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   EuG, 01.07.2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07   

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EuG, 01.07.2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07 (https://dejure.org/2009,3390)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07 (https://dejure.org/2009,3390)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07 (https://dejure.org/2009,3390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    KG Holding / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kliq Reïntegratie / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kliq / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • EU-Kommission PDF

    KG Holding / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • EU-Kommission

    KG Holding / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 87
    Umwandlung einer zur Rettung und Umstrukturierung gewährten vorübergehenden Beihilfe in Eigenkapital ist unzulässige Beihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten; Unvereinbarkeit einer staatlichen Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Gemeinsamen Markt und ihre Rückforderung; Maßgeblichkeit des Inhalts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    KG Holding / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. März 2007 - K.G. Holding (im Insolvenzverfahren) / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/939/EG der Kommission vom 19. Juli 2006 über die von den Niederlanden angemeldete Beihilfe für die KG Holding NV (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2006] 2954) (ABl. 2006, L 366, S. 40) in Form der Umwandlung des der KG Holding ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuG, 01.07.2009 - T-83/07

    Kliq Reïntegratie / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    In den verbundenen Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07.

    Kläger in der Rechtssache T-83/07,.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts vom 3. November 2008 wurden die Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Zur Zulässigkeit der Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07, soweit es um die Kreditfazilität von 17 Millionen Euro geht, die das Königreich der Niederlande der KG Holding gewährt hat.

    Folglich sind die Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07 unzulässig, soweit sie gegen die Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung zur Kreditfazilität von 17 Millionen Euro gerichtet sind.

    Da der Kläger 3 mit seinem gesamten Vorbringen unterlegen ist, sind ihm neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten aufzuerlegen, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.

    Jean Leon Marcel Groenewegen als Insolvenzverwalter der Kliq Reïntegratie trägt neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.

  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Zu Entscheidungen über staatliche Beihilfen hat der Gerichtshof entschieden, dass sich in bestimmten Fällen bereits aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergeben kann, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht; jedoch hat die Kommission diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest anzugeben (Urteile des Gerichtshofs vom 13. März 1985, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 296/82 und 318/82, Slg. 1985, 809, Randnr. 24, vom 19. Oktober 2000, 1talien und Sardegna Lines/Kommission, C-15/98 und C-105/99, Slg. 2000, I-8855, Randnr. 66, und vom 28. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-334/99, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 59).

    Was zunächst das Vorbringen betrifft, die Kliq Reïntegratie sei nicht Empfängerin der Beihilfe gewesen und der Staat habe keine Forderung gegen diese Gesellschaft besessen, ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Gemeinschaftsrecht die Kommission, wenn sie feststellt, dass Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeben kann, diese Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 65, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 73) oder, mit anderen Worten, von den Unternehmen, die den tatsächlichen Nutzen davon hatten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 2003, Belgien/Kommission, C-457/00, Slg. 2003, I-6931, Randnr. 55, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 75).

    Zweitens ist zur Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der betreffenden Unternehmen darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen ist, über die die Kommission bei deren Erlass verfügte (Urteil vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, oben in Randnr. 175 angeführt, Randnr. 39), im vorliegenden Fall also am 19. Juli 2006.

  • EuG, 19.10.2005 - T-324/00

    CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Die Kläger betonen, sie stellten die im Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, CDA Datenträger Albrechts/Kommission (T-324/00, Slg. 2005, II-4309), angeführte ständige Rechtsprechung nicht in Frage.

    Hierzu ist der ständigen Rechtsprechung zu Beihilfeempfängern, die in Konkurs gefallen sind, zu entnehmen, dass die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich durch Anmeldung einer Forderung auf Rückerstattung der betreffenden Beihilfen zur Tabelle der gegen das in Liquidation befindliche Unternehmen bestehenden Forderungen erfolgen kann, soweit nicht diese Beihilfen einem anderen Unternehmen zugutegekommen sind (vgl. Urteil CDA Datenträger Albrechts/Kommission, oben in Randnr. 188 angeführt, Randnr. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Zum Vorbringen des Klägers 3, zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens in Höhe von 35, 75 Millionen Euro habe die Kliq Reïntegratie nicht mehr als Unternehmen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG angesehen werden können, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung umfasst (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 23. April 1991, Höfner und Elser, C-41/90, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21, und vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist eine wirtschaftliche Tätigkeit jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (vgl. Urteil Wouters u. a., Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    In Bezug auf die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine staatliche Beihilfe den innergemeinschaftlichen Handel beeinflusst, wenn sie die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel stärkt (Urteile des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 47, Urteil Ter Lembeek/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 181).

