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   EuG, 10.07.1990 - T-51/89   

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EuG, 10.07.1990 - T-51/89 (https://dejure.org/1990,3044)
EuG, Entscheidung vom 10.07.1990 - T-51/89 (https://dejure.org/1990,3044)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - T-51/89 (https://dejure.org/1990,3044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Tetra Pak Rausing SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Verhältnis zwischen den Artikeln 85 und 86 - Gruppenfreistellung und Anwendbarkeit des Artikels 86.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Verhältnis zwischen den Artikeln 85 und 86 - Gruppenfreistellung und Anwendbarkeit des Artikels 86.

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1991, 903
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    Sie stützt sich insoweit auf das Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86 ( Ahmed Säed Flugreisen u. a./Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Slg. 1989, 803, insbesondere Randnrn. 37, 42 und 46 ), wo der Gerichtshof ausgeführt habe, daß eine mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung insbesondere dann festgestellt werden könne, wenn es einem Unternehmen in beherrschender Stellung gelinge, Konkurrenten oder Kunden unangemessene Vertragsbedingungen aufzuzwingen.

    Der Gerichtshof habe in dieser Rechtssache ausdrücklich erklärt, daß für die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung keine wie auch immer geartete Freistellung gewährt werden könne ( Urteil in der Rechtssache 66/86, a. a. O., Randnr. 32 ).

    Der Gerichtshof hat diesen Standpunkt in seinem Urteil in der Rechtssache 66/86 ( Säed ) bestätigt, indem er ausgeführt hat, daß in bestimmten Fällen "die Artikel 85 und 86 durchaus nebeneinander anwendbar sein (( können ))" ( a. a. O., Randnr. 37 ).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in dem von der Klägerin angeführten Urteil in der Rechtssache 66/86 ( Säed ) entschieden hat, daß "die Anwendung von Fluglinientarifen, die sich aus bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen ergeben, unter bestimmten Umständen eine mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem fraglichen Markt darstellen kann, und zwar insbesondere dann, wenn es einem Unternehmen in beherrschender Stellung gelungen ist, anderen Verkehrsunternehmen die Anwendung überhöhter oder übermässig niedriger Tarife oder aber die Anwendung eines einzigen Tarifs auf einer bestimmten Linie aufzuzwingen" ( a. a. O., Randnr. 46 ).

    Artikel 86 schließt dagegen bereits aufgrund seines Gegenstands ( Mißbrauch ) jede Möglichkeit einer Ausnahme von dem in ihm angeordneten Verbot aus ( siehe Urteil in der Rechtssache 66/86, Säed, a. a. O., Randnr. 32 ).

    42 Das Gericht stellt hierzu fest, daß die Verbotsvorschriften des Artikels 86 nach ständiger Rechtsprechung "unmittelbare Wirkung (( haben )) und... Rechte der einzelnen (( begründen )), welche die nationalen Gerichte zu wahren haben" ( Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 18; siehe auch die Urteile in der Rechtssache 127/73, BRT/SABAM, a. a. O., Randnr. 16, und in der Rechtssache 66/86, Säed, a. a. O., Randnr. 32 a. E.).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    Er hat in einem solchen Fall mit folgenden Worten ausgeführt, daß es der Kommission freistehe, die eine oder die andere Vorschrift auf das streitige Verhalten anzuwenden : "Daß Verträge... (( ebensogut )) unter Artikel 85, insbesondere unter seinen Absatz 3, fallen können, schließt die Anwendung von Artikel 86 jedoch nicht aus... In diesen Fällen steht es der Kommission insbesondere unter Berücksichtigung der Art der wechselseitig übernommenen Verpflichtungen und der wettbewerbsmässigen Stellung der Vertragspartner auf dem einschlägigen Markt oder den einschlägigen Märkten frei, ein Verfahren nach Artikel 85 oder nach Artikel 86 durchzuführen" ( Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461, Randnr. 116 ).

    Diese Auslegung kann sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes stützen, wonach der Begriff des Mißbrauchs ein objektiver Begriff ist, der "die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung (( erfasst )), die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, welche von den Mitteln eines normalen Produkt - oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Marktbürger abweichen" ( Urteil in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 91 ).

