Rechtsprechung
VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
GG Art 3 Abs 1; GG Art 103 Abs 1; ThürVerf Art 2 Abs 1; ThürVerf Art 46 Abs 1; ThürVerf Art 47 Abs 4; ThürVerf Art 80 Abs 1 Nr 1 Satz 1; ThürVerf Art 95 Satz 2; ThürKWG § 31 Abs 1
Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl; rechtliches Gehör; Wahlrechtsgleichheit; öffentliche Bekanntmachung; Anfechtungsfrist; kommunale Wahlprüfung; Normenklarheit; Justitiabilität; Auslegungsbedürftigkeit; Bestimmtheitserfordernis; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil hinsichtlich der Abweisung der Wahlanfechtung bezüglich der Kreistagswahl; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beschwerdeführer durch das Gericht; Bedeutung und Reichweite ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
- OVG Thüringen, 07.08.1997 - 2 KO 261/96
- OVG Thüringen, 30.09.1997 - 2 KO 261/96
- BVerwG, 07.04.1998 - 8 B 254.97
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 665
- ThürVBl 1999, 188
Wird zitiert von ... (10)
- VerfGH Thüringen, 21.05.2014 - VerfGH 13/11
Regelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft verstößt …
Dies ist ein Prüfungsmaßstab, den die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung für die Fälle vorsieht, in denen - anders als hier - in Grundrechte eingegriffen wird und dem Betroffenen deshalb die Möglichkeit gegeben sein muss, die ihn treffenden Einschränkungen aus dem Gesetz ablesen und sein Verhalten darauf einrichten zu können (BVerfGE 21, 73 [79]; 52, 1 [41]; 110, 33 [52]; 120, 378 [470]; ThürVerfGH, Urteil vom 11.3.1999 - VerfGH 30/97- S. 20).Dabei ist es Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane und nicht etwa der Normadressaten, etwaige Zweifelsfragen zu klären und unbestimmte Rechtsbegriffe durch eine Auslegung nach den anerkannten juristischen Methoden hinreichend zu konkretisieren (ThürVerfGH, Beschluss vom 11.3.1999 - VerfGH 30/97- S. 20 f.; Urteil vom 21.11.2012 -VerfGH 19/09- S. 33, 36; Beschluss vom 4.9.2013 -VerfGH 18/10- S. 19).
- VerfGH Thüringen, 11.04.2008 - VerfGH 22/05
Fünf-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen nichtig
Geht es darum, ob der Landesgesetzgeber, an den sich Art. 95 Satz 1 ThürVerf richtet (vgl. ThürVerfGH, 11. März 1999 - VerfGH 30/97 - ThürVBl. 1999, 188, unter B II. 2 a der Gründe), den dort normierten Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt hat, bedarf es keines Rückgriffs auf allgemeine Erwägungen, etwa den vom Verwaltungsgericht angezogenen allgemeinen Grundsatz der Wahlgleichheit. - OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14
Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer …
Den Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens bildet nicht die Verletzung subjektiver Rechte (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).Er ist nicht gehalten, die zum Zwecke der Wahlanfechtung geltend gemachten Wahlrechtsverstöße in ihrer rechtlichen Bedeutung zu würdigen und einzuordnen (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.; ThürOVG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/09 - ThürVBl 2010, 10 ff.).
Der Landesgesetzgeber durfte vor das von § 33 Abs. 1 ThürKWG vorgesehene verwaltungsgerichtliche Verfahren ein von der Verwaltungsgerichtsordnung abweichendes Verwaltungsverfahren in Gestalt des rechtsaufsichtsbehördlichen Wahlprüfungsverfahrens vorschalten und die Einleitung dieses Verfahrens von strengeren Voraussetzungen abhängig machen, als es die Verwaltungsgerichtsordnung für das Widerspruchsverfahren tut (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 - ThürVBl 1999, 188 ff.).
- VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04 Aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgt, dass jedermann sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben sollen (ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665 m.w.N.).
- VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06
Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); …
krete Tatsachen substantiiert dargelegt werden, die einen erheblichen Verstoß gegen Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen (ThürVerfGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VerfGH 30/97 -, S. 26 f. des Umdrucks; ThürOVG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, S. 19 des Umdrucks) und die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (vgl. § 31 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 ThürKWG). - VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12
Wahlanfechtung erfolgreich
In seinem Anfechtungsschreiben hat er hinreichend genau dargelegt, welchen wahlrechtlichen Verstoß er rügen will und auch die Tatsachen hinreichend genau angeführt, auf die er seine Anfechtung stützt (zu diesem Erfordernis vgl. wiederum grundlegend ThürOVG…, Urteil vom 20.06.1996, a.a.O., Rdnrn. 99, 100 sowie klarstellend Urteil vom 26.02.2009, a.a.O. Rdnrn. 60, 61; vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665, 667). - VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805
Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl
Dieses Substantiierungsgebot findet auch auf kommunaler Ebene seine Rechtfertigung im Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Besetzung der gewählten Vertretungsorgane; es soll sicherstellen, dass ein festgestelltes Wahlergebnis nicht vorschnell in Frage gestellt wird und dadurch lediglich pauschal Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit geweckt werden (…vgl. Büchner, Kommunalwahlrecht in Bayern, Art. 51 GLKrWG Rn. 6; s. auch BVerfG, B.v. 12.12.1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148; ThürVerfGH, B.v. 11.3.1999 - 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665). - VG Weimar, 25.01.2006 - 6 K 20/05
Kommunalwahlrecht; Anforderungen an Vorbringen im Wahlanfechtungsverfahren; …
frist durch Angabe konkreter Tatsachen, die einen erheblichen Verstoß gegen Wahlvorschriften schlüssig erkennen lassen, substantiiert begründet wird (BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 39; BVerwG…, Beschluss vom 7. November 1975 - VII B 134.75 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 4; ThürVerfGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VerfGH 30/97 -, S. 26 f. des Umdrucks; VGH B.-W., Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, zitiert nach JURIS;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 34). - VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1043/10
Gültigkeit der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kannawurf bei …
Sie hat ferner in ihrem Wahlanfechtungsschreiben hinreichend genau dargelegt, welchen wahlrechtlichen Verstoß sie rügen will und auch die Tatsachen hinreichend genau angeführt, auf die sie ihre Anfechtung stützt (zu diesem Erfordernis vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 11.03.1999 - VerfGH 30/97 - NVwZ-RR 1999, 665, 667). - VG Gera, 19.09.2001 - 2 K 1113/99
Voraussetzungen einer Wahlanfechtung im Rahmen einer Kommunalwahl; Gültigkeit …
Es muss gewährleistet sein, dass die Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß erledigt und sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können (ThürVerfGH, Beschl. vom 11. März. 1999 -VerfGH 30/97- VwRR MO 1999, 324).