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   EuG, 14.12.1990 - T-75/89   

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EuG, 14.12.1990 - T-75/89 (https://dejure.org/1990,5915)
EuG, Entscheidung vom 14.12.1990 - T-75/89 (https://dejure.org/1990,5915)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - T-75/89 (https://dejure.org/1990,5915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Anita Brems gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Begriff des unterhaltsberechtigten Kindes - Gleichzustellende Personen - Kind des Beamten - Rechtswidrigkeit der allgemeinen Durchführungsbestimmungen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Begriff des unterhaltsberechtigten Kindes - Gleichzustellende Personen - Kind des Beamten - Rechtswidrigkeit der allgemeinen Durchführungsbestimmungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.03.1988 - 248/87

    Mouriki / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1990 - T-75/89
    Ein solcher Ausschluß wäre um so weniger gerechtfertigt, als die verwandtschaftliche Bindung des Beamten an sein Kind stärker ist als an andere Personen - wie Eltern, Grosseltern oder frühere Ehegatten -, die nach den allgemeinen Durchführungsbestimmungen der Organe zu Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs oder nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellt werden können (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972, Brandau, a. a. O., vom 21. November 1974 in der Rechtssache 6/74, Moulijn/Kommission, Slg. 1974, 1287; siehe auch die Sachverhalte, die den Urteilen vom 19. Januar 1984, Erdini, a. a. O., Randnr. 2, und vom 23. März 1988 in der Rechtssache 248/87, Mouriki/Kommission, Slg. 1988, 1721, Randnr. 2, zugrunde lagen).
  • EuG, 06.06.1990 - T-44/89

    Laura Gouvras-Laycock gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuG, 14.12.1990 - T-75/89
    Sie können jedoch nicht auf dem Umweg über eine Präzisierung einer eindeutigen Statutsbestimmung den Anwendungsbereich des Statuts einschränken (siehe in diesem Sinne die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 110/63, Willame/Kommission, Slg. 1965, 859, und vom 7. Juni 1972, Brandau, a. a. O., sowie das Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache T-44/89, Gouvras-Laycock/Kommißsion, Slg. 1990, II-217).
  • EuGH, 19.01.1984 - 65/83

    Erdini / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.1990 - T-75/89
    17 Die Klägerin macht geltend, Artikel 2 Absätze 2 und 3 des Anhangs verliehen der Anstellungsbehörde eine gebundene Zuständigkeit; sie sei gehalten, die Kinderzulage zu gewähren, wenn sie feststelle, daß die in der Bestimmung festgelegten Voraussetzungen erfuellt seien (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 65/83, Erdini/Rat, Slg. 1984, 211, Randnr. 19).
  • EuGH, 21.11.1974 - 6/74

    Moulijn / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.1990 - T-75/89
    Ein solcher Ausschluß wäre um so weniger gerechtfertigt, als die verwandtschaftliche Bindung des Beamten an sein Kind stärker ist als an andere Personen - wie Eltern, Grosseltern oder frühere Ehegatten -, die nach den allgemeinen Durchführungsbestimmungen der Organe zu Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs oder nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellt werden können (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972, Brandau, a. a. O., vom 21. November 1974 in der Rechtssache 6/74, Moulijn/Kommission, Slg. 1974, 1287; siehe auch die Sachverhalte, die den Urteilen vom 19. Januar 1984, Erdini, a. a. O., Randnr. 2, und vom 23. März 1988 in der Rechtssache 248/87, Mouriki/Kommission, Slg. 1988, 1721, Randnr. 2, zugrunde lagen).
  • EuGH, 07.06.1972 - 46/71

    Brandau / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.1990 - T-75/89
    18 Jedoch dürfe die Festlegung dieser Kriterien in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen keinesfalls zum Ausschluß der einen oder der anderen Personengruppe führen, weil eine mechanische Anwendung vorher festgelegter Vorschriften und Merkmale der Notwendigkeit widersprechen würde, die für den Einzelfall kennzeichnenden, mitunter komplexen Sachverhalte zu würdigen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 46/71, Brandau/Rat, Slg. 1972, 373, Randnrn. 13 und 14).
  • EuGH, 08.07.1965 - 110/63