    35 Die Kommission trägt dagegen vor, das System der Gruppenfreistellungsverordnungen - einschließlich der Vorschriften, die auf das Bestreben zurückgingen, den Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten - betreffe nur die Anwendung des Artikels 85. Artikel 86 stelle ein Verbot auf, das von dem Zeitpunkt an anwendbar sei, in dem der Verstoß begangen werde; Rechtssicherheit könne, wie der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 85/76 ( Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 134 ) ausgeführt habe, hinsichtlich der Anwendung dieses Artikels dadurch erlangt werden, daß ein Antrag auf Erteilung eines Negativattests gemäß Artikel 2 der Verordnung Nr. 17 gestellt werde.

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    Sie trägt vor, wenn Artikel 86 auf ein Verhalten, das unter eine Gruppenfreistellung falle, anwendbar wäre, wären nach dem vom Gerichtshof im Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73 ( BRT/SABAM, Slg. 1974, 51 ) bekräftigten Grundsatz der unmittelbaren Wirkung des Artikels 86 die nationalen Gerichte dafür zuständig, ein von der Kommission freigestelltes Verhalten nach Artikel 86 zu untersagen.

    42 Das Gericht stellt hierzu fest, daß die Verbotsvorschriften des Artikels 86 nach ständiger Rechtsprechung "unmittelbare Wirkung (( haben )) und... Rechte der einzelnen (( begründen )), welche die nationalen Gerichte zu wahren haben" ( Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 18; siehe auch die Urteile in der Rechtssache 127/73, BRT/SABAM, a. a. O., Randnr. 16, und in der Rechtssache 66/86, Säed, a. a. O., Randnr. 32 a. E.).

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    Da die Befreiung einen "positiven Eingriff" darstelle, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 ( Wilhelm/Bundeskartellamt, Slg. 1969, 1, Randnr. 5 ) - allerdings zum Verhältnis von Artikel 85 Absatz 3 zu den nationalen Wettbewerbsvorschriften - ausgeführt habe, könne ein Verhalten nicht nach Artikel 85 Absatz 3 ausdrücklich gestattet und nach Artikel 86 verboten sein.

    Dies wäre nach Ansicht der Klägerin der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts abträglich, deren Bedeutung der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 14/68 ( Wilhelm, a. a. O., Randnr. 9 ) betont habe.

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    Sie beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 ( Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 25 ), wonach "die Artikel 85 und 86 nicht in einander widersprechendem Sinne ausgelegt werden (( können )), da sie der Verwirklichung desselben Zieles dienen ".

    Dies hat der Gerichtshof insbesondere in dem Urteil in der Rechtssache 6/72 ( Continental Can ) hervorgehoben, indem er im Anschluß an die Feststellung, daß "Artikel 85... Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (( betrifft )), während Artikel 86 das einseitige Tätigwerden eines oder mehrerer Unternehmen zum Gegenstand hat", ausgeführt hat, daß die Artikel 85 und 86 auf verschiedenen Ebenen das gleiche Ziel der Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt anstreben ( a. a. O., Randnr. 25 ).

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    42 Das Gericht stellt hierzu fest, daß die Verbotsvorschriften des Artikels 86 nach ständiger Rechtsprechung "unmittelbare Wirkung (( haben )) und... Rechte der einzelnen (( begründen )), welche die nationalen Gerichte zu wahren haben" ( Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 18; siehe auch die Urteile in der Rechtssache 127/73, BRT/SABAM, a. a. O., Randnr. 16, und in der Rechtssache 66/86, Säed, a. a. O., Randnr. 32 a. E.).
  • EuGH, 06.04.1962 - 13/61

    Kledingverkoopbedrijf de Geus en Uitdenbogerd gegen Robert Bosch GmbH und

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    36 Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes bekräftigt, nach denen die Gemeinschaftsgesetzgebung klar und für den Betroffenen vorhersehbar sein muß (( Urteil vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735, Randnr. 10; speziell zum Wettbewerbsrecht siehe insbesondere die Urteile vom 6. April 1962 in der Rechtssache 13/61, Bosch, Slg. 1962, 97, 112 f., und vom 30. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 209/84 bis 213/84, Asjes (" Nouvelles Frontières "), Slg. 1986, 1425, Randnr. 64 )).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    Der Gerichtshof hat im Gegenteil in seinem Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 ( Michelin, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57 ) darauf hingewiesen, daß jedes Unternehmen in beherrschender Stellung die "besondere Verantwortung dafür trägt, daß es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt ".
  • EuGH, 30.04.1986 - 209/84

