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   OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/2001   

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https://dejure.org/2001,9055
OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/2001 (https://dejure.org/2001,9055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2001 - 3 U 30/2001 (https://dejure.org/2001,9055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2001 - 3 U 30/2001 (https://dejure.org/2001,9055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifiziertes Verschulden; Wertersatz; Kaufpreis; Beförderungskosten; Frachtführer

  • rabüro.de

    Zur Frage der Schadensberechnung nach § 429 HGB bei qualifiziertem Verschulden

  • Judicialis

    HGB § 435; ; HGB § ... 429; ; HGB § 429 Abs. 3 S. 2; ; HGB § 428; ; HGB § 429 Abs. 1; ; HGB § 429 Abs. 2; ; HGB § 429 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 249 ff.; ; BGB § 425 Abs. 1; ; BGB § 252; ; BGB § 325; ; BGB § 254; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frachtrecht - qualifiziertes Verschulden - Wertersatz - Marktpreis - Abzug der Beförderungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2002, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 197/88

    Berechnung des Schadens des Darlehensgebers bei Nichtabnahme der Darlehensvaluta

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Deckungskauf geboten und zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1989, 290; NJW-RR 1990, 432, 434), was vorliegend ohne weiteres zu bejahen ist.
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Deckungskauf geboten und zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1989, 290; NJW-RR 1990, 432, 434), was vorliegend ohne weiteres zu bejahen ist.
  • BGH, 28.06.1993 - II ZR 99/92

    Sachverständigenverfahren im Seeversicherungsrecht - Versicherungswert in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01
    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1371 zu § 140 VVG; Koller § 429 HGB Rn. 5, 13).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 50/00

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in die Sterilisation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01
    aa) Die Klägerin hat plausible Anhaltspunkte für ein qualifiziertes Verschulden der Beklagten vorgetragen (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2000, 176 für Art. 23, 29 CMR).
  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Dieser Zielsetzung widerspräche es, wenn der Geschädigte gezwungen wäre, seinen Schaden auch dann nach den §§ 249 ff. BGB zu berechnen, wenn die Berechnung gemäß Art. 23 Abs. 1 und 2 CMR zu einem für ihn günstigeren Ergebnis führte (OLG Stuttgart TranspR 2002, 23, zu der dem Art. 23 Abs. 1 CMR nachgebildeten Vorschrift des § 429 Abs. 1 HGB; OLG Düsseldorf TranspR 2003, 343, 347; Koller aaO Art. 29 CMR Rdn. 10 a.E.; Harms in Thume, Kommentar zur CMR, 2. Aufl., Art. 29 Rdn. 71; wohl auch Bahnsen in Ebenroth/Boujong/Jost/Strohn, HGB, 2. Aufl., Art. 29 CMR Rdn. 51 i.V. mit Fn. 147; MünchKomm.HGB/Jesser-Huß, 2. Aufl., Art. 29 CMR Rdn. 35 i.V. mit Fn. 240).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15

    Unbeschränkte Frachtführerhaftung eines Paketdienstes: Abhandenkommen einer

    Der Kläger kann, da er im Falle eines qualifizierten Verschuldens durch die Regelung des § 435 HGB besser gestellt werden soll als in sonstigen Schadensfällen, stattdessen aber auch den in § 429 HGB geregelten Wertersatz als den in jedem Fall zu ersetzenden Mindestschaden verlangen (Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2009, § 435 Rdn. 14; OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23; zur Anwendung des § 429 Abs. 1 HGB auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08

    Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des

    Dem Geschädigten steht deshalb auch bei qualifiziertem Verschulden des Schädigers die Schadensberechnung nach Art. 23 Nr. 1 und 2 CMR (bzw. § 429 HGB) offen (OLG München TranspR 1998, 353; OLG Stuttgart TranspR 2002, 23; OLG Düsseldorf TranspR 2003, 343; ohne nähere Begründung auch OLG Karlsruhe OLGR 2006, 229; OLG Köln TranspR 2007, 316; OLG Koblenz VersR 2007, 1009).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 18 U 33/02

    Ersatzanspruch eines Warentransportversicherers aus abgetretenem Recht gegen

    Hiermit wäre nicht in Einklang zu bringen, wenn der Geschädigte gezwungen wäre, seinen Schaden auch dann nach den §§ 249 ff. BGB zu berechnen, wenn die Anwendung von Art. 23 Abs. 1, 2 und 4 CMR zu einem für ihn vorteilhafterem Ergebnis führen würde (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23, zu der Parallelproblematik von §§ 429, 435 HGB).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08

    Haftung des Fixkostenspediteurs eines multimodalen Transports bei einem

    Auf Grund der Haftung der Beklagten nach § 435 HGB entfallen die Haftungsbeschränkungen des § 429 HGB, sodass die Schadenshöhe gemäß §§ 249 ff BGB zu bestimmen ist (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23).
  • LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15

    Frachtführerhaftung - leichtfertige oder vorsätzliche Schadensverursachung

    Auch derjenige, dem der Frachtführer gemäß § 435 HGB unbeschränkt haftet, darf seinen Schaden abstrakt berechnen; auch ihm steht der Wertersatz gemäß § 429 HGB als Mindestschaden zu (OLG Stuttgart, Urt. v. 05.09.2001, TranspR 2002, 23).
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