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   BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08   

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https://dejure.org/2009,4984
BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 (https://dejure.org/2009,4984)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 (https://dejure.org/2009,4984)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - Xa ZR 79/08 (https://dejure.org/2009,4984)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Ausgleichszahlung im Falle einer, aus der Verspätung eines Zubringerfluges resultierenden Nichtbeförderung von Passagieren; Verweigerung der Beförderung von Passagieren durch eine Fluggesellschaft als Voraussetzung eines Anspruchs aus Art. 4 Abs. 3 der ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichsansprüche von Fluggästen bei Verspätung des Fluges wegen schlechten Wetters und verpasstem Anschlussflug

  • kanzlei.biz

    Flug Frankfurt - Paris - Havanna verspätet

  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    Verordnung (EG) 261/2004

  • kanzlei.biz

    Flug Frankfurt - Paris - Havanna verspätet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Fluggastes bei Nichtbeförderung wegen Verspätung eines Zubringerfluges; Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung eines Flugpassagiers wegen Verspätung eines Zubringerfluges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2009, 323
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Dies könnte, wie in dem nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a von dem Erfordernis des rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung ausgenommenen Fall der Annullierung, nur dann anders sein, wenn dem Fluggast schon zuvor die Mitnahme verweigert worden ist (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfasst sein kann (Beschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

  • LG Berlin, 11.10.2007 - 57 S 39/07

    Haftung aus Luftbeförderung: Ansprüche des Fluggastes bei individueller

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Es ist auch nicht zutreffend, wenn in der Instanzrechtsprechung angenommen wird, wenn die Verordnung im Falle der Verspätung Unterstützungsleistungen nach den Art. 8 und 9 für ausreichend halte, in den Fällen der Annullierung und "Nichtbeförderung" hingegen zusätzlich einen Ausgleichsanspruch gewähre, seien die letztgenannten Tatbestände nach Auffassung des Verordnungsgebers offenbar die schwerer wiegenden, denen die "Nichtbeförderung" wegen eines verspäteten Zubringerflugs gleichgestellt werden müsse (so etwa LG Berlin RRa 2008, 42, 44).

    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Denn der Flug im Sinne der Verordnung ist nicht mit der Flugreise gleichzusetzen, die die Fluggäste unternehmen (EuGH, Urt. v. 10.7.2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 Tz. 32 - Emirates Airlines/Schenkel).
  • OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07

    Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Der auch vom Berufungsgericht als seiner Auffassung entgegenstehend zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. November 2007 (RRa 2008, 139) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Leipzig, 10.11.2008 - 6 S 319/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Anschlussflug / Nichtbeförderung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.
  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 83/12

    Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes bei Nichtbeförderung: Vorliegen einer

    Sie spielen für die Frage, ob und mit welchem Inhalt dem Fluggast ein Anspruch nach der Verordnung zusteht, auch keine Rolle (BGH, Urteile vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239, und Xa ZR 79/08, TranspR 2009, 323).
  • LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17

    Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung;

    Fluggast im Sinne der FluggastVO ist nur die tatsächlich zu befördernde Person, ohne dass es darauf ankommt, ob diese selbst Vertragspartner der Fluggesellschaft ist oder ob der Vertrag von einem Dritten zu ihren Gunsten geschlossen wurde (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 = BeckRS 2009, 18383, Rn. 13; AG Geldern, Urteil vom 03.08.2011 - 4 C 628/10 = NJW-RR 2011, 1685; Schmid, RRa 2010, 136, 137; a. A. AG Emden, Urteil vom 27.01.2010 - 5 C 197/09 = RRa 2010, 135, 135/136).

    Die Ansprüche aus der FluggastVO sind nicht vertragsrechtlicher Natur (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 = BeckRS 2009, 18383, Rn. 13).

  • LG Berlin, 20.09.2011 - 85 S 113/11
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn beide Flüge gemeinsam gebucht sind und von demselben Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden (BGH, Urteil vom 30. April 2009, Az: BGH Xa ZR 79/08).

    Eine Ausgleichszahlung nach Artikel Art. 4 Abs. 3, Art. 7 setzt insbesondere voraus, dass sich der Flugreisende rechtzeitig am Flugsteig eingefunden haben muss, um das Flugzeug zu besteigen (BGH, Urteil vom 30. April 2009, Az: Xa ZR 79/08, Rz. 8 unter Hinweis auf die französische, englische, italienische und spanische Fassung der Verordnung- zitiert nach juris).

    So hat auch der BGH im Urteil vom 30. April 2009 (BGH Xa ZR 79/08, Rz. 9) ausgeführt, es sei nahe liegend, dass sich der Fluggast, wenn schon nicht zur angegebenen Einsteigezeit, so zumindest bis zum Ende des Einsteigevorgangs am Ausgang eingefunden haben muss.

  • AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 628/10

    Völlig unannehmbares Beförderungsangebot einer Fluggesellschaft ist eine

    Fluggast im Sinne der FluggastrechteVO ist jedoch die tatsächlich zu befördernde Person, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser selbst Vertragspartner der Fluggesellschaft oder der Vertrag von einem Dritten zu seinen Gunsten geschlossen worden ist (BGH, Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 - Juris-Rn. 13 = ZLW 2010, 96; Schmid RRa 2010, 136, 137; a.A. AG Emden RRa 2010, 135, 136).

    Die FluggastrechteVO ist auch anwendbar, wenn zwischen ausführender Fluggesellschaft und Fluggast gar keine Vertragsbeziehung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 - Juris-Rn. 13 = ZLW 2010, 96), so dass vertragliche Verpflichtungen und Unzumutbarkeit im Sinne der FluggastrechteVO nicht als deckungsgleich angesehen werden können.

  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 110/16

    Beförderungsverweigerung für einen körperbehinderten Fluggast -

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Bestimmung, sondern entspricht auch der Entstehungsgeschichte der Verordnung, nach der den Luftverkehrsunternehmen lediglich Ausgleichsleistungen für die Zurückweisung von Fluggästen wegen Überbuchung auferlegt werden sollen (BGH Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 79/08, BeckRS 2009, 18383, beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 25/18

    Rechtzeitig am Gate

    Es stellt keine Nichtbeförderung dar, wenn einem Fluggast die Mitnahme verweigert wird, nachdem die Flugzeugtüren bereits geschlossen worden sind (BGH, Urteil 30.4.2009, Aktenzeichen Xa ZR 79/08, OLG Frankfurt, Urteil 1.10.2009, Aktenzeichen 16 U 18/08).
  • LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11

    Reiserecht: Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des

    Für solche Fälle einer bloß "faktischen Nichtbeförderung" hat der BGH das Vorliegen der Voraussetzungen einer Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 VO abgelehnt (vgl. dazu Beschl. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08; ebenso Beschl. v. 09.12.2010 - XA ZR 80/10 -Tz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 18 U 244/21
    Grundsätzlich hierfür ohne Bedeutung ist, ob der Fluggast Vertragspartner des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist, weil es nach der Fluggastrechte-VO auf vertragliche Beziehungen nicht ankommt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 79/08; BeckOK Fluggastrechte-VO/Maruhn, 24. Edition 1.10.2022, Art. 7 Rn. 51).
  • AG Hamburg, 09.05.2014 - 36a C 462/13

    Streik des Sicherheitspersonals - Fluggesellschaft nicht in der Verantwortung!

    Sie spielen für die Frage, ob und mit welchem Inhalt dem Fluggast ein Anspruch nach der Verordnung zusteht, auch keine Rolle (BGH, Urteile vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239, undXa ZR 79/08, TranspR 2009, 323).
  • AG Düsseldorf, 27.03.2012 - 58 C 7167/11

    Feststellung eines Anspruchs eines Fluggastes auf Ausgleichszahlung aufgrund

    Der Begriff "Abfertigung" i.S.d. Art. 3 II lit. a) der VO 261/2004 meint, was auch aus der englischen Fassung der Verordnung hervorgeht, nur den Check-In und nicht den Boarding Bereich (vgl. die englisch Fassung des Art. 3 II lit. a) der VO 261/2004: "have a confirmed reservation on the flight concerned and (...) present themselves for check-in...", und BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 28/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Verspätung des Zubringerflugs

  • LG Düsseldorf, 16.07.2010 - 22 S 311/09

    Entschädigungsleistungen wegen Versäumnis des Check-In-Abschlusszeitpunkts

  • AG Bremen, 26.07.2012 - 9 C 91/12
  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2022 - 24 O 335/20
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