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   OLG Köln, 20.08.1993 - 25 U 4/93   

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https://dejure.org/1993,5120
OLG Köln, 20.08.1993 - 25 U 4/93 (https://dejure.org/1993,5120)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.08.1993 - 25 U 4/93 (https://dejure.org/1993,5120)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. August 1993 - 25 U 4/93 (https://dejure.org/1993,5120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensminderungspflicht Abwicklung Transportschaden Ersatzbeschaffung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 BGB; § 252 BGB; § 254 BGB; § 447 BGB; § 413 HGB; § 3 PRODHFTG; § 1 KVO; § 29 KVO; § 34 KVO; § 35 KVO; § 3 GÜKG
    Schadensminderungspflicht Abwicklung Transportschaden Ersatzbeschaffung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Verpflichtung des Herstellers eines Markenartikels (hier: Videokassetten) zur Ausschöpfung der Verwertung seiner durch Dritteinwirkung geschädigten Ware durch Havarieverkauf bei Nichtbestehen einer Regresspflicht gegenüber den Käufern; Voraussetzungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensminderungspflichten bei der Abwicklung von Transportschäden - Ersatzbeschaffung, Transportrecht, Schadensersatz, Verwertung durch Havarieverkauf, Produkthaftung, Markenartikel, entgangener Gewinn, Ersatzbeschaffung, Mitverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 1995, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 154/87

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den versendenden Spediteur

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1993 - 25 U 4/93
    Insoweit ist der Klägerin darin beizupflichten, daß, wenn die OWEC tatsächlich einen ersatzfähigen Gewinnverlust erlitten hätte, im Außenverhältnis (zum Schädiger bzw. zum Versicherer) allein die ... GmbH auch zur Einziehung dieses Betrages befugt gewesen wäre, und daß die Verteilung etwa eingezogener Beträge im Innenverhältnis zwischen der ... GmbH als Verkäuferin und der OWEC als Käuferin zu erfolgen hätte (BGH VersR 1989, 1168).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08

    Bestimmung des Wertes eines Gutes im beschädigten Zustand am Ort und zur Zeit

    Wegen der bei § 429 HGB gebotenen abstrakten Schadensberechnung müssen in diesem Zusammenhang individuelle, nicht marktbezogene Besonderheiten aus der Sphäre des Geschädigten unberücksichtigt bleiben (OLG Hamm TranspR 1994, 61 zu Art. 23 CMR; Koller aaO § 429 HGB Rdn. 22; Oetker/Paschke, HGB, § 429 Rdn. 10; a.A. LG Hamburg TranspR 2001, 302, 303 zu Art. 23 CMR; vgl. auch OLG Köln TranspR 1995, 387, 391 zur KVO).
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