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   VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97   

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VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97 (https://dejure.org/1999,8644)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 (https://dejure.org/1999,8644)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 11. März 1999 - VerfGH 30/97 (https://dejure.org/1999,8644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; GG Art 103 Abs 1; ThürVerf Art 2 Abs 1; ThürVerf Art 46 Abs 1; ThürVerf Art 47 Abs 4; ThürVerf Art 80 Abs 1 Nr 1 Satz 1; ThürVerf Art 95 Satz 2; ThürKWG § 31 Abs 1
    Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl; rechtliches Gehör; Wahlrechtsgleichheit; öffentliche Bekanntmachung; Anfechtungsfrist; kommunale Wahlprüfung; Normenklarheit; Justitiabilität; Auslegungsbedürftigkeit; Bestimmtheitserfordernis; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil hinsichtlich der Abweisung der Wahlanfechtung bezüglich der Kreistagswahl; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beschwerdeführer durch das Gericht; Bedeutung und Reichweite ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 665
  • ThürVBl 1999, 188
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    wegen: Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 23. Januar 1996 (Az: 2 K 10/95 GE) und Berufungsurteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 1997 (Az: 2 KO 261/96).

    Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 23. Januar 1996 (Az: 2 K 10/95 GE) und gegen das Berufungsurteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 1997 (Az: 2 KO 261/96).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Außerdem ziehe es in der Begründung seiner Entscheidung ein zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 104, 337 ff.) heran, zu dem die Beschwerdeführer keine Stellung hätten nehmen können.

    Auch soweit das Thüringer Oberverwaltungsgericht eine zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung noch nicht veröffentlichte, den Beteiligten unbekannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 104, 337 ff.) herangezogen hat, liegt darin keine Verletzung des Art. 88 Abs. 1 ThürVerf. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht, Entscheidungen, auf deren rechtliche Ausführungen es bei der Begründung seiner Entscheidung Bezug nehmen will, ohne auf dort getroffene tatsächliche Feststellungen zu verweisen vorher mit den Beteiligten zu erörtern oder diese Entscheidungen auch nur in das Verfahren einzuführen.

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Die Verletzung subjektiver Rechte kann daher nur Anlaß, nicht aber Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens bilden (vgl. BVerfGE 22, 277, 280).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Die Natur der Sache bringt es mit sich, daß nicht jeder der verfassungsrechtlich festgelegten Wahlrechtsgrundsätze in voller Reinheit verwirklicht werden kann (vgl. BVerfGE 59, 119, 124).
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Es könnte sich lediglich in dem einen Fall der voneinander abweichenden Entscheidungen um eine unrichtige Entscheidung handeln (vgl. BVerfGE 1, 82, 85).
  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Beschränkungen der (Kommunal-)Wahlanfechtung, wie § 31 Abs. 1 ThürKWG sie vorsieht, rechtfertigen sich aus Gründen der Rechtssicherheit, die ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und damit eines Konstitutionsprinzips der Verfassung des Freistaats Thüringen darstellt (vgl. für den Bund: BVerfG, Beschluß vom 16. Juli 1993, DVBl. 1993, 1069 f.).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    muß gewährleistet sein, daß die Angelegenheiten der kommunalen (Selbst-)Verwaltung ordnungsgemäß erledigt und sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 104, 115 ff.).
  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96

    Kommunalwahl: Stimmzettelgestaltung; Verwendung von Wahlgerät; Geltendmachung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Die Rechtsprechung geht auch für diese Vorschriften ohne weiteres von einer Pflicht zur Begründung einer Wahlanfechtung innerhalb der Anfechtungsfrist und einer materiellen Präklusion für verspätetes Vorbringen aus (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1998, 127, m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1991, 659, 660).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Das schließt nicht aus, daß die Gerichte das geltende Recht fortbilden (vgl. BVerfGE 19, 38, 47).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn nach den Vorschriften des Kommunalwahlrechts die richtige Zusammensetzung der kommunalen Volksvertretungen nicht ohne bestimmte Beschränkungen in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BVerfGE 85, 148, 159).
  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

  • VerfGH Thüringen, 11.04.2008 - VerfGH 22/05

    Fünf-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen nichtig

    Geht es darum, ob der Landesgesetzgeber, an den sich Art. 95 Satz 1 ThürVerf richtet (vgl. ThürVerfGH, 11. März 1999 - VerfGH 30/97 - ThürVBl. 1999, 188, unter B II. 2 a der Gründe), den dort normierten Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt hat, bedarf es keines Rückgriffs auf allgemeine Erwägungen, etwa den vom Verwaltungsgericht angezogenen allgemeinen Grundsatz der Wahlgleichheit.
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Den Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens bildet nicht die Verletzung subjektiver Rechte (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).

    Er ist nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.; ThürOVG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/09 - ThürVBl 2010, 10 ff.).

    Der Landesgesetzgeber durfte vor das von § 33 Abs. 1 ThürKWG vorgesehene verwaltungsgerichtliche Verfahren ein von der Verwaltungsgerichtsordnung abweichendes Verwaltungsverfahren in Gestalt des rechtsaufsichtsbehördlichen Wahlprüfungsverfahrens vorschalten und die Einleitung dieses Verfahrens von strengeren Voraussetzungen abhängig machen, als es die Verwaltungsgerichtsordnung für das Widerspruchsverfahren tut (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).

  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04

    5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig

    Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, dass jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben sollen (ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665 m.w.N.).
  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

    In seinem Anfechtungsschreiben hat er hinreichend genau dargelegt, welchen wahlrechtlichen Verstoß er rügen will und auch die Tatsachen hinreichend genau angeführt, auf die er seine Anfechtung stützt (zu diesem Erfordernis vgl. wiederum grundlegend ThürOVG, Urteil vom 20.06.1996, a.a.O., Rdnrn. 99, 100 sowie klarstellend Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnrn. 60, 61; vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665, 667).
  • VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06

    Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl);

    krete Tatsachen substantiiert dargelegt werden, die einen erheblichen Verstoß gegen Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen (ThürVerfGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VerfGH 30/97 -, S. 26 f. des Umdrucks; ThürOVG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, S. 19 des Umdrucks) und die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (vgl. § 31 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 ThürKWG).
  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

    Dieses Substantiierungsgebot findet auch auf kommunaler Ebene seine Rechtfertigung im Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Besetzung der gewählten Vertretungsorgane; es soll sicherstellen, dass ein festgestelltes Wahlergebnis nicht vorschnell in Frage gestellt wird und dadurch lediglich pauschal Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit geweckt werden (vgl. Büchner, Kommunalwahlrecht in Bayern, Art. 51 GLKrWG Rn. 6; s. auch BVerfG, B.v. 12.12.1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148; ThürVerfGH, B.v. 11.3.1999 - 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665).
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Der Landesgesetzgeber durfte vor das von § 33 Abs. 1 ThürKWG vorgesehene verwaltungsgerichtliche Verfahren ein von der Verwaltungsgerichtsordnung abweichendes Verwaltungsverfahren in Gestalt des rechtsaufsichtsbehördlichen Wahlprüfungsverfahrens vorschalten und die Einleitung dieses Verfahrens von strengeren Voraussetzungen abhängig machen, als es die Verwaltungsgerichtsordnung für das Widerspruchsverfahren tut (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).
  • VG Weimar, 25.01.2006 - 6 K 20/05

    Kommunalwahlrecht; Anforderungen an Vorbringen im Wahlanfechtungsverfahren;

    frist durch Angabe konkreter Tatsachen, die einen erheblichen Verstoß gegen Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen, substantiiert begründet wird (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 39; BVerwG, Beschluss vom 7. November 1975 - VII B 134.75 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 4; ThürVerfGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VerfGH 30/97 -, S. 26 f. des Umdrucks; VGH B.-W., Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 34).
  • VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1043/10

    Gültigkeit der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kannawurf bei

    Sie hat ferner in ihrem Wahlanfechtungsschreiben hinreichend genau dargelegt, welchen wahlrechtlichen Verstoß sie rügen will und auch die Tatsachen hinreichend genau angeführt, auf die sie ihre Anfechtung stützt (zu diesem Erfordernis vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665, 667).
  • VG Gera, 19.09.2001 - 2 K 1113/99

    Voraussetzungen einer Wahlanfechtung im Rahmen einer Kommunalwahl; Gültigkeit

    Es muss gewährleistet sein, dass die Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß erledigt und sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können (ThürVerfGH, Beschl. vom 11. März. 1999 -VerfGH 30/97- VwRR MO 1999, 324).
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