Rechtsprechung
EuG, 27.09.2006 - T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP, T-61/02 OP |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- Europäischer Gerichtshof
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- EU-Kommission
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- EU-Kommission
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einspruchsverfahren und Versäumnisverfahren vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften; Möglichkeit einer Geltendmachung von Verteidigungsmitteln im Falle einer bereits bestandenen Möglichkeit der Geltendmachung der Verteidigungsmittel bereits im ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
EG Art. 81; ; Entscheidung 2003/25/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81; Entscheidung 2003/25/EG
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch - Wettbewerb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE KOMMISSION GEGEN FÜNF DEUTSCHE BANKEN SANKTIONEN VERHÄNGT HAT
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Dresdner Bank / Kommission
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)
Deutschen Banken bleiben Millionenstrafen erspart // EU-Gericht weist Kommission erneut ab
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)3693 endg. der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-1/37.919 [ex 37.391]) über Bankgebühren für den Umtausch von Währungen des Euro-Gebiets (Deutschland) sowie, hilfsweise, ...
Verfahrensgang
- EuG, 14.10.2004 - T-44/02
- EuG, 27.09.2006 - T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP, T-61/02 OP
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (39)
- EuG, 26.10.2000 - T-41/96
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
53 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG erforderlich und ausreichend, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).54 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).
55 Der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt worden ist, setzt das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien voraus, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 69).
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
53 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG erforderlich und ausreichend, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).54 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
53 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG erforderlich und ausreichend, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).54 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Nur unter dieser Voraussetzung kann die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfüllen, der darin besteht, den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen alle erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, damit sie sich sachgerecht verteidigen können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 42). - EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II", Slg. 1999, II-931, Randnrn. - EuG, 06.07.2000 - T-62/98
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
62 Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 43 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
Pharos / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
58 Die Kommission trägt vor, dass das Gericht bei der Auslegung einer Durchführungsentscheidung zu Artikel 81 EG verpflichtet sei, im Einklang mit dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit den Wortlaut der Entscheidung, aber auch ihren Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 11, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, I-8157, Randnr. 19). - EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
58 Die Kommission trägt vor, dass das Gericht bei der Auslegung einer Durchführungsentscheidung zu Artikel 81 EG verpflichtet sei, im Einklang mit dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit den Wortlaut der Entscheidung, aber auch ihren Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 11, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, I-8157, Randnr. 19). - EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Dies sei umso mehr geboten, als die nach Artikel 81 EG verbotenen Vereinbarungen oft verheimlicht würden, so dass auf ihr Vorliegen nur aus der Gesamtbetrachtung einer Vielzahl von Indizien geschlossen werde könne (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 in den Rechtssachen C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Aalborg Portland u. a./Kommission, Slg. 2004, I-123, Randnr. 55, und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo in der Rechtssache C-338/00 P, Volkswagen/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 18. September 2003, Slg. 2003, I-9189, I-9193). - EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
155 Zur Rüge der Verwendung belastender Beweisstücke, zu denen die Klägerinnen nicht gehört worden seien, weist das Gericht darauf hin, dass es die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert, dass das betroffene Unternehmen Gelegenheit hatte, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Rügen und Umstände sachgerecht Stellung zu nehmen (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 11, und vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25). - EuGH, 17.01.1984 - 43/82
VBVB und VBBB / Kommission EWG
- EuGH, 25.10.1983 - 107/82
AEG / Kommission
- EuGH, 21.02.1984 - 337/82
St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld
- EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 03.07.1991 - 62/86
AKZO / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni
- EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
Hüls / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
Montecatini / Kommission
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission
- EuGH, 18.09.2003 - C-338/00
Volkswagen / Kommission
- EuG, 30.09.2003 - T-191/98
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …
- EuG, 15.03.2000 - T-25/95
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …
- EuG, 14.05.1998 - T-337/94
Enso-Gutzeit / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
Degussa / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission
- EuGH, 27.09.1988 - 116/85
- EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuGH, 27.09.1988 - 129/85
- EuGH, 27.09.1988 - 114/85
- EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 10.03.1992 - T-11/89
Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 10.03.1992 - T-13/89
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 15.02.2005 - C-12/03
DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …
- EuG, 14.12.2005 - T-210/01
General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der …
- EuG, 12.12.1996 - T-16/91
Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf …
- EuGH, 29.10.1980 - 215/78
- EuGH, 29.10.1980 - 218/78
- EuG, 14.10.2004 - T-56/02
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission
- EuG, 12.12.2014 - T-551/08
H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (…Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58; vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 60, …und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (…Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 59; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 62 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 77 angeführt, Rn. 55 bis 57; vgl. auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.12.2014 - T-550/08
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle …
Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (…Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58; vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 60, …und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (…Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 59; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 62 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 68 angeführt, Rn. 55 bis 57; vgl. auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.12.2014 - T-544/08
Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb - …
Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (…Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58; vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteile des Gerichts Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 60, …und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 81 angeführt, Rn. 59, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 62 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann daher aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 61 angeführt, Rn. 55 bis 57, vgl. ebenso Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.07.2011 - T-112/07
Das Gericht hebt die gegen Mitsubishi und Toshiba wegen ihrer Beteiligung am …
Nach der Rechtsprechung obliegt es der Kommission, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnrn.
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnrn.
- EuG, 12.07.2011 - T-113/07
Toshiba / Kommission
Nach der Rechtsprechung obliegt es der Kommission, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnrn.
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnrn.
- EuG, 12.07.2011 - T-133/07
Mitsubishi Electric / Kommission
Nach der Rechtsprechung obliegt es der Kommission, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie von Art und Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnrn.
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnrn.
- EuG, 08.07.2008 - T-99/04
GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …
67 und 173, und vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnrn. - EuG, 13.09.2013 - T-566/08
Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnrn.
55 bis 57; vgl. auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 aufgeführt, Randnrn.
- EuG, 12.04.2013 - T-442/08
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine …
Das Gericht kann daher nicht darauf schließen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm daran noch Zweifel bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 60, und vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, Slg. 2011, I-6681 , Randnr. 129).Daher ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 62) und die feste Überzeugung zu begründen, dass die behaupteten Verstöße eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG darstellen (Urteile des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 129).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (Urteile Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 63, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 130).
Ergibt sich nämlich aus dem Kontext, in dem die Zusammenkünfte der Unternehmen, denen Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden, stattgefunden haben, dass diese Zusammenkünfte erforderlich waren, um gemeinsam Fragen zu besprechen, die keinen Bezug zu Wettbewerbsverstößen aufweisen, kann die Kommission nicht davon ausgehen, dass mit diesen Zusammenkünften bezweckt wurde, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen abzustimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnrn.
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 60).Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 62) und die feste Überzeugung zu begründen, dass die behaupteten Verstöße eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG darstellen (Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn.
- EuG, 12.12.2014 - T-558/08
Eni / Kommission
- EuG, 01.07.2010 - T-321/05
Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der …
- EuG, 12.04.2013 - T-401/08
Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 12.04.2013 - T-432/08
AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die …
- EuG, 12.04.2013 - T-410/08
GEMA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die …
- BFH, 19.05.2010 - XI R 6/09
Sortenwechsel als sonstige Leistung - Anforderungen an den Nachweis der …
- EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte …
- EuG, 09.12.2008 - T-111/08
MasterCard u.a. / Kommission - Wettbewerb - Beschluss einer …
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …
- EuG, 27.03.2014 - T-56/09
Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …
- EuG, 16.09.2013 - T-373/10
Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …
- EuG, 16.09.2013 - T-380/10
Wabco Europe u.a. / Kommission
- EuG, 08.07.2008 - T-52/03
Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19
Kommission/ Servier u.a.
- EuG, 10.12.2014 - T-90/11
Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den …
- EuG, 14.03.2013 - T-587/08
Fresh Del Monte Produce / Kommission
- EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-364/10
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
- EuG, 23.01.2014 - T-391/09
Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 16.06.2011 - T-208/08
Gosselin Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale …
- EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
- EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 29.06.2012 - T-370/09
GDF Suez / Kommission
- EuG, 09.12.2014 - T-70/10
Feralpi / Kommission
- EuG, 09.12.2014 - T-83/10
Riva Fire / Kommission
- EuGöD, 13.06.2012 - F-63/11
Macchia / Kommission
- EuG, 12.12.2014 - T-562/08
Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission
- EuG, 25.10.2011 - T-348/08
Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen …
- OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 97/02
Markenverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln mit markenrechtlich …
- OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
Zur Lage der Roma in Serbien-Montenegro
- EuG, 04.04.2019 - T-61/18
Rodriguez Prieto/ Kommission
- EuG, 17.01.2019 - T-348/16
Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ ERCEA
- EuG, 30.05.2013 - T-172/12
Brauerei Beck / OHMI - Aldi (Be Light) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuGöD, 28.03.2012 - F-36/11
BD / Kommission
- EuG, 15.07.2008 - T-264/08
Charmoy / Le Coz
Rechtsprechung
EuG, 14.10.2004 - T-56/02 OP-DEP |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Währungsumtauschs - Deutschland - Versäumnisverfahren
- Europäischer Gerichtshof
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission
Verfahren - Kostenfestsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission
Verfahren - Kostenfestsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission
- EU-Kommission
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Währungsumtauschs - Deutschland - Versäumnisverfahren
- EU-Kommission
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- Wolters Kluwer
Klage einer Bank auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/25/EG in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag hinsichtlich der Absprache über die Erhebung von Bankgebühren für den Umtausch von Währungen des Euro-Gebiets; Wettbewerbswidrige Vereinbarung unter Banken im ...
- Anwaltsblatt
Verfahrensordnung des Gerichtes erster Instanz der europäischen Gemeinschaften Art. 92 Abs. 1
Anwaltskosten vor dem Gericht erster Instanz (EuG) - Judicialis
????; ; ; ; Entscheidung 2003/25/EG der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag; ; EG-Vertrag beigefügten Protokolls über die Satzung des Europä... ischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank Art. 52; ; Empfehlung 98/286/EG der Kommission vom 23. April 1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 81 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Währungsumtauschs - Deutschland - Versäumnisverfahren
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
Verfahrensordnung des Gerichtes erster Instanz der europäischen Gemeinschaften Art. 92 Abs. 1
Anwaltskosten vor dem Gericht erster Instanz (EuG) - Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission
Papierfundstellen
- AnwBl 2010, 218
- AnwBl Online 2010, 52
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- EuG, 26.10.2000 - T-41/96
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-56/02
59 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).60 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68).
61 Folglich ist der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt worden ist, durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Bayer/Kommission, Randnr. 69).
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-56/02
59 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).60 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68).
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-56/02
59 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).60 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68).
- EuG, 14.05.1998 - T-337/94
Enso-Gutzeit / Kommission
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-56/02
Folglich kann das Protokoll B ohne Untermauerung durch andere Beweismittel nicht als unwiderlegbarer Beweis für das Vorliegen einer solchen Vereinbarung betrachtet werden (vgl. analog Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-337/94, Enso-Gutzeit/Kommission, Slg. 1998, II-1571, Randnr. 91). - EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-56/02
59 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …
Es muss dartun, dass die Kommission dieses Schriftstück in der angefochtenen Entscheidung als zusätzliches Beweiselement für eine Zuwiderhandlung verwendet hat, an der das Unternehmen teilgenommen haben soll (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 158).Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der betreffenden Unternehmen ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2004, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, T-56/02, Slg. 2004, II-3495, Randnr. 60).
- EuG, 08.07.2008 - T-52/03
Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - …
Es muss dartun, dass die Kommission dieses Schriftstück in der angefochtenen Entscheidung als zusätzliches Beweiselement für eine Zuwiderhandlung verwendet hat, an der das Unternehmen teilgenommen haben soll (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 158).Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der betreffenden Unternehmen ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2004, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, T-56/02, Slg. 2004, II-3495, Randnr. 60).
- BFH, 19.05.2010 - XI R 6/09
Sortenwechsel als sonstige Leistung - Anforderungen an den Nachweis der …
So führt das EuG in seinen Urteilen vom 14. Oktober 2004 Rs. T-56/02 --Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission-- (Slg. 2004, II-3495, Randnr. 18) und vom 27. September 2006 Rs. T-44/02 --Dresdner Bank/Kommission-- (Slg. 2006, II-3567, Randnr. 2) im Zusammenhang mit der Beurteilung von Wechselgeschäften im Rahmen der Einführung des Euro aus, bei den "Dienstleistungen" des Währungsumtauschs sei zu unterscheiden zwischen der Umrechnung von Buchgeld und dem Umtausch von Münzen und Banknoten oder "Barumtausch".
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes ACF Chemiefarma/Kommission, oben zitiert in Randnr. 352, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86, sowie Urteile des Gerichts Hercules Chemicals/Kommission vom 17. Dezember 1991, oben zitiert in Randnr. 57, Randnr. 256, vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67, und vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache T-56/02, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 59). - EuG, 27.09.2006 - T-44/02
DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE …
wegen Einspruchs der Kommission gegen die Versäumnisurteile des Gerichts vom 14. Oktober 2004 in den Rechtssachen T-44/02 (Dresdner Bank/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), T-54/02 (Vereins- und Westbank/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), T-56/02 (Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, Slg. 2004, II-3495), T-60/02 (Deutsche Verkehrsbank / Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und T-61/02 (Commerzbank/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuG, 09.02.2024 - T-809/16
Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Verfahren - Kostenfestsetzung
Da die Anwälte des SRB über eine umfassende Kenntnis des Rechtsstreits verfügten, waren sie unbestreitbar in der Lage, ihre Dienste besonders effizient und schnell anbieten zu können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. November 2009, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, T-56/02 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:472, Rn. 51). - EuG, 09.02.2024 - T-645/16
Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Verfahren - Verbindung - Kostenfestsetzung
Da die Anwälte des SRB über eine umfassende Kenntnis des Rechtsstreits verfügten, waren sie unbestreitbar in der Lage, ihre Dienste besonders effizient und schnell anbieten zu können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. November 2009, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, T-56/02 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:472, Rn. 51). - EuG, 31.03.2011 - T-5/02
Tetra Laval v Commission
Au soutien de sa thèse, la Commission invoque, d'une part, la jurisprudence selon laquelle l'absence d'informations précises permettant au Tribunal de vérifier quels dépens se rapportent à telle ou telle procédure l'amène à adopter une attitude « nécessairement stricte " vis-à-vis des dépens récupérables (voir ordonnance du Tribunal du 30 novembre 2009, Bayerische Hypo- und Vereinbank/Commission, T-56/02 OP-DEP, non publiée au Recueil, point 54), et, d'autre part, la jurisprudence selon laquelle la possibilité pour le juge de l'Union d'apprécier la valeur du travail effectué par un avocat dépend de la précision des informations fournies (voir ordonnance de la Cour du 9 novembre 1995, Ahlström Osakeyhtiö e.a./Commission, C-89/85 DEP, point 20). - EuG, 27.11.2020 - T-103/15
Flabeg Deutschland / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
Zu berücksichtigen sind der Gegenstand, die Art und die unionsrechtliche Bedeutung des Rechtsstreits, die Schwierigkeit der Sache, der durch das gerichtliche Verfahren bedingte Arbeitsaufwand der beteiligten Bevollmächtigten und Beistände und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits (vgl. Beschlüsse vom 30. November 2009, Bayerische Hypo- und Vereinsbank, T-56/02 OP-DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:472, Rn. 44, …und vom 28. Mai 2013, Elementis u. a./Kommission, T-43/10 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:270, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 09.09.2015 - T-304/08
Smurfit Kappa Group / Kommission
Cinquièmement, il ne saurait être exclu, en l'absence d'indications très précises sur les tâches accomplies aux fins de la procédure, que l'intervention de plusieurs représentants en justice ait pu aboutir à la duplication de leurs efforts (voir, en ce sens, ordonnance du 30 novembre 2009, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Commission, T-56/02 OP-DEP, EU:T:2009:473, point 54). - EuG, 31.03.2011 - T-80/02
Tetra Laval / Kommission
- EuG, 24.03.2011 - T-377/06
Comap / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus …
- EuG, 14.07.2020 - T-108/15
Bundesverband Glasindustrie u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
- EuG, 07.07.2021 - T-870/16
Miserini Johansson / EIB