Weitere Entscheidungen unten: EuG, 10.05.2011 | EuG, 14.10.2008

Rechtsprechung
   EuG, 17.02.2011 - T-68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2506
EuG, 17.02.2011 - T-68/08 (https://dejure.org/2011,2506)
EuG, Entscheidung vom 17.02.2011 - T-68/08 (https://dejure.org/2011,2506)
EuG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - T-68/08 (https://dejure.org/2011,2506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FIFA / Kommission

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • EU-Kommission PDF

    FIFA / Kommission

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • EU-Kommission

    FIFA / Kommission

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fernsehen; Ermessensspielraum bei der Einstufung einer Fußballweltmeisterschaft als Ereignis von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft eines Mitgliedstaats; Kommissionsbeschluss über die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Freiheit der Informationserteilung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG: Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fußball für alle - Keine Exklusivübertragung von WM und EM im Bezahlfernsehen

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    FIFA / Kommission

    Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballweltmeisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten dürfen entscheiden, welche WM/EM-Spiele frei zugänglich sind

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    "Free to Air White List" von UK und Belgien darf gesamte Fußball-WM und -EM Endrunde enthalten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Niederlage für FIFA und UEFA

  • beck.de (Kurzinformation)

    Britische und belgische Listen über frei empfangbar zu haltende, gesellschaftlich bedeutende Ereignisse bestätigt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fußball, Fußballübertragungen und Fußballaufnahmen // Fußball ist im TV für alle da

Sonstiges (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Desgleichen können diese Maßnahmen die Niederlassungsfreiheit einschränken, wenn sie die Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber den Gesellschaften aus dem Mitgliedstaat, der sie erlassen hat, tatsächlich oder rechtlich benachteiligen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 1999, Pfeiffer, C-255/97, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 19).

    Solche Beschränkungen von vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten können aber gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Pfeiffer, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 19, und United Pan-Europe Communications Belgium u. a., oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.09.1999 - C-22/98

    Becu u.a.

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Nach Art. 86 Abs. 1 EG, der als Wettbewerbsvorschrift anwendbar ist, wenn es um staatliche Maßnahmen geht (Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 1999, Becu u. a., C-22/98, Slg. 1999, I-5665, Randnr. 31), ist es den Mitgliedstaaten untersagt, öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, durch Rechtsetzungsakte oder Verwaltungsmaßnahmen in eine Situation zu versetzen, in die sich diese Unternehmen durch selbständige Verhaltensweisen nicht ohne Verstoß gegen die Art. 12 EG und 81 EG bis 89 EG versetzen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 20).

    7, 23 und 25) oder auf den Arbeitskräftebedarf (Urteil Becu u. a., oben in Randnr. 175 angeführt, Randnr. 23) blockieren kann oder wenn der Rechtsinhaber über die einschlägige Gesetzgebung auf die Bedingungen der Ausübung der fraglichen Tätigkeit durch seine Konkurrenten nach Maßgabe seiner Interessen oder der Folgen, die die Tätigkeit der Konkurrenten auf diesem Markt oder auch nur auf einem benachbarten Markt hätte, Einfluss nehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 19. März 1991, Frankreich/Kommission, C-202/88, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 51, ERT, oben in Randnr. 142 angeführt, Randnr. 37, GB-Inno-BM, oben in Randnr. 175 angeführt, Randnr. 25, und vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 43).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Insoweit werden zwar besondere oder ausschließliche Rechte im Sinne dieser Bestimmung gewährt, wenn einer begrenzten Zahl von Unternehmen vom Staat ein Schutz verliehen wird und dieser Schutz die Fähigkeit anderer Unternehmen, die fragliche wirtschaftliche Tätigkeit im selben Gebiet zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen auszuüben, wesentlich beeinträchtigen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 24), doch die Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs verleihen den in Rede stehenden Rundfunkanstalten keinen solchen Schutz.

    So handelt es sich um solche Rechte, wenn die öffentliche Hand ein Monopol gewährt (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 1998, Raso u. a., C-163/96, Slg. 1998, I-533, Randnr. 23), wenn sie den Eintritt eines Konkurrenten auf den Markt der Tätigkeit des Rechtsinhabers oder auf einen benachbarten Markt aus Gründen der nachteiligen Wirkung eines solchen Markteintritts auf die Funktionsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit dieses Rechtsinhabers (Urteil Ambulanz Glöckner, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 17.02.2011 - T-385/07

    Ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung aller

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2009 ist die vorliegende Rechtssache zu gemeinsamem mündlichem Verfahren mit der Rechtssache T-385/07, FIFA/Kommission, verbunden worden.

    Außerdem bekräftigt nach einer Pressemitteilung, die der Gegenerwiderung in der mit der vorliegenden Rechtssache zu gemeinsamem mündlichem Verfahren verbundenen Rechtssache T-385/07 (siehe oben, Randnr. 24) beigefügt ist, die FIFA selbst die Bedeutung der Zeitverschiebung, nach der sich die Anstoßzeiten der Spiele für die einzelnen Länder richten, und erkennt diesen Umstand als Faktor an, der die Zuschauerzahlen in Asien und in Europa während der Weltmeisterschaften 2002 und 2006 beeinträchtigt habe.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Selbst wenn nämlich die von den Mitgliedstaaten im Rahmen von Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 89/552 erlassenen Maßnahmen unterschiedslos sowohl für die im Inland ansässigen als auch für die in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen gelten, sind sie schon dann als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne des Art. 49 EG anzusehen, wenn sie bestimmten, im Inland ansässigen Unternehmen zugutekommen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 16, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnrn.
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts, sondern auch seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 30. März 2000, VBA/Florimex u. a., C-265/97 P, Slg. 2000, I-2061, Randnr. 93).
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Nach Art. 86 Abs. 1 EG, der als Wettbewerbsvorschrift anwendbar ist, wenn es um staatliche Maßnahmen geht (Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 1999, Becu u. a., C-22/98, Slg. 1999, I-5665, Randnr. 31), ist es den Mitgliedstaaten untersagt, öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, durch Rechtsetzungsakte oder Verwaltungsmaßnahmen in eine Situation zu versetzen, in die sich diese Unternehmen durch selbständige Verhaltensweisen nicht ohne Verstoß gegen die Art. 12 EG und 81 EG bis 89 EG versetzen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.02.1998 - C-163/96

    Strafverfahren gegen Raso u.a.

