Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6545
OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03 (https://dejure.org/2004,6545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2004 - 15 U 42/03 (https://dejure.org/2004,6545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 15 U 42/03 (https://dejure.org/2004,6545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung; Anspruch eines Frachtführers auf ein Pfandrecht am Gut wegen inkonnexer Forderungen

  • Judicialis

    BGB § 812; ; HGB § 441

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; HGB § 441
    Voraussetzungen für ein Pfandrecht am Gut wegen inkonnexer Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2004, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08

    Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut

    Die Zusammenfassung von Hin- und Rückreise in einem einheitlichen Vertrag führt nicht dazu, dass der versendende Eigentümer auch für Forderungen aus dem Verhältnis eines Haupt-/Unterfrachtführers zum ausführenden Unterfrachtführer einzustehen hat, die mit der Beförderung seines Gutes gerade nichts zu tun haben (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 3; Risch, TranspR 2005, 108, 110; a.A. Andresen, TranspR 2004, Beilage S. VI).

    Der gute Glaube an eine Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer genügt nicht (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 12; Schaffert aaO § 441 Rdn. 5).

    Es hat dieses darauf gestützt, dass die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs an Dritteigentum für inkonnexe Forderungen zum Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden war (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Die Zusammenfassung von Hin- und Rückreise in einem einheitlichen Vertrag führt nicht dazu, dass der versendende Eigentümer auch für Forderungen aus dem Verhältnis eines Haupt-/Unterfrachtführers zum ausführenden Unterfrachtführer einzustehen hat, die mit der Beförderung seines Gutes gerade nichts zu tun haben (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 3; Risch, TranspR 2005, 108, 110; a.A. Andresen, TranspR 2004, Beilage S. VI).

    Der gute Glaube an eine Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer genügt nicht (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 12; Schaffert aaO § 441 Rdn. 5).

    Es hat dieses darauf gestützt, dass die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs an Dritteigentum für inkonnexe Forderungen zum Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden war (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468).

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    An inkonnexen Forderungen kann ein Pfandrecht aber nur erworben werden, wenn der Frachtführer an das Eigentum des Absenders glaubt (OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 467 f.; Fremuth/Thume, Kommentar zum Transportrecht, § 441 HGB Rn 13).

    Die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs aufgrund inkonnexer Forderungen war im Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden (vgl. OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 467 f.); die Frage, in welchem Umfang nach den hier vorliegenden Umständen von einer konnexen Forderung würde ausgegangen werden können, war zumindest zweifelhaft.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht