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   EuG, 09.07.2014 - T-520/12   

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https://dejure.org/2014,16147
EuG, 09.07.2014 - T-520/12 (https://dejure.org/2014,16147)
EuG, Entscheidung vom 09.07.2014 - T-520/12 (https://dejure.org/2014,16147)
EuG, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - T-520/12 (https://dejure.org/2014,16147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pågen Trademark / HABM (gifflar)

  • EU-Kommission

    Pågen Trademark AB gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig]

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pågen Trademark / HABM (gifflar)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 46/2012"2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 18. September 2012, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortelement ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 22.06.2017 - T-236/16

    Biogena Naturprodukte / EUIPO (ZUM wohl) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der beschreibende Charakter eines Zeichens mit einem Wortbestandteil im Hinblick auf die Verbraucher zu beurteilen, die über eine ausreichende Kenntnis der Sprache verfügen, aus der der betreffende Wortbestandteil stammt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2009, ERNI Electronics/HABM [MaxiBridge], T-132/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:200, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juli 2014, Pågen Trademark/HABM [gifflar], T-520/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:620, Rn. 19 und 20).

    Nach der Rechtsprechung ist für die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Zeichens entscheidend, ob die Bildbestandteile den maßgeblichen Verbraucher von der Botschaft ablenken, die durch den Wortbestandteil der angemeldeten Marke in Bezug auf die betreffenden Waren und Dienstleistungen vermittelt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2014, gifflar, T-520/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:620, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.09.2015 - T-588/14

    Mechadyne International / HABM (FlexValve) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 auf eine komplexe Marke wie die hier angemeldete die Unterscheidungskraft der Marke anhand sämtlicher Teile zu beurteilen ist, aus denen sie besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2014, Pågen Trademark/HABM [gifflar], T-520/12, EU:T:2014:620, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht indessen auch hervor, dass eine komplexe Marke, die aus beschreibenden und nicht beschreibenden Bestandteilen besteht, wegen ihres beschreibenden Charakters von der Eintragung ausgeschlossen werden kann, wenn der maßgebliche Verbraucher von der durch die beschreibenden Bestandteile vermittelten Aussage nicht durch die nicht beschreibenden Bestandteile abgelenkt wird (vgl. Urteil gifflar, oben in Rn. 27 angeführt, EU:T:2014:620, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.05.2019 - T-423/18

    Fissler/ EUIPO (vita) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke vita -

    Insoweit genügt, ohne dass es bereits einer Entscheidung darüber bedarf, ob die angemeldete Marke tatsächlich als schwedischer Begriff wahrgenommen wird, der Hinweis, dass sich die vom Prüfer und von der Beschwerdekammer angeführten absoluten Eintragungshindernisse auf die schwedische Sprache beziehen, so dass das für ihre Beurteilung maßgebliche Publikum das schwedischsprachige Publikum der Union ist, d. h. der schwedische oder der finnische Verbraucher (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2014, Pågen Trademark/HABM [gifflar], T-520/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:620, Rn. 19 und 20).
  • EuG, 23.09.2015 - T-633/13

    Reed Exhibitions / HABM (INFOSECURITY)

    En effet, il ressort de la jurisprudence que les milieux intéressés ne peuvent percevoir le produit ou le service désigné par la marque demandée comme provenant d'une entreprise déterminée, lorsque le signe en cause est utilisé de manière directement descriptive du type de produit ou de service concerné [voir arrêt du 9 juillet 2014, Pågen Trademark/OHMI (gifflar), T-520/12, EU:T:2014:620, point 43 et jurisprudence citée].
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