Rechtsprechung
BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
HGB § 437 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra-skwar.de
Haftung - Unterfrachtführer gegenüber Empfänger
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch (HGB) bei Anwendbarkeit deutschen Rechts auf den Hauptfrachtvertrag; Eigene Schadensersatzansprüche des Empfängers von Transportgut gegen den Unterfrachtführer bei Verlust oder Beschädigung
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Voraussetzungen einer konkludenten nachträglichen Rechtswahl
- unalex.eu
Art. 13 CMR
- tis-gdv.de
Empfängeranspruch
- rabüro.de
Zur Haftung des ausführenden Frachtführer
- Judicialis
HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 435; ; HGB § 437 Abs. 1; ; EGBGB Art. 27
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Schadensersatzansprüche des Versenders gegen den ausführenden Unterfrachtführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit deutschen Rechts auf den Hauptfrachtvertrag; Eigene Schadensersatzansprüche des Empfängers von Transportgut gegen den Unterfrachtführer bei Verlust oder Beschädigung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatzpflicht bei Frachtvertrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der deutsche Unterfrachtführer des taiwanesischen Hauptfrachtführers
Besprechungen u.ä.
- grimme-kollegen.de
, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Zweimal Multimodal
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1205
- MDR 2009, 575
- VersR 2009, 1141
- DB 2009, 1461
- TranspR 2009, 130
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 13.10.2022 - I ZR 151/21 Der Empfänger kann bei festgestelltem Verlust des Guts als Drittbegünstigter die Rechte aus dem Beförderungsvertrag im eigenen Namen nicht nur gegen den Hauptfrachtführer und den abliefernden Unterfrachtführer geltend machen, sondern auch gegen denjenigen Unterfrachtführer, der den Transport nicht selbst ausgeführt hat, aber aufgrund des von ihm abgeschlossenen Unterfrachtvertrags zu einer Ablieferung des Transportguts an den Empfänger verpflichtet ist (Fortführung von BGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05, BGHZ 172, 330 [juris Rn. 30]; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 [juris Rn. 28]).
Trifft aber den Unterfrachtführer dem Hauptfrachtführer gegenüber die volle Frachtführerhaftung, gibt es keinen Grund, seine Haftung gegenüber dem Empfänger als Drittbegünstigten des Unterfrachtvertrags auszuschließen (BGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05, BGHZ 172, 330 [juris Rn. 30]; zu § 421 HGB BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 [juris Rn. 28];… Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 29/07, TranspR 2010, 34 [juris Rn. 17];… Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 161/10, TranspR 2012, 456 [juris Rn. 27]).
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen …
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Urt. v. 30.10.2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Tz. 13 = VersR 2009, 1141 m. w. N.), folgt jedenfalls aus § 39 Satz 1 ZPO, weil der Beklagte zur Sache verhandelt hat, ohne das Fehlen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu rügen (vgl. BGHZ 120, 334, 337; 134, 127, 132 ff.). - BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass die Parteien und die Vorinstanzen übereinstimmend von der Anwendbarkeit deutschen Rechts ausgehen, den Anforderungen an eine nachträgliche Rechtswahl nicht ohne weiteres genügt (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002; vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, NJW 2008, 1205 Rn. 19 mwN).Zumindest für eine die ursprünglich geltende Rechtsordnung abändernde Rechtswahl bedarf es aber eines dahingehenden beiderseitigen Gestaltungswillens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89, NJW 1991, 1292, 1293; vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, aaO).
- BGH, 13.06.2012 - I ZR 161/10
Frachtgeschäft: Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger; Begriff …
Eine Haftung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass auf den Hauptfrachtvertrag - nach dem Vortrag der Beklagten ist dies der zwischen der Versenderin und der für Kanada zuständigen U.-Gesellschaft geschlossene Beförderungsvertrag - deutsches Recht zur Anwendung kommt, weil sich die Haftung des ausführenden Frachtführers stets am Verhältnis zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt)Frachtführer und nicht an den vertraglichen Beziehungen des Letzteren zum ausführenden Frachtführer orientiert (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Rn. 24 f. = VersR 2009, 1141).Während der ausführende Frachtführer nach Maßgabe des (Haupt)Frachtvertrags zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt)Frachtführer haftet, richtet sich die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag (BGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05, BGHZ 172, 330 Rn. 30; BGH, TranspR 2009, 130 Rn. 29).
- BGH, 09.07.2013 - KZR 15/12
Calciumcarbid-Kartell
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die revisionsrechtlich nur eingeschränkt nachprüfbare (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, NJW 2009, 1205 Rn. 18 f. mwN) Beurteilung des Berufungsgerichts, die Parteien hätten sich im Laufe des Rechtsstreits konkludent auf die Anwendbarkeit des deutschen Rechts geeinigt, frei von Rechtsfehlern ist. - BGH, 28.05.2009 - I ZR 29/07
Ausschluss der vertraglichen Haftung aufgrund eines Haftungsausschlusses eines …
Wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (Urt. v. 30.10.2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Tz. 24), greift § 437 HGB nur dann ein, wenn auf den Hauptfrachtvertrag deutsches Recht zur Anwendung kommt, da sich die Ersatzpflicht des ausführenden Frachtführers nach § 437 Abs. 1 HGB stets am Verhältnis zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt-)Frachtführer und nicht an den vertraglichen Beziehungen des Letzteren zum ausführenden Frachtführer orientiert (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 75;… Fremuth in Fremuth/Thume, Transportrecht, § 437 HGB Rdn. 32;… Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 437 HGB Rdn. 16;… Seyffert, Die Haftung des ausführenden Frachtführers im neuen deutschen Frachtrecht, 2000, S. 165 f.; Ramming, TranspR 2000, 277, 279 f.).Dies folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift, wonach der ausführende Frachtführer "in gleicher Weise wie der Frachtführer" haftet (BGH TranspR 2009, 130 Tz. 24).
