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   EuG, 16.03.2016 - T-90/15   

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https://dejure.org/2016,4005
EuG, 16.03.2016 - T-90/15 (https://dejure.org/2016,4005)
EuG, Entscheidung vom 16.03.2016 - T-90/15 (https://dejure.org/2016,4005)
EuG, Entscheidung vom 16. März 2016 - T-90/15 (https://dejure.org/2016,4005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schoeller Corporation / OHMI - Sqope (SCOPE)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke SCOPE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortzeichen "scope" für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlerhaften Feststellungen der Beschwerdekammer zum beschreibenden Charakter des Zeichens für die beanspruchten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke SCOPE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. ...

  • rechtsportal.de

    Wortzeichen "scope" für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlerhaften Feststellungen der Beschwerdekammer zum beschreibenden Charakter des Zeichens für die beanspruchten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wortzeichen "scope" für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen eintragungsfähig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Schoeller Corporation / OHMI - Sqope (SCOPE)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke SCOPE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Diese Vorschrift verfolgt somit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel, das darin besteht, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem späteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 25 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).

    Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ob ein Zeichen beschreibend ist, kann schließlich nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Diese Vorschrift verfolgt somit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel, das darin besteht, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem späteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 25 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).

  • EuG, 02.12.2008 - T-67/07

    Ford Motor / OHMI (FUN) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Nach der Rechtsprechung fällt ein Wortzeichen jedoch nur dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, wenn es dazu dient, die wesentlichen Merkmale der fraglichen Dienstleistungen konkret und nicht vage oder abstrakt zu bezeichnen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, Slg, EU:T:2008:542, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil ELLOS, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2002:44, Rn. 43 und 44).

    Folglich ist die bloße Feststellung der Beschwerdekammer, das Wort "scope" sei in Verbindung mit anderen Wörtern beschreibend, nicht ausreichend, um daraus den Schluss zu ziehen, dass das Zeichen SCOPE einen beschreibenden Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil FUN, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2008:542, Rn. 40).

  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Diese Vorschrift verfolgt somit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel, das darin besteht, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung fällt ein Wortzeichen jedoch nur dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, wenn es dazu dient, die wesentlichen Merkmale der fraglichen Dienstleistungen konkret und nicht vage oder abstrakt zu bezeichnen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, Slg, EU:T:2008:542, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil ELLOS, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2002:44, Rn. 43 und 44).

  • EuG, 30.06.2004 - T-281/02

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / HABM (Mehr für Ihr Geld)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Das ist namentlich bei Zeichen der Fall, die bei der Vermarktung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise verwendet werden (Urteile vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, Slg, EU:T:2003:183, Rn. 20, und vom 30. Juni 2004, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/HABM [Mehr für Ihr Geld], T-281/02, Slg, EU:T:2004:198, Rn. 24).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 besagt, dass die Marke geeignet ist, die Waren, für die ihre Eintragung beantragt wurde, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2011, Freixenet/HABM, C-344/10 P und C-345/10 P, Slg, EU:C:2011:680, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Oktober 2007, Bang & Olufsen/HABM [Form eines Lautsprechers], T-460/05, Slg, EU:T:2007:304, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Ob ein Zeichen beschreibend ist, kann schließlich nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).
  • EuG, 20.05.2009 - T-405/07

    YWEB CARD und PAYWEB CARD - Absolutes Eintragungshindernis - Teilweises Fehlen

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Nach ständiger Rechtsprechung werden die unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 20. Mai 2009, CFCMCEE/HABM [P@YWEB CARD und PAYWEB CARD], T-405/07 und T-406/07, Slg, EU:T:2009:164, Rn. 33, und vom 21. Januar 2011, BSH/HABM [executive edition], T-310/08, EU:T:2011:16, Rn. 23).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Die Unterscheidungskraft eines Zeichens ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg, EU:C:2010:29, Rn. 34, und vom 9. September 2010, HABM/Borco-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg, EU:C:2010:508, Rn. 32).
  • EuG, 10.10.2007 - T-460/05

    'Bang & Olufsen / HABM (Forme d''un haut-parleur)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-90/15
    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 besagt, dass die Marke geeignet ist, die Waren, für die ihre Eintragung beantragt wurde, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2011, Freixenet/HABM, C-344/10 P und C-345/10 P, Slg, EU:C:2011:680, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Oktober 2007, Bang & Olufsen/HABM [Form eines Lautsprechers], T-460/05, Slg, EU:T:2007:304, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.01.2011 - T-310/08

    BSH / HABM (executive edition) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

  • EuG, 05.07.2016 - T-167/15

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Freistaat Bayern

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 erfassten Marken diejenigen, die als ungeeignet gelten, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteile vom 16. Dezember 2015, Perfetti Van Melle/HABM [DAISY und MARGARITAS], T-381/13 und T-382/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:983, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 16. März 2016, Schoeller Corporation/HABM - Sqope [SCOPE], T-90/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:153, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-743/17

    Bischoff/ EUIPO - Miroglio Fashion (CARACTÈRE) - Unionsmarke -

    En outre, il ressort de la jurisprudence que, pour qu'une marque verbale tombe sous le coup de l'article 7, paragraphe 1, sous c), du règlement n o 207/2009, elle doit servir à désigner de manière spécifique, non vague et objective, les caractéristiques essentielles des produits ou des services en cause [voir, en ce sens, arrêts du 2 décembre 2008, Ford Motor/OHMI (FUN), T-67/07, EU:T:2008:542, point 32 et jurisprudence citée, et du 16 mars 2016, Schoeller Corporation/OHMI - Sqope (SCOPE), T-90/15, non publié, EU:T:2016:153, point 32].

    D'une part, le seul fait que le terme « caractère ", associé à la préposition « de ", puisse évoquer l'originalité du produit ou du service auquel il se rapporte, ne suffit pas pour conclure que tel serait également le cas du signe CARACTÈRE (voir, par analogie, arrêts du 2 décembre 2008, FUN, T-67/07, EU:T:2008:542, point 40, et du 16 mars 2016, SCOPE, T-90/15, non publié, EU:T:2016:153, point 35).

  • EuGH, 09.11.2023 - C-443/23

    Consulta/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art.

    Hierdurch habe es nicht nur gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. 2017, L 154, S. 1) verstoßen, sondern auch seiner früheren Rechtsprechung aus den Urteilen vom 16. März 2016, Schoeller Corporation/HABM - Sqope [SCOPE] (T-90/15, EU:T:2016:153, Rn. 35), und vom 16. Februar 2017, Gruppe Nymphenburg Consult/EUIPO (Limbic® Map) (T-513/15, EU:T:2017:84, Rn. 37 bis 40, widersprochen, nach der es unzulässig sei, bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der Marke Bestandteile hinzuzufügen oder wegzulassen.
  • EuG, 10.10.2018 - T-93/16

    Rheinmetall Waffe Munition / EUIPO (VANGUARD) - Unionsmarke - Internationale

    Ein Wortzeichen fällt nur dann unter diese Bestimmung, wenn es dazu dient, die wesentlichen Merkmale der fraglichen Waren und Dienstleistungen konkret und nicht vage oder abstrakt zu bezeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, EU:T:2002:244, Rn. 28, und vom 16. März 2016, Schoeller Corporation/HABM - Sqope [SCOPE], T-90/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:153, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.02.2020 - T-487/18

    Stada Arzneimittel/ EUIPO (ViruProtect) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Im Einzelnen macht sie geltend, die Beschwerdekammer hätte bei der Prüfung der angemeldeten Marke weder den Buchstaben "s" oder die Bestandteile "or" oder "ion" ergänzen noch ihre Beurteilung auf die Prüfung des Ausdrucks, der sich daraus ergebe, stützen dürfen; dabei führt sie Rn. 35 des Urteils vom 16. März 2016, Schoeller Corporation/HABM - Sqope (SCOPE) (T-90/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:153), und die Rn. 39 und 40 des Urteils vom 16. Februar 2017, Gruppe Nymphenburg Consult/EUIPO (Limbic® Map) (T-513/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:84), an.
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