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   EuG, 30.01.2002 - T-54/99   

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https://dejure.org/2002,3957
EuG, 30.01.2002 - T-54/99 (https://dejure.org/2002,3957)
EuG, Entscheidung vom 30.01.2002 - T-54/99 (https://dejure.org/2002,3957)
EuG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - T-54/99 (https://dejure.org/2002,3957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 3 EG) - Höhe der den GSM-Betreibern von der Republik Österreich auferlegten Gebühren - Antrag auf Einleitung eines Verfahrens - Teilweise Ablehnung des Antrags - Zulässigkeit - Verstoß gegen die Artikel 86 EG-Vertrag ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Max.mobil / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Max.mobil Telekommunikation Service GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 41 Absatz 1
    1. Gemeinschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Recht auf eine geordnete Verwaltung - Sorgfältige und unparteiische Behandlung von Beschwerden - Verweisung auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

  • EU-Kommission

    Max.mobil Telekommunikation Service GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 3 EG) - Höhe der den GSM-Betreibern von der Republik Österreich auferlegten Gebühren - Antrag auf Einleitung eines Verfahrens - Teilweise Ablehnung des Antrags - Zulässigkeit - Verstoß gegen die Artikel 86 EG-Vertrag ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. IV-C1/ROK D(98) der Kommission; Höhe der den GSM-Betreibern von der Republik Österreich auferlegten Gebühren; Bevorzugung eines Betreibers eines GSM-Netzes auf dem österreichischen Markt bei der Frequenzzuweisung; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 90 Abs. 3 (jetzt Art. 86 Abs. 3 EGV); ; EGV Art. 86 (jetzt EGV Art. 82); ; Entscheidung Nr. IV-C1/ROK D(98)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Aufhebung der Entscheidung Nr. IV-C1/ROK D(98) der Kommission vom 11. Dezember 1998 in der Sache 97/4873 im Rahmen eines Verfahrens zur Anwendung der Artikel 86 und 90 EG-Vertrg betreffend die Weigerung der Kommission, gegen die Republik Österreich ein ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2002, 186
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    Was schließlich das Urteil des Gerichts vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache T-17/96 (TF1/Kommission, Slg. 1999, II-1757, im Folgenden: Urteil TF1) angehe, so habe die Kommission ebenso wie Frankreich gegen dieses Urteil ein am Tage der mündlichen Verhandlung in der vorliegenden Rechtssache noch anhängiges Rechtsmittel eingelegt (Rechtssachen C-302/99 P und C-308/99 P).

    Die vorliegende Klage könne daher nicht aufgrund der im Urteil TF1 geltend gemachten Umstände als zulässig angesehen werden.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission steht das weite Ermessen der Kommission bei der Anwendung von Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag als solches einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung, die die Fortführung der Prüfung einer Beschwerde ablehnt, mit der ein auf diesen Artikel gestütztes Tätigwerden begehrt wird, nicht entgegen (siehe in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Kommission und Frankreich/TF1, Randnr. 98), insbesondere wenn eine solche Entscheidung an den Beschwerdeführer gerichtet ist.

  • EuGH, 17.03.1983 - 294/81

    Control Data / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    Nach der Rechtsprechung sei es aber unzureichend, die Klägerin als individuell Betroffene nur in die Lage zu versetzen, die Gründe für eine Entscheidung aus einem Vergleich der fraglichen Entscheidung mit früheren ähnlichen Entscheidungen abzuleiten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. März 1983 in der Rechtssache 249/81, Control Data/Kommission, Slg. 1983, 911, Randnr. 15).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache, die zum Urteil Control Data/Kommission (Randnr. 15) geführt hat.

  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    Die Parallele zwischen den Artikeln 169 und 90 Absatz 3 EG-Vertrag sei im Übrigen u. a. auch im Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-266/97 (Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 75) unterstrichen worden.

    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich nämlich aus Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag und aus dem Sinn und Zweck des gesamten Artikels 90, dass die Befugnis der Kommission zur Überwachung der Mitgliedstaaten, die gegen den EG-Vertrag, insbesondere die Wettbewerbsregeln, verstoßen, ein weites Ermessens sowohl hinsichtlich des für erforderlich erachteten Tätigwerdens als auch hinsichtlich der geeigneten Mittel umfasst (siehe u. a. Urteil Bilanzbuchhalter, Randnr. 27, und Urteil Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, Randnr. 75).

