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Rechtsprechung
   EuG, 22.10.1996 - T-79/95 und T-80/95   

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EuG, 22.10.1996 - T-79/95 und T-80/95 (https://dejure.org/1996,10375)
EuG, Entscheidung vom 22.10.1996 - T-79/95 und T-80/95 (https://dejure.org/1996,10375)
EuG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - T-79/95 und T-80/95 (https://dejure.org/1996,10375)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen Kommission der Europä

    [fremdsprachig] Wettbewerb - Kanaltunnel - Reservierung von 50 % der Tunnelkapazität für zwei Eisenbahngesellschaften - Wettbewerbsbeschränkungen - Freistellung - Zugang für Dritte.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Kanaltunnel - Reservierung von 50 % der Tunnelkapazität für zwei Eisenbahngesellschaften - Wettbewerbsbeschränkungen - Freistellung - Zugang für Dritte.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 12.05.1995 - T-80/95
    Auszug aus EuG, 22.10.1996 - T-79/95
    In den verbundenen Rechtssachen T-79/95 und T-80/95.

    Klägerin in der Rechtssache T-80/95,.

    Durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R (SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433) wurden die Anträge zurückgewiesen; die Kostenentscheidung blieb vorbehalten.

    Die European Passenger Services Ltd (im folgenden: EPS) hat mit Schriftsatz, der am 18. August 1995 eingegangen ist, beantragt, als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Klägerin in der Rechtssache T-80/95 zugelassen zu werden.

    Die Nummer III. 1. c. ii der Anmeldung, auf die die Kommission Bezug nimmt (Rechtssache T-79/95, Klagebeantwortung, Nummer 107; Rechtssache T-80/95, Gegenerwiderung, Nr. 36), lautet folgendermaßen:.

    So heißt es in einem Schreiben der BR vom 19. Oktober 1994 an die Kommission (Klageschrift in der Rechtssache T-80/95, Anlage 16):.

    In einem weiteren Schreiben vom 25. Oktober 1994 an die Kommission (Klageschrift in der Rechtssache T-80/95, Anlage 16) macht BR geltend:.

    So macht der Mindestbetrieb des Shuttles, zu dem Eurotunnel nach dem Konzessionsvertrag verpflichtet ist (vgl. oben, Randnr. 3) nur 40 % ihres eigenen Kapazitätsanteils aus (Nr. 113 des Streithilfeschriftsatzes von Eurotunnel in der Rechtssache T-79/95 und Nr. 112 ihres Streithilfeschriftsatzes in der Rechtssache T-80/95).

    Die Rechtssachen T-79/95 und T-80/95 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 22.10.1996 - T-79/95
    Da es jedoch nicht Sache des Gerichts ist, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage seine Würdigung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121, Randnr. 113, und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54), ist Artikel 2 Buchstabe A der streitigen Entscheidung, der den Klägerinnen die streitigen Bedingungen auferlegt, für nichtig zu erklären.
  • EuG, 18.09.1995 - T-548/93

    Organisation und Bereitstellung von Wettdiensten bei Pferderennen; Verstoß gegen

    Auszug aus EuG, 22.10.1996 - T-79/95
    Da es jedoch nicht Sache des Gerichts ist, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage seine Würdigung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121, Randnr. 113, und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54), ist Artikel 2 Buchstabe A der streitigen Entscheidung, der den Klägerinnen die streitigen Bedingungen auferlegt, für nichtig zu erklären.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuG, 22.10.1996 - T-79/95
    Da die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen ist (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 40/72, Schroeder, Slg. 1973, 125, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltini u.a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43), ist somit zu prüfen, ob der Kommission zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung ein tatsächlicher Fehler unterlaufen ist, indem sie festgestellt hat, daß eine Aufteilung der Tunnelkapazität zwischen dem Shuttle und internationalen Zügen im Verhältnis 50 zu 50 vorliege, und zwar so, daß die Eurotunnel zugeteilte Kapazität ausschließlich dem Shuttle und die der Klägerinnen ausschließlich internationalen Zügen vorbehalten sei.
  • EuGH, 07.02.1973 - 40/72

    Schröder KG / Deutschland

    Auszug aus EuG, 22.10.1996 - T-79/95
    Da die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen ist (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 40/72, Schroeder, Slg. 1973, 125, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltini u.a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43), ist somit zu prüfen, ob der Kommission zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung ein tatsächlicher Fehler unterlaufen ist, indem sie festgestellt hat, daß eine Aufteilung der Tunnelkapazität zwischen dem Shuttle und internationalen Zügen im Verhältnis 50 zu 50 vorliege, und zwar so, daß die Eurotunnel zugeteilte Kapazität ausschließlich dem Shuttle und die der Klägerinnen ausschließlich internationalen Zügen vorbehalten sei.
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Zweitens ist hinsichtlich der beschränkenden Wirkungen, die sich aus derVereinbarung über die Benutzung des Kanaltunnels ergeben sollen, daraufhinzuweisen, daß die Entscheidung, mit der diese Vereinbarung vom Verbot desArtikels 85 Absatz 1 befreit wurde (im folgenden: Eurotunnel-Entscheidung), durchdas Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 undT-80/95 (SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491) mit derBegründung für nichtig erklärt worden ist, daß die Kommission bei der Auslegungder Bestimmungen dieser Vereinbarung über die Aufteilung der Fahrplantrassenim Tunnel zwischen SNCF und BR einerseits sowie Eurotunnel andererseits einefehlerhafte Tatsachenfeststellung getroffen hat.
  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    87 Bei der Beurteilung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Handlung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Handlung abzustellen (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnr. 48).
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    Es ist nicht Sache des Gerichts, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage über die Rechtmäßigkeit einer Beihilfe in anderer als der von der Kommission geprüften Höhe zu entscheiden und damit seine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491, Randnr. 64).
  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Handlung abzustellen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491, Randnr. 48, und vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94, Opel Austria/Rat, Slg. 1997, II-39, Randnr. 87).
  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

