Rechtsprechung
   EuG, 07.06.2017 - T-726/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17963
EuG, 07.06.2017 - T-726/15 (https://dejure.org/2017,17963)
EuG, Entscheidung vom 07.06.2017 - T-726/15 (https://dejure.org/2017,17963)
EuG, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - T-726/15 (https://dejure.org/2017,17963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Blaz Jamnik und Blaz / Parlament

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Immobilienauftrag - Ausschreibungsverfahren - Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb - Räumlichkeiten für das Haus der Europäischen Union in Ljubljana - Ablehnung des Vorschlags nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Blaz Jamnik und Blaz / Parlament

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Immobilienauftrag - Ausschreibungsverfahren - Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb - Räumlichkeiten für das Haus der Europäischen Union in Ljubljana - Ablehnung des Vorschlags nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes ...

Sonstiges (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 08.05.2007 - T-271/04

    Citymo / Kommission - Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag -

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    In der Praxis kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines solchen Verfahrens den oder die Partner, mit dem oder denen er anschließend Verhandlungen zum Abschluss und zur Vergabe des betreffenden Auftrags aufnehmen möchte, im Vorfeld aussuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 94).

    Aus den oben in den Rn. 16 und 17 angeführten Bestimmungen ergibt sich, dass der betroffene öffentliche Auftraggeber bei einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb über einen weiten Ermessensspielraum verfügt, was die Gesichtspunkte, die bei der Entscheidung, ob der betreffende Immobilienauftrag vergeben wird, zu berücksichtigen sind, und die Wahl des zuzulassenden Bieters oder der zuzulassenden Bieter angeht, da die Vergabe eines solchen Auftrags nicht notwendigerweise auf der Grundlage eines möglichst breiten Wettbewerbs zwischen den Betroffenen durchgeführt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2007, Citymo/Kommission, T-271/04, EU:T:2007:128, Rn. 111).

  • EuG, 10.10.2012 - T-247/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    All diese Gründe - ihre Übertragbarkeit auf die Vergabeentscheidung vorausgesetzt - wurden zurückgewiesen, so dass der Antrag auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung, wie das Parlament richtigerweise geltend macht, aus diesem Grund ebenfalls zurückgewiesen werden müsste, da die beiden Entscheidungen im vorliegenden Fall eng miteinander verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-247/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:533, Rn. 170 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Juni 2016, AF Steelcase/EUIPO, T-652/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:370, Rn. 94).
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Mit anderen Worten ist der auf einen offensichtlichen Fehler gestützte Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgetragenen Umstände als zutreffend oder annehmbar erscheint (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, EU:T:1996:195, Rn. 59, und vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission, T-289/03, EU:T:2008:29, Rn. 221).
  • EuG, 28.06.2016 - T-652/14

    AF Steelcase / EUIPO

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    All diese Gründe - ihre Übertragbarkeit auf die Vergabeentscheidung vorausgesetzt - wurden zurückgewiesen, so dass der Antrag auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung, wie das Parlament richtigerweise geltend macht, aus diesem Grund ebenfalls zurückgewiesen werden müsste, da die beiden Entscheidungen im vorliegenden Fall eng miteinander verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-247/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:533, Rn. 170 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Juni 2016, AF Steelcase/EUIPO, T-652/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:370, Rn. 94).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Mit anderen Worten ist der auf einen offensichtlichen Fehler gestützte Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgetragenen Umstände als zutreffend oder annehmbar erscheint (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, EU:T:1996:195, Rn. 59, und vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission, T-289/03, EU:T:2008:29, Rn. 221).
  • EuG, 13.09.2011 - T-8/09

    Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul / EMSA - Öffentliche

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Zum Antrag auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass, wenn das Angebot eines Bieters in einem der Vergabeentscheidung vorangehenden Verfahrensstadium abgelehnt wird, so dass dieses Angebot nicht mit den anderen Angeboten verglichen wurde, die Zulässigkeit der von dem betroffenen Bieter gegen die Vergabeentscheidung erhobenen Klage nach ständiger Rechtsprechung von der Nichtigerklärung der sein Angebot ablehnenden Entscheidung abhängt (Urteile vom 13. September 2011, Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul/EMSA, T-8/09, EU:T:2011:461, Rn. 134 und 135, und vom 22. Mai 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-17/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:243, Rn. 118 und 119).
  • EuG, 22.05.2012 - T-17/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Zum Antrag auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung ist darauf hinzuweisen, dass, wenn das Angebot eines Bieters in einem der Vergabeentscheidung vorangehenden Verfahrensstadium abgelehnt wird, so dass dieses Angebot nicht mit den anderen Angeboten verglichen wurde, die Zulässigkeit der von dem betroffenen Bieter gegen die Vergabeentscheidung erhobenen Klage nach ständiger Rechtsprechung von der Nichtigerklärung der sein Angebot ablehnenden Entscheidung abhängt (Urteile vom 13. September 2011, Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul/EMSA, T-8/09, EU:T:2011:461, Rn. 134 und 135, und vom 22. Mai 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-17/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:243, Rn. 118 und 119).
  • EuGöD, 29.09.2011 - F-80/10

    AJ / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die fragliche Entscheidung mit Beurteilungsfehlern behaftet ist, die - auch insgesamt gesehen - unbedeutend sind und nicht geeignet waren, die Verwaltung eher in die eine als in eine andere Richtung entscheidend zu beeinflussen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 29. September 2011, AJ/Kommission, F-80/10, EU:F:2011:172, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2016 - T-537/12

    Zafeiropoulos / Cedefop

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Unter diesen Umständen muss sich die Kontrolle durch das Gericht, sowohl was das Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Immobilienauftrags selbst als auch was die vorangehende Phase der Erkundung des lokalen Marktes angeht, auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften, die der öffentliche Auftraggeber umsetzen wollte, und die Begründungsvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt korrekt erfasst wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2016, Zafeiropoulos/Cedefop, T-537/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:36, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.05.2013 - T-288/11

    Kieffer Omnitec / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.06.2017 - T-726/15
    Dieser sehr weite Ermessensspielraum wird dem öffentlichen Auftraggeber im Übrigen auch in Bezug auf die Wahl und die Bewertung der Auswahlkriterien eingeräumt, wenn er diese in den Auftragsunterlagen des betreffenden Verhandlungsverfahrens vorab festgelegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Mai 2013, Kieffer Omnitec/Kommission, T-288/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:228, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.05.2021 - T-54/21

    Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der

    Mit anderen Worten ist der auf einen offensichtlichen Fehler gestützte Antragsgrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgetragenen Umstände zutreffend oder annehmbar erscheint (vgl. Urteil vom 7. Juni 2017, Bla?¾ Jamnik et Bla?¾/Parlament, T-726/15, EU:T:2017:376, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.09.2018 - T-116/17

    Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga / EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss

    Demzufolge ist der auf einen offensichtlichen Fehler gestützte Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgebrachten Umstände als immer noch zutreffend oder annehmbar gelten kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2017, Bla?¾ Jamnik und Bla?¾/Parlament, T-726/15, EU:T:2017:376, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der fragliche Rechtsakt mit Fehlern behaftet ist, die - auch in ihrer Gesamtheit betrachtet - unbedeutend sind und nicht geeignet waren, das Organ entscheidend zu beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2017, Bla?¾ Jamnik und Bla?¾/Parlament, T-726/15, EU:T:2017:376, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.04.2023 - T-54/21

    Programm Galileo: Die Klage von OHB System gegen die Vergabe des Auftrags für

    Mit anderen Worten ist der auf einen offensichtlichen Fehler gestützte Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgetragenen Umstände zutreffend oder akzeptabel erscheint (vgl. Urteil vom 7. Juni 2017, Bla?¾ Jamnik und Bla?¾/Parlament, T-726/15, EU:T:2017:376, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.02.2021 - T-352/18

    Germann Avocats/ Kommission

    En d'autres termes, le moyen tiré de l'erreur manifeste doit être rejeté si, en dépit des éléments avancés par la partie requérante, l'appréciation mise en cause peut être admise comme vraie ou valable (voir arrêt du 7 juin 2017, Bla?¾ Jamnik et Bla?¾/Parlement, T-726/15, EU:T:2017:376, point 38 et jurisprudence citée ; voir également, en ce sens, arrêt du 14 juin 2018, Lubrizol France/Conseil, C-223/17 P, non publié, EU:C:2018:442, point 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht