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   EuG, 17.06.1999 - T-82/96   

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EuG, 17.06.1999 - T-82/96 (https://dejure.org/1999,5508)
EuG, Entscheidung vom 17.06.1999 - T-82/96 (https://dejure.org/1999,5508)
EuG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - T-82/96 (https://dejure.org/1999,5508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beschwerden von Konkurrenzunternehmen - Gerichtlicher Rechtsschutz für die Beschwerdeführer - Zucker - Beihilfe gemäß einer von der Kommission genehmigten allgemeinen staatlichen Beihilferegelung - Staatliche Beihilfe zur Berufsausbildung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ARAP u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Associação dos Refinadores de Açúcar Portugueses (ARAP), Alcântara Refinarias - Açúcares SA und RAR Refinarias de Açúcar Reunidas SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG] und Artikel 173 [nach Änderung jetzt Artikel 230 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlung, die ein Beschwerdeführer anfechten kann, der sich gegen eine staatliche Beihilfe wendet - Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer, mit dem die Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag ...

  • EU-Kommission

    Associação dos Refinadores de Açúcar Portugueses (ARAP), Alcântara Refinarias - Açúcares SA und RAR

    Staatliche Beihilfen - Beschwerden von Konkurrenzunternehmen - Gerichtlicher Rechtsschutz der Beschwerdeführer - Zucker - Beihilfe, die in Durchführung einer von der Kommission genehmigten allgemeinen Regelung staatlicher Beihilfen gewährt wird - Staatliche Beihilfe zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatliche Beihilfen und Interventionen der Strukturfonds im Agrarsektor; Anwendung des Artikel 36 Absatz 1 EG-Vertrag auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Einrede der Rechtswidrigkeit gemäß Artikel 184 des Vertrages; Beihilfe für die Errichtung einer ...

  • Judicialis

    EGV Art. 36; ; EGV Art. 92 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Weiterhin hätte sie, sollte die Genehmigungsentscheidung für rechtswidrig erachtet werden, die Steuerbefreiungen für die DAI als neue Beihilfe anzusehen und unmittelbar ihre Vereinbarkeit mit dem Vertrag zu prüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635, Randnr. 26).

    Im vorliegenden Fall besteht entgegen dem Vorbringen der Kommission ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen der Entscheidung vom 3. Juli 1991 und der angefochtenen Entscheidung, denn letztere ist hinsichtlich der fraglichen Steuerbefreiungen auf die Entscheidung vom 3. Juli 1991 zur Genehmigung der allgemeinen Regelung für Steuerbefreiungen gestützt.Individuelle Beihilfen, die als bereits bestehende Beihilfen angesehen werden, darf die Kommission nämlich nur daraufhin prüfen, ob sie den Bedingungen entsprechen, die sie in der Entscheidung über die Genehmigung der allgemeinen Regelung aufgestellt hat (Urteil Italien/Kommission, Randnr. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 31).

    Der Gerichtshof habe im genannten Urteil Italien/Kommission nicht entschieden, daß die konkreten Maßnahmen, mit denen eine allgemeine Beihilferegelung angewendet werde, der Kommission nicht mitzuteilen seien und ihre individuelle Prüfung unnötig sei, wenn die allgemeine Regelung einmal genehmigt sei.

    Im Urteil Italien/Kommission hat der Gerichtshof entschieden, daß die Kommission, wenn sie eine allgemeine Beihilferegelung einmal genehmigt hat, über die individuellen Durchführungsmaßnahmen nicht mehr unterrichtet zu werden braucht, es sei denn, sie hat in ihrer Genehmigungsentscheidung entsprechende Vorbehalte gemacht.

  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Der Gerichtshof habe diese Priorität der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik insbesondere gegenüber den Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen in seinem Urteil vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94 (IJssel-Vliet Combinatie, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.

    Außerdem wäre Artikel 44 der Verordnung Nr. 1785/81, selbst wenn er dahin auszulegen wäre, daß er die Geltung der Artikel 92 bis 94 EG-Vertrag für alle Beihilfen zur Erzeugung und zum Vertrieb von Zucker vorschreibt, jedenfalls unter Berücksichtigung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwenden, deren Vorrang vor seinen Wettbewerbsregeln der Vertrag in Artikel 42 selbst festlegt (vgl. Urteil IJssel-Vliet Combinatie, Randnrn.

  • EuGH, 11.03.1987 - 279/84

    Rau / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Außerdem könnten die Gemeinschaftsorgane bei der Verfolgung der verschiedenen in Artikel 39 EG-Vertrag niedergelegten Ziele dem einen oder anderen von diesen zeitweilig den Vorrang einräumen, wenn die wirtschaftlichen Umstände, die den Gegenstand ihrer Beschlußfassung bildeten, dies geböten (Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in den Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84, Rau u. a./Kommission, Slg. 1987, 1069, Randnr. 21).

