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   OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01   

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https://dejure.org/2002,6002
OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01 (https://dejure.org/2002,6002)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2002 - 3 U 51/01 (https://dejure.org/2002,6002)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2002 - 3 U 51/01 (https://dejure.org/2002,6002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsschluss unter Einschaltung eines Vertreters; Herausgabeanspruch bei bestehendem Pfandrecht ; Bezug auf konnexe Forderungen; Abgrenzung von Lagervertrag und reinem Speditionsgeschäft; Vergütungsanspruch für Transportleistung zeitlich erforderliche Zwischenlagerung

  • Judicialis

    HGB § 421; ; HGB § ... 25 Abs. 1; ; HGB § 410 a. F.; ; HGB § 366 Abs. 3. F.; ; BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; BGB § 398; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 1257; ; BGB § 1223 Abs. 2; ; BGB § 164 Abs. 2; ; GÜKUMB § 22; ; GÜKUMB § 22 Abs. 1 Satz 2; ; ADSp § 50 a. F.; ; ADSp § 50 Abs. a Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 543 n. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 410 (a.F.)
    Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts am Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 957
  • TranspR 2002, 247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 02.03.1918 - V 329/17

    Anspruch auf Rückgabe der Pfandsache

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01
    Im Zweifel wird anzunehmen sein, dass er wenigstens hilfsweise bereit ist, die gerichtlich festgestellte Schuld zu bezahlen (vgl. RGZ 92, 280 ff. und 140, 345 ff.; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl., § 1223 Rn. 2).
  • RG, 17.05.1933 - I 299/32

    1. Inwieweit muß sich der Verpfänder, der die Rückgabe des Pfandes verlangt, zur

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01
    Im Zweifel wird anzunehmen sein, dass er wenigstens hilfsweise bereit ist, die gerichtlich festgestellte Schuld zu bezahlen (vgl. RGZ 92, 280 ff. und 140, 345 ff.; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl., § 1223 Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Im Fall einer konnexen Forderung entsteht ein Pfandrecht des Frachtführers an Gut, das nicht im Eigentum des Absenders steht, wenn der Absender verfügungsberechtigt ist, d.h. vom Eigentümer ermächtigt worden ist, über das betreffende Gut im eigenen Namen einen Frachtvertrag abzuschließen, oder der Eigentümer mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden war (vgl. OLG Köln, TranspR 2002, 247 ff., zu § 410 HGB a. F.; Koller, Transportrecht, § 441 HGB, Rn3).
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