  • EuGH, 20.02.1997 - C-107/95

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    Sie vertritt erstens die Auffassung, dass der Einzelne in aller Regel kein Klagerecht gegen eine Entscheidung der Kommission habe, von ihren Befugnissen nach Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag keinen Gebrauch zu machen (Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband derBilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnrn.

    In seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (Slg. 1997, I-947, I-949) habe Generalanwalt La Pergola ebenfalls die Möglichkeit bejaht, diese Art von Entscheidungen einer gerichtlichen Nachprüfung zu unterziehen; nach den Nummern 20 und 21 dieser Schlussanträge könne eine mangelnde Klagebefugnis auch nicht auf ein uneingeschränktes Ermessen der Kommission gestützt werden, weil dieses Ermessen auf Grenzen stoße, die sich aus der Anerkennung der subjektiven Rechte Einzelner ergäben, deren Verletzung der Betroffene vor dem Gemeinschaftsrichter rügen müsse.

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    In der Rechtsprechung des Gerichts ist der Kommission die Verpflichtung zur sorgfältigen und unparteiischen Prüfung im Rahmen der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG) sowie im Rahmen des Artikels 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 EG) und des Artikels 93 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 88 EG) bereits ausdrücklich auferlegt worden (siehe u. a. Urteile des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223, Randnr. 79, und vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-95/96, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1998, II-3407, Randnr. 53).
  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    Darüber hinaus sei die Ausübung eines solchen Ermessens angemessen zu begründen (Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 47).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    14 bis 16, und vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, 1985, 1105, Randnr.18, sowie Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 47).
  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    Das Gericht hat nämlichentschieden, dass der Umfang der Verpflichtungen der Kommission im Wettbewerbsrecht anhand des Artikels 89 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 85 Absatz 1 EG) zu prüfen ist, der auf diesem Gebiet besonderer Ausdruck des der Kommission gemäß Artikel 155 EG-Vertrag (jetzt Artikel 211 EG) übertragenen allgemeinen Überwachungsauftrags ist (siehe u. a. Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 63).
  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    In der Rechtsprechung des Gerichts ist der Kommission die Verpflichtung zur sorgfältigen und unparteiischen Prüfung im Rahmen der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG) sowie im Rahmen des Artikels 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 EG) und des Artikels 93 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 88 EG) bereits ausdrücklich auferlegt worden (siehe u. a. Urteile des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223, Randnr. 79, und vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-95/96, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1998, II-3407, Randnr. 53).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.01.2002 - T-54/99
    In seinen Urteilen vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84 (BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20) und vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-449/98 P (IECC/Kommission, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 45) hat im Übrigen auch der Gerichtshof entschieden, dass die Kommission alle ihr von den Beschwerdeführern zur Kenntnis gebrachten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte prüfen müsse.
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.03.1985 - 298/83

    CICCE / Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuG, 06.07.1993 - T-32/92

    Lars Bo Rasmussen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 05.06.1996 - T-398/94

    Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96

    ITT Promedia / Kommission

  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

  • EuGH, 16.09.1997 - C-59/96

    Koelman / Kommission

  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Dieser Verpflichtung entspricht das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung, das zu den allgemeinen Grundsätzen des Rechtsstaats gehört, die den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313, Randnrn. 48 und 49 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.06.2003 - T-52/00

    Coe Clerici Logistics / Kommission

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin geltend gemacht, dass nach dem im Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313) entwickelten Grundsatz das angefochtene Schreiben als eine Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde anzusehen sei, deren Anfechtung durch die Klägerin, die die Beschwerde eingereicht habe, zulässig sei.

    Indessen hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, dass ihre Klage, soweit sie einen Verstoß der Autorità Portuale di Ancona gegen die Artikel 82 EG und 86 EG betrifft, nach dem Grundsatz, der im Urteil max.mobil/Kommission statuiert worden sei, für zulässig zu erklären sei.

    mobil/Kommission anzusehen, als Beschwerdeführerin und Adressatin dieser Entscheidung zur Erhebung der vorliegenden Klage befugt wäre (Urteil max.mobil/Kommission, Randnr. 73).

