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   EuG, 21.03.2014 - T-81/13   

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https://dejure.org/2014,4641
EuG, 21.03.2014 - T-81/13 (https://dejure.org/2014,4641)
EuG, Entscheidung vom 21.03.2014 - T-81/13 (https://dejure.org/2014,4641)
EuG, Entscheidung vom 21. März 2014 - T-81/13 (https://dejure.org/2014,4641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    FTI Touristik / HABM (BigXtra)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BigXtra - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    FTI Touristik GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BigXtra - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Wortmarke "BigXtra"; Begründetheit einer Aufhebungsklage des Anmelders gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf die betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbeaussage als Marke; fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "BigXtra"; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff "BigXtra" für Waren und Dienstleistungen im Reiseverkehrswesen nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff "BigXtra" für Waren und Dienstleistungen im Reiseverkehrswesen nicht eintragungsfähig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FTI Touristik / HABM (BigXtra)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 2521/2011-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 29. November 2012, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und zum anderen danach zu beurteilen, wie die maßgeblichen Verkehrskreise sie wahrnehmen (Urteile des Gerichtshofs vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Rn. 34, und vom 9. September 2010, HABM/Borco-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, I-8265, Rn. 32; Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Compagnie générale de diététique/HABM [GARUM], T-341/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 30).

    Marken, die aus Zeichen oder Angaben bestehen, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marken beziehen, verwendet werden, sind nicht schon wegen einer solchen Verwendung von der Eintragung ausgeschlossen (Urteile des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2001, Merz & Krell, C-517/99, Slg. 2001, I-6959, Rn. 40, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Rn. 41, und Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 35; Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2012, Fomanu/HABM [Qualität hat Zukunft], T-22/12, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 15).

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft solcher Marken sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als an sonstige Zeichen (Urteile HABM/Erpo Möbelwerk, Rn. 32 und 44, Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 36, und Qualität hat Zukunft, Rn. 16).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich indessen, dass die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zwar für alle Markenkategorien dieselben sind, dass aber nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird und es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen (Urteile HABM/Erpo Möbelwerk, Rn. 24, Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 37, und Qualität hat Zukunft, Rn. 17).

    Marken, die aus Zeichen oder Angaben bestehen, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marken beziehen, verwendet werden, könnte Unterscheidungskraft und die Eignung, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen, zuerkannt werden, sofern diese Marken nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung bestehen, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweisen, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordern oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslösen (vgl. in diesem Sinne Urteil Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 56 und 57).

    Die Klägerin zieht fünftens das oben in Rn. 16 angeführte Urteil Audi/HABM als Beleg dafür heran, dass der anpreisende Sinn des in Rede stehenden Zeichens nicht ausschließe, dass dieses trotzdem geeignet sei, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten, die es bezeichne, und es somit von den angesprochenen Verkehrskreisen gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden könne.

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Marken, die aus Zeichen oder Angaben bestehen, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marken beziehen, verwendet werden, sind nicht schon wegen einer solchen Verwendung von der Eintragung ausgeschlossen (Urteile des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2001, Merz & Krell, C-517/99, Slg. 2001, I-6959, Rn. 40, vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, Slg. 2004, I-10031, Rn. 41, und Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 35; Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2012, Fomanu/HABM [Qualität hat Zukunft], T-22/12, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 15).

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft solcher Marken sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als an sonstige Zeichen (Urteile HABM/Erpo Möbelwerk, Rn. 32 und 44, Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 36, und Qualität hat Zukunft, Rn. 16).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich indessen, dass die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zwar für alle Markenkategorien dieselben sind, dass aber nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird und es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen (Urteile HABM/Erpo Möbelwerk, Rn. 24, Audi/HABM, oben in Rn. 16 angeführt, Rn. 37, und Qualität hat Zukunft, Rn. 17).

  • EuG, 16.09.2008 - T-48/07

    ratiopharm / HABM (BioGeneriX) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falsche Schreibweisen im Allgemeinen nicht zur Überwindung eines Eintragungshindernisses beitragen, das sich daraus ergibt, dass der Aussagegehalt des Zeichens ohne Weiteres als anpreisend oder beschreibend verstanden werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Rn. 37, vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-48/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 30, und vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 19).
  • EuG, 13.07.2005 - T-242/02

    Sunrider / OHMI (TOP) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke TOP - Ablehnung der

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Aufgrund seiner generischen Bedeutung, die darauf abzielt, auf unbestimmte Weise die Art, die Funktion, die Qualität oder eine der Eigenschaften einer beliebigen Ware oder Dienstleistung zu preisen, vermittelt der Wortbestandteil "xtra" dem Verbraucher zwar keine Vorstellung von der Art der mit ihm gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung, doch kann dieser Wortbestandteil, gerade weil er im alltäglichen Sprachgebrauch wie auch im Verkehr allgemein als generischer lobender Begriff verwendet wird, nicht als geeignet angesehen werden, auf die betriebliche Herkunft der mit dem Zeichen gekennzeichneten Waren hinzuweisen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2005, Sunrider/HABM [TOP], T-242/02, Slg. 2005, II-2793, Rn. 93 und 95).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-1541, Rn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Es ist darauf hinzuweisen, dass, wenn dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird, sich die zuständige Behörde auf eine globale Begründung für alle betroffenen Waren oder Dienstleistungen beschränken kann (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 2007, BVBA Management, Training en Consultancy, C-239/05, Slg. 2007, I-1455, Rn. 37).
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falsche Schreibweisen im Allgemeinen nicht zur Überwindung eines Eintragungshindernisses beitragen, das sich daraus ergibt, dass der Aussagegehalt des Zeichens ohne Weiteres als anpreisend oder beschreibend verstanden werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Rn. 37, vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-48/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 30, und vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 19).
  • EuG, 24.04.2012 - T-328/11

    Leifheit / HABM (EcoPerfect) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Dies gilt umso mehr, als der mögliche Effekt einer Aneinanderreihung ohne Zwischenräume dadurch vollständig neutralisiert wird, dass der zweite Bestandteil, nämlich der Wortbestandteil "xtra", mit einem Großbuchstaben beginnt (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts MunichFinancialServices, oben in Rn. 40 angeführt, Rn. 37, und vom 24. April 2012, Leifheit/HABM (EcoPerfect), T-328/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 34).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-282/09

    CFCMCEE / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Für eine solche Homogenität genügt es nicht, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen zur selben Klasse gehören, da die betreffenden Klassen oft eine große Bandbreite von Waren oder Dienstleistungen umfassen, die untereinander nicht notwendig einen solchen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang aufweisen (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. März 2010, CFCMCEE/HABM, C-282/09 P, Slg. 2010, I-2395, Rn. 40, und Urteil des Gerichtshofs vom 17. Oktober 2013, 1sdin/HABM und Bial-Portela, C-597/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 27).
  • EuG, 26.11.2008 - T-147/06

    En Route International / HABM (FRESHHH) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 21.03.2014 - T-81/13
    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falsche Schreibweisen im Allgemeinen nicht zur Überwindung eines Eintragungshindernisses beitragen, das sich daraus ergibt, dass der Aussagegehalt des Zeichens ohne Weiteres als anpreisend oder beschreibend verstanden werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Rn. 37, vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-48/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 30, und vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 19).
  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 26.11.2008 - T-184/07

    Avon Products / HABM (ANEW ALTERNATIVE)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-597/12

    Isdin / Bial-Portela - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • EuG, 06.11.2007 - T-28/06

    RheinfelsQuellen H. Hövelmann / OHMI (VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN) -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuG, 05.05.2011 - T-204/09

    Olymp Bezner / OHMI - Bellido (OLYMP)

  • EuG, 31.01.2001 - T-331/99

    Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld / OHMI (Giroform)

  • EuG, 21.01.2011 - T-310/08

    BSH / HABM (executive edition) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 11.12.2012 - T-22/12

    Fomanu / HABM (Qualität hat Zukunft) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

  • EuG, 23.09.2011 - T-251/08

    Vion / HABM (PASSION FOR BETTER FOOD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • EuG, 31.03.2004 - T-216/02

    Fieldturf / HABM (LOOKS LIKE GRASS... FEELS LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS)

  • EuG, 30.06.2004 - T-281/02

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / HABM (Mehr für Ihr Geld)

  • EuG, 20.01.2009 - T-424/07

    Pioneer Hi-Bred International / HABM (OPTIMUM)

  • EuG, 05.12.2002 - T-130/01

    Sykes Enterprises / OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS)

