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   EuG, 26.09.2000 - T-74/97 und T-75/97   

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EuG, 26.09.2000 - T-74/97 und T-75/97 (https://dejure.org/2000,8926)
EuG, Entscheidung vom 26.09.2000 - T-74/97 und T-75/97 (https://dejure.org/2000,8926)
EuG, Entscheidung vom 26. September 2000 - T-74/97 und T-75/97 (https://dejure.org/2000,8926)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ausweitung eines Antidumpingzolls - Befreiung - Fahrradteile - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Büchel / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Büchel & Co. Fahrzeugteilefabrik GmbH gegen Rat der Europäischen Union (T-74/97) und Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-75/97).

    EG-Vertrag, Artikel 173 [nach Änderung jetzt Artikel 230 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Klage gegen eine Verordnung zur Ausweitung eines Antidumpingzolls in ihrer Gesamtheit - Untrennbarkeit der Bestimmungen einer solchen Verordnung - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Büchel & Co. Fahrzeugteilefabrik GmbH gegen Rat der Europäischen Union (T-74/97) und Kommission der

    Ausweitung eines Antidumpingzolls - Befreiung - Fahrradteile - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zollamtliche Erfassung der Einfuhr von Fahrradteilen; Ausweitung des Anti-dumping-Zolls auf Fahrradteile aus der Volksrepublik China; Unzulässigkeit wegen Unverhältnismäßigkeit des Klageziels; Zulässigkeitsvoraussetzung der individuellen Betroffenheit des Klägers; ...

  • Wolters Kluwer

    Zollamtliche Erfassung der Einfuhr von Fahrradteilen; Ausweitung des Anti-dumping-Zolls auf Fahrradteile aus der Volksrepublik China; Unzulässigkeit wegen Unverhältnismäßigkeit des Klageziels; Zulässigkeitsvoraussetzung der individuellen Betroffenheit des Klägers; ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 71/97 des Rates vom 10. Januar 1997 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 auf Fahrräder mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrradteile ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Diese Verordnungen haben zwar, wenn man die Kriterien des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) anlegt, aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Tragweite generellen Charakter, da sie für die Gesamtheit der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, doch schließt dies nicht aus, dass ihre Bestimmungen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen (Urteil Allied Corporation u. a./ Kommission, zitiert in Randnr. 40, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-170/94, Shanghai Bicycle/Rat, Slg. 1997, II-1383, Randnr. 35).

    Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sind nämlich zur Vereinnahmung des durch diese Verordnung auf die Einfuhren bestimmter Produkte ausgeweiteten Antidumpingzolls verpflichtet, ohne dass ihnen ein Ermessensspielraum eröffnet wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Shanghai Bicycle/Rat, zitiert in Randnr. 49, Randnr. 41).

  • EuG, 11.07.1996 - T-161/94

    Sinochem Heilongjiang gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping -

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Weiter ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-161/94 (Sinochem Heilongjiang/Rat, Slg. 1996, II-695, Randnr. 47), dass ein Unternehmen, das sich an der Untersuchung beteiligt habe, nicht allein deswegen nicht mehr individuell betroffen sei, weil die von ihm erteilten Auskünfte letztlich von der Kommission nicht berücksichtigt worden seien.
  • EuGH, 14.03.1990 - 150/87