    Willame / Kommission EAG

    Auszug aus EuG, 14.12.1990 - T-75/89
    Sie können jedoch nicht auf dem Umweg über eine Präzisierung einer eindeutigen Statutsbestimmung den Anwendungsbereich des Statuts einschränken (siehe in diesem Sinne die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 110/63, Willame/Kommission, Slg. 1965, 859, und vom 7. Juni 1972, Brandau, a. a. O., sowie das Urteil des Gerichts vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache T-44/89, Gouvras-Laycock/Kommißsion, Slg. 1990, II-217).
  • EuG, 20.12.2023 - T-369/22

    Heßler/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Zugunsten der

    Er beruft sich insoweit auf das Urteil vom 14. Dezember 1990, Brems/Rat (T-75/89, EU:T:1990:88).

    Was das vom Kläger angeführte Urteil vom 14. Dezember 1990, Brems/Rat (T-75/89, EU:T:1990:88, Rn. 23), betrifft, stellte sich in jener Rechtssache die Frage, ob die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder für ein Kind gezahlt werden konnte, das das 18. Lebensjahr vollendet hatte, sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befand und nicht an einer schweren Krankheit oder einem Gebrechen litt, die es daran gehindert hätten, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • EuG, 07.07.2011 - T-283/08

    Longinidis / Cedefop

    Συναφώς, επικαλείται ιδίως το άρθρο 50α του ΚΛΠ, τις αποφάσεις του Πρωτοδικείου της 14ης Δεκεµβρίου 1990, T-75/89, Brems κατά Συµβουλίου (Συλλογή 1990, σ. II-899, σκέψη 29), και της 8ης Ιουλίου 2008, T-48/05, Franchet και Byk κατά Επιτροπής (Συλλογή 2008, σ. II-1585, σκέψη 353), καθώς και την απόφαση του Δικαστηρίου Δηµόσιας Διοίκησης της 30ής Νοεµβρίου 2006, F-77/05, Βαλαβάνης και Le Dour κατά Επιτροπής (Συλλογή Υπ.Υπ. 2006, σ. I-A-139 και II-A-535, σκέψη 46).
  • EuGöD, 08.07.2015 - F-34/14

    DP / ACER - Öffentlicher Dienst - Bedienstete der ACER - Vertragsbedienstete -

    Hingegen können diese allgemeinen Durchführungsbestimmungen nicht rechtmäßig über eine Präzisierung einer eindeutigen Statutsbestimmung den Anwendungsbereich des Statuts oder der BSB einschränken oder Vorschriften vorsehen, die von in der Normenhierarchie höher stehenden Vorschriften, wie den Vorschriften des Statuts oder der BSB oder den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, abweichen (Urteile Brems/Rat, T-75/89, EU:T:1990:88, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Ianniello/Kommission, T-308/04, EU:T:2007:347, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Urteil Brems/Rat (EU:T:1990:88, Rn. 30) hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften so die Art. 3 und 7 des Beschlusses des Rates vom 15. März 1976 zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs VII des Statuts mit der Begründung für rechtswidrig erklärt, dass die genannten Art. 3 und 7 in dem Bestreben um Klarstellung des in Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts verwendeten Begriffs "jede Person" Mindest- und Höchstaltersgrenzen für Personen, die unterhaltsberechtigten Kindern gleichgestellt werden können, festgelegt haben und auf diese Weise von Amts wegen alle Personen innerhalb dieser Altersgrenzen vom Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts ausgenommen und damit der Anstellungsbehörde die Möglichkeit genommen haben, ihre Ermessensbefugnis in jedem Einzelfall auszuüben.

