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   OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 3 U 176/96   

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https://dejure.org/1999,16572
OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 3 U 176/96 (https://dejure.org/1999,16572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3 U 176/96 (https://dejure.org/1999,16572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3 U 176/96 (https://dejure.org/1999,16572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines frachtrechtlichen Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen Frachtverlustes; Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer Anscheinsvollmacht; Voraussetzungen des Vorliegens einer Haftungsbefreiung eines Frachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2001, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 30.11.1995 - 6 U 104/95

    Schadensersatzpflicht eines Transportunternehmens bei Untergang einer Lieferung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 3 U 176/96
    aa) Der Stempelaufdruck enthält neben dem Wort "P GMBX" lediglich eine allgemein gefaßte Tätigkeitsumschreibung, die mit gleicher oder ähnlicher Formulierung auch in anderen Verlustfällen verwendet wurde (vgl. OLG Hamburg, TranspR 1996, 280; LG Hamburg, TranspR 1998, 117).

    Dies ist bei der Lieferung an einen falschen Empfänger nur dann der Fall, wenn der Frachtführer alle denkbaren und auch nur entfernt erfolgversprechenden Maßnahmen ergriffen hat, um sich über dessen Legitimation ein zuverlässiges Bild zu verschaffen (vgl. OLG Hamburg, TranspR 1996, 280, 282; OLG Düsseldorf, TranspR 1997, 425, 427).

  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 40/74

    Befreiung des Frachtführers von der Haftung - Verlust des Frachtgutes durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 3 U 176/96
    a) Die Haftungsbefreiung des Frachtführers setzt voraus, daß der Schaden auch bei Anwendung der äußersten nach den Umständen möglichen Sorgfalt unabwendbar war (vgl. BGH, NJW 1975, 1597, 1598; OGH Wien, TranspR 1997, 104, 107; Koller, Art. 17 CMR Rn.23; Thume, Kommentar zur CMR, 1994, Art. 17 Rn. 96; kritisch MüKo/Basedow, HGB, 1997, Art. 17 CMR Rn. 41).
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