Diese Rechtsprechung hat der Senat nicht nur für den Bereich des Warschauer Abkommens (1955) und der CMR (BGHZ 172, 330 Tz. 26 ff.), sondern auch für den Bereich des Handelsgesetzbuchs (BGH TranspR 2009, 130 Tz. 28) aufgegeben.
Trifft aber den Unterfrachtführer gegenüber dem Hauptfrachtführer die volle Frachtführerhaftung, so gibt es keinen sachgerechten Grund, seine Haftung gegenüber dem Empfänger als Drittbegünstigtem des Unterfrachtvertrags auszuschließen (BGHZ 172, 330 Tz. 30; BGH TranspR 2009, 130 Tz. 28).
Während der ausführende Frachtführer nach Maßgabe des (Haupt-)Frachtvertrags zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt-)Frachtführer haftet (siehe dazu unter II 1), richtet sich die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag (vgl. BGHZ 172, 330 Tz. 30; BGH TranspR 2009, 130 Tz. 29).
- OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 204/18
Zwei Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen …
Unter den vorliegenden Umständen ist somit davon auszugehen, dass die Parteien das Bewusstsein und den Willen hatten, durch die Berufung auf deutsche Rechtsvorschriften das deutsche Recht als Deliktsstatut zu wählen (vgl. BGH NJW 2009, 1205 Rn. 19;… NJW 2011, 2809 Rn. 47;… MüKoBGB/Junker, 7. Aufl. 2018, Art. 14 ROM II-VO Rn. 32 f., auch zu Erwägungsgrund Nr. 31 der ROM II-VO). - OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 205/18
Zwei Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen …
Unter den vorliegenden Umständen ist somit davon auszugehen, dass die Parteien das Bewusstsein und den Willen hatten, durch die Berufung auf deutsche Rechtsvorschriften das deutsche Recht als Deliktsstatut zu wählen (vgl. BGH NJW 2009, 1205 Rn. 19;… NJW 2011, 2809 Rn. 47;… MüKoBGB/Junker, 7. Aufl. 2018, Art. 14 ROM II-VO Rn. 32 f., auch zu Erwägungsgrund Nr. 31 der ROM II-VO). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 88/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des …
Die Gerichte eines Staates, der das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert hat, sind nicht gehindert, auf den erhobenen Schadensersatzanspruch das Warschauer Abkommen 1955 in der Fassung des Zusatzprotokolls anzuwenden (vgl. zur Anwendung des taiwanesischen Rechts durch deutsche Gerichte BGH, Urt. v. 20.10.2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130 Tz. 22). - BGH, 21.12.2011 - I ZR 144/09
Anwendung ausländischer Rechtsnormen: Umfang der Pflicht zur amtswegigen …
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten aufgehoben (Urteil vom 30. Oktober 2008 - I ZR 12/06, TranspR 2009, 130), weil das Berufungsgericht auf den Hauptfrachtvertrag zwischen der taiwanesischen Versenderin und der Beklagten zu 1 rechtsfehlerhaft deutsches - statt taiwanesisches - Recht angewandt hatte und infolgedessen auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, dass die Beklagte zu 2 für den Verlust des Gutes aus § 437 Abs. 1 HGB hafte, keinen Bestand haben konnte. - BGH, 22.04.2010 - I ZR 74/08
Frachtvertrag: Schuldner des Aufwendungsersatzanspruchs des Frachtführers bei …
- KG, 15.03.2013 - 5 U 41/12
Namensschutz des Landes Berlin
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10
Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei …
- KG, 21.10.2011 - 5 U 56/10
Feststellungsklage auf Nichtbestehen eines Anspruchs auf Übertragung eines …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20
- OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10
CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem …
- OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18
Fondsgesellschaften Schadensersatz wegen Aktienkäufen in Zusammenhang mit dem …
- OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21
Zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Geschäftsführer im Wege der actio …
- OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in …
- OLG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 U 130/13
Werklohnklage: Prüfung der Stellvertretung auf der Zulässigkeits- und …
- BGH, 24.11.2010 - I ZR 192/08
Seefracht: Qualifiziertes Verschulden des Verfrachters wegen Verlustes eines …
- OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
Binnenschifffahrtstransportvertrag: Transportschaden an Chemikalienfässern wegen …
- OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Schiedsklausel; Bestimmtheit; …
- LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
Schadensersatzanspruch eines Tankstellenbetreibers wegen Falschbetankung
- OLG Düsseldorf, 02.09.2009 - 18 U 71/05
Nach taiwanesischem Recht ist Haftung des Frachtführers für Warenverlust …
- LG Karlsruhe, 06.05.2011 - 15 O 104/10
Schadensersatz aus multimodalem Transportvertrag: Empfänger der Fracht als …