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   EuG, 05.06.1996 - T-75/95   

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EuG, 05.06.1996 - T-75/95 (https://dejure.org/1996,2497)
EuG, Entscheidung vom 05.06.1996 - T-75/95 (https://dejure.org/1996,2497)
EuG, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - T-75/95 (https://dejure.org/1996,2497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, mit der der Erlaß von Einfuhrabgaben versagt wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von Einfuhrabgaben ; Erstattung nacherhobener Zölle

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1430/79 Art. 13 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 3069/86 Art. 1 Abs. 6; ; VO (EWG) Nr. 1697/79 Art. 5 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, mit der der Erlaß von Einfuhrabgaben versagt wird.

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    35 Die Kommission macht weiter geltend, jedenfalls habe die Klägerin offensichtlich fahrlässig gehandelt im Sinne des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79. Die betreffende Regelung sei nämlich so einfach gewesen, daß der Irrtum leicht erkennbar gewesen sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89, Deutsche Fernsprecher, Slg. 1990, I-2535, und für den umgekehrten Fall Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 314/85, Foto-Frost, Slg. 1987, 4199, Randnr. 25).

    37 Zur Auffassung der Klägerin, daß von einem Einführer nicht bessere Erkenntnisse zu verlangen seien als von den Zollbeamten selbst, erinnert die Kommission schließlich daran, daß der Gerichtshof dieses Argument schon einmal zurückgewiesen habe (vgl. Urteil Deutsche Fernsprecher, a. a. O., Randnr. 17).

    Auch wenn die Tätigkeiten der Klägerin im wesentlichen nicht aus Einfuhr- und Ausfuhrgeschäften bestehen, hatte diese doch eine gewisse Erfahrung mit der Einfuhr der betreffenden Waren erworben, da sie ausweislich der Akten schon in der Vergangenheit Geschäfte dieser Art durchgeführt hatte, für die Zölle berechnet worden waren (vgl. Urteil Deutsche Fernsprecher, a. a. O., Randnr. 21).

    Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 wäre gegenstandslos, da er unumgänglich voraussetzt, daß die Abgaben aufgrund eines Irrtums der zuständigen Behörden selbst nicht erhoben worden sind (vgl. Urteil Deutsche Fernsprecher, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    27 Drittens bemerkt die Klägerin zu der Voraussetzung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79, daß der Beteiligte nicht in betrügerischer Absicht oder offensichtlich fahrlässig gehandelt haben darf, zum einen, daß sie unbestreitbar weder fahrlässig noch in betrügerischer Absicht gehandelt habe, und zum anderen, daß nach der Rechtsprechung die Verpflichtung, sich durch die Lektüre des Amtsblatts Gewißheit über das auf die betreffenden Geschäfte anwendbare Gemeinschaftsrecht zu verschaffen, nur dem gewerblichen Wirtschaftsteilnehmer obliege, der im wesentlichen Import- und Exportgeschäfte tätige (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 161/88, Binder, Slg. 1989, 2415, Randnr. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind allein die betreffenden Gemeinschaftsvorschriften von ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt an das einschlägige positive Recht, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-80/89, Behn Verpackungsbedarf, Slg. 1990, I-2659, Randnr. 13, und Urteil Binder, a. a. O., Randnr. 19).

    Der Irrtum hätte von einem aufmerksamen Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblatts, in dem die genannten Verordnungen einige Tage vor den betreffenden Einfuhren veröffentlicht worden waren, erkannt werden können (vgl. Urteil Binder, a. a. O., Randnr. 20).

  • EuGH, 12.03.1987 - 244/85

    Cerealmangimi und Italgrani / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    28 Auf das Vorbringen der Kommission, daß sich die Klägerin nicht auf die Billigkeitsregelung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 berufen könne, da sie ja nach deutschem Recht die Möglichkeit habe, gegen die Steueränderungsbescheide Einspruch einzulegen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in den Rechtssachen 244/85 und 245/85, Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Slg. 1987, 1303, Randnr. 17), erwidert die Klägerin, daß sie von diesem Recht Gebrauch gemacht und gerade in diesem Einspruchsverfahren vorsorglich und hilfsweise den Erlaß nach Artikel 13 beantragt habe.

    30 Die Kommission macht zunächst geltend, daß sich die Klägerin wegen der nach deutschem Recht bestehenden Rechtsschutzmöglichkeit zur Anfechtung der Änderungsbescheide vom 23. April 1992 und 30. Juni 1992 nicht auf Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 berufen könne, da diese Vorschrift eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Schöllershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7, und Urteil Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, a. a. O., Randnr. 10).