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Außerdem lässt sich die Stellung der Klägerin im vorliegenden Fall auch nicht mit derjenigen solcher Importeure in einem Verfahren zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls vergleichen, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren die Grundlage für die rechnerische Ermittlung der Ausfuhrpreise und damit für die Feststellung des Vorliegens eines Dumpingtatbestands oder für die Berechnung des eigentlichen Antidumpingzolls bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 15, vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 18, und vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Außerdem lässt sich die Stellung der Klägerin im vorliegenden Fall auch nicht mit derjenigen solcher Importeure in einem Verfahren zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls vergleichen, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren die Grundlage für die rechnerische Ermittlung der Ausfuhrpreise und damit für die Feststellung des Vorliegens eines Dumpingtatbestands oder für die Berechnung des eigentlichen Antidumpingzolls bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 15, vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 18, und vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Außerdem lässt sich die Stellung der Klägerin im vorliegenden Fall auch nicht mit derjenigen solcher Importeure in einem Verfahren zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls vergleichen, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren die Grundlage für die rechnerische Ermittlung der Ausfuhrpreise und damit für die Feststellung des Vorliegens eines Dumpingtatbestands oder für die Berechnung des eigentlichen Antidumpingzolls bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 15, vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 18, und vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Außerdem lässt sich die Stellung der Klägerin im vorliegenden Fall auch nicht mit derjenigen solcher Importeure in einem Verfahren zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls vergleichen, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren die Grundlage für die rechnerische Ermittlung der Ausfuhrpreise und damit für die Feststellung des Vorliegens eines Dumpingtatbestands oder für die Berechnung des eigentlichen Antidumpingzolls bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 15, vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 18, und vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 20).
  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    In ihrem Fall seien daher die in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze anzuwenden, nach denen diejenigen produzierenden und exportierenden Unternehmen, die nachweisen könnten, dass sie in den Rechtsakten der Kommission oder des Rates namentlich genannt oder von den vorhergehenden Untersuchungen betroffen seien, als von einem Rechtsakt zur Einführung eines Antidumpingzolls individuell betroffen anzusehen seien (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation u. a./Kommission, Slg. 1984, 1005).
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Der Rat beruft sich zur Begründung seiner Einrede der Unzulässigkeit auf eine Linie der Rechtsprechung, nach der eine Verordnung, die einer Reihe von Wirtschaftsteilnehmern unterschiedliche Antidumpingzölle auferlegt, einen Einzelnen von ihnen nur in denjenigen ihrer Bestimmungen individuell betrifft, die ihm einen besonderen Antidumpingzoll auferlegen und dessen Höhe festsetzen, nicht aber in denjenigen, mit denen anderen Unternehmen Antidumpingzölle auferlegt werden (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 7, und Ricoh/Rat, zitiert in Randnr. 31, Randnr. 7).
  • EuGH, 11.07.1990 - 305/86

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Außerdem lässt sich die Stellung der Klägerin im vorliegenden Fall auch nicht mit derjenigen solcher Importeure in einem Verfahren zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls vergleichen, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren die Grundlage für die rechnerische Ermittlung der Ausfuhrpreise und damit für die Feststellung des Vorliegens eines Dumpingtatbestands oder für die Berechnung des eigentlichen Antidumpingzolls bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 15, vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 18, und vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 20).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 26.09.2000 - T-74/97
    Sie hat insbesondere nicht nachgewiesen, dass sie sich in einer Situation befinde, die mit der der Klägerin in der Rechtssache C-358/89 (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501) vergleichbar wäre.
  • EuGH, 10.03.1992 - 174/87

    Ricoh / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.2019 - C-251/18

    Trace Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle -

    36 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2000, Büchel/Rat und Kommission (T-74/97 und T-75/97, EU:T:2000:215, Rn. 52).

    38 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2000, Büchel/Rat und Kommission (T-74/97 und T-75/97, EU:T:2000:215, Rn. 50).

  • BFH, 27.10.2009 - VII R 26/08

    Antidumpingzoll: Anwendung der "de-minimis-Regelung" im Firmenverbund

    Der erkennende Senat folgt dieser - auch von den Beteiligten nicht infrage gestellten - Auslegung der Vorschrift, welche sich - wie das FG zutreffend ausgeführt hat - aus den Erwägungsgründen Nr. 4 und 8 der VO Nr. 88/97 ergibt, denen zufolge zum einen Lieferungen wesentlicher Fahrradteile an einen Montagebetrieb in einer Größenordnung von weniger als 300 Stück pro Monat als wirtschaftlich und für die Ziele des Antidumpingzolls kaum von Bedeutung angesehen wurden und zum anderen auch Parteien, die keine Montagen durchführen, das Befreiungssystem (als Verteiler) sollten in Anspruch nehmen können, sofern sie Fahrradteile nur in diesen geringfügigen Mengen an Montagebetriebe liefern (vgl. auch Art. 3 Abs. 2 VO Nr. 71/97 und die Erwägungsgründe Nr. 37, 38 der VO Nr. 71/97 sowie Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. September 2000 T-74/97 und T-75/97, Slg. 2000, II-3067, Rz 12, 16).
  • EuG, 04.03.2005 - T-289/03

    BUPA u.a. / Kommission - Streithilfe - Vertraulichkeit

    24 Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass einem Antrag auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, in der Regel stattzugeben ist (vgl. z. B. Beschlüsse des Gerichts vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1993, II-131, Randnr. 19, und vom 21. Juni 1999 in der Rechtssache T-74/97, Büchel & Co. Fahrzeugteilefabrik/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuG, 28.02.2002 - T-598/97

    BSC Footwear Supplies u.a. / Rat

    Für die Entscheidung über die Begründetheit der Unzulässigkeitseinrede des Rates ist darauf hinzuweisen, dass Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen zwar nach den Kriterien des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Tragweite tatsächlich insofern allgemeinen Charakter haben, als sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten; dies schließt jedoch nicht aus, dass ihre Vorschriften bestimmte Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen können (Urteile des Gerichtshofes Allied Corporation u. a./Kommission, Randnr. 11, und vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-75/92, Gao Yao/Rat, Slg. 1994, I-3141, Randnr. 26 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 20. Juni 2000 in der Rechtssache T-597/97, Euromin/Rat, Slg. 2000, II-2419, Randnr. 43, und vom 26. September 2000 in den Rechtssachen T-74/97 und T-75/97, Büchel/Rat und Kommission, Slg. 2000, II-3067, Randnr. 49).
  • FG München, 10.04.2008 - 14 K 1020/04

    Antidumpingzoll für Fahrradteile aus China

    Durch den Mechanismus für die Kontrolle der besonderen Verwendung nach Art. 82 ZK i.V.m. Art. 291 ff. ZKDVO soll festgestellt werden können, ob die Tätigkeit der Zwischenhändler eine Umgehung des Antidumpingzolls darstellt (vgl. Urteil des Gerichts Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaftenvom 26. September 2000 verb. Rs. T-74/97 und T-75/97, Slg. 2000, II-3067, Randnr. 16).
  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

    Dies wäre auch der Fall, wenn die einschlägigen Vorschriften ein Recht des Betroffenen auf Beteiligung am vorprozessualen Verfahren vorsähen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. September 2000 in den Rechtssachen T-74/97 und T-75/97, Büchel/Rat und Kommission, Slg. 2000, II-3067, Randnr. 58).
  • EuG, 16.01.2014 - T-385/11

    BP Products North America / Rat - Dumping - Subventionen - Einfuhren von

    Eine Verordnung zur Ausweitung eines Antidumping- oder Ausgleichzolls hat daher gegenüber den dem ausgeweiteten Zoll unterliegenden Unternehmen dieselben Rechtsfolgen wie eine Verordnung zur Einführung eines endgültigen Zolls gegenüber den einem solchen Zoll unterliegenden Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. September 2000, Büchel/Rat und Kommission, T-74/97 und T-75/97, Slg. 2000, II-3067, Rn. 52).
  • EuG, 27.01.2006 - T-280/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit

    67 Somit käme eine individuelle Betroffenheit der Klägerin nur in Betracht, wenn sie durch ihr Verhalten in irgendeiner Weise das Tätigwerden der Gemeinschaftsorgane veranlasst oder den Erlass der Verordnung bedingt hätte (oben in Randnr. 63 angeführtes Urteil Euromin/Rat, Randnr. 47, und Urteil des Gerichts vom 26. September 2000 in den Rechtssachen T-74/97 und T-75/97, Büchel/Rat und Kommission, Slg. 2000, II-3067, Randnrn.
  • EuG, 27.01.2006 - T-278/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China

    72 Somit käme eine individuelle Betroffenheit der Klägerin nur in Betracht, wenn sie durch ihr Verhalten in irgendeiner Weise das Tätigwerden der Gemeinschaftsorgane veranlasst oder den Erlass der Verordnung bedingt hätte (oben in Randnr. 68 angeführtes Urteil Euromin/Rat, Randnr. 47, und Urteil des Gerichts vom 26. September 2000 in den Rechtssachen T-74/97 und T-75/97, Büchel/Rat und Kommission, Slg. 2000, II-3067, Randnrn.
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