kommission zu verurteilen, ihr als Ersatz des Schadens, den sie durch diese Entscheidung erlitten hat, 7 374 023, 78 EUR zuzüglich Zinsen ab Eingang der Klage zu zahlen; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Kommission beantragt - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - in der Rechtssache T-494/93, die Nichtigkeitsklage als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen; - den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äußerungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, dass der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 24.09.1996 - T-485/93

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Mit Urteilen vom 5. Mai 1998 in den Rechtssachen C-386/96 P (Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309), C-391/96 P (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1998, I-2377) und C-403/96 P (Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2405) hat der Gerichtshof die Urteile des Gerichts, soweit darin die Nichtigkeitsanträge für unzulässig erklärt wurden, aufgehoben, die Rechtssachen zur Entscheidung über die Begründetheit an das Gericht zurückverwiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Sie erinnern insoweit an den Kontext - insbesondere an die Dringlichkeit -, in dem die Verhandlungen in der Sitzung vom 22. und 23. Februar 1993 stattgefunden hätten (vgl. insbesondere Urteil Dreyfus/Kommission vom 5. Mai 1998, Randnr. 50).

    Zwar machen die Klägerinnen geltend, dass das Schreiben des Generaldirektors der GD VI im Kontext der damaligen Dringlichkeit zu verstehen sei, auf den der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 5. Mai 1998 hingewiesen habe (vgl. z. B. Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 50).

    Er hat festgestellt, dass "davon ausgegangen werden [durfte], dass der Liefervertrag nur nach Maßgabe der Verpflichtungen, die die Gemeinschaft ... übernommen hatte, geschlossen werden konnte" (u. a. Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 50), und dass "die Bezahlung der Getreidelieferungen nur mit den finanziellen Mitteln erfolgen konnte, die den Käufern von der Gemeinschaft ... zur Verfügung gestellt wurden" (a. a. O., Randnr. 51).

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Die Haftung der Gemeinschaft ist an das Zusammentreffen mehrerer Bedingungen geknüpft; sie setzt die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens,das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden voraus (u. a. Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Indem die Kommission am 1. April 1993 einen entgegengesetzten Standpunkt eingenommen habe als zuvor zu den gleichen Punkten, habe sie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 74).
  • EuG, 10.02.1994 - T-468/93

    Erhebung einer Nichtigkeitsklage ; Herabsetzung eines Zuschusses ; Anspruch auf

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Der Begriff "genaue Kenntnis" bedeutet nicht Kenntnis sämtlicher Bestandteile der Entscheidung, sondern Kenntnis von ihrem wesentlichen Inhalt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache T-468/93, Frinil/Kommission, Slg. 1994, II-33, Randnr. 32).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Hilfsweise erinnert die Kommission daran, dass die durch Artikel 190 des Vertrages vorgeschriebene Begründung von der Natur des betreffenden Rechtsakts abhänge (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnrn.
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Nach ständiger Rechtsprechung hat Anspruch auf Vertrauensschutz jeder Einzelne, der sich in einer Situation befindet, aus der sich ergibt, dass die Gemeinschaftsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, T-266/97, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 71).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-403/96

    Glencore Grain / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-391/96

    Compagnie Continentale (France) / Kommission

  • EuGH - C-357/93 (anhängig)

    Compagnie Continentale / Kommission

  • EuGH - C-343/93 (anhängig)

    Richco Commodities / Kommission

  • EuGH - C-311/93 (anhängig)

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 (Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch M.-J. Jonczy und T. van Rijn als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Unternehmen Glencore Grain Ltd, früher Richco Commodities Ltd, (nachfolgend: Glencore) und Compagnie Continentale (France) SA (nachfolgend: Compagnie Centrale) haben mit zwei Rechtsmittelschriften, die am 19. Januar 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 (Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, nachfolgend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993, die Zusätze zu den Verträgen der Rechtsmittelführerinnen mit der Firma Exportkhleb nicht zu genehmigen (nachfolgend: streitige Entscheidung), und auf Ersatz der angeblich durch die Entscheidung entstandenen Schäden abgewiesen hat.

    Die Rechtssachen wurden unter den Nummern T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Rechtssache T-491/93.

    Mit Urteil vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) wies das Gericht die Nichtigkeitsklage von Glencore als unzulässig ab und wies die von der Kommission gegen die Schadensersatzklage erhobene Einrede der Unzulässigkeit zurück.

    Rechtssache T-494/93.

    Mit Urteil vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) wies das Gericht die Nichtigkeitsklage der Compagnie Continentale als unzulässig ab.

