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   OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07 BSch   

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https://dejure.org/2009,6073
OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07 BSch (https://dejure.org/2009,6073)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.2009 - 3 U 204/07 BSch (https://dejure.org/2009,6073)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 3 U 204/07 BSch (https://dejure.org/2009,6073)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2009, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.10.2008 - 3 U 55/07

    Kein gesetzlicher Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07
    Die Sperrung des Schifffahrtsweges aufgrund eines durch Dritte verursachten Schiffsunfalls zählt aber nicht zur Risikosphäre des Absenders (vgl. SchOG Köln, Urt. v. 28.10.2008, 3 U 55/07, BinSchiff 2008, Nr. 12, 74 ff.).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07
    Die Vorschriften sind nicht anwendbar, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das die Vertragspartei selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Urt. v. 21.09.2005, XII ZR 66/03, NJW 2006, 899 ff.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07
    Der Höhe nach erweist sich der Anspruch ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 890, 59 Euro nur in Höhe von 137, 00 Euro als begründet (1,8-Rechtsanwaltsgebühren - wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtslage - zu je 65 Euro zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale); nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet eine Kürzung der geltend gemachten vorprozessualen Kosten insoweit nicht statt (BGH, Urt. v. 07.03.2007, VIII ZR 86/06, VersR 2007, 1098).
  • BGH, 07.07.1980 - II ZR 19/79

    Gewährleistung eines Mindestabstandes zwischen Schiffsboden und Gewässerboden bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07
    Das ist, ohne dass es insoweit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedürfte, nicht zulässig, denn ein Schiff darf stets nur so tief abgeladen werden, dass ein hinreichender Sicherheitsabstand zwischen seinem Boden und der Mindesttiefe des Fahrwassers - bei dem entgegen der von der Klägerin in der Berufungsinstanz geäußerten Ansicht der Klägerin (GA Bl.231) gerade nicht davon ausgegangen werden kann, dass die garantierte Fahrrinnentiefe stets noch um diesen Sicherheitsabstand überschritten wird - vorhanden ist (BGH, Urt. v. 07.07.1980, II ZR 19/79, VersR 1980, 1045. Diesen Sicherheitsabstand hat der Senat in früheren Entscheidungen mehrfach mit 30 cm bemessen, teils aber auch 20 cm für ausreichend erachtet (vgl. Nachweise bei Bemm/ von Waldstein, T.chifffahrtspolizeiverordnung, 3.Auflage, § 1.06 T.chPVO Rn7).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10

    Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei

    Ob auch von außen wirkende unvorhersehbare und von den Parteien des Frachtvertrags nicht beherrschbare Störungsursachen - hierzu zählen beispielsweise die Sperrung eines Beförderungswegs, Hoch oder Niedrigwasser, Eisgang oder Sturm -, die nicht dem Frachtführer zugerechnet werden können, in den Risikobereich des Absenders fallen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (verneinend: Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43; TranspR 2009, 171; MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 21 und 23; v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 420 Rn. 13; grundsätzlich bejahend: Koller aaO § …

    Steht lediglich fest, dass der die Verzögerung verursachende Umstand nicht in den Risikobereich des Frachtführers fällt, reicht dies allein nicht aus für einen Anspruch auf angemessene Zusatzvergütung wegen Verzögerung (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.; TranspR 2009, 171, 175; MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 24).

    Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB führt (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.; TranspR 2009, 171, 175).

    Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB im Grundsatz etwas ändern wollte (vgl. Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 45; TranspR 2009, 171, 175).

  • LG Magdeburg, 18.05.2010 - 2 S 376/09

    Binnenschiffstransport: Zurechnung des Risikos der unvorhersehbaren und

    Diese Annahme steht im Einklang mit dem allgemeinen Werkvertragsrecht: Auch dort trägt grundsätzlich der Unternehmer das Risiko, das versprochene Werk vertragsgerecht zu erbringen (vgl. Urteile des Schifffahrtsobergerichts Köln vom 28.10.2008 - 3 U 55/07 BSch - und 27.02.2009 - 3 U 204/07 BSch).
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