    Ministère public / Asjes

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    36 Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes bekräftigt, nach denen die Gemeinschaftsgesetzgebung klar und für den Betroffenen vorhersehbar sein muß (( Urteil vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735, Randnr. 10; speziell zum Wettbewerbsrecht siehe insbesondere die Urteile vom 6. April 1962 in der Rechtssache 13/61, Bosch, Slg. 1962, 97, 112 f., und vom 30. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 209/84 bis 213/84, Asjes (" Nouvelles Frontières "), Slg. 1986, 1425, Randnr. 64 )).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-51/89
    36 Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes bekräftigt, nach denen die Gemeinschaftsgesetzgebung klar und für den Betroffenen vorhersehbar sein muß (( Urteil vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735, Randnr. 10; speziell zum Wettbewerbsrecht siehe insbesondere die Urteile vom 6. April 1962 in der Rechtssache 13/61, Bosch, Slg. 1962, 97, 112 f., und vom 30. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 209/84 bis 213/84, Asjes (" Nouvelles Frontières "), Slg. 1986, 1425, Randnr. 64 )).
  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Zweitens stelle der bloße Erwerb eines ausschließlichen Rechts mangels zusätzlicher Faktoren keine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung dar (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990, Tetra Pak/Kommission, T-51/89, Slg. 1990, II-309, Randnrn.

    Das Urteil Tetra Pak/Kommission betreffe einen besonderen Fall, der sich auf den Erwerb eines Rechts des geistigen Eigentums beziehe, das einer Tätigkeit nahe komme.

    Bezüglich der Länder, in denen die ergänzenden Schutzzertifikate erteilt wurden, machen die Klägerinnen geltend, entgegen den Behauptungen der Kommission ergebe sich aus dem Urteil Tetra Pak/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt, dass der bloße Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums als solcher keinen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstelle.

    Es sei ein zusätzliches Merkmal erforderlich, nämlich entweder die Beseitigung des gesamten Wettbewerbs (Urteil Tetra Pak/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt) oder die Anwendung des ergänzenden Schutzzertifikats (amerikanische Rechtsprechung).

    Zudem sei darauf hinzuweisen, dass der Erwerb eines ausschließlichen Rechts einen Missbrauch darstellen könne (Urteile Tetra Pak/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt, Randnrn.

    Zu der Unterscheidung, die die Klägerinnen zwischen dem vorliegenden Fall und den Rechtssachen träfen, in denen die Urteile Tetra Pak/Kommission und ITT Promedia/Kommission ergangen seien, sei festzustellen, dass das letztgenannte Urteil nicht den Fall betreffe, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Rechte des geistigen Eigentums erworben habe, die einer anderen Personen zustünden.

    Insoweit können sich die Klägerinnen für die Annahme, dass ein vollständiger Ausschluss des Wettbewerbs erforderlich sei, nicht auf das Urteil Tetra Pak/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt, stützen.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Fall und das Urteil Tetra Pak/Kommission unterschiedliche Sachverhalte betreffen.

    Während es hier um Handlungen geht, die die öffentlichen Stellen veranlassen können, ein Recht des geistigen Eigentums einzuräumen, auf das das marktbeherrschende Unternehmen keinen Anspruch oder nur für einen kürzeren Zeitraum Anspruch hat, bezieht sich das Urteil Tetra Pak/Kommission darauf, dass ein Unternehmen in beherrschender Stellung eine Gesellschaft erwirbt, die über eine ausschließliche Patentlizenz verfügte, die das einzige Mittel war, um mit dem Unternehmen in beherrschender Stellung wirksam konkurrieren zu können (Randnrn. 1 und 23 des Urteils).

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    30 und 130 bis 136, und vom 6. April 1995, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, zitiert oben in Randnr. 124, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 25).
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Diese Entscheidung wurde mit einer Klage angefochten, die vom Gericht mit Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89 (Tetra Pak Rausing/Kommission, Slg. 1990, II-309) abgewiesen wurde.
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    157 Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Unternehmen, das über eine beherrschende Stellung verfügt, sein Verhalten gegebenenfalls so einzurichten, dass ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt nicht beeinträchtigt wird, und zwar unabhängig davon, ob die Kommission zu diesem Zweck eine Entscheidung erlassen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 23, und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 80).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Die Klägerinnen verweisen sich auch auf die Schlussanträge des Richters Kirschner in Wahrnehmung der Aufgaben eines Generalanwalts in der Rechtssache T-51/89 (Tetra Pak/Kommission, "Tetra Pak I", Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990, Slg. 1990, II-309, II-312, Nr. 39), in denen dieser ausführte, dass "[e]ine indirekte Regelung der Anwendung von Artikel 86 während des Freistellungsverfahrens ... Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 [enthält]", und feststellte: "Ist eine Vereinbarung nach Artikel 4 der Verordnung angemeldet, so kann das angemeldete Verfahren weder wegen eines Verstoßes gegen Artikel 85 Absatz 1 noch wegen eines Verstoßes gegen Artikel 86 mit einer Geldbuße geahndet werden." Diese Auffassung werde auch von der Lehre geteilt.
  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

