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   OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - I-18 U 138/06   

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https://dejure.org/2007,7920
OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - I-18 U 138/06 (https://dejure.org/2007,7920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2007 - I-18 U 138/06 (https://dejure.org/2007,7920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2007 - I-18 U 138/06 (https://dejure.org/2007,7920)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Transportunternehmen wegen der Zerstörung einer Wurstfüllmaschine auf dem Transportwege; Unvermeidlichkeit eines Verkehrsunfalls als Voraussetzung für eine Enthaftung des Transportunternehmens; Annahme eines ...

  • tis-gdv.de

    Unvermeidbarkeit

  • rabüro.de

    Zur Entschädigungshöhe des Frachtführers nach CMR bei Beschädigung des Frachtgutes infolge eines Unfalles

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; HGB § 435

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 435; CMR § 17 Abs. 2
    Zur Entschädigungshöhe des Frachtführers nach CMR bei Beschädigung des Frachtgutes infolge eines Unfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 39 O 147/05
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - I-18 U 138/06

Papierfundstellen

  • TranspR 2007, 199
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1994 - 18 U 53/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06
    Ob sie unmittelbar als Teil der nach Art. 25 Abs. 1 CMR maßgeblichen Wertminderung zu ersetzen sein können, wenn die Begutachtung zwar der Realisierung eines Restwertes des beschädigten Transportguts dienen soll (hierzu Senat 21.04.1994, NJW-RR 1994, 1253, 1255; OLG Hamm 12.11.1998, TranspR 2000, 361, 363; s. auch Senat 14.07.1983, TranspR 1984, 16, 17), sich als Begutachtungsergebnis letztlich aber kein Restwert herausstellt, braucht nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 18 U 90/98

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem Frachtvertrag unter Anwendung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06
    Ob sie unmittelbar als Teil der nach Art. 25 Abs. 1 CMR maßgeblichen Wertminderung zu ersetzen sein können, wenn die Begutachtung zwar der Realisierung eines Restwertes des beschädigten Transportguts dienen soll (hierzu Senat 21.04.1994, NJW-RR 1994, 1253, 1255; OLG Hamm 12.11.1998, TranspR 2000, 361, 363; s. auch Senat 14.07.1983, TranspR 1984, 16, 17), sich als Begutachtungsergebnis letztlich aber kein Restwert herausstellt, braucht nicht entschieden zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1983 - 18 U 9/83

    Rücktransport; Restgut; Versand; Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06
    Unter Art. 23 Abs. 4 i.V.m. Art. 25 Abs. 1 CMR fallen diese Begutachtungskosten nicht, denn sie entstanden nicht "aus Anlass der Beförderung", sondern erst aus Anlass des Schadens (vgl. Senat 30.06.1983, VersR 1984, 980, 981 zu Sortier- und Neuverpackungskosten).
  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06
    Selbst derjenige, der die Unabwendbarkeit eines Unfallgeschehens beweisen muss, braucht nicht solche Unfallverläufe auszuschließen, welche zwar denkmöglich sind, für die aber keinerlei tatsächlicher Anhalt festgestellt ist (BGH 17.02.1970, VersR 1970, 423, 424 zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06
    Die Klägerin zieht in diesem Zusammenhang zu Unrecht eine Parallele zu dem vom BGH am 16.01.1997, TranspR 1997, 291, entschiedenen Fall.
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 18 U 43/12

    Umfang des Schadensersatzes nach der Beschädigung von Transportgut

    Weiterhin können auch Rücktransportkosten dazu zählen, soweit sie der Restwerterhaltung dienen (vgl. Koch/Shariatmadari, a. a. O., Kapitel 11, Rdnr. 145 m.w.N; Jesser-Huß, a.a.O., Art. 23 CMR, Rdnr. 41, Fremuth/Thume, Kommentar zum Frachtrecht, Art. 25, Rdnr. 11 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.1983 - 18 U 9/83, VersR 1984, 980, 981; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007 - I -18 U 138/06, TranspR 2007, 199, 200; OLG Hamm, Urteil vom 02.11.1998 - 18 U 90/98, TranspR 2000, 361, 363; OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.1986 - 6 U 105/86, VersR 1987, 375, 376; so auch der BGH in einer Hilfsbegründung, Urteil vom 03.07.1974 - I ZR 120/73, VersR 1974, 1013, 1015).

    Die Höchstgrenze für Verlust entspricht der Verurteilung zur Zahlung des Gegenwertes von 2.499 SZR und schöpft damit den reinen Sachschaden von 4.862,40 EUR aus (vgl. bereits Urteil des Senats vom 14.03.2007 - I -18 U 138/06, TranspR 2007, 199, 200).

  • LG Hamburg, 17.10.2013 - 415 HKO 71/11

    Haftung bzw. Haftungsbefreiung des Frachtführers für die Beschädigung des

    Dabei haben ganz unwahrscheinliche, rein theoretisch mögliche Abläufe, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt, außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.2.2007, TranspR 2007, 199 f).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers

    Bei einem Verkehrsunfall wird der Anspruchsgegner seiner sekundären Darlegungslast im Zweifel aber dadurch gerecht, wenn der Verkehrsunfall bezeichnet und näher geschildert wird (vgl. OLGR Düsseldorf 2007, 551, zitiert nach juris, Tz. 26), insbesondere wenn der Name des Fahrers, die Tagebuchnummer der Polizei und der Unfallhergang mitgeteilt wird (OLGR Stuttgart 2001, 423, zitiert nach juris, Tz. 31).
  • OLG München, 15.12.2011 - 23 U 3178/11

    Internationaler Straßengüterverkehr: Ersatzfähigkeit der Kosten eines

    Gutachterkosten entstehen erst aus Anlass des Schadens und sind daher nicht ersatzfähig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007, Az. I-18 U 138/06; 18 U 138/06, zitiert nach juris Tz. 28).
  • LG Duisburg, 28.09.2021 - 22 O 46/19
    Da der Frachtführer die Einhaltung des vorgenannten Sorgfaltsmaßstabes beweisen muss, muss er sich entweder im Hinblick auf nachgewiesene oder auf alle denkbaren Schadensursachen entlasten (vgl. Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, Artikel 18 CMR, Rn. 2), Erforderlich ist allerdings, dass insoweit ein tatsächlicher Anhalt für die entsprechende Schadensursache bestehen muss, denn selbst derjenige, der die Unabwendbarkeit eines Unfallgeschehens zu beweisen hat, braucht nicht solche Unfallverläufe auszuschließen, welche zwar denkmöglich sind, für die aber keinerlei tatsächlicher Anhalt festgestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 5064; BGH, VersR 1970, 423, 424 zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
  • LG Duisburg, 28.09.2021 - 22 O 64/19
    Da der Frachtführer die Einhaltung des vorgenannten Sorgfaltsmaßstabes beweisen muss, muss er sich entweder im Hinblick auf nachgewiesene oder auf alle denkbaren Schadensursachen entlasten (vgl. Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, Artikel 18 CMR, Rn. 2), Erforderlich ist allerdings, dass insoweit ein tatsächlicher Anhalt für die entsprechende Schadensursache bestehen muss, denn selbst derjenige, der die Unabwendbarkeit eines Unfallgeschehens zu beweisen hat, braucht nicht solche Unfallverläufe auszuschließen, welche zwar denkmöglich sind, für die aber keinerlei tatsächlicher Anhalt festgestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 5064; BGH, VersR 1970, 423, 424 zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.).
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