Weitere Entscheidung unten: EuG, 29.11.1994

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   EuG, 29.11.1994 - T-479/93, T-559/93   

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EuG, 29.11.1994 - T-479/93, T-559/93 (https://dejure.org/1994,7841)
EuG, Entscheidung vom 29.11.1994 - T-479/93, T-559/93 (https://dejure.org/1994,7841)
EuG, Entscheidung vom 29. November 1994 - T-479/93, T-559/93 (https://dejure.org/1994,7841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen Diploms ; Zulassung als Rechtsanwalt

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    31 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Untätigkeitsklage, mit der eine natürliche oder juristische Person die Feststellung begehrt, daß es die Kommission dadurch, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet hat, unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, einen Beschluß zu fassen, unzulässig (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache C-247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, und Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555).

    Im übrigen ergibt sich aus Sinn und Wesen des Artikels 169 des Vertrages, daß die Kommission nicht verpflichtet ist, ein Verfahren nach dieser Vorschrift einzuleiten, sondern vielmehr insoweit über ein Ermessen verfügt, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (siehe Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 11).

  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    38 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Schadensersatzklage gemäß den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 des Vertrages einen selbständigen Rechtsbehelf dar, es sei denn, sie ist in Wirklichkeit darauf gerichtet, die Wirkungen angeblich rechtswidriger Akte, im Hinblick auf die eine Nichtigkeitsklage für unzulässig erklärt worden ist, aufzuheben (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, Randnrn. 30 und 33).
  • EuGH, 30.03.1990 - C-371/89

    Emrich / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    31 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Untätigkeitsklage, mit der eine natürliche oder juristische Person die Feststellung begehrt, daß es die Kommission dadurch, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet hat, unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, einen Beschluß zu fassen, unzulässig (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache C-247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, und Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555).
  • EuG, 04.07.1994 - T-13/94

    Century Oils Hellas AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    28 Das Gericht ist ferner der Ansicht, daß die Grundsätze dieser Rechtsprechung durch die Art der im vorliegenden Fall behaupteten Verletzung des Gemeinschaftsrechts nicht geändert werden können (siehe Beschluß des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 15).
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    38 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Schadensersatzklage gemäß den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 des Vertrages einen selbständigen Rechtsbehelf dar, es sei denn, sie ist in Wirklichkeit darauf gerichtet, die Wirkungen angeblich rechtswidriger Akte, im Hinblick auf die eine Nichtigkeitsklage für unzulässig erklärt worden ist, aufzuheben (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, Randnrn. 30 und 33).
  • EuG, 14.12.1993 - T-29/93

    Antonio Calvo Alonso-Cortès gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    27 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28; Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1992, I-3935, und des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389) ist eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Verletzungsverfahren einzuleiten.
  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    27 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28; Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1992, I-3935, und des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389) ist eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Verletzungsverfahren einzuleiten.
  • EuG, 10.04.1992 - T-15/91

    Josée Bollendorff gegen Europäisches Parlament. - Zulässigkeit -

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    33 Es ist darauf hinzuweisen, daß der Gemeinschaftsrichter einem Gemeinschaftsorgan keine Anweisungen erteilen kann, ohne in dessen Zuständigkeitsbereich einzugreifen (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. April 1992 in der Rechtssache T-15/91, Bollendorff/Parlament, Slg. 1992, II-1679, Randnr. 57).
  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    27 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28; Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1992, I-3935, und des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389) ist eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Verletzungsverfahren einzuleiten.
  • EuGH - C-270/93 (anhängig)

    Bernardi / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-479/93
    Die Klage ist am 5. Mai 1993 unter dem Aktenzeichen C-270/93 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.
  • EuG, 29.03.1995 - T-497/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Vorrechte und Befreiungen der Beamten der

    ° Verbindung dieser Rechtssache mit den Rechtssachen T-479/93 und T-559/93.

    26 Was den Antrag auf Ablehnung des Richters luxemburgischer Staatsangehörigkeit betrifft, so kann sich eine Partei, wie das Gericht in seinem Beschluß vom 29. November 1994 in den Rechtssachen T-479/93 und T-559/93 (Bernardi/Kommission, Randnr. 19, Slg. 1994, II-0000) ausgeführt hat, nach Artikel 16 Absatz 4 der EG-Satzung des Gerichtshofes, der gemäß Artikel 44 dieser Satzung auf das Gericht entsprechend anwendbar ist, für ihren Antrag auf Änderung der Besetzung des Gerichts oder einer seiner Kammern nicht auf die Staatsangehörigkeit eines Richters berufen.

    29 Zu einer Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den verbundenen Rechtssachen T-479/93 und T-559/93 ist festzustellen, daß die Klagen in diesen Rechtssachen durch Beschluß des Gerichts vom 29. November 1994 abgewiesen worden sind, so daß eine Verbindung mit der vorliegenden Rechtssache ausgeschlossen ist.

  • EuG, 29.11.1994 - T-559/93

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen

    Die Rechtssachen T-479/93 und T-559/93 werden verbunden.

    Volltext siehe unter: EuG - 29.11.1994 - AZ: T 479/93.

  • EuG, 13.11.1995 - T-126/95

    Dumez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Weigerung der

    33 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (Urteil Lütticke u. a./Kommission, a. a. O., S. 40; Beschluß des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21; Beschlüsse des Gerichts in der Rechtssache Calvo Alonso-Cortés/Kommission, a. a. O., Randnr. 55, und vom 29. November 1994 in den Rechtssachen T-479/93 und T-559/93, Bernardi/Kommission, Slg. 1994, II-1115, Randnr. 27).
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   EuG, 29.11.1994 - T-559/93   

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https://dejure.org/1994,11029
EuG, 29.11.1994 - T-559/93 (https://dejure.org/1994,11029)
EuG, Entscheidung vom 29.11.1994 - T-559/93 (https://dejure.org/1994,11029)
EuG, Entscheidung vom 29. November 1994 - T-559/93 (https://dejure.org/1994,11029)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 29.11.1994 - T-479/93

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen

    Auszug aus EuG, 29.11.1994 - T-559/93
    Die Rechtssachen T-479/93 und T-559/93 werden verbunden.

    Volltext siehe unter: EuG - 29.11.1994 - AZ: T 479/93.

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