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   EuG, 25.05.2000 - T-77/95   

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EuG, 25.05.2000 - T-77/95 (https://dejure.org/2000,6536)
EuG, Entscheidung vom 25.05.2000 - T-77/95 (https://dejure.org/2000,6536)
EuG, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - T-77/95 (https://dejure.org/2000,6536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse - Rechtsmittel - Zurückverweisung durch den Gerichtshof

  • Europäischer Gerichtshof

    Ufex u.a. / Kommission

  • EU-Kommission

    Union française de l'express (Ufex), DHL International, Service CRIE und May Courier gegen Kommissi

    Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse - Rechtsmittel - Zurückverweisung durch den Gerichtshof.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mißbrauch der beherrschenden Stellung der Post; Zurückweisung einer Beschwerde; Fehlen des Gemeinschaftsinteresses; Voraussetzungen für eine Zurückverweisung durch den Gerichtshof

  • Judicialis

    EGV Art. 82

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Die Kläger hätten nicht auf dieses Schreiben hin substantiiert, daß die fraglichen Praktiken andauerten oder weiterhin Wirkungen zeitigten, so daß eine Fortführung der Untersuchung gerechtfertigt gewesen wäre (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnrn. 62 bis 64).

    Da es in der vorliegenden Rechtssache um die Anwendung des Artikels 86 des Vertrages geht, für die die Kommission und die nationalen Behörden gemeinsam zuständig sind, liegt ein solcher Fall jedoch nicht vor (Rechtsmittelurteil, Randnr. 87, Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnrn.

    Daraus ergibt sich, daß die Kommission nicht nur befugt ist, bei der Prüfung der Beschwerden unterschiedliche Prioritäten zu setzen, sondern eine Beschwerde auch wegen mangelnden Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung der Untersuchung der Sache zurückzuweisen (Urteil Tremblay u. a./Kommission vom 24. Januar 1995, Randnr. 60).

    Was schließlich die Würdigung des Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung der Untersuchung einer Sache anbelangt, hat die Kommission die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und insbesondere den Grad der möglichen Beeinträchtigung des Funktionierens des Gemeinsamen Marktes durch das beanstandete Verhalten, die Wahrscheinlichkeit, eine Zuwiderhandlung nachweisen zu können, und das Ausmaß der erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen so gegeneinander abzuwägen, daß sie ihre Aufgabe, die Einhaltung der Artikel 85 und 86 des Vertrages zu überwachen, bestmöglich erfüllen kann (Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 52, und vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 46, Urteil Automec/Kommission, Randnr. 86, und Urteil Tremblay u. a./Kommission vom 24. Januar 1995, Randnr. 62).

  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Was schließlich die Würdigung des Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung der Untersuchung einer Sache anbelangt, hat die Kommission die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und insbesondere den Grad der möglichen Beeinträchtigung des Funktionierens des Gemeinsamen Marktes durch das beanstandete Verhalten, die Wahrscheinlichkeit, eine Zuwiderhandlung nachweisen zu können, und das Ausmaß der erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen so gegeneinander abzuwägen, daß sie ihre Aufgabe, die Einhaltung der Artikel 85 und 86 des Vertrages zu überwachen, bestmöglich erfüllen kann (Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 52, und vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 46, Urteil Automec/Kommission, Randnr. 86, und Urteil Tremblay u. a./Kommission vom 24. Januar 1995, Randnr. 62).

    Diese Überprüfung ist darauf gerichtet, ob die streitige Entscheidung nicht auf unzutreffenden Tatsachen beruht und weder einen Rechtsfehler noch einen offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einen Ermessensmißbrauch aufweist (Urteile Automec/Kommission, Randnr. 80, SGA/Kommission, Randnr. 41, und Micro Leader Business/Kommission, Randnr. 27).

  • EuG, 16.12.1999 - T-198/98

    Micro Leader / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    59 und 61, sowie die dort zitierte Rechtsprechung und Urteil des Gerichts vom 16.Dezember 1999 in der Rechtssache T-198/98, Micro Leader Business/Kommission, Slg. 1999, II-3989, Randnr. 27).

    Diese Überprüfung ist darauf gerichtet, ob die streitige Entscheidung nicht auf unzutreffenden Tatsachen beruht und weder einen Rechtsfehler noch einen offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einen Ermessensmißbrauch aufweist (Urteile Automec/Kommission, Randnr. 80, SGA/Kommission, Randnr. 41, und Micro Leader Business/Kommission, Randnr. 27).

