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   EuG, 12.12.2002 - T-63/01   

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EuG, 12.12.2002 - T-63/01 (https://dejure.org/2002,10309)
EuG, Entscheidung vom 12.12.2002 - T-63/01 (https://dejure.org/2002,10309)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - T-63/01 (https://dejure.org/2002,10309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Form einer Seife - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Rechtliches Gehör - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

  • EU-Kommission PDF

    The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 60 bis 62
    1. Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Beschwerdekammern - Qualifikation als Verwaltungsstellen des Amtes - Kein Anspruch der Parteien auf einen fairen Prozess"

  • EU-Kommission

    The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modell

    Gemeinschaftsmarke - Form einer Seife - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Rechtliches Gehör - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Ablehnung der Eintragung eines dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke für Seifen als Waren der Klasse 3 wegen fehlender Unterscheidungskraft; Funktionale Kontinuität zwischen den verschiedenen Dienststellen des Harmonisierungsamtes für den ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom... 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 132

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 74/1998-3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 14. Dezember 2000, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Anmeldung Nr. 230680 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2003, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 12.12.2002 - T-63/01
    Zu dem auf die Rechtsprechung der nationalen Gerichte gestützten Vorbringen der Klägerin ist schließlich festzustellen, dass zum einen nach gefestigter Gemeinschaftsrechtsprechung die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist (Urteil "Form einer Seife", Randnrn. 60 und 61, und Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47) und dass zum anderen die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung insofern nicht einschlägig ist, als sie sich weder auf Formen, die mit der angemeldeten Form vergleichbar sind, noch auf Waren, die Seifen gleichgestellt werden könnten, bezieht.
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 12.12.2002 - T-63/01
    Mit Urteil vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99 (Procter & Gamble/HABM, ["Form einer Seife"], Slg. 2000, II-265) hat das Gericht die Entscheidung der Beschwerdekammer mit der Begründung aufgehoben, erstens habe die Beschwerdekammer ihre Befugnisse überschritten, indem sie die streitige Anmeldung von Amts wegen für unzulässig erklärt habe, zweitens habe sie das rechtliche Gehör der Klägerin dadurch verletzt, dass sie dieser keine Gelegenheit gegeben habe, sich zu den beiden von ihr von Amts wegen berücksichtigten neuen absoluten Eintragungshindernissen nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und e Ziffer ii der Verordnung Nr. 40/94 zu äußern, und drittens habe sie einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Eintragung des angemeldeten Zeichens mit der Begründung abgelehnt habe, dieses bestehe gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i der Verordnung Nr. 40/94 ausschließlich in einer Form, die durch die Art der Ware selbst bedingt sei.
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus EuG, 12.12.2002 - T-63/01
    Zeichen, die keine Unterscheidungskraft haben, gelten als ungeeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung hinzuweisen, damit der Verbraucher, der die durch die Marke bezeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt oder in Anspruch nimmt, bei einem späteren Erwerb oder einer späteren Inanspruchnahme, wenn die Erfahrung positiv war, die gleiche Wahl oder, wenn sie negativ war, eine andere Wahl treffen kann (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-79/00, REWE Zentral/HABM [LITE], Slg. 2002, II-705, Randnr. 26).
  • EuG, 20.03.2002 - T-358/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TRUCKCARD)

    Auszug aus EuG, 12.12.2002 - T-63/01
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen für die Erzeugnisse und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise zu prüfen (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-358/00, DaimlerChrysler/HABM [TRUCKCARD], Slg. 2002, II-1993, Randnr. 55).
  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 12.12.2002 - T-63/01
    Die Beschwerdekammern sind jedoch Teil des HABM, also der Verwaltung, die damit betraut ist, die Eintragung von Gemeinschaftsmarken unter den in der Verordnung Nr. 40/94 vorgesehenen Voraussetzungen vorzunehmen, und tragen innerhalb der durch diese Verordnung gesetzten Grenzen ebenfalls zur Verwirklichung der Gemeinschaftsmarke bei (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 12.12.2002 - T-63/01
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Zeichen unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das im Gedächtnis behaltene unvollkommene Bild verlassen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    38 bis 44, das insoweit durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 2001, I-6251, nicht aufgehoben worden ist, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnr. 21) als auch für Inter-partes-Verfahren bejaht hat (Urteil des Gerichts vom 23. September 2003 in der Rechtssache T-308/01, Henkel/HABM LHS [UK] [KLEENCARE], Slg. 2003, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    38 bis 44, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnr. 21), umfasst die Zuständigkeit der Beschwerdekammern nämlich eine Überprüfung der von den Stellen des Amtes in erster Instanz erlassenen Entscheidungen.
  • EuG, 16.03.2005 - T-112/03

    'L''Oréal / OHMI - Revlon (FLEXI AIR)'

    20 Zum anderen habe die Beschwerdekammer mit der Bestätigung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, mit der das Verlangen des Nachweises der ernsthaften Benutzung zurückgewiesen worden sei, den Grundsatz der funktionalen Kontinuität verletzt, wie er in den Urteilen des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383), vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99 (Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265), vom 5. Juni 2002 in der Rechtssache T-198/00 (Hershey Foods/HABM [Kiss Device with plume], Slg. 2002, II- 2567), vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01 (Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255) und vom 23. September 2003 in der Rechtssache T-308/01 (Henkel/HABM - LHS [UK] [KLEENCARE], Slg. 2003, II-3253) aufgestellt worden sei.
  • EuG, 17.05.2018 - T-760/16

    Basil/ EUIPO - Artex (Paniers spéciaux pour cycles) -

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen Verstoß gegen den Anspruch auf einen fairen Prozess geltend macht, ist anzumerken, dass das Gericht die Geltendmachung eines solchen Anspruchs gegenüber den Beschwerdekammern des EUIPO ausgeschlossen hat, weil das Verfahren vor den Beschwerdekammern kein gerichtliches Verfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren ist (Urteile vom 20. April 2005, Krüger/HABM - Calpis [CALPICO], T-273/02, EU:T:2005:134, Rn. 62, und vom 12. Dezember 2014, Comptoir d'Épicure/HABM - A-Rosa Akademie [da rosa], T-405/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1072, Rn. 71; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Dezember 2002, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], T-63/01, EU:T:2002:317, Rn. 23).

    Zudem wäre eine ausdrückliche kodifizierte Bestimmung für eine entsprechende Anwendung von Bestimmungen, die für "rechtskräftige" gerichtliche Entscheidungen gelten, auf die Entscheidungen des EUIPO umso mehr erforderlich, als die Verfahren vor dem EUIPO nach ständiger Rechtsprechung Verwaltungsverfahren und keine gerichtlichen Verfahren sind (Urteil vom 15. Juli 2015, TVR Automotive/HABM - TVR Italia [TVR ITALIA], T-398/13, EU:T:2015:503, Rn. 38; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Dezember 2002, Form einer Seife, T-63/01, EU:T:2002:317, Rn. 22 und 23).

  • EuG, 20.04.2005 - T-273/02

    Krüger / OHMI - Calpis (CALPICO) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    62 Zur Rüge eines Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 EMRK ist zu bemerken, dass das Gericht die Geltendmachung des Anspruchs auf einen fairen "Prozess" gegenüber den Beschwerdekammern ausgeschlossen hat, weil das Verfahren vor den Beschwerdekammern kein gerichtliches Verfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnrn.
  • EuG, 10.11.2004 - T-164/02

    Kaul / OHMI - Bayer (ARCOL)

    38 bis 44, das insoweit durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 2001, I-6251, nicht aufgehoben worden ist, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnr. 21) als auch für Inter-partes-Verfahren bejaht hat (Urteil des Gerichts vom 23. September 2003 in der Rechtssache T-308/01, Henkel/HABM - LHS [UK] [KLEENCARE], Slg. 2003, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 11.07.2013 - T-197/12

    Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / OHMI - MIP Metro (METRO) -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht die Geltendmachung des Anspruchs auf einen fairen "Prozess" gegenüber den Beschwerdekammern ausgeschlossen hat, weil das Verfahren vor den Beschwerdekammern kein gerichtliches Verfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], T-63/01, Slg. 2002, II-5255, Randnrn.
  • EuG, 23.09.2003 - T-308/01

    Henkel / OHMI - LHS (UK)

    38 bis 44, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-416/04

    Sunrider / HABM

    38 bis 44, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnr. 21).
  • EuG, 29.03.2017 - T-638/15

    Alcohol Countermeasure Systems (International) / EUIPO - Lion Laboratories

    Deuxièmement, le Tribunal a exclu l'application aux chambres de recours de l'EUIPO du droit à un « procès " équitable, la procédure devant les chambres de recours ne revêtant pas une nature juridictionnelle, mais une nature administrative [voir, en ce sens, arrêt du 12 décembre 2002, Procter & Gamble/OHMI (Forme d'un savon), T-63/01, EU:T:2002:317, points 22 et 23].
  • EuG, 03.05.2018 - T-463/17

    Raise Conseil/ EUIPO - Raizers (RAISE) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • BPatG, 28.04.2003 - 30 W (pat) 92/02
  • BPatG, 28.04.2003 - 30 W (pat) 93/02
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