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   OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - I-18 U 27/04   

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https://dejure.org/2004,13816
OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - I-18 U 27/04 (https://dejure.org/2004,13816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2004 - I-18 U 27/04 (https://dejure.org/2004,13816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - I-18 U 27/04 (https://dejure.org/2004,13816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; HGB § 425 Abs. 2 § 461 Abs. 3; AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung des Verzichts auf Schnittstellenkontrollen durch den Inhaber eines Paktbeförderungsdienstes; Haftung bei Transportgutverlust

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 31 O 28/04
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - I-18 U 27/04

Papierfundstellen

  • TranspR 2005, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - 18 U 27/04
    Mit seinem Verzicht auf die vom Spediteur angebotenen weitergehenden Schutzvorkehrungen setzt der Versender das Transportgut bewußt einem erhöhten Verlustrisiko aus mit der Folge, dass ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen ist (vgl. BGH TranspR 2003, 255, 258).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 284/99

    Auslegung einer Klausel in AGB eines Paketdienstunternehmens; Verzicht auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - 18 U 27/04
    Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel dahin ausgelegt, dass sich der Kunde hiermit lediglich mit einem Verzicht auf die schriftliche Dokumentation der tatsächlich durchzuführenden Kontrollen einverstanden erklärt hat (BGH NJW-RR 2002, 1257 ff.).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - 18 U 27/04
    Im übrigen hat das Landgericht unter Berufung auf die Entscheidung des BGH in TranspR 2003, 156 zu Recht angenommen, dass Rechnung und Lieferschein vorliegend einen Anscheinsbeweis dahin begründen, dass sich die dort aufgeführten Waren in den beiden verschlossen übergebenen Paketen befunden haben.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - 18 U 27/04
    Denn die Beklagte tut bereits nicht dar, welche Auswirkungen die Durchführung umfangreicherer Kontrollen auf ihre Kalkulation haben würde (vgl. BGH TranspR 2002, 452, 456).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 6 U 38/09

    Fomularmäßige Vereinbarung von Anforderungen an die Schnittstellenkontrolle in

    Der Verzicht auf eine derartige Schnittstellenkontrolle läuft somit im Ergebnis auf eine Einschränkung der nach § 426 HGB geforderten, wesentlichen Sorgfaltsanforderungen hinaus, wie sie allenfalls unter den sich aus den §§ 449 Abs. 1 und 2 HGB ergebenden Voraussetzungen möglich ist (BGH TranspR 2006, 169 = juris Rn 22 f.; BGH TranspR 2006, 171 = juris Rn 22 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2007, I-18 U 132/06 = Anlage K 5, Seite 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2007, I-18 U 147/07 = Anlage K 12, Seite 11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2004, I-18 U 27/04 = TranspR 2005, 216 ff. = juris Rn 36 f.).
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