    Für diesen Fall ist entschieden worden, dass die Kontrolle des Gerichts, da die Kommission bei der Anwendung von Artikel 86 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, auf die Prüfung beschränkt ist, ob die Kommission ihrer Pflicht zur sorgfältigen und unparteiischen Prüfung der wegen eines Verstoßes gegen Artikel 86 Absatz 1 EG erhobenen Beschwerde genügt hat (in diesem Sinne Urteil max.mobil/Kommission, Randnrn. 58 und 73, und Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2002 in der Rechtssache T-18/01, Goldstein/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

    43 Um Kolofonium zutreffend einzustufen, habe die Kommission die ihr von den Klägerinnen vorgelegten Informationen daher sorgfältig und unparteiisch prüfen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, und Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313).

    47 Die Klägerinnen machen geltend, Artikel 95 EG lasse in Analogie die berechtigte Erwartung entstehen, dass jede Maßnahme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie die Einstufung von Kolofonium als ein die Haut sensibilisierender Stoff, auf den neuesten Informationen beruhe und "alle auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen" berücksichtige; die Einhaltung der Verpflichtung der Kommission zu einer sorgfältigen und unparteiischen Prüfung müsse gerichtlicher Kontrolle unterliegen (Urteil max.mobil/Kommission, zitiert oben in Randnr. 43, Randnr. 56), und zwar unabhängig von der Form der Handlung, mit der die Kommission das Verwaltungsprüfverfahren einstelle, da diese Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeuge, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen könnten (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache T-120/96, Lilly Industries/Kommission, Slg. 1998, II-2571, Randnrn. 49 und 55).

    Hieraus ergibt sich auch, dass sich die Klägerinnen zu Unrecht auf das Urteil max.mobil/Kommission, zitiert oben in Randnummer 43, berufen, das übrigens zwischenzeitlich vom Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wurde (Urteil Kommission/max.mobil, zitiert oben in Randnr. 88).

  • EuGH, 22.02.2005 - C-141/02

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION IST NICHT VERPFLICHTET, AUFGRUND DER BESCHWERDE EINES

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Nichtigkeitsklage der max.mobil Telekommunikation Service GmbH, nunmehr T-Mobile Austria GmbH (im Folgenden: max.mobil), gegen das Schreiben der Kommission vom 11. Dezember 1998 für zulässig erklärt, mit dem diese es abgelehnt hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einzuleiten (im Folgenden: streitige Handlung).

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    60 bis 62; Urteile des Gerichts vom 30. Januar 2002, max.mobil/Kommission, T-54/99, Slg. 2002, II-313, Randnr. 49, erster und zweiter Satz, nicht beanstandet im Urteil des Gerichtshofs vom 22. Februar 2005, Kommission/max.mobil, C-141/02 P, Slg. 2005, I-1283, und Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, oben in Randnr. 136 angeführt, Randnr. 167) und dass sie aufgrund dieser Pflicht insbesondere die ihr vom Mitgliedstaat zur Kenntnis gebrachten Gesichtspunkte sorgfältig prüfen muss.
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    180 Außerdem gebiete der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung eine sorgfältige und unvoreingenommene Prüfung (Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 62, und Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313, Randnr. 48).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    34 bis 37, und Urteile des Gerichts vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen T-78/96 und T-170/96, W/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-239, II-745, Randnr. 141, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil Telekommunikation/Kommission, Slg. 2002, II-313, Randnr. 79).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Das von der Kommission zu beachtende Verbot einer Ungleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten ist Ausfluss des Rechts auf ordnungsgemäße Verwaltung, das zu den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen gehört, die den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind (vgl. analog dazu Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil Telekommunikation Service/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission) wird aufgehoben.

    7 - Urteil in der Rechtssache T-54/99 (Slg. 2002, II-313).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL MIT

    78 - Im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313) wurde Artikel 47 der Charta indirekt angewendet, indem festgestellt wurde, dass die gerichtliche Kontrolle der Tätigkeit der Kommission und damit das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz "zu den den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen" gehören (Randnr. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 19.02.2004 - T-297/01

    SIC / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche

  • EuG, 02.07.2004 - T-422/03

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission

  • EuG, 25.05.2005 - T-443/03

    Retecal u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschwerde wegen

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