    Eine kumulative Anwendung dieser Bestimmungen sei möglich, sofern die für diese beiden Artikel jeweils geltenden Tatbestandsvoraussetzungen erfuellt seien (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 21).

    Insoweit genügt der Hinweis darauf, daß angesichts des Wortlauts von Artikel 86 des Vertrages für die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung keine Freistellung gelten kann (Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Säed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnr. 32) und daß mit Rücksicht auf die Grundsätze der Normenhierarchie die Gewährung einer Freistellung durch einen Akt des abgeleiteten Rechts nicht von einer Vorschrift des Vertrages, hier Artikel 86, abweichen kann (Urteil Tetra Pak/Kommission vom 10. Juli 1990, a. a. O., Randnr. 25).

    Da der Entzug einer Freistellung keine Rückwirkung habe (Urteil Tetra Pak vom 10. Juli 1990, a. a. O., Randnr. 25), hätte auch keine Geldbusse für die Vergangenheit verhängt werden können, selbst wenn die Kommission die Freistellung entzogen hätte, wie sie es ursprünglich in der Mitteilung der Beschwerdepunkte in Betracht gezogen habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein

    190 Urteil vom 16. März 2000, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission (C-395/96 P und C-396/96 P, EU:C:2000:132, Rn. 33); vgl. auch Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 116), und vom 11. April 1989, Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro (66/86, EU:C:1989:140, Rn. 37), sowie Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990, Tetra Pak/Kommission (T-51/89, EU:T:1990:41, Rn. 21, 25 und 30).

    200 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission (6/72, EU:C:1973:22, Rn. 24 bis 26 und 29), und vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 120 und 125), sowie Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Tetra Pak/Kommission (T-51/89, EU:T:1990:41, Rn. 24), und vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission (T-65/98, EU:T:2003:281, Rn. 159 und 160).

  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Ausserdem hängt eine Gruppenfreistellung, wie die Kommission ausgeführt hat, schon vom Begriff her nicht davon ab, ob die im Vertrag aufgestellten Voraussetzungen für die Freistellung in jedem einzelnen Fall tatsächlich erfuellt sind (siehe hierzu Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    ( 39 ) Wie die Kommission dargelegt hat, kann ein allgemein übliches Verhalten, das nicht dadurch bedingt ist, daß das betreffende Unternehmen eine beherrschende Stellung einnimmt, gleichwohl einen Mißbrauch dieser Stellung bilden: Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Rochc/Kommission, Slg. 1979, 461) und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89 (Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309), auf das die Kommission hingewiesen hat.

    ( 58 ) Die Kommission iiat in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89 (Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309) hingewiesen.

    ( 77 ) Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89 (Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 37), in dem das Gericht ausgeführt hat: "Ein Unternehmen kann sich somit nicht unter Berufung auf die angebliche Unvorhcrschbarkeit der Anwendung des Artikels 86 dem dort niedergelegten Verbot entziehen.".

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    75 Schließlich ist zu dem Vorbringen über die Anwendung des Artikels 85 Absatz 3 EWG-Vertrag darauf hinzuweisen, daß die Entscheidung nicht die Anwendung des Artikels 85 EWG-Vertrag, sondern die des Artikels 86 betrifft und daß die Gewährung einer Freistellung nach Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages ohnehin eine Anwendung des Artikels 86 nicht ausschließt (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96

    ITT Promedia / Kommission

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - U (Kart) 4/12

    Umfang der Verbandsklagebefugnis nach § 33 Abs. 2 GWB und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93

    BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2013 - C-553/12

    Kommission / DEI - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG -

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-333/94

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

  • EuG, 29.03.2012 - T-398/07

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1990 - C-234/89

    Stergios Delimitis gegen Henninger Bräu AG. - Wettbewerb - Bierlieferungsverträge

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