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   OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 21 U 72/02   

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https://dejure.org/2003,8310
OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 21 U 72/02 (https://dejure.org/2003,8310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2003 - 21 U 72/02 (https://dejure.org/2003,8310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2003 - 21 U 72/02 (https://dejure.org/2003,8310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; BGB § 288 Abs. 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung der Vereinbarung des "Palettentauschs" in einem Transportvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung der Vereinbarung des "Palettentauschs" in einem Transportvertrag

Besprechungen u.ä.

  • anchor.eu PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Palettentauschvereinbarungen im Stückgutverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2006, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Parteianhörung

    Nach der von der Beschwerdeführerin angeführten Rechtsprechung ist die Vereinbarung eines Palettentauschs, soweit sie mit der Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer einhergeht, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht möglich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2003 - 11 U 124/02 -, juris, Rn. 20; AG Kehl, Urteil vom 13. Februar 2007 - 4 C 607/06 -, juris, Rn. 23; siehe auch Knorre, TranspR 2006, S. 82 ).
  • AG Brakel, 28.04.2010 - 7 C 366/09

    Palettentausch - Schadensersatzregelung

    Denn es ist der Frachtführer, im vorliegenden Fall der Kläger, der das Risiko trägt, dass der Empfänger der Fracht keine eigenen Europaletten zur Verfügung stellt (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.04.2003, Az. 21 U 72/02; OLG Celle, Urt. v. 06.03.2003, Az. 11 U 124/02; s.a. OLG Celle, Urt. v. 22.09.2005, Az. 11 U 70/03; AG Kehl, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 4 C 607/06).
  • AG Kehl, 13.02.2007 - 4 C 607/06

    Wirksamkeit einer in den Transportauftragsbestätigungen von Transportunternehmen

    Es liegt vielmehr im Pflichtenbereich der Beklagten als Lieferantin, dem Kläger, der mit den verschiedenen Empfängern in keiner vertraglichen Beziehung steht, die reibungslose Durchführung der Tauschmaßnahmen durch entsprechende Abreden mit diesen Unternehmen zu ermöglichen (OLG Frankfurt, TranspR 2006, 82, 83).
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