  • EuG, 20.05.2009 - T-405/07

    YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 12.03.2008 - T-341/06

    Compagnie générale de diététique / OHMI (GARUM)

  • EuG, 12.03.2008 - T-128/07

    Suez / OHMI (Delivering the essentials of life)

  • EuG, 29.11.2016 - T-617/15

    Chic Investments / EUIPO (eSMOKINGWORLD)

    Elle a ainsi souligné de façon non équivoque que cette appréciation concernait tous les services pour lesquels l'enregistrement était demandé [voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 21 mars 2014, FTI Touristik/OHMI (BigXtra), T-81/13, non publié, EU:T:2014:140, points 44 et 45].

    Par ailleurs, contrairement à ce que fait valoir la requérante sans toutefois l'étayer, les services en cause relevant des classes 35 et 41 ne présentent pas entre eux des différences telles tenant à leur nature, à leur destination, à leur utilisation et à leurs utilisateurs finaux qu'elles impliqueraient qu'ils ne puissent être considérés comme constituant des catégories ou des groupes de services d'une homogénéité suffisante pour permettre, en l'espèce, une telle motivation globale (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 21 mars 2014, BigXtra, T-81/13, non publié, EU:T:2014:140, points 3 et 46).

  • EuG, 15.09.2017 - T-449/16

    sheepworld / EUIPO (Bester Opa) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-451/16

    sheepworld / EUIPO (Bester Papa)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-450/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Freunde)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-421/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Oma)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-422/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Mama)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-452/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Freundin)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.01.2021 - T-253/20

    Oatly/ EUIPO (IT'S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS)

    Selon une jurisprudence constante, les marques visées par l'article 7, paragraphe 1, sous b), du règlement 2017/1001 sont celles qui sont réputées incapables d'exercer la fonction essentielle de la marque, à savoir celle d'identifier l'origine commerciale du produit ou du service en cause afin de permettre ainsi au consommateur qui acquiert le produit ou le service que la marque désigne de faire, lors d'une acquisition ultérieure, le même choix si l'expérience s'avère positive ou de faire un autre choix si elle s'avère négative [arrêt du 5 décembre 2002, Sykes Enterprises/OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS), T-130/01, EU:T:2002:301, point 18 ; voir, également, arrêt du 21 mars 2014, FTI Touristik/OHMI (BigXtra), T-81/13, non publié, EU:T:2014:140, point 14 et jurisprudence citée].
  • EuGH, 11.12.2014 - C-253/14

    FTI Touristik / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BigXtra -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die FTI Touristik GmbH (im Folgenden: FTI Touristik), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union FTI Touristik/HABM (BigXtra) (T-81/13, EU:T:2014:140, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 29. November 2012 (Sache R 2521/2011-1) über die Anmeldung des Wortzeichens "BigXtra" als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 14.07.2017 - T-214/16

    Sata / EUIPO (4600) - Unionsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes

    Folglich kann sich der Anmelder eines Zeichens als Marke nicht auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 76, und vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52).
  • EuG, 26.09.2017 - T-717/16

    Waldhausen / EUIPO (Représentation de la silhouette d'une tête de cheval) -

  • EuG, 28.04.2015 - T-216/14

    Volkswagen / HABM (EXTRA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 17.01.2017 - T-54/16

    Netguru / EUIPO (NETGURU) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke NETGURU -

  • EuG, 14.07.2016 - T-491/15

    Volkswagen / EUIPO (ConnectedWork) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuG, 21.05.2015 - T-203/14

    Mo Industries / HABM (Splendid)

  • EuG, 30.11.2017 - T-798/16

    Hanso Holding / EUIPO (REAL) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke REAL -

  • EuG, 16.11.2017 - T-723/16

    Mapei / EUIPO - Steenfabrieken Vandersanden (RE-CONzerø) - Unionsmarke -

  • EuG, 28.01.2016 - T-640/13

    Sto / OHMI - Fixit Trockenmörtel Holding (CRETEO) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 27.11.2018 - T-756/17

    CMS Hasche Sigle/ EUIPO (WORLD LAW GROUP)

  • EuG, 16.11.2017 - T-722/16

    Mapei / EUIPO - Steenfabrieken Vandersanden (zerø) - Unionsmarke -

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