    Zu diesem Zweck können sie dem einen oder anderen dieser Ziele zeitweilig den Vorrang einräumen, sofern die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Umstände, die den Gegenstand ihrer Beschlußfassung bilden, dies gebieten (Urteil Rau u. a./Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    22 bis 24, und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.

    Im Rahmen seiner Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich der Gemeinschaftsrichter daher auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob die Kommission nicht durch eine offensichtliche Fehlbeurteilung oder einen Ermessensmißbrauch die Grenzen ihres Ermessens überschritten hat (Urteil Matra/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Da für gemeinschaftliche Rechtsakte eine Vermutung ihrer Gültigkeit besteht und sich aus dem Vortrag der Klägerinnen keinerlei Anhaltspunkt dafür ergibt, daß das Verfahren des Erlasses der Genehmigungsentscheidung fehlerhaft gewesen sein könnte, ist das dritte Argument im Rahmen des ersten Klagegrundes zurückzuweisen, ohne daß der von den Klägerinnen beantragte Vergleich von Dokumenten vorzunehmen ist (Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnr. 384, und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94, Siderúrgica Aristrain Madrid/Kommission, Slg. 1999, II-645, Randnr. 217).
  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Da für gemeinschaftliche Rechtsakte eine Vermutung ihrer Gültigkeit besteht und sich aus dem Vortrag der Klägerinnen keinerlei Anhaltspunkt dafür ergibt, daß das Verfahren des Erlasses der Genehmigungsentscheidung fehlerhaft gewesen sein könnte, ist das dritte Argument im Rahmen des ersten Klagegrundes zurückzuweisen, ohne daß der von den Klägerinnen beantragte Vergleich von Dokumenten vorzunehmen ist (Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnr. 384, und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-156/94, Siderúrgica Aristrain Madrid/Kommission, Slg. 1999, II-645, Randnr. 217).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Bei der Genehmigung allgemeiner Beihilferegelungen müsse die Kommission den betroffenen Mitgliedstaaten insbesondere in "neuralgischen" Sektoren wie dem Agrarsektor oder in Sektoren mit Überkapazität angemessene Bedingungen auferlegen, die bei jeder konkreten Anwendung dieser Regelungen insbesondere zu überprüfen gestatteten, ob die sektoralen Auswirkungen der beabsichtigten Beihilfe nicht dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 20).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit / Office national du ducroire und Belgischer Staat

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Verändert sich hingegen nach der Genehmigung der allgemeinen Beihilferegelung die Sachlage, so berücksichtigt die Kommission dies unter Einhaltung des Grundsatzes der Rechtssicherheit im Rahmen der fortlaufenden Überprüfung der bestehenden Beihilferegelungen gemäß Artikel 93 Absatz 1 EG-Vertrag (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-44/93, Namur-Les assurances du crédit, Slg. 1994, I-3829, Randnr. 34).
  • EuG, 22.10.1996 - T-154/94

    Comité des salines de France und Compagnie des salins du Midi et des salines de

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Das Schreiben vom 19. März 1996 sei keine bloße Mitteilung, sondern mit ihm seien ihre Beschwerde und ihr ausdrücklicher Antrag, das Verfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten, endgültig zurückgewiesen worden (Gegenschluß aus dem Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-154/94, CSF und CSME/Kommission, Slg. 1996, II-1377, Randnrn. 49 f.).
  • EuG, 16.09.1993 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 17.06.1999 - T-82/96
    Dieser vom Gerichtshof formulierte allgemeine Grundsatz ist gleichfalls anwendbar, wenn eine individuelle Entscheidung unmittelbar auf einen Rechtsakt von allgemeiner Tragweite gestützt ist, der von den gegen ihn klagebefugten natürlichen oder juristischen Personen mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann; insbesondere ist dies dann der Fall, wenn sie erst durch die individuelle Entscheidung sicher erkennen können, inwieweit ihre persönlichen Interessen betroffen sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74, Acton u. a./Kommission, Slg. 1975, 383, Randnr. 7, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 164/87, Simonella/Kommission, Slg. 1988, 3807, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 16. September 1993 in der Rechtssache T-60/92, Noonan/Kommission, Slg. 1993, II-911, Randnr. 23).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
  • EuGH, 15.05.1997 - C-278/95

    Siemens / Kommission

  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

  • EuGH, 06.07.1988 - 164/87

    Simonella / Kommission

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 18.03.1975 - 44/74

    Acton u.a. / Kommission

  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Die Klägerin trägt dazu vor, dass das Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889, Randnr. 14) nicht einschlägig sei, da es eine Verordnung, die von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt werden müsse, und keine Richtlinie betreffe.
  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Was erstens die Berichtigungsentscheidung angeht, sind nach ständiger Rechtsprechung Adressaten der Entscheidungen, die die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen erlässt, stets die betroffenen Mitgliedstaaten (Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Randnr. 99 angeführt, Randnr. 45, Urteile des Gerichts vom 17. Juni 1999, ARAP u. a./Kommission, T-82/96, Slg. 1999, II-1889, Randnr. 28, und SIC/Kommission, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 45).
  • EuG, 05.05.2021 - T-611/18

    Pharmaceutical Works Polpharma/ EMA

    277 AEUV ist Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes, der jeder Partei das Recht gewährleistet, zum Zweck der Nichtigerklärung eines sie unmittelbar und individuell betreffenden Beschlusses die Gültigkeit derjenigen früheren Rechtshandlungen der Unionsorgane zu bestreiten, die die Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beschluss bilden, falls die Partei nicht das Recht hatte, gemäß Art. 263 AEUV unmittelbar gegen diese Rechtshandlungen zu klagen, deren Folgen sie nunmehr erleidet, ohne dass sie ihre Nichtigerklärung hätte beantragen können (Urteile vom 6. März 1979, Simmenthal/Kommission, 92/78, EU:C:1979:53, Rn. 39, und vom 17. Juni 1999, ARAP u. a./Kommission, T-82/96, EU:T:1999:127, Rn. 46).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte erweiterte Kammer) vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch J. Macdonald Flett als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Associação dos Refinadores de Açúcar Portugueses (ARAP), die Alcântara Refinarias - Açúcares SA und die Refinarias de Açúcar Reunidas SA (RAR) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 27. August 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96, ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Januar 1996, die der Sociedade de Desenvolvimento Agro-Industrial SA (DAI) gewährten und unter dem Aktenzeichen N11/95 notifizierten staatlichen Beihilfen nicht zu beanstanden (im Folgenden: angefochtene Entscheidung), und des Schreibens der Kommission vom 19. März 1996, mit dem die Rechtsmittelführerinnen von dieser Entscheidung unterrichtet wurden, abgewiesen wurde.

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

    Erstens betraf die von den Klägern angeführte Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 45; Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1999, ARAP u. a./Kommission, T-82/96, Slg. 1999, II-1889, Randnr. 28) nämlich Fälle, in denen die Kommission ausdrückliche Entscheidungen erlassen hatte, und ist deshalb hier nicht einschlägig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

    Die Rechtsmittelführerinnen erhoben mit Klageschrift, die am 29. Mai 1996 bei der Kanzlei des Gerichts einging, die unter dem Aktenzeichen T-82/96 in das Register der Kanzlei eingetragene Klage.

    2: - Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889).

  • EuG, 07.11.2011 - T-163/05

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Verfahren - Verbindung -

    Was als Erstes die Honorarkosten betrifft, ist einleitend festzustellen, dass der Unionsrichter nicht die Vergütungen festzusetzen hat, die die Parteien ihren eigenen Anwälten schulden, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Mai 2005, ARAP u. a./Kommission, T-82/96 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist auch ständige Rechtsprechung, dass das Gericht, da es im Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand gibt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei Gegenstand und Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen hat, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten (vgl. Beschluss ARAP u. a./Kommission, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

    Außerdem habe das Gericht in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889) im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Januar 1996, die staatlichen Beihilfen unter dem Aktenzeichen N11/95 zugunsten der DAI nicht zu beanstanden, entschieden, dass die Zunahme der Erzeugung subventionierten Zuckers um 70 000 Tonnen in Portugal keine spürbaren Auswirkungen auf den Gemeinschaftsmarkt gehabt habe.
  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    Außerdem habe das Gericht in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889) im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Januar 1996, die staatlichen Beihilfen unter dem Aktenzeichen N11/95 zugunsten der DAI nicht zu beanstanden, entschieden, dass die Zunahme der Erzeugung subventionierten Zuckers um 70 000 Tonnen in Portugal keine spürbaren Auswirkungen auf den Gemeinschaftsmarkt gehabt habe.
  • EuG, 26.01.2006 - T-79/96

    Camar / Rat und Kommission

    53 Enfin, selon la jurisprudence, l'absence de production des factures ou d'autres documents attestant le paiement effectif des honoraires et frais d'avocat exposés ne fait pas obstacle à la fixation par le Tribunal, sur la base d'une appréciation équitable, du montant des dépens récupérables (ordonnance de la Cour du 17 février 2004, DAI/ARAP e.a., C-321/99 P DEP, non publiée au Recueil, points 9 à 13, et ordonnance du Tribunal du 2 mai 2005, ARAP e.a./Commission, T-82/96 DEP, non publiée au Recueil, points 17, 19 et 20).
  • EuG, 21.01.2021 - T-453/18

    Biasotto/ EUIPO - Oofos (OOF)

  • EuG, 12.07.2019 - T-874/16

    RA/ Rechnungshof

  • EuG, 29.03.2012 - T-236/10

    Asociación Española de Banca / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • EuG, 01.08.2003 - T-378/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 08.07.2020 - T-19/17

    Fastweb / Kommission

  • EuG, 08.05.2014 - T-452/04

    Éditions Odile Jacob / Kommission

  • EuG, 31.01.2020 - T-914/16

    Proof IT / EIGE

  • EuG, 29.03.2007 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission

  • EuG, 19.03.2014 - T-57/13

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission

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