  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Das vorliegende Urteil ergeht nach Zurückverweisung der Rechtssache durch das Urteil des Gerichtshofes vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P (UFEX u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341; im folgenden: Rechtsmittelurteil), durch das das Urteil des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1; im folgenden: Urteil vom 15. Januar 1997) aufgehoben worden ist.

    Mit Urteil vom 15.

  • EuG, 12.12.1996 - T-16/91

    Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Eine Entscheidung muß nämlich aus sich heraus verständlich sein und ihre Begründung darf nicht erst später, wenn die Entscheidung bereits Gegenstand einerKlage vor dem Gemeinschaftsrichter ist, schriftlich oder mündlich nachgeholt werden (siehe z. B. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und sinngemäß Urteil des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-0000, Randnrn.
  • EuG, 06.04.2000 - T-188/98

    Kuijer / Rat

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Eine Entscheidung muß nämlich aus sich heraus verständlich sein und ihre Begründung darf nicht erst später, wenn die Entscheidung bereits Gegenstand einerKlage vor dem Gemeinschaftsrichter ist, schriftlich oder mündlich nachgeholt werden (siehe z. B. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und sinngemäß Urteil des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-0000, Randnrn.
  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    94 Dauern wettbewerbswidrige Wirkungen nach der Einstellung der sie verursachenden Praktiken fort, so ist die Kommission somit nach den Artikeln 2, 3 Buchstabe g und 86 EG-Vertrag weiterhin dafür zuständig, zu ihrer Beseitigung oder Neutralisierung tätig zu werden (siehe in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnrn.
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Wenn man der Anwendung des Artikels 86 des Vertrages allein aufgrund des Umstands entgehen könnte, daß die rechtswidrigen Handlungen in der Vergangenheit lägen, bräuchte ein Unternehmen in marktbeherrschender Stellung nur seine Verhaltensweisen einzustellen, um sich der Straflosigkeit zu versichern (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 29).
  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Da es in der vorliegenden Rechtssache um die Anwendung des Artikels 86 des Vertrages geht, für die die Kommission und die nationalen Behörden gemeinsam zuständig sind, liegt ein solcher Fall jedoch nicht vor (Rechtsmittelurteil, Randnr. 87, Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnrn.
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 25.05.2000 - T-77/95
    Danach muß die Kommission alle ihr von den Beschwerdeführern zur Kenntnis gebrachten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, um festzustellen, ob diese eine Verhaltensweise erkennen lassen, die geeignet ist, den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223, Randnr. 79).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service / Kommission

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung aus sich heraus verständlich sein muss und dass ihre Begründung nicht erst später, wenn die Entscheidung bereits Gegenstand einer Klage vor dem Gemeinschaftsrichter ist, schriftlich oder mündlich nachgeholt werden darf (Urteil Rendo u. a./Kommission, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache T-323/99, INMA und Itainvest/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

    Damit ist das Vorbringen der Kommission zum angeblichen kollusiven Zusammenwirken zwischen den Beteiligten nicht als Klarstellung von bereits in der [streitigen] Entscheidung vorgebrachten Gründen während des Verfahrens anzusehen (siehe in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95 RV, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54).
  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung aus sich heraus verständlich sein muss und dass ihre Begründung nicht erst später, wenn die Entscheidung bereits Gegenstand einer Klage vor dem Gemeinschaftsrichter ist, schriftlich oder mündlich nachgeholt werden darf (Urteil [des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91,] Rendo u. a./Kommission, [Slg. 1996, II-1827,] Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache T-323/99, INMA und Itainvest/Kommission, [Slg. 2002, II-545], Randnr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

    Damit ist das Vorbringen der Kommission zum angeblichen kollusiven Zusammenwirken zwischen den Beteiligten nicht als Klarstellung von bereits in der angefochtenen Entscheidung vorgebrachten Gründen während des Verfahrens anzusehen (siehe in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95 RV, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54).
  • EuG, 06.03.2001 - T-331/94

    IPK-München / Kommission

    Damit ist das Vorbringen der Kommission zum angeblichen kollusiven Zusammenwirken zwischen den Beteiligten nicht als Klarstellung von bereits in der angefochtenen Entscheidung vorgebrachten Gründen während des Verfahrens anzusehen (siehe in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95 RV, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-0000, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-200/01

