Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,51955
OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01 (https://dejure.org/2002,51955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2002 - 18 U 9/01 (https://dejure.org/2002,51955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 18 U 9/01 (https://dejure.org/2002,51955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,51955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers trägt dem Grundgedanken des Haftungsrechts Rechnung; Vereinbarkeit der Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers bei grober Fahrlässigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2002, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 245/93

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01
    Insofern entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der erkennende Senat folgt, dass Verluste oder Schäden am Speditions- bzw. Frachtgut, die durch Diebstahl entstehen, auf grober Fahrlässigkeit beruhen, wenn das Gut nach Verladung auf das zum Weitertransport bereitstehende Fahrzeug, welches gegen Diebstahl nicht besonders gesichert ist, mehrere Tage lang auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände dem beliebigen Zugriff Dritter ausgesetzt wird (BGH TranspR 1996, 72, 74 [BGH 16.11.1995 - I ZR 245/93] ; OLG Hamm VersR 1989, 413; OLG Hamm TranspR 1992, 410, 411; OLG Celle VersR 1993, 725 f.; siehe des weiteren Bayer, Frachtführerhaftung und Versicherungsschutz für Ladungsschäden durch Raub oder Diebstahl im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, VersR 1995, 626, 629 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 18 U 294/86

    Unbewachter Parklplatz; Sicherungsmaßnahme; Sicherheitsvorkehrung; Diebstahl;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01
    Insofern entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der erkennende Senat folgt, dass Verluste oder Schäden am Speditions- bzw. Frachtgut, die durch Diebstahl entstehen, auf grober Fahrlässigkeit beruhen, wenn das Gut nach Verladung auf das zum Weitertransport bereitstehende Fahrzeug, welches gegen Diebstahl nicht besonders gesichert ist, mehrere Tage lang auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände dem beliebigen Zugriff Dritter ausgesetzt wird (BGH TranspR 1996, 72, 74 [BGH 16.11.1995 - I ZR 245/93] ; OLG Hamm VersR 1989, 413; OLG Hamm TranspR 1992, 410, 411; OLG Celle VersR 1993, 725 f.; siehe des weiteren Bayer, Frachtführerhaftung und Versicherungsschutz für Ladungsschäden durch Raub oder Diebstahl im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, VersR 1995, 626, 629 m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.04.1992 - 2 U 161/91

    Anspruchskonkurrenz und Verjährung in KVO-Schadensfällen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01
    Insofern entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der erkennende Senat folgt, dass Verluste oder Schäden am Speditions- bzw. Frachtgut, die durch Diebstahl entstehen, auf grober Fahrlässigkeit beruhen, wenn das Gut nach Verladung auf das zum Weitertransport bereitstehende Fahrzeug, welches gegen Diebstahl nicht besonders gesichert ist, mehrere Tage lang auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände dem beliebigen Zugriff Dritter ausgesetzt wird (BGH TranspR 1996, 72, 74 [BGH 16.11.1995 - I ZR 245/93] ; OLG Hamm VersR 1989, 413; OLG Hamm TranspR 1992, 410, 411; OLG Celle VersR 1993, 725 f.; siehe des weiteren Bayer, Frachtführerhaftung und Versicherungsschutz für Ladungsschäden durch Raub oder Diebstahl im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, VersR 1995, 626, 629 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94

    Raub eines Lkw mit wertvoller Ladung in Italien mit Anmerkungen: Prof. Dr. Walter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01
    Abweichungen unterliegen zwar der Inhaltskontrolle nach dem AGBG, jedoch hält die oben zitierte Regelung der Inhaltskontrolle stand, da sie weder überraschend ist, § 3 AGBG, noch die Rechte des Versicherungsnehmers aushöhlt und im Übrigen auch den Grundgedanken des Haftungsrechts Rechnung trägt, § 9 ABGB (OLG Karlsruhe VersR 1995, 1306, 1308 [OLG Karlsruhe 29.06.1995 - 12 U 186/94] ).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof für das Versicherungsvertragsrecht, hier § 61 VVG , in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertritt, für den Diebstahlsfall trete Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten habe (vgl. BGH VersR 1984, 29, 30; NJW 1996, 1411).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 U 9/01
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGHZ 10, 14, 16, 89, 153, 161; st.Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 3 U 172/04

    Frachtvertrag: Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes von Transportgut

    c) Das gefundene Ergebnis steht der u.a. veröffentlichten Rechtsprechung zu Diebstählen von Transportgut vor allem in Deutschland nicht entgegen, die weit überwiegend ein leichtfertiges Verhalten annehmen (BGH TranspR 1996, 72 ff - Diebstahl einer Palette aus einem auf dem nicht verschlossenen und über längere Zeiträume unbewachten Speditionsgelände abgestellten LKW; TranspR 1981, 123 f - Diebstahl von Ware aus einem auf einem offenen Betriebshof abgestellten LKW; OLG Düsseldorf TranspR 2002, 207 ff - Diebstahl zweier mit Textilien beladener LKW auf öffentlicher Straße in einem Industriegebiet; OLG Hamm TranspR 1998, 463 - Diebstahl von Ware aus einem auf einem LKW befindlichen, unverschlossenen Container auf dem Parkplatz eines Grenzüberganges; TranspR 1996, 237 ff - Diebstahl von Ware in einem Industriegebiet; TranspR 1992, 410 f - Diebstahl wertvoller Unterhaltungselektronikgeräten aus einer auf einem jedermann zugänglichen, unbewachten Betriebsgelände abgestellten Wechselbrücke; TranspR 1989, 155 - Ladegut durch Brand des auf einem nicht eingezäunten, unbewachten Betriebsgrundstücks abgestellten Trailers; LG Hamburg TranspR 1997, 232 - Diebstahl eines Chassis mit aufgeladenem Container, das auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße abgestellt war; verneint: OLG Stuttgart TranspR 2002, 37 f - Diebstahl eines Aufliegers in einem Industriegebiet).
  • LG Düsseldorf, 29.01.2009 - 32 O 35/07

    Übersendung von Schadensunterlagen als konkludente Abtretung einer Forderung bei

    (OLG Düsseldorf TranspR 2002, 207) Der Trailer war nicht hinreichend geschützt bzw. gesichert und konnte unproblematisch entwendet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht