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   EuG, 17.10.2002 - T-98/00   

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https://dejure.org/2002,11417
EuG, 17.10.2002 - T-98/00 (https://dejure.org/2002,11417)
EuG, Entscheidung vom 17.10.2002 - T-98/00 (https://dejure.org/2002,11417)
EuG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - T-98/00 (https://dejure.org/2002,11417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfe - Begriff - Vorteil - Normales Handelsgeschäft - Marktwirtschaftlich orientierter Wirtschaftsteilnehmer

  • Europäischer Gerichtshof

    Linde / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Linde AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 87 Absatz 1 EG
    1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Rechtlicher Charakter - Auslegung anhand objektiver Kriterien - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang

  • EU-Kommission

    Linde AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfe - Begriff - Vorteil - Normales Handelsgeschäft - Marktwirtschaftlich orientierter Wirtschaftsteilnehmer.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Produktionsanlage für Kohlenmonoxid; Amin- und Dimethylformamidproduktion; Investitionszuschuss im Rahmen einer öffentlichen Privatisierungsaufgabe; Begriff "Staatliche Beihilfe"; Normales Handelsgeschäft; Marktwirtschaftlich orientierter Wirtschaftsteilnehmer

  • Judicialis

    Entscheidung 2000/524/EGV Art. 2; ; Entscheidung 2000/524/EGV Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K (2000) 64 endg. der Kommission vom 18. Januar 2000, mit der ein Teil des von den deutschen Behörden der Linde AG gewährten Investitionszuschusses zur staatlichen Beihilfe erklärt wurde

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    Deshalb hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Artikel 87 Absatz 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-83/98 P, Frankreich/Landbroke Racing und Kommission, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 95).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    Der Begriff der Beihilfe im Sinne dieser Bestimmung kann nur Vorteile bezeichnen, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder die eine zusätzliche Belastung für den Staat oder die von ihm für diesen Zweck benannten oder errichteten Einrichtungen darstellen (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1998 in den Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-52/00, Ferring, Slg. 2001, I-9067, Randnr. 16).
  • EuG, 14.12.2000 - T-613/97

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE FESTSTELLTE, DASS DIE LOGISTISCHE

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    An zweiter Stelle macht die Kommission unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-613/97 (Ufex u. a./Kommission, Slg. 2000, II-4055) geltend, dass auf die Auswirkungen der Beihilfe auf das begünstigte Unternehmen und dessen Wettbewerber und nicht auf die Stellung der für die Verteilung und Verwaltung der Beihilfe zuständigen Einrichtungen abzustellen sei.
  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    Deshalb hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Artikel 87 Absatz 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-83/98 P, Frankreich/Landbroke Racing und Kommission, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 95).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    Nach der Rechtsprechung ist für die Beantwortung der Frage, ob eine staatliche Maßnahme eine Beihilfe darstellt, zu bestimmen, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-52/97

    Viscido

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    Der Begriff der Beihilfe im Sinne dieser Bestimmung kann nur Vorteile bezeichnen, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder die eine zusätzliche Belastung für den Staat oder die von ihm für diesen Zweck benannten oder errichteten Einrichtungen darstellen (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1998 in den Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-52/00, Ferring, Slg. 2001, I-9067, Randnr. 16).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-98/00
    Nach der Rechtsprechung ist für die Beantwortung der Frage, ob eine staatliche Maßnahme eine Beihilfe darstellt, zu bestimmen, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41).
  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland

    Da der Begriff der Beihilfe, wie er im Vertrag definiert ist, ein Rechtsbegriff ist und anhand objektiver Kriterien ausgelegt werden muss, hat der Richter der Europäischen Union die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich, unter Berücksichtigung sowohl der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits als auch des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen, umfassend zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    125 bis 127 und 129, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-98/00, Linde/Kommission, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

    Da der Begriff der staatlichen Beihilfe ein Rechtsbegriff und anhand objektiver Kriterien auszulegen ist, hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 18.12.2008 - T-211/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISION FÜR NICHTIG, WONACH DER

    Die Beurteilung der Kommission wird dabei grundsätzlich einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterzogen, da der Begriff der Beihilfe, der im Vertrag definiert ist und die Voraussetzung der Selektivität als wesentlichen Bestandteil beinhaltet, als Rechtsbegriff anhand objektiver Kriterien auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Alitalia/Kommission, T-296/97, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 95, und vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 17.12.2008 - T-196/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE

    Der Gemeinschaftsrichter hat daher die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

    91 Da der Begriff der staatlichen Beihilfe ein Rechtsbegriff und anhand objektiver Kriterien auszulegen ist, hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 87 Abs. 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

    Deshalb hat der Gemeinschaftsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Artikel 87 Absatz 1 EG fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-83/98 P, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 95, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-98/00, Linde/Kommission, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 13.09.2010 - T-415/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen

    Die Kommission musste jedoch auch prüfen, ob die streitigen Maßnahmen im Hinblick auf das Kriterium des privaten Kapitalgebers normalen Handelsgeschäften in einer Marktwirtschaft entsprachen und sich somit von den oben genannten rechtswidrigen Beihilfen unterschieden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Linde/Kommission, T-98/00, Slg. 2002, II-3961, Randnrn. 43 bis 54).
  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    108 Eine staatliche Beihilfe liegt vor, wenn der Empfänger eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die er unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-98/00, Linde/Kommission, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze

    Vgl. auch Urteil vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-98/00 (Linde, Slg. 2002, II-3961, Randnr. 40).
  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-416/05

    Olympiakes Aerogrammes / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-423/05

    Olympiaki Aeroporia Ypiresies / Kommission

  • EuG, 01.08.2003 - T-378/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

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