Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung; Anspruch eines Frachtführers auf ein Pfandrecht am Gut wegen inkonnexer Forderungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812; HGB § 441
Voraussetzungen für ein Pfandrecht am Gut wegen inkonnexer Forderungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Transportrecht: Frachtführerpfandrecht - auch bei inkonnexen Forderungen
Verfahrensgang
- AG Rastatt, 25.08.2003 - 3 C 124/03
- OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03
Papierfundstellen
- TranspR 2004, 467
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut …
Die Zusammenfassung von Hin- und Rückreise in einem einheitlichen Vertrag führt nicht dazu, dass der versendende Eigentümer auch für Forderungen aus dem Verhältnis eines Haupt-/Unterfrachtführers zum ausführenden Unterfrachtführer einzustehen hat, die mit der Beförderung seines Gutes gerade nichts zu tun haben (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468;… Koller aaO § 441 HGB Rdn. 3; Risch, TranspR 2005, 108, 110; a.A. Andresen, TranspR 2004, Beilage S. VI).Der gute Glaube an eine Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer genügt nicht (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468;… Koller aaO § 441 HGB Rdn. 12;… Schaffert aaO § 441 Rdn. 5).
Es hat dieses darauf gestützt, dass die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs an Dritteigentum für inkonnexe Forderungen zum Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden war (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468).
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11
Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz …
Die Zusammenfassung von Hin- und Rückreise in einem einheitlichen Vertrag führt nicht dazu, dass der versendende Eigentümer auch für Forderungen aus dem Verhältnis eines Haupt-/Unterfrachtführers zum ausführenden Unterfrachtführer einzustehen hat, die mit der Beförderung seines Gutes gerade nichts zu tun haben (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468;… Koller aaO § 441 HGB Rdn. 3; Risch, TranspR 2005, 108, 110; a.A. Andresen, TranspR 2004, Beilage S. VI).Der gute Glaube an eine Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer genügt nicht (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468;… Koller aaO § 441 HGB Rdn. 12;… Schaffert aaO § 441 Rdn. 5).
Es hat dieses darauf gestützt, dass die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs an Dritteigentum für inkonnexe Forderungen zum Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden war (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468).
- OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07
Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf
An inkonnexen Forderungen kann ein Pfandrecht aber nur erworben werden, wenn der Frachtführer an das Eigentum des Absenders glaubt (OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 467 f.; Fremuth/Thume, Kommentar zum Transportrecht, § 441 HGB Rn 13).Die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs aufgrund inkonnexer Forderungen war im Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden (vgl. OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 467 f.); die Frage, in welchem Umfang nach den hier vorliegenden Umständen von einer konnexen Forderung würde ausgegangen werden können, war zumindest zweifelhaft.