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   EuG, 27.06.2007 - T-65/04   

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https://dejure.org/2007,34259
EuG, 27.06.2007 - T-65/04 (https://dejure.org/2007,34259)
EuG, Entscheidung vom 27.06.2007 - T-65/04 (https://dejure.org/2007,34259)
EuG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - T-65/04 (https://dejure.org/2007,34259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Gela Sviluppo S. C. p. A. in liquidazione gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Februar 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission im Rahmen der Gewährung des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu einem Programm zur Förderung der Gründung und der Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Region von ...

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 28.01.2009 - T-74/07

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

    Die Kommission hat sich, indem sie Beteiligungssätze des EFRE ausgehend von den im Finanzierungsplan vorgesehenen Beträgen berechnet hat, darauf beschränkt, Art. 17 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 anzuwenden, wonach die finanzielle Beteiligung des EFRE mit einem Prozentsatz festgesetzt und im Verhältnis zu den Gesamtkosten oder im Verhältnis zu den zuschussfähigen öffentlichen Gesamtausgaben berechnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission, T-65/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 82).

    Denn aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass der Beteiligungssatz der Gemeinschaft zu den Voraussetzungen für die Beteiligung gehört, die zum Zeitpunkt der Genehmigung festgelegt werden; seine spätere Änderung unterliegt den in Art. 25 Abs. 5 der Verordnung Nr. 4253/88 vorgesehenen Verfahren (Urteil Nuova Gela Sviluppo/Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 92).

    Unter diesen Umständen kann nur dann angenommen werden, dass die Kommission einer vom Begleitausschuss beschlossenen Änderung zugestimmt hat, wenn sie ihr zu diesem Zweck förmlich mitgeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Nuova Gela Sviluppo/Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnrn. 64 und 66; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 22. November 2006, 1talien/Kommission, T-282/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 72 und 78).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

    29 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2014, 1talien/Kommission (C-385/13 P, EU:C:2014:2350, Rn. 116), und in Bezug auf die Rechtsprechung des Gerichts Urteile vom 18. Dezember 2003, 01ivieri/Kommission und EMEA (T-326/99, EU:T:2003:351, Rn. 55), vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission (T-65/04, EU:T:2007:189, Rn. 49), vom 19. April 2013, 1talien/Kommission (T-99/09 und T-308/09, EU:T:2013:200, Rn. 69 bis 72), vom 13. Dezember 2013, Ungarn/Kommission (T-240/10, EU:T:2013:645, Rn. 91), und vom 11. Juni 2015, Laboratoires CTRS/Kommission (T-452/14, EU:T:2015:373, Rn. 60).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Das Gericht habe damit eine Auslegung vorgenommen, die mit der Auslegung durch die Gerichte der Union unvereinbar sei, die die Anwendung dieses Grundsatzes an keine Bedingung geknüpft hätten; die Rechtsmittelführerin bezieht sich hierfür auf die Urteile des Gerichtshofs vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission (C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37), und vom 8. März 2007, Gerlach (C-44/06, Slg. 2007, I-2071, Randnr. 38), sowie auf das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission (T-65/04, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    31 - Urteile vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission (C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37), vom 8. März 2007, Gerlach (C-44/06, Slg. 2007, I-2071, Randnrn. 37 und 38), und des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission (T-65/04, Randnrn. 53 bis 55).
  • EuG, 09.09.2008 - T-349/06

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

    Zum Zweiten ergibt sich aus Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 4253/88, dem zufolge Zahlungen für finanzielle Beteiligungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Mittelbindungen geleistet werden, dass der finanzielle Abschluss der Beteiligungen u. a. auf der Grundlage des geltenden Finanzierungsplans erfolgen muss (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission, T-65/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 36 und 37).
  • EuG, 03.03.2011 - T-387/07

    Portugal / Kommission

    Da sich der Betrag der fraglichen Beteiligung aus der Bewilligungsentscheidung ergibt, kann die Übereinkunft, die gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4254/88 bestimmte Einzelheiten der Verwendung der Beteiligung festlegen soll, keine finanzielle Verpflichtung der Gemeinschaft begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Nuova Gela Sviluppo/Kommission, T-65/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 104 und 105).
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