    Kommission / IPK-München

    Damit ist das Vorbringen der Kommission zum angeblichen kollusiven Zusammenwirken zwischen den Beteiligten nicht als Klarstellung von bereits in der angefochtenen Entscheidung vorgebrachten Gründen während des Verfahrens anzusehen (siehe in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95 RV, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54).
  • EuG, 07.06.2001 - T-330/99

    Spedition Wilhelm Rotermund / Kommission

    Die schriftlichen und mündlichen Erklärungen, die die Vertreter der Kommission vor dem Gericht zur angeblichen Fahrlässigkeit der Klägerin abgegeben haben, können keine rechtswirksame zusätzliche Begründung dieser Entscheidung darstellen (siehe in diesem Sinne die Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 116, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54).
  • EuG, 26.02.2002 - T-323/99

    INMA und Itainvest / Kommission

    Die angefochtene Entscheidung enthält jedoch keinen dieser Gesichtspunkte (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827, Randnr. 45, und vom 25 Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95 RV, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54).
  • EuG, 10.12.2002 - T-123/00

    Thomae / Kommission

    Da die Begründung einer Handlung aus sich heraus verständlich sein müsse, dürfe die Kommission sich im Rahmen der vorliegenden Klage nicht auf Gründe stützen, die den Richtlinien 65/65 und 92/27 entnommen seien (Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167, Randnr. 54).
  • EuG, 14.02.2001 - T-115/99

    SEP / Kommission

    Es war eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) gerügt worden, die nach Angabe der Beschwerdeführer von 1986 bis 1991 gedauert hatte und strukturelle Ungleichgewichte auf dem betroffenen Markt, bei dem es sich um einen Markt mit gemeinschaftsbezogener Dimension handelte, hervorgerufen hatte (siehe Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache T-77/95 RV, Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2167).
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Rechtsprechung
   EuG, 15.01.1997 - T-77/95   

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https://dejure.org/1997,5350
EuG, 15.01.1997 - T-77/95 (https://dejure.org/1997,5350)
EuG, Entscheidung vom 15.01.1997 - T-77/95 (https://dejure.org/1997,5350)
EuG, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - T-77/95 (https://dejure.org/1997,5350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und May Courier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 85, 86 und 189; Verordnung Nr. 17, Artikel 3
    1 Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Keine Pflicht der Kommission, eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu erlassen - Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache

  • EU-Kommission

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und May Courier gegen

    Wettbewerb - Nichtigkeitsklage - Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse.

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Zurückweisung einer Beschwerde wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durch die Kommission; Fehlendes ausreichendes Gemeinschaftsinteresse als Grund für die Zurückweisung einer Beschwerde durch die Kommission; Vergabe von Dienstleistungen an eine ...

  • Judicialis

    EG Art. 86; ; EG Art. 89 Abs. 1; ; EG Art. 190

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 30.11.1992 - T-36/92

    Syndicat français de l'Express international und andere gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    9 Am 16. Mai 1992 erhoben das SFEI, die DHL International, die Service Crie und die May Courier gegen diese Entscheidung eine Nichtigkeitsklage, die vom Gericht für unzulässig erklärt wurde (Beschluß vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479).

    10 Mit Schreiben vom 4. August 1994 hob die Kommission die den Gegenstand des Verfahrens in der Rechtssache T-36/92 bildende Entscheidung auf.

    Das Gericht erklärte daher die Hauptsache für erledigt (Beschluß vom 3. Oktober 1994 in der Rechtssache T-36/92, SFEI u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    22 Nach Auffassung der Kläger ergibt sich aus dem Ablauf des Verfahrens in dieser Sache, u. a. aus dem Treffen vom 18. März 1991, den erwähnten Schreiben der Kommission vom 10. März 1992, vom 4. August 1994, vom 28. Oktober 1994 und vom 30. Dezember 1994, der Prüfung der von der Kommission in der Rechtssache T-36/92 eingereichten Schriftsätze und dem genannten Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 eindeutig, daß die Kommission den von den Klägern in ihrer Beschwerde beanstandeten Sachverhalt anhand von Artikel 86 des Vertrages geprüft, und nicht nur, wie von ihr nunmehr behauptet, untersucht hat, ob ein Gemeinschaftsinteresse an der Einleitung einer Untersuchung bestehe.

  • EuGH, 02.12.1992 - C-280/89

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    Zwar hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn die mit der Klage gerügte Vertragsverletzung nach Ablauf der gemäß Artikel 169 Absatz 2 gesetzten Frist abgestellt wird, noch insoweit gegeben ist, als die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise trifft (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-280/89, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-6185), doch ändert dieser Umstand nichts daran, daß die Kommission nicht zur Aufrechterhaltung einer solchen Klage verpflichtet ist.
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    98 Zweitens habe die Kommission weder den vom Gerichtshof anerkannten Grundsatz angewendet, daß es einen Verstoß gegen Artikel 86 darstelle, wenn ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehabe, ohne objektive Rechtfertigung diese Stellung zugunsten einer Tochtergesellschaft auf einen benachbarten, aber getrennten Markt ausdehne und damit jeglicher Wettbewerb seitens dritter auf diesem Markt tätiger Unternehmen ausgeschaltet zu werden drohe (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941).
  • EuG, 11.07.1996 - T-146/95

    Giorgio Bernardi gegen Europäisches Parlament. - Nichtigkeitsklage - Europäischer

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    101 Zweitens untersagt es das Diskriminierungsverbot, vergleichbare Sachverhalte ohne objektiven Grund unterschiedlich zu behandeln (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-146/95, Bernardi/Parlament, Slg. 1996, II-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    Noch habe sie den Grundsatz beachtet, daß die Mitgliedstaaten aufgrund von Artikel 86 in Verbindung mit den Artikeln 3 Buchstabe g und 5 Absatz 2 keine Maßnahmen, und zwar auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, treffen oder beibehalten dürften, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769).
  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    54 Wieweit die Verpflichtungen der Kommission im Wettbewerbsrecht reichen, ist anhand des Artikels 89 Absatz 1 des Vertrages zu prüfen, der in diesem Gebiet besonderer Ausdruck des allgemeinen Überwachungsauftrags ist, der der Kommission in Artikel 155 des Vertrages anvertraut ist (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 63).
  • EuGH, 21.02.1984 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    106 Mit dem ersten Teil dieses Klagegrundes machen die Kläger geltend, die Kommission habe, indem sie sich ausschließlich auf die Rechtssetzung vorbereitende Arbeiten und auf ein Verfahren zur Anwendung der Verordnung Nr. 4064/89 gestützt habe, das durch die Verordnung Nr. 17 geregelte Verfahren umgangen und damit einen Ermessensmißbrauch begangen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82, Walzstahl-Vereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951, Randnr. 28).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    116 Für den zweiten Teil des Klagegrundes ist von Bedeutung, daß eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich ist, wenn sie nach objektiven, maßgeblichen und übereinstimmenden Anhaltspunkten offensichtlich ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken erlassen worden ist (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 69).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    56 Schließlich ist, wie der Gerichtshof entschieden hat, Artikel 86 ein Ausfluß des allgemeinen, der Tätigkeit der Gemeinschaft in Artikel 3 Buchstabe g des Vertrages gesetzten Zieles, ein System zu errichten, das den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, 520).
  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Auszug aus EuG, 15.01.1997 - T-77/95
    Nach ständiger Rechtsprechung muß die Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß der Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme erkennen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichts vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Kölman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 83).
  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 16.06.1994 - C-39/93

    S.F.E.I. u.a. / Kommission

  • EuGH, 21.05.2015 - C-322/14

    El Majdoub - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Richard Lyal und Fabiola Mascardi, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Beistand: Rechtsanwalt Jean-Yves Art, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Union française de l'express (Ufex), vormals Syndicat français de l'express international (im folgenden: SFEI), DHL International und Service CRIE haben mit Rechtsmittelschrift, die am 22. März 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der ihre Beschwerde nach Artikel 86 EG-Vertrag zurückweisenden Entscheidung der Kommission vom 30. Dezember 1994 (im folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden ist.

    Mit Beschluß vom 30. November 1992 in der Rechtssache T-36/92 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2479) erklärte das Gericht die Nichtigkeitsklage der Rechtsmittelführer und May Courier für unzulässig.