    Nach der Rechtsprechung sei nämlich die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung anhand der Informationen zu beurteilen, über die die Kommission zum Zeitpunkt ihres Erlasses verfügt habe (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996, SNCF und British Railways/Kommission, T-79/95 und T-80/95, Slg. 1996, II-1491, Randnr. 48).
  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Es ist nicht Sache des Gerichts, im Rahmen der Nichtigkeitsklage die Kommission zu ersetzen und anhand der Aktenlage zu beurteilen, ob bei Erlaß der Verordnung Nr. 2352/97 tatsächlich ein Kausalzusammenhang zwischen der Anwendung des ÜLG-Beschlusses und den Störungen bestand, die sich seinerzeit auf dem gemeinschaftlichen Reismarkt ergeben hätten (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491, Randnrn.
  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95

    Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und

    Diese neue Situation kann sich nämlich auf die Rechtmässigkeit der Entscheidung nicht auswirken, für die die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgeblich ist (vgl. zuletzt Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und BR/Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnr. 48).
  • EuG, 24.05.2007 - T-289/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - System der

    Drittens könne die Kommission, selbst wenn sie eine Freistellungsentscheidung mit einer Nebenbestimmung verbinden könnte, um eine fiktive Wettwerbeschränkung auf einem Drittmarkt zu unterbinden, dies nicht in der Form einer Auflage tun, die einen eigenständigen Titel begründe (Art. 15 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 17), sondern nur in der Form einer Bedingung, die dazu diene, eine Vereinbarung "freistellbar" zu machen (Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996, SNCF und British Railways/Kommission, T-79/95 und T-80/95, Slg. 1996, II-1491, Randnrn.
  • EuG, 12.05.1995 - T-79/95
    - RECHTSSACHEN T-79/95 R UND T-80/95 R.

    5 Die Kommission hat am 20. März 1995 eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag auf einstweilige Anordnung in der Rechtssache T-80/95 R eingereicht.

  • EuG, 28.03.2000 - T-251/97

    T. Port / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Rechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlaß des Aktes bestanden (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und vom 5. Juli 1984 in der Rechtssache 114/83, Société d'initiatives et de coopération agricoles und Société interprofessionnelle des producteurs et expéditeurs de fruits, légumes, bulbes et fleurs d'Ille-et-Vilaine/Kommission, Slg. 1984, 2589, Randnr. 22; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491, Randnr. 48).
  • EuG, 28.01.1999 - T-264/97

    EIN GEMEINSCHAFTSBEAMTER, DER MIT EINEM GLEICHGESCHLECHTLICHEN PARTNER

  • EuG, 05.04.2001 - T-16/98

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • EuG, 12.02.2014 - T-81/12

    Beco / Kommission - Dumping - Einfuhren von Verbindungselementen aus

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Rechtsprechung
   EuG, 12.05.1995 - T-79/95, T-80/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9364
EuG, 12.05.1995 - T-79/95, T-80/95 (https://dejure.org/1995,9364)
EuG, Entscheidung vom 12.05.1995 - T-79/95, T-80/95 (https://dejure.org/1995,9364)
EuG, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - T-79/95, T-80/95 (https://dejure.org/1995,9364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 185; ; EWG-Vertrag Art. 186; ; Verordnung Nr. 1017/68 Art. 2; ; EWR-Abkommen Art. 53 Abs. 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

    Auszug aus EuG, 12.05.1995 - T-79/95
    - RECHTSSACHEN T-79/95 R UND T-80/95 R.

    5 Die Kommission hat am 20. März 1995 eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag auf einstweilige Anordnung in der Rechtssache T-80/95 R eingereicht.

  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuG, 12.05.1995 - T-79/95
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas SA u. a., Slg. 1994, II-885, Randnr. 20).
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

    Im Übrigen hat der Richter der einstweiligen Anordnung gemäß Artikel 108 der Verfahrensordnung die Möglichkeit, den im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangenen Beschluss jederzeit wegen veränderter Umstände abzuändern oder aufzuheben (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1992 in der Rechtssache C-40/92 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1992, I-3389, Randnr. 33; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese Iglo und Schöller/Kommission, Slg. 1993, II-131, Randnr. 46, vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 43, und vom 12. September 2001 in der Rechtssache T-132/01 R, Euroalliages u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2307, Randnr. 15).
  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Zudem ist auf die Möglichkeit des Richters der einstweiligen Anordnung, die Anordnung nach einer Änderung der Umstände jederzeit abzuändern oder aufzuheben, in mehreren Beschlüssen hingewiesen worden (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1992 in der Rechtssache C-40/92 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1992, I-3389, Randnr. 33, und des Präsidenten des Gerichts vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller/Kommission, Slg. 1993, II-131, Randnr. 46, vom 30. November 1993 in der Rechtssache T-549/93 R, D/Kommission, Slg. 1993, II-1347, Randnr. 50, und vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 43).
  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 11.08.1995 - T-104/95

    Tsimenta Chalkidos AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Es wird gegebenenfalls Sache der Antragstellerin sein, das Gericht zu befassen, falls sie aufgrund der Entwicklung ihrer finanziellen Lage, insbesondere nach der Entscheidung des Schiedsgerichts, der Gefahr ausgesetzt sein sollte, einen unmittelbar bevorstehenden Schaden zu erleiden, bei dem der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht abgewartet werden kann (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 43).
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