    Außerdem können etwaige verfahrensrechtliche oder sonstige Schwierigkeiten bei der Durchführung der angefochtenen Maßnahme keinen Einfluss auf deren Rechtmäßigkeit haben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, oben in Randnr. 185 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Was erstens die Begründungspflicht betrifft, weist das Gericht darauf hin, dass die nach Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen ist (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnr. 16, und Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 36).

  • EuG, 23.11.2006 - T-217/02

    Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    48 und 77, vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, Slg. 1998, II-717, Randnr. 43, und vom 23. November 2006, Ter Lembeek/Kommission, T-217/02, Slg. 2006, II-4483, Randnr. 177).

    In Bezug auf die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine staatliche Beihilfe den innergemeinschaftlichen Handel beeinflusst, wenn sie die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel stärkt (Urteile des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 47, Urteil Ter Lembeek/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 181).

  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass die Eröffnungsentscheidung nach Art. 6 der Verordnung Nr. 659/1999 die Betroffenen in die Lage versetzen muss, sich in wirksamer Weise am förmlichen Prüfverfahren zu beteiligen, in dem sie ihre Argumente geltend machen können (Urteil des Gerichts vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg. 2002, II-2309, Randnr. 138).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Es trifft ferner zu, dass, wie die Kommission geltend gemacht hat, das nationale Gericht darauf achten muss, keine Maßnahme zu treffen, die lediglich zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung in Österreich, C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Randnr. 57).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Was zunächst das Vorbringen betrifft, die Kliq Reïntegratie sei nicht Empfängerin der Beihilfe gewesen und der Staat habe keine Forderung gegen diese Gesellschaft besessen, ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Gemeinschaftsrecht die Kommission, wenn sie feststellt, dass Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeben kann, diese Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 65, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 73) oder, mit anderen Worten, von den Unternehmen, die den tatsächlichen Nutzen davon hatten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 2003, Belgien/Kommission, C-457/00, Slg. 2003, I-6931, Randnr. 55, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 75).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 12.05.2005 - C-415/03

    GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE

  • EuG, 06.03.2002 - T-92/00

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuGH, 13.11.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung -

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • EuGH, 03.07.2003 - C-457/00

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 28.01.2004 - C-164/02

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

    Zwar kann allein der verfügende Teil einer Entscheidung Rechtswirkungen erzeugen, jedoch können die Feststellungen in den Gründen einer Entscheidung der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen oder wenn diese Begründung geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.03.2012 - T-29/10

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über die verschiedenen

    Zwar kann allein der verfügende Teil einer Entscheidung Rechtswirkungen erzeugen, jedoch können die Feststellungen in den Gründen einer Entscheidung der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen oder wenn diese Begründung geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

    Hingegen ist es nicht entscheidungserheblich, ob dem Ausländer insoweit ein Verschulden trifft und er deshalb eine unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat (Senatsbeschlüsse 16. September 2008 - 10 LA 83/07 -, n.v. und vom 17. November 2006 - 10 ME 222/06 -, AuAS 2007, 28).
  • EuG, 11.07.2014 - T-533/10

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Rn. 61 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.06.2011 - T-210/08

    Verhuizingen Coppens / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Zwar kann allein der verfügende Teil einer Entscheidung Rechtswirkungen erzeugen, doch können die Feststellungen in den Gründen einer Entscheidung der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen oder wenn diese Begründung geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr

    Denn in diesem Fall kann die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich durch Anmeldung einer Forderung auf Rückerstattung der betreffenden Beihilfen zur Tabelle der gegen das in Liquidation befindliche Unternehmen bestehenden Forderungen erfolgen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 192 und 193 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

    En présence d'une décision de la Commission ordonnant la récupération de l'aide, des difficultés éventuelles, procédurales ou autres, quant à l'exécution de celle-ci ne sauraient influer sur sa légalité (voir arrêt du 1 er juillet 2009, KG Holding e.a./Commission, T-81/07 à T-83/07, EU:T:2009:237, point 200 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

    Im Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission (T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 134), wurde die Entscheidung teilweise für nichtig erklärt, da der Gegenstand der angeordneten Rückforderung aus dem Einleitungsbeschluss nicht hervorging.
  • EuG, 11.07.2014 - T-151/11

    Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Rn. 61 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.12.2014 - T-140/13

    Netherlands Maritime Technology Association / Kommission

    En effet, chaque cas être doit apprécié séparément selon les circonstances en l'espèce (arrêt du 1 er juillet 2009, KG Holding e.a./Commission, T-81/07 à T-83/07, Rec, EU:T:2009:237, point 201).
  • EuG, 15.12.2016 - T-37/15

    Abertis Telecom Terrestre / Kommission

  • EuG, 05.02.2015 - T-500/12

    Ryanair / Kommission

  • EuG, 18.10.2023 - T-162/21

    BZ / EZB

  • EuG, 06.04.2017 - T-220/14

    Saremar / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Ausgleichsleistung für

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Rechtsprechung
   EuG, 08.10.2008 - T-81/07   

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https://dejure.org/2008,42230
EuG, 08.10.2008 - T-81/07 (https://dejure.org/2008,42230)
EuG, Entscheidung vom 08.10.2008 - T-81/07 (https://dejure.org/2008,42230)
EuG, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - T-81/07 (https://dejure.org/2008,42230)
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  • EuG, 11.12.2007 - T-66/05

    Sack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamter - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    40 und 41; 20. Februar 2002, Roman Parra/Kommission, T-117/01, Slg. ÖD 2002, I-A-27 und II-121, Randnr. 32; 11. Dezember 2007, Sack/Kommission, T-66/05, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 66, Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, C-38/08 P.
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    Gericht erster Instanz: 12. Februar 1992, Volger/Parlament, T-52/90, Slg. 1992, II-121, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.1977 - 121/76

    Moli / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    Gerichtshof: 30. Oktober 1974, Grassi/Rat, 188/73, Slg. 1974, 1099, Randnr. 13; 27. Oktober 1977, Moli/Kommission, 121/76, Slg. 1977, 1971, Randnr. 12; 13. April 1978, Mollet/Kommission, 75/77, Slg. 1978, 897, Randnr. 12; 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22; 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, Slg. 1990, I-225, Randnrn.
  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    13 und 15; 23. September 2004, Hectors/Parlament, C-150/03 P, Slg. 2004, I-8691, Randnr. 50.
  • EuGH, 20.01.2009 - C-38/08

    Sack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge -

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    40 und 41; 20. Februar 2002, Roman Parra/Kommission, T-117/01, Slg. ÖD 2002, I-A-27 und II-121, Randnr. 32; 11. Dezember 2007, Sack/Kommission, T-66/05, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 66, Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, C-38/08 P.
  • EuGH, 07.02.1990 - 343/87

    Culin / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    Gerichtshof: 30. Oktober 1974, Grassi/Rat, 188/73, Slg. 1974, 1099, Randnr. 13; 27. Oktober 1977, Moli/Kommission, 121/76, Slg. 1977, 1971, Randnr. 12; 13. April 1978, Mollet/Kommission, 75/77, Slg. 1978, 897, Randnr. 12; 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22; 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, Slg. 1990, I-225, Randnrn.
  • EuG, 20.02.2002 - T-117/01

    Roman Parra / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-81/07
    40 und 41; 20. Februar 2002, Roman Parra/Kommission, T-117/01, Slg. ÖD 2002, I-A-27 und II-121, Randnr. 32; 11. Dezember 2007, Sack/Kommission, T-66/05, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 66, Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, C-38/08 P.
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Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2009 - T-82/07   

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EuG, 01.07.2009 - T-82/07 (https://dejure.org/2009,38166)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-82/07 (https://dejure.org/2009,38166)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-82/07 (https://dejure.org/2009,38166)
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   EuG, 01.07.2009 - T-83/07   

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https://dejure.org/2009,38578
EuG, 01.07.2009 - T-83/07 (https://dejure.org/2009,38578)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-83/07 (https://dejure.org/2009,38578)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-83/07 (https://dejure.org/2009,38578)
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 01.07.2009 - T-81/07

    KG Holding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der

    In den verbundenen Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07.

    Kläger in der Rechtssache T-83/07,.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts vom 3. November 2008 wurden die Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Zur Zulässigkeit der Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07, soweit es um die Kreditfazilität von 17 Millionen Euro geht, die das Königreich der Niederlande der KG Holding gewährt hat.

    Folglich sind die Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07 unzulässig, soweit sie gegen die Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung zur Kreditfazilität von 17 Millionen Euro gerichtet sind.

    Da der Kläger 3 mit seinem gesamten Vorbringen unterlegen ist, sind ihm neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten aufzuerlegen, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.

    Jean Leon Marcel Groenewegen als Insolvenzverwalter der Kliq Reïntegratie trägt neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.

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