    Jedoch hob der Gerichtshof diesen Beschluß mit Urteil vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93 P (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681) auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Rechtmäßigkeit einesGemeinschaftsrechtsakts im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 173 desVertrages nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen ist, die bei Erlaßdes Aktes bestanden (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in denverbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321,Randnr. 7, und des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95, SFEIu.

    a./Kommission, Slg. 1997, II-1, Randnr. 74), und nicht von rückschauendenBetrachtungen über seinen Wirkungsgrad abhängen kann (Urteil des Gerichtshofesvom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 40/72, Schröder, Slg. 1973, 125,Randnr. 14).

  • EuG, 12.09.2007 - T-60/05

    UFEX u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    SFEI, DHL, CRIE und May Courier erhoben Nichtigkeitsklage, die das Gericht mit Urteil vom 15. Januar 1997, SFEI u. a./Kommission (T-77/95, Slg. 1997, II-1), abwies.

    Nach Zurückverweisung der Rechtssache durch den Gerichtshof erklärte das Gericht die die Beschwerde zurückweisende Entscheidung für nichtig (Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, T-77/95, Slg. 2000, II-2167).

    Sie durfte ihre Zurückweisungsentscheidung vom 30. Dezember 1994, die erst am 25. Mai 2000 für nichtig erklärt wurde, als das Gericht nach Rückverweisung der Rechtssache das Urteil in der Rechtssache T-77/95 verkündete, vor den Gemeinschaftsgerichten verteidigen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

    Zweitens enthält das angefochtene Urteil nicht Erwägungen wie Randnummer 58 des Urteils des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95(33) - das durch das Urteil Ufex aufgehoben wurde -, wonach "die Untersuchung der Sache und die Feststellung früherer Zuwiderhandlungen nicht mehr dem Interesse dienen [würde], den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen zu schützen, und ... damit nicht mehr der der Kommission durch den Vertrag übertragenen Aufgabe [entspräche]", was, wie oben ausgeführt, auf eine rechtswidrige "Unterlassung" der Gemeinschaftsbehörden hindeuten könnte.

    31: - Deutsche Post, Slg. 2000, I-825.32: - Ebenda, Randnr. 50.33: - SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    1 Das vorliegende Rechtsmittel wurde von den Unternehmen Union française de l'expreß (UFEX, früher Syndicat français de l'expreß international, SFEI), DHL International und CRIE gegen das Urteil eingelegt, das das Gericht erster Instanz am 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95(1) erlassen hat.

    das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission) aufzuheben,.

    (1) - SFEI u. a./Kommission (Slg. 1997, II-1).

  • EuG, 25.05.2000 - T-77/95

    Ufex u.a. / Kommission

    Das vorliegende Urteil ergeht nach Zurückverweisung der Rechtssache durch das Urteil des Gerichtshofes vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P (UFEX u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341; im folgenden: Rechtsmittelurteil), durch das das Urteil des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1; im folgenden: Urteil vom 15. Januar 1997) aufgehoben worden ist.

    Mit Urteil vom 15.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    Zweitens enthält das angefochtene Urteil nicht Erwägungen wie Randnummer 58 des Urteils des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95(33) - das durch das Urteil Ufex aufgehoben wurde -, wonach "die Untersuchung der Sache und die Feststellung früherer Zuwiderhandlungen nicht mehr dem Interesse dienen [würde], den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen zu schützen, und ... damit nicht mehr der der Kommission durch den Vertrag übertragenen Aufgabe [entspräche]", was, wie oben ausgeführt, auf eine rechtswidrige "Unterlassung" der Gemeinschaftsbehörden hindeuten könnte.

    31: - Deutsche Post, Slg. 2000, I-825.32: - Ebenda, Randnr. 50.33: - SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1.

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 173 des Vertrages ist die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1, Randnr. 74).
  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Ermessensmißbrauch dann vor, wenn ein Gemeinschaftsorgan einen Rechtsakt ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken erläßt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69, und Urteil des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1, Randnr. 116).
  • EuG, 19.09.2000 - T-252/97

    Dürbeck / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber die Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Handlung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, Urteile des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1, Randnr. 74, und vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways e. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81).
  • EuG, 31.01.2001 - T-197/97

    Weyl Beef Products / Kommission

  • EuG, 09.04.2003 - T-134/02

    Tejada Fernández / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG - T-77/95   

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