  • EuG, 08.07.2010 - T-160/08

    Kommission / Putterie-De-Beukelaer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte

    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die im Rahmen von Art. 110 Abs. 1 des Statuts erlassenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen Kriterien festlegen, von denen sich die Verwaltung bei der Ausübung ihres Ermessens leiten lassen soll, oder die Bedeutung unklarer Statutsbestimmungen präzisieren (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 1990, Brems/Rat, T-75/89, Slg. 1990, II-899, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 44).
  • EuG, 18.10.2001 - T-333/99

    X / EZB

    Die Rechtmäßigkeit dieser nicht förmlich in einer Vorschrift des Primärrechts vorgesehenen Übertragung ist von der Gemeinschaftsrechtsprechung stillschweigend anerkannt worden (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 1990 in der Rechtssache T-75/89, Brems/Rat, Slg. 1990, II-899, Randnr. 29).
  • EuG, 18.04.2002 - T-238/00

    IPSO und USE / EZB

    Die Beschäftigungsbedingungen regeln nämlich - wie das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften für den europäischen öffentlichen Dienst - die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter der EZB, während die Dienstvorschriften wie die nach Artikel 110 Absatz 1 dieses Statuts von den einzelnen Gemeinschaftsorganen erlassenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen Kriterien festlegen, von denen sich die EZB bei der Ausübung ihres Ermessens leiten lassen soll und die die Bedeutung unklarer Bestimmungen der Beschäftigungsbedingungen erläutern sollen (vgl. zu diesen Funktionen der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut Urteil des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-75/89, Brems/Rat, Slg. 1990, II-899, Randnr. 29, und zu der Analogie zwischen diesen Bestimmungen und den Dienstvorschriften der EZB Urteil X/EZB, Randnr. 105).
  • EuGH, 07.05.1992 - C-70/91

    Rat / Brems

    1 Der Rat hat mit Rechtsmittelschrift, die am 14. Februar 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und der entsprechenden Vorschriften der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Dezember 1990 in der Rechtssache T-75/89 (Brems/Rat, Slg. 1990, II-899) eingelegt, mit dem das Gericht der Klage der Rechtsmittelführerin auf Aufhebung der Verfügung der Anstellungsbehörde vom 29. November 1988, mit der die Gleichstellung ihres Sohnes mit einem unterhaltsberechtigten Kind abgelehnt wurde, stattgegeben hat.
  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für

    49 Der Beklagte räumt auf das auf Artikel 3 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen gestützte Vorbringen des Klägers ein, daß eine gleichlautende Vorschrift durch Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 1990 in der Rechtssache T-75/89 (Brems/Rat, Slg. 1990, II-899, Randnr. 29) für rechtswidrig erklärt worden sei.
  • EuG, 29.11.2011 - T-10/11

    Birkhoff / Kommission

    46 Per quanto riguarda la sentenza del Tribunale 14 dicembre 1990, causa T-75/89, Brems/Consiglio (Racc. pag. II-899), confermata dalla sentenza della Corte 7 maggio 1992, causa C-70/91 P, Consiglio/Brems (Racc. pag. I-2973), occorre rammentare che essa riguardava l'art.
  • EuG, 20.11.2007 - T-308/04

    Ianniello / Kommission

    Verweisung auf: Gericht, 14. Dezember 1990, Brems/Rat, T-75/89, Slg. 1990, II-899, Randnr. 29; Gericht, 25. Oktober 2005, Fardoom und Reinard/Kommission, T-43/04, Slg. ÖD 2005, I-A-329 und II-1465, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuG, 05.11.1996 - T-21/95

    Marco Mazzocchi-Alemanni gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1992 - C-70/91

    Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Anita Brems. - Beamte - Begriff des

  • EuG, 07.06.2023 - T-143/22

    OP/ Parlament

  • EuGöD, 12.12.2013 - F-22/12

    Hall / Kommission und CEPOL

  • EuGöD, 30.11.2006 - F-77/05

    Balabanis und Le Dour / Kommission

  • EuG, 11.07.2000 - T-134/99

    Skrzypek / Kommission

  • EuG, 14.07.1998 - T-219/97

    Brems / Rat

  • EuGöD, 27.04.2015 - F-90/14

    Meyer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Dienstbezüge -

  • EuG, 12.06.2002 - T-66/00

    B / Kommission

  • EuG, 24.01.2000 - T-179/98

    José Cuenda Guijarro u. a. gegen Rat der Europäischen Union. - Beamte -

  • EuG, 19.02.1998 - T-196/97

    Donato Continolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 24.11.1993 - T-13/93

    Roger Cordier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 18.12.1992 - T-85/91

    Lilian R. Khouri gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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