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    So handelt es sich um solche Rechte, wenn die öffentliche Hand ein Monopol gewährt (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 1998, Raso u. a., C-163/96, Slg. 1998, I-533, Randnr. 23), wenn sie den Eintritt eines Konkurrenten auf den Markt der Tätigkeit des Rechtsinhabers oder auf einen benachbarten Markt aus Gründen der nachteiligen Wirkung eines solchen Markteintritts auf die Funktionsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit dieses Rechtsinhabers (Urteil Ambulanz Glöckner, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnrn.
  • EuGH, 28.11.1989 - 379/87

    Groener / Minister for Education und City of Dublin Vocational Education

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    So müssen, selbst wenn nationale Rechtsvorschriften wie diejenigen im Sinne des Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 89/552 auf den Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung abzielen (siehe oben, Randnrn. 51 bis 53), die Erfordernisse, die sich aus den Maßnahmen zur Durchführung einer entsprechenden Politik ergeben, auf jeden Fall gemessen an diesem Ziel verhältnismäßig sein, und die Modalitäten ihrer Anwendung dürfen nicht zur Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten führen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 28. November 1989, Groener, C-379/87, Slg. 1989, 3967, Randnr. 19, und vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 82).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-347/03

    DAS SICH AUS EINEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-68/08
    Folglich kann die Ausübung des Eigentumsrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Allgemeininteresse dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. Mai 2005, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia und ERSA, C-347/03, Slg. 2005, I-3785, Randnr. 119, und vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 126).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 12.07.2005 - C-154/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES

  • EuGH, 13.03.2008 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen -

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 24.05.2011 - T-250/08

    Batchelor / Kommission

    Dieses Dokument müsse bis zur Entscheidung des Gerichts über die von der Fédération internationale de football association (FIFA) und der Union des associations européennes de football (UEFA) gegen den Beschluss 2007/730 erhobenen Klagen (Rechtssachen T-68/08 bzw. T-55/08) vertraulich bleiben.

    Vorliegend müsse vernünftigerweise mit der Gefahr einer Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses, der sowohl im Rahmen von Art. 3a der Richtlinie 89/552 als auch im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eine ähnliche geartete Prüfung einschließe, gerechnet werden, auch wenn das betreffende Untersuchungsverfahren abgeschlossen sei, da die Rechtmäßigkeit des Beschlusses 2007/730 vor dem Gericht in den Rechtssachen T-55/08, UEFA/Kommission, und T-68/08, FIFA/Kommission, in Frage gestellt werde.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-205/11

    FIFA / Kommission

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Fédération internationale de football association (FIFA), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Februar 2011, FIFA/Kommission (T-68/08, Slg. 2011, II-349, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2007/730/EG der Kommission vom 16. Oktober 2007 über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit getroffenen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht (ABl. L 295, S. 12, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-283/11

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bot ist die Begrenzung der Kostenerstattung,

    Vgl. auch Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2011, FIFA/Kommission (T-68/08, Slg. 2011, I-349, Randnr. 143).
  • EuG, 17.02.2011 - T-385/07
    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2009 ist die vorliegende Rechtssache zu gemeinsamem mündlichem Verfahren mit der Rechtssache T-68/08, FIFA/Kommission, verbunden worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 10.05.2011 - T-68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35567
EuG, 10.05.2011 - T-68/08 (https://dejure.org/2011,35567)
EuG, Entscheidung vom 10.05.2011 - T-68/08 (https://dejure.org/2011,35567)
EuG, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - T-68/08 (https://dejure.org/2011,35567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses 2007/730/EG der Kommission vom 16. Oktober 2007 über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 14.10.2008 - T-68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37567
EuG, 14.10.2008 - T-68/08 (https://dejure.org/2008,37567)
EuG, Entscheidung vom 14.10.2008 - T-68/08 (https://dejure.org/2008,37567)
EuG, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - T-68/08 (https://dejure.org/2008,37567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nationales Verbot, WM-Fussball-Spiele exklusiv im Privatfernsehen zu übertragen, rechtmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 15.12.2017 - T-892/16

    Apple Sales International und Apple Operations Europe / Kommission

    En revanche, lorsque la solution du litige en question n'aura aucune incidence directe sur la situation juridique ou économique de la personne en question, celle-ci ne saurait être admise à intervenir (voir en ce sens, ordonnance du 14 octobre 2008, FIFA/Commission, T-68/08, non publiée, EU:T:2008:436, point 17).
  • EuG, 06.07.2018 - T-835/17

    Eurofer / Kommission

    En revanche, lorsque la solution du litige en question n'aura aucune incidence directe sur la situation juridique ou économique de la personne en question, celle-ci ne saurait être admise à intervenir (voir en ce sens, ordonnance du 14 octobre 2008, FIFA/Commission, T-68/08, non publiée, EU:T:2008:436, point 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht