Weitere Entscheidung unten: EuG, 25.02.1999

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   EuG, 04.03.1999 - T-87/96   

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EuG, 04.03.1999 - T-87/96 (https://dejure.org/1999,6030)
EuG, Entscheidung vom 04.03.1999 - T-87/96 (https://dejure.org/1999,6030)
EuG, Entscheidung vom 04. März 1999 - T-87/96 (https://dejure.org/1999,6030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zusammenschluß - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Gemeinschaftsunternehmen - Qualifizierung - Endgültiger Charakter der Vorbereitung der Entscheidung über die Feststellung der Art der Zusammenarbeit in einem Gemeinschaftsunternehmen - Kriterien für ein durch Zusammenschluß ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Rechtsakts; Unterscheidung zwischen Zusammenschluss von Unternehmen und Kooperation; Kooperation von Unternehmen im Hinblick auf das Kartellverbot; Zusammenschluss zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens bei Verfügung über funktionelle ...

  • Judicialis

    EG Art. 85 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrol... le von Unternehmenszusammenschlüssen Art. 3; ; Verordnung Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Art. 6 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Art. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. März 1996, mit der festgestellt wurde, daß die betreffende Handlung keinen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates über die Kontrolle von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    88 Die Beachtung der Rechte der Verteidigung stellt jedoch ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts dar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7, sowie Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 59) und ist daher vor Erlaß jeder Entscheidung, die die betroffenen Unternehmen beschweren kann, zwingend.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    37 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Entscheidung dann einen anfechtbaren Rechtsakt dar, wenn sie in qualifizierter Weise die Rechtsstellung der betroffenen Unternehmen ändert, indem sie endgültige Rechtswirkungen erzeugt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in den Rechtssachen T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, und Air France/Kommission, a. a. O., Randnrn. 43 und 50).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    37 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine Entscheidung dann einen anfechtbaren Rechtsakt dar, wenn sie in qualifizierter Weise die Rechtsstellung der betroffenen Unternehmen ändert, indem sie endgültige Rechtswirkungen erzeugt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in den Rechtssachen T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, und Air France/Kommission, a. a. O., Randnrn. 43 und 50).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    19 bis 24, und C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnrn.
  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    88 Die Beachtung der Rechte der Verteidigung stellt jedoch ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts dar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7, sowie Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 59) und ist daher vor Erlaß jeder Entscheidung, die die betroffenen Unternehmen beschweren kann, zwingend.
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    Gegen eine solche Entscheidung könne Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages erhoben werden, wie das Gericht in seinem Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93 (Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121) entschieden habe.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.03.1999 - T-87/96
    38 Stuft die Kommission in einer ein besonderes - vorliegend durch die Verordnung Nr. 4064/89 geschaffenes - Verfahren abschließenden formellen Entscheidung einen wirtschaftlichen Vorgang in bestimmter Weise ein und entscheidet sie sich damit für ein Kontrollverfahren, so stellt dies keine blosse vorbereitende Maßnahme dar, in bezug auf die die Rechte der Klägerinnen durch eine Klage auf Nichtigerklärung der das Verfahren beendenden Entscheidung angemessen geschützt werden könnten, wenn diese Entscheidung oder die gegen sie zur Verfügung stehende Klage es nicht gestatten würde, die unumkehrbaren Auswirkungen dieser Einstufung auf die Rechtsstellung der Klägerinnen zu beseitigen (vgl. in ähnlichem Sinne insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1992 in den Rechtssachen C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnrn.
  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können Handlungen oder Entscheidungen dann den Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) bilden, wenn es sich dabei um Maßnahmen handelt, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes IBM/Kommission, angeführt in Randnr. 34, Randnr. 9, und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, sowie des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37, und Coca-Cola/Kommission, angeführt in Randnr. 31, Randnr. 77).
  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    192 und 193; Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-440/07

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM DIE GEMEINSCHAFT ZUM

    - "Als Adressaten von Entscheidungen eines Trägers hoheitlicher Gewalt, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen können, müssen die an einem Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt werden, sachgerecht Stellung zu nehmen, und zu diesem Zweck rechtzeitig über den Kern der Einwände, die die Kommission gegenüber ihrem angemeldeten Zusammenschluss geltend macht, klar unterrichtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1974, Transocean Marine Paint/Kommission, 17/74, Slg. 1974, 1063, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, T-87/96, Slg. 1999, II-203, Randnr. 88).".
  • EuG, 11.07.2007 - T-351/03

    DER SCHNEIDER AUFGRUND DER RECHTSWIDRIGEN UNTERSAGUNG IHRES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT

    Als Adressaten von Entscheidungen eines Trägers hoheitlicher Gewalt, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen können, müssen die an einem Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt werden, sachgerecht Stellung zu nehmen, und zu diesem Zweck rechtzeitig über den Kern der Einwände, die die Kommission gegenüber ihrem angemeldeten Zusammenschluss geltend macht, klar unterrichtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1974, Transocean Marine Paint/Kommission, 17/74, Slg. 1974, 1063, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, T-87/96, Slg. 1999, II-203, Randnr. 88).
  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

    56 Dass die Klägerin diese Absicht nicht unbedingt verfolgt oder vielleicht nicht umsetzen wird, sind insoweit rein subjektive Umstände, die bei der Beurteilung ihres Rechtschutzbedürfnisses für die Klage auf Nichtigerklärung eines Rechtsakts, der unbestreitbar verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, durch die ihre Interessen durch einen Eingriff in ihre Rechtsstellung beeinträchtigt werden, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, sowie Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37, und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    116 - Urteil vom 4. März 1999, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission (T-87/96, Slg. 1999, II-203, Randnr. 88).
  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    63 Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Maßnahmen, die bindende Rechtswirkungen erzeugen, durch die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigt werden, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62; Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37; Urteil Coca-Cola, Randnr. 77, und Urteil M6, Randnr. 35).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    "77 Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37).
  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind alle Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, durch die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigt werden, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag gegeben ist (Urteil IBM, Randnr. 9, Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, und Urteil des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37).
  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

    Nach ständiger Rechtsprechung können nur solche Handlungen Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 Abs. 4 EG sein, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen, indem sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, Urteile des Gerichts vom 4. März 1999, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, T-87/96, Slg. 1999, II-203, Randnr. 37, vom 22. März 2000, Coca-Cola/Kommission, T-125/97 und T-127/97, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 77, und vom 18. September 2001, M6 u. a./Kommission, T-112/99, Slg. 2001, II-2459, Randnr. 35, sowie Beschluss des Gerichts vom 5. November 2003, Kronoply/Kommission, T-130/02, Slg. 2003, II-4857, Randnr. 43).
  • EuG, 03.07.2007 - T-212/02

    Commune de Champagne u.a. / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage - Abkommen

  • EuG, 03.04.2003 - T-119/02

    Royal Philips Electronics / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

  • EuG, 10.04.2003 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

  • EuG, 12.12.2007 - T-109/06

    Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

  • EuG, 12.06.2015 - T-334/12

    Plantavis und NEM / Kommission und EFSA - Verbraucherschutz - Gesundheitsbezogene

  • EuG, 05.11.2003 - T-130/02

    Kronoply / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

  • EuG, 21.09.2012 - T-501/10

    TI Media Broadcasting und TI Media / Kommission

  • EuG, 01.02.2000 - T-63/98

    Transpo Maastricht und Ooms / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 25.02.1999 - T-87/96   

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EuG, 25.02.1999 - T-87/96 (https://dejure.org/1999,20742)
EuG, Entscheidung vom 25.02.1999 - T-87/96 (https://dejure.org/1999,20742)
EuG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - T-87/96 (https://dejure.org/1999,20742)
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