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   OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02   

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https://dejure.org/2005,5763
OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Autonome Auslegung der CMR Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    CMR Art. 1 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Autonome Auslegung der CMR Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen den Transporteur wegen Verlust der Ware; Internationale Zuständigkeit eines Gerichts; Berechnung des Versicherungswertes bei einer Transportversicherung; Voraussetzungen für die Anwendung derÜbereinkommen über den Beförderungsvertrag im ...

  • rabüro.de

    Grenzüberschreitender Straßentransport: Zur Drittschadensliquidation durch den Empfänger

  • Judicialis

    CMR Art. 1 Abs. 1; ; CMR Art. 13 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 1 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Transportrecht - Autonome Auslegung der CMR; Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2007, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Auf die Berufung der Klägerinnen hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Köln TranspR 2007, 316).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08

    Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des

    Dem Geschädigten steht deshalb auch bei qualifiziertem Verschulden des Schädigers die Schadensberechnung nach Art. 23 Nr. 1 und 2 CMR (bzw. § 429 HGB) offen (OLG München TranspR 1998, 353; OLG Stuttgart TranspR 2002, 23; OLG Düsseldorf TranspR 2003, 343; ohne nähere Begründung auch OLG Karlsruhe OLGR 2006, 229; OLG Köln TranspR 2007, 316; OLG Koblenz VersR 2007, 1009).
  • LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadenersatzanspruch bei Warenverlust

    Ebenso hatte bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.9.2005 ausgeführt, dass die autonome Auslegung des Art. 13 Abs. 1 CMR ergibt, dass der Empfänger Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag gegen den Frachtführer im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale (hier: französische) Recht das Institut der Drittschadensliquidation nicht kennt (OLG Köln, Urteil vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 -, juris).
  • LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06

    Schadensersatz zwischen zwei britischen Unternehmen wegen des Verlustes von

    Ein "carrier" i.S.d. Art. 1 Abs. 1 CMR ist danach auch der Spediteur, der zu festen Kosten und auf eigene Rechnung tätig wird, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale Recht keine dem § 459 HGB (Fixkostenspediteur) entsprechende Regelung kennt und die nationale Rechtsprechung die Ansicht ablehnt, dass ein solcher Spediteur der CMR unterworfen ist (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 f. für das französische Recht).

    Auf Grund einer autonomen Auslegung des CMR gelten die Grundsätze der Drittschadensliquidation auch im CMR-Haftpflichtprozess (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 für das Verhältnis Empfänger/Absender).

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