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   BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08   

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https://dejure.org/2010,3860
BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08 (https://dejure.org/2010,3860)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2010 - I ZR 190/08 (https://dejure.org/2010,3860)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2010 - I ZR 190/08 (https://dejure.org/2010,3860)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 291 ZPO, § 355 Abs 1 S 1 ZPO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt

  • verkehrslexikon.de

    Zur verbotenen Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt - Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Verwertung vorher gamachter Zeugenaussagen als gerichtsbekannt mit dem zivilprozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt

  • ra.de
  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussagen als gerichtsbekannt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 291; ZPO § 355 Abs. 1 S. 1
    Vereinbarkeit einer Verwertung vorher gamachter Zeugenaussagen als gerichtsbekannt mit dem zivilprozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Verwertung von Zeugenaussagen aus anderen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Kenntnis aus anderen Prozessen und die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zeugenaussage aus anderem Verfahren: Verstoß gegen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugen muss man immer wieder hören

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf das Gericht Zeugenaussagen aus anderen Verfahren verwerten? (IBR 2011, 1260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 568
  • NJW-RR 2011, 569
  • MDR 2011, 562
  • TranspR 2011, 244
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
    Zwar kann auch das Recht, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu rügen, nach § 295 ZPO verlorengehen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506 mwN).

    In einem solchen Fall ist kein Raum für eine Heilung des Mangels, weil die betroffene Partei keine Möglichkeit hatte, den Fehler zu rügen (BGH, NJW-RR 1997, 506).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
    Die Ergebnisse der Beweisaufnahme in einem anderen Verfahren können zwar im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, wenn dies von der beweispflichtigen Partei beantragt wird (BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen aufgehoben, soweit das Berufungsgericht über einen Betrag von 5.100,51 EUR nebst Zinsen hinaus zum Nachteil der Beklagten erkannt hatte, weil das Berufungsgericht ein der Klägerin zurechenbares Mitverschulden der Versenderin in sechs Schadensfällen (2, 3, 5, 7, 8 und 13) verneint hatte (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 165/04, TranspR 2008, 122).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    bb) Der gerügte Verfahrensverstoß ist nicht erst durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts erkennbar geworden, so dass der Kläger die Rüge im Berufungsverfahren noch nicht hätte erheben können (zu den Konsequenzen vgl. BGH 4. November 2010 - I ZR 190/08 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2011, 569; 9. Januar 1997 - III ZR 162/95 - zu I 2 der Gründe, AP ZPO § 355 Nr. 2) .
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    (vgl. Stein/Jonas-Thole § 291 ZPO Rn 7, Zöller-Greger § 291 ZPO Rn 1a), nicht aber Beweisergebnisse aus anderen Verfahren oder dort abgegebene Erklärungen (BGH I ZR 190/08 = NJW-RR 2011, Rn 9 - Juris; Zöller-Greger a.a.O.), worunter das im oben genannten Verfahren vorgelegte Parteigutachten fallen würde.
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

    Sie unterfällt nicht dem Privileg des § 291 ZPO, sondern verstößt gegen § 355 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 190/08, NJW-RR 2011, 569 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 245/14

    Frachtführerhaftung: Unterlassener Hinweis des Versenders auf den die Obergrenze

    In einem solchen Fall ist kein Raum für eine Heilung des Mangels nach § 295 ZPO, weil die betroffene Partei keine Möglichkeit hatte, den Fehler zur rügen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2010 - I ZR 190/08, TranspR 2011, 244 Rn. 11 = NJW-RR 2011, 569; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 295 Rn. 42).
  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 4/10

    Unterbeteiligungsvertrag zu Kapitalanlagezwecken: Vorvertragliche

    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn ein Gericht Aussagen, die Zeugen vor ihm in einem anderen Verfahren gemacht haben, als gerichtsbekannt verwertet