    Wenn eine solche Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sei, bestehe kein Bedürfnis für eine Billigkeitsentscheidung (vgl. hierzu Urteil Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    Hierfür sind alle Umstände des Einzelfalls konkret zu beurteilen unter Berücksichtigung insbesondere der Art des Irrtums, der Berufserfahrung des betroffenen Wirtschaftsteilnehmers und der Sorgfalt, mit der er gehandelt hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 28).

    52 Da nach der Rechtsprechung die Erkennbarkeit des Irrtums im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 der offensichtlichen Fahrlässigkeit oder der betrügerischen Absicht im Sinne von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 entspricht (vgl. Urteil Hewlett Packard France, a. a. O., Randnr. 46), ist der vorliegende Klagegrund als nicht begründet zurückzuweisen, denn die Klägerin hat somit jedenfalls keinen Beweis dafür erbracht, daß eine offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 gefehlt hat.

  • EuGH, 15.05.1986 - 160/84

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    In diesem Zusammenhang führt die Kommission weiter aus, daß die Klägerin Schwierigkeiten, in das Amtsblatt Einsicht zu nehmen, nicht vorgetragen habe (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 160/84, Kavallas u. a./Kommission, Slg. 1986, 1633).

    54 Die Anwendung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 hängt nach dessen Wortlaut von zwei nebeneinander zu erfuellenden Voraussetzungen ab, nämlich dem Vorliegen besonderer Umstände sowie dem Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit oder betrügerischer Absicht, so daß der Erlaß der Abgaben bereits dann zu versagen ist, wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt (vgl. insoweit Urteil Kavallas u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 04.05.1993 - C-292/91

    Weis / Hauptzollamt Würzburg

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    42 Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 können die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Eingangsabgaben absehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfuellt sind: Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muß auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein, der Abgabenschuldner muß gutgläubig gehandelt haben, d. h. bei vernünftiger Betrachtungsweise ausserstande gewesen sein, den Irrtum der zuständigen Behörden zu erkennen, und er muß alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung beachtet haben (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1993 in der Rechtssache C-292/91, Weis, Slg. 1993, I-2219, Randnr. 14).

    Sind diese Voraussetzungen erfuellt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, daß von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. Urteil Weis, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 28.06.1990 - C-80/89

    Behn Verpackungsbedarf / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    Nach ständiger Rechtsprechung sind allein die betreffenden Gemeinschaftsvorschriften von ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt an das einschlägige positive Recht, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-80/89, Behn Verpackungsbedarf, Slg. 1990, I-2659, Randnr. 13, und Urteil Binder, a. a. O., Randnr. 19).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    Daher kann sie nicht behaupten, sie sei in ihrem berechtigten Vertrauen auf die Gültigkeit dieser Zollbescheide enttäuscht worden, zumal Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 das berechtigte Vertrauen des Abgabenschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte schützen soll, die bei der Entscheidung darüber, ob Zölle nacherhoben werden oder nicht, Berücksichtigung finden (vgl. insoweit Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-348/89, Mecanarte, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    33 Zur behaupteten Auflösung der jugoslawischen Vertragspartner bemerkt die Kommission, die Tatsache, daß die Klägerin nicht mehr in der Lage sei, gegen ihre Geschäftspartner in der ehemaligen Föderativen Republik Jugoslawien vorzugehen, sei nach der Rechtsprechung unerheblich (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 13. November 1984 in den Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos und Bosman/Kommission, Slg. 1984, 3763, Randnr. 16, und vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.12.1983 - 283/82

    Schoellershammer / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.06.1996 - T-75/95
    30 Die Kommission macht zunächst geltend, daß sich die Klägerin wegen der nach deutschem Recht bestehenden Rechtsschutzmöglichkeit zur Anfechtung der Änderungsbescheide vom 23. April 1992 und 30. Juni 1992 nicht auf Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 berufen könne, da diese Vorschrift eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82, Schöllershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7, und Urteil Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, a. a. O., Randnr. 10).
  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-579/22

    Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und

    Auf denselben Ansatz berief sich das Gericht auch im Urteil vom 5. Juni 1996, Günzler Aluminium/Kommission (T-75/95, EU:T:1996:74, Rn. 55).
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Die offensichtliche Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 entspreche daher der Erkennbarkeit des Irrtums im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 (Urteile des Gerichtshofes vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1839, Randnr. 46, und des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55).
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    199 Zwar ist die von der Kommission in der angefochtenen Entscheidung vertretene Ansicht, daß die fragliche staatliche Maßnahme gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Vertrages keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages darstelle, in den Randnummern 167 bis 172 dieses Urteils verworfen worden, doch führt diese irrige Beurteilung, da sie keinerlei Einfluß auf das Ergebnis der Prüfung der fraglichen Beihilfe hat, nicht zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung (vgl. in diesem Sinne das Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55).
  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Entgegen dem Vortrag der Klägerin seien die beiden Vorschriften generell vergleichbar, da sie das gleiche Ziel verfolgten (Urteil Hewlett Packard France, Randnr. 46), oder sogar austauschbar (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55).
  • EuGH, 22.01.2004 - C-353/01

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF UND ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN

    Die Tatsache, dass die beklagten Gemeinschaftsorgane die Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu gewähren, nicht geprüft haben, hatte somit unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles keinen Einfluss auf das Ergebnis der von den beiden Gemeinschaftsorganen vorgenommenen Beurteilung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55, und vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229, Randnr. 199).
  • BFH, 26.02.2004 - VII R 20/03

    Informationspflicht des Zollschuldners über die amtlich veröffentlichten

    Diese Informationspflicht besteht unabhängig von dem Maß an Erfahrung, über das der Einführer verfügt; sie trifft jeden, der Waren zur Einfuhr aus einem Drittland anmeldet (vgl. Gericht erster Instanz, Urteil vom 5. Juni 1996 Rs. T-75/95 --Günzler Aluminium--, EuGHE 1996, II-497 Rdnr. 50; Senatsurteile in BFHE 188, 164, 167, sowie vom 9. Mai 2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508, 1510).
  • BFH, 07.12.2004 - VII R 39/03

    Nachweis der Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften über den Schutz von Tieren

    Diese Informationspflicht besteht unabhängig von dem Maß an Erfahrung, über das er verfügt (vgl. EuGH, Gericht erster Instanz, Urteil vom 5. Juni 1996 Rs. T-75/95 --Günzler Aluminium--, EuGHE 1996, II-497 Rdnr. 50; Senatsurteile in BFHE 188, 164, 167, sowie vom 9. Mai 2000 VII R 61/98, BFH/NV 2000, 1508, 1510).
  • EuG, 06.02.2007 - T-23/03

    CAS / Kommission - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei

    68, 69, 71 und 72, sowie Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996, Günzler Aluminium/Kommission, T-75/95, Slg. 1996, II-497, Randnr. 42).
  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

    Der Gemeinschaftsrichter habe auf die Bedeutung des Kriteriums der Sorgfalt des eine Zollanmeldung vornehmenden Wirtschaftsteilnehmers hingewiesen (Urteil Hewlett Packard France, Randnr. 27); dieses Kriterium sei von grundlegender Bedeutung für die Frage, ob der Wirtschaftsteilnehmer offensichtlich fahrlässig gehandelt habe (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 43).
  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99

    Mattila / Rat und Kommission

    Die Tatsache, dass die beklagten Gemeinschaftsorgane die Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu gewähren, nicht geprüft haben, hatte somit unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles keinen Einfluss auf das Ergebnis der von den beiden Gemeinschaftsorganen vorgenommenen Beurteilung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55, und vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229, Randnr. 199).
  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 17.09.2003 - T-309/01

    Biegi Nahrungsmittel / Kommission

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

  • BFH, 07.12.2004 - VII R 4/04

    Einfuhr lebender Rinder; Nachweis der Beachtung des Tierschutzes

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

  • EuG, 13.09.2005 - T-53/02

    Ricosmos / Kommission - Zollrecht - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren

  • EuG, 12.02.2004 - T-282/01

    Aslantrans / Kommission - Zollrecht - Erstattung von Einfuhrabgaben - Während des

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

  • BFH, 07.12.2004 - VII R 5/04

    Zollrechtlich erforderliche Kontrollen zur Ausfuhr von Zuchtrindern in das

  • BFH, 07.12.2004 - VII R 6/04

    Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von lebenden Tieren ; Durchführung

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • EuG, 27.09.2005 - T-26/03

    Geologistics / Kommission - Zollunion - Externe gemeinschaftliche

  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

  • EuG, 15.09.2015 - T-346/12

    Ungarn / Kommission

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00

    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrabgaben

  • EuG, 19.07.2017 - T-752/14

    Combaro / Kommission - Zollunion - Assoziierungsabkommen zwischen der

  • EuG, 29.09.2009 - T-364/07

    Thomson Sales Europe / Kommission

  • EuG, 19.03.2013 - T-324/10

    Firma Van Parys / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Bananen aus Ecuador -

  • EuG, 16.09.2008 - T-496/04

    Nortrail Transport / Kommission - Zollunion - Externes gemeinschaftliches

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-370/96

    Covita

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 11 K 121/95

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll für die Einführung von Autositzbezügen;

  • EuG, 16.07.1998 - T-156/96

    Jensen / Kommission

  • EuG, 18.12.1997 - T-222/95

    Antonio Angelini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 18.12.1997 - T-57/96

    Livio Costantini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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