    Diese Rechtssache wurde unter der Nummer T-61/98 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung verband das Gericht die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung.

    Die Klagen in den Rechtssachen T-491/93, T-494/93 und T-61/98 wurden daher insgesamt abgewiesen.

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Diese Angaben können nicht Zusicherungen gleichgestellt werden, durch die bei ihm begründete Erwartungen geweckt worden wären (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, Randnr. 85).
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Was die Rüge der Verletzung des Vertrauensschutzes angeht, kann sich nach ständiger Rechtsprechung auf diesen Schutz, der einen der fundamentalen Grundsätze der Gemeinschaft darstellt, jeder Einzelne berufen, der sich in der Situation befindet, aus der sich ergibt, dass die Gemeinschaftsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-266/97, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 71, und vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, Randnr. 85).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. November 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98(2).

    L 144, S. 21.9: - Urteile in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157).

  • EuG, 15.05.2019 - T-262/17

    Metrans/ Kommission und INEA

    Das von der Klägerin ebenfalls angeführte Urteil vom 8. November 2000, Dreyfus/Kommission (T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, EU:T:2000:255), befasst sich nicht mit der Frage des Fehlens eines sicheren Zeitpunkts für den Erhalt einer Mitteilung.
  • EuG, 08.11.2000 - T-509/93

    Glencore Grain / Kommission

    Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 und T-509/93 nach Anhörung der Parteien aufgrund ihres Zusammenhangs zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.
  • EuG, 16.03.2005 - T-283/02

    EnBW Kernkraft / Kommission - Programm TACIS - In Zusammenhang mit einem

    92 Was das von der Klägerin angeführte Telefongespräch mit Herrn Korsak, dem für die Kommission tätigen Procurement Manager, angeht, das nach Übersendung des ersten Entwurfs des vierten Vertrages an die Kommission im Frühjahr 1998 stattgefunden haben soll und aus dem die Klägerin schließen zu können glaubte, dass die Unterzeichnung des Vertrages unmittelbar bevorstehe, so ist festzustellen, dass sich in den Akten keine Beweise dafür finden, dass die von der Kommission bestrittenen mündlichen Zusicherungen tatsächlich gegeben wurden, und erst recht nicht dafür, dass sie die erforderlichen Merkmale aufwiesen, um ein berechtigtes Vertrauen zu wecken (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, Randnr. 87).
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Rechtsprechung
   EuG, 24.09.1996 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8427
EuG, 24.09.1996 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/1996,8427)
EuG, Entscheidung vom 24.09.1996 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/1996,8427)
EuG, Entscheidung vom 24. September 1996 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/1996,8427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Nichtigkeitsklage; Natürliche oder juristische Personen; Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen; Abwicklung eines Darlehens der Gemeinschaft für die Sowjetunion und ihre Republiken; An den Darlehensnehmer gerichtete Entscheidung der Kommission, mit ...

  • Wolters Kluwer

    Nahrungsmittelhilfe und medizinische Hilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken; Gewährung eines mittelfristigen Darlehens; Fristgemäße Erhebung der Nichtigkeitsklage; Rücksicht auf die räumliche Entfernung für einen in Frankreich niedergelassenen Kläger ; Einholung ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173 Absatz 5; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1 Buchstabe c

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    25 Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    26 Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    35 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    37 Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, daß sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    40 Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt,.

    - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen;.

    - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen;.

    83 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    107 Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äusserungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    121 In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, daß der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 08.11.2000 - T-61/98

    Dreyfus / Kommission - Auswärtige Beziehungen

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    Diese Rechtssache ist unter der Nummer T-61/98 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    33 Durch Beschluß des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichts vom 11. Juni 1998 sind die Rechtssachen T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    35 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    37 Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, daß sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    41 Die Klägerin in den verbundenen Rechtssachen T-494/93 und T-61/98 beantragt,.

    - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen;.

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    84 Indem die Kommission am 1. April 1993 einen entgegengesetzten Standpunkt eingenommen habe als zuvor zu den gleichen Punkten, habe sie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstossen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 74).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so daß er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    85 Nach ständiger Rechtsprechung hat Anspruch auf Vertrauensschutz jeder Einzelne, der sich in einer Situation befindet, aus der sich ergibt, daß die Gemeinschaftsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, T-266/97, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 71).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    104 Nach Auffassung der Klägerinnen hat die Kommission die Begründungspflicht im Sinne von Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) verletzt (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Aiways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn. 89 und 95).
  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so daß er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    112 Hilfsweise erinnert die Kommission daran, daß die durch Artikel 190 des Vertrages vorgeschriebene Begründung von der Natur des betreffenden Rechtsakts abhänge (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnrn. 34 und 35) und dabei der Rahmen, in dem der Rechtsakt erlassen worden sei, berücksichtigt werden müsse.
  • EuG, 10.02.1994 - T-468/93

    Erhebung einer Nichtigkeitsklage ; Herabsetzung eines Zuschusses ; Anspruch auf

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    Der Begriff "genaue Kenntnis" bedeutet nicht Kenntnis sämtlicher Bestandteile der Entscheidung, sondern Kenntnis von ihrem wesentlichen Inhalt (vgl. in diesem Sinne Beschluß des Gerichts vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache T-468/93, Frinil/Kommission, Slg. 1994, II-33, Randnr. 32).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so daß er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Compagnie Continentale / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-403/96

    Glencore Grain / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-391/96

    Compagnie Continentale (France) / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
  • EuGH - C-357/93 (anhängig)

    Richco Commodities / Kommission

  • EuGH - C-343/93 (anhängig)

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH - C-311/93 (anhängig)

    Anspruch auf Schadensersatz ; Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    - die Urteile des Gerichts vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-509/93 insoweit aufzuheben, als in ihnen die Klagen von Dreyfus, Continentale und Glencore auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 1. April 1993 und die Klage von Glencore auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 12. Juli 1993 als unzulässig abgewiesen werden, und diese Klagen für zulässig zu erklären;.

    (2) - Urteile vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und in der Rechtssache T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157).

    Wie das Gericht bemerkt, hatten die Unzulässigkeitseinreden der Kommission hingegen nicht das Fehlen eines individuellen Interesses der Klägerinnen zum Gegenstand (vgl. die in den Fußnoten 2 und 4 zitierten Urteile in der Rechtssache T-485/93, Randnr. 48, in der Rechtssache T-491/93, Randnr. 49, in der Rechtssache T-494/93, Randnr. 49, und in der Rechtssache T-509/93, Randnr. 41).

    (20) - Vgl. die in den Fußnoten 2 und 4 zitierten Urteile Dreyfus/Kommission, Randnrn.

    (21) - Vgl. die in Fußnote 2 zitierten Urteile Dreyfus/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 08.11.2000 - T-485/93

    Dreyfus / Kommission

    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Mit Urteilen vom 5. Mai 1998 in den Rechtssachen C-386/96 P (Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309), C-391/96 P (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1998, I-2377) und C-403/96 P (Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2405) hat der Gerichtshof die Urteile des Gerichts, soweit darin die Nichtigkeitsanträge für unzulässig erklärt wurden, aufgehoben, die Rechtssachen zur Entscheidung über die Begründetheit an das Gericht zurückverwiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Sie erinnern insoweit an den Kontext - insbesondere an die Dringlichkeit -, in dem die Verhandlungen in der Sitzung vom 22. und 23. Februar 1993 stattgefunden hätten (vgl. insbesondere Urteil Dreyfus/Kommission vom 5. Mai 1998, Randnr. 50).

    Zwar machen die Klägerinnen geltend, dass das Schreiben des Generaldirektors der GD VI im Kontext der damaligen Dringlichkeit zu verstehen sei, auf den der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 5. Mai 1998 hingewiesen habe (vgl. z. B. Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 50).

    Er hat festgestellt, dass "davon ausgegangen werden [durfte], dass der Liefervertrag nur nach Maßgabe der Verpflichtungen, die die Gemeinschaft ... übernommen hatte, geschlossen werden konnte" (u. a. Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 50), und dass "die Bezahlung der Getreidelieferungen nur mit den finanziellen Mitteln erfolgen konnte, die den Käufern von der Gemeinschaft ... zur Verfügung gestellt wurden" (a. a. O., Randnr. 51).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberaterin Marie-José Jonczy und durch Nicholas Khan, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF.

    (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 28. November 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der an die Vnesheconombank gerichteten Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993 abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Nichtigkeitsklage der Société Louis Dreyfus & Cie.

  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Selbst wenn der Erlaß der Verordnung Nr. 2340/90 durch den Rat als "willkürlicher Beschluß" "einiger Regierungen" im Sinne des Gesetzes Nr. 57 anzusehen wäre, ist der Klägerin, die die Beweislast trägt (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Januar 1976 in der Rechtssache 40/75, Produits Bertrand, Slg. 1976, 1, und des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93, Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101, Randnr. 69) rechtlich nicht der Beweis gelungen, daß der Erlaß dieses Gesetzes als Vergeltungsmaßnahme eine bei gewöhnlichem Geschehensablauf objektiv vorhersehbare Folge des Erlasses dieser Verordnung war.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    L 144, S. 21.9: - Urteile in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157).

    10: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen C-386/96 P (Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309), C-391/96 P (Compagnie Continentale [France]/Kommission, Slg. 1998, I-2377) und C-403/96 P (Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2405).

  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97

    Unifrigo / Kommission

    Die Klägerinnen führen aus, entgegen der Auffassung der Kommission sei derSchadensersatzantrag nicht unzulässig (Urteil des Gerichts vom 24. September 1996in der Rechtssache T-485/93, Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101, Randnr. 73).
  • EuG, 03.05.2016 - T-17/16

    MS / Kommission

    C'est uniquement dans le cas où un recours en indemnité tendrait en réalité au retrait d'une décision individuelle destinée aux parties requérantes et devenue définitive - de sorte qu'il aurait le même objet et le même effet qu'un recours en annulation - que ce recours en indemnité pourrait être considéré comme un détournement de procédure (arrêts du 26 février 1986, Krohn Import-Export/Commission, 175/84, Rec, EU:C:1986:85, points 26, 32 et 33 et du 24 septembre 1996, Dreyfus/Commission, T-485/93, Rec, EU:T:1996:126, point 68).
  • EuG, 27.06.2000 - T-72/99

    Meyer / Kommission

    Dies gilt nicht, wenn mit der Schadensersatzklage in Wirklichkeit die Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird und sie somit einen Verfahrensmißbrauch darstellt (Urteil des Gerichts vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93, Dreyfus/Kommission, Slg, 1996, II-1101, Randnrn.
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Rechtsprechung
   EuG, 24.09.1996 - T-491/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13028
EuG, 24.09.1996 - T-491/93 (https://dejure.org/1996,13028)
EuG, Entscheidung vom 24.09.1996 - T-491/93 (https://dejure.org/1996,13028)
EuG, Entscheidung vom 24. September 1996 - T-491/93 (https://dejure.org/1996,13028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz ; Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Rahmenvereinbarung über die Gewährung des Darlehens

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    59 Zwar habe der Gerichtshof den Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber der Nichtigkeitsklage aufgestellt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, unter Abänderung der Lösung im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31); die Schadensersatzklage bleibe jedoch unzulässig, wenn es bei ihr in Wirklichkeit nicht um das Schadensersatzverlangen, sondern um die Gültigkeit der Handlung gehe.

    Zum anderen lässt sich, wie der Gerichtshof in seinem angeführten Urteil CMC/Kommission in bezug auf eine Ausschreibung im Rahmen des Abkommens von Lomé entschieden hat, in einer Situation wie im vorliegenden Fall nicht ausschließen, daß durch Handlungen oder durch das Verhalten von Dienststellen oder einzelnen Beamten der Kommission Dritte geschädigt werden.

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Angesichts der Erwägungen des Gerichtshofes im Urteil vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70 (International Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411) sei es also durchaus die Entscheidung der Kommission, die die Klägerin unmittelbar betreffe.
  • EuGH, 01.07.1965 - 106/63

    Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    42 Erstens habe der Gerichtshof im Urteil vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer, Slg. 1965, 548) entschieden, daß ein einzelner von einer Entscheidung eines Organs unmittelbar betroffen sei, wenn diese Entscheidung an die Stelle einer Entscheidung der nationalen Behörde trete.
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Ihre Klage gemäß Artikel 215 des Vertrages unterscheide sich von der Nichtigkeitsklage im übrigen dadurch, daß sie nicht auf die Aufhebung der Entscheidung gerichtet sei, sondern auf den Ersatz des von der Gemeinschaft verursachten Schadens (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753).
  • EuGH, 10.07.1984 - 126/83

    STS / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83 (STS/Kommission, Slg. 1984, 2769) entschieden habe, werde durch Artikel 120 des Abkommens von Lomé der Grundsatz aufgestellt, daß die Mitgliedstaaten für die Durchführung der Vorhaben und Aktionsprogramme ausschließlich verantwortlich seien.
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    45 Viertens ergebe sich aus der Natur und der Tragweite der Entscheidung der Kommission, daß die Klägerin unmittelbar betroffen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393).
  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    65 Es ist jedoch als Ausnahme von dem aufgestellten Grundsatz entschieden worden, daß die Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage dann zur Unzulässigkeit der Schadensersatzklage führt, wenn mit der Schadensersatzklage in Wirklichkeit die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird (Urteil des Gerichtshofes Krohn/Kommission, a. a. O., Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 59) und sie somit einen Verfahrensmißbrauch darstellt.
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    59 Zwar habe der Gerichtshof den Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber der Nichtigkeitsklage aufgestellt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, unter Abänderung der Lösung im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31); die Schadensersatzklage bleibe jedoch unzulässig, wenn es bei ihr in Wirklichkeit nicht um das Schadensersatzverlangen, sondern um die Gültigkeit der Handlung gehe.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    59 Zwar habe der Gerichtshof den Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber der Nichtigkeitsklage aufgestellt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, unter Abänderung der Lösung im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31); die Schadensersatzklage bleibe jedoch unzulässig, wenn es bei ihr in Wirklichkeit nicht um das Schadensersatzverlangen, sondern um die Gültigkeit der Handlung gehe.
  • EuGH - C-343/93 (anhängig)

    Richco Commodities / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    22 Unter diesen Umständen hat die Klägerin mit Klageschrift, die am 5. Juli 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, die vorliegende Klage erhoben, die unter der Nummer C-343/93 in das Register eingetragen worden ist.
  • EuG, 08.11.2000 - T-485/93

    Dreyfus / Kommission

    In den verbundenen Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98.

    Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, dass sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt, - die Entscheidung vom 1. April 1993 für nichtig zu erklären; - die Kommission zu verurteilen, ihr als Ersatz des Schadens, den sie durch diese Entscheidung erlitten hat, 7 374 023, 78 EUR zuzüglich Zinsen ab Eingang der Klage zu zahlen; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Kommission beantragt - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - in der Rechtssache T-494/93, die Nichtigkeitsklage als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen; - den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äußerungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, dass der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 24.09.1996 - T-485/93

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    25 Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    26 Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    35 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    37 Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, daß sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    40 Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt,.

    - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen;.

    - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen;.

    83 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    107 Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äusserungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    121 In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, daß der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    Ausserdem haben Glencore (nur in der Rechtssache T-491/93 betreffend die Entscheidung vom 1. April 1993) und Dreyfus Klagen auf Ersatz der materiellen Schäden erhoben, die die Kommission ihnen angeblich durch ihre (angeblich rechtswidrige) Weigerung zugefügt hatte, die Änderungen der mit Exportkhleb geschlossenen Lieferverträge zu genehmigen.

    Nach Einreichung der vorliegenden Rechtsmittel durch Dreyfus und Glencore ist das Verfahren in den Rechtssachen T-485/93 und T-491/93 mit Beschlüssen vom 27. Januar 1997 und 26. Februar 1997 ausgesetzt worden.

    Vor allem sind beim Gericht noch die Verfahren T-485/93 und T-491/93 wegen der Schadensersatzklagen von Dreyfus und Glencore nach den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 EG-Vertrag anhängig.

    - die Urteile des Gerichts vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-509/93 insoweit aufzuheben, als in ihnen die Klagen von Dreyfus, Continentale und Glencore auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 1. April 1993 und die Klage von Glencore auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 12. Juli 1993 als unzulässig abgewiesen werden, und diese Klagen für zulässig zu erklären;.

    (2) - Urteile vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und in der Rechtssache T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157).

    Wie das Gericht bemerkt, hatten die Unzulässigkeitseinreden der Kommission hingegen nicht das Fehlen eines individuellen Interesses der Klägerinnen zum Gegenstand (vgl. die in den Fußnoten 2 und 4 zitierten Urteile in der Rechtssache T-485/93, Randnr. 48, in der Rechtssache T-491/93, Randnr. 49, in der Rechtssache T-494/93, Randnr. 49, und in der Rechtssache T-509/93, Randnr. 41).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-403/96

    Glencore Grain / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch B. J. Drijber und N. Khan, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF.

    Die Glencore Grain Ltd, ehemals Richco Commodities Ltd (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Dezember 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der an die Vnesheconombank gerichteten Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993 abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Nichtigkeitsklage der Société Glencore Grain Ltd, ehemals Richco Commodities Ltd, als unzulässig abgewiesen wird.

  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    26, 32 und 33, sowie Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Randnr. 7, und Urteil des Gerichts vom 24. September 1996, in der Rechtssache T-491/93, Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131, Randnrn.
  • EuG, 08.11.2000 - T-494/93

    Dreyfus / Kommission - Auswärtige Beziehungen

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • EuG, 08.11.2000 - T-61/98

    Dreyfus / Kommission - Auswärtige Beziehungen

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • EuG, 24.09.1996 - T-61/98

    Nahrungsmittelhilfe und medizinische Hilfe für die Sowjetunion und ihre

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • EuG, 24.09.1996 - T-491/98

    Nahrungsmittelhilfe und medizinische Hilfe für die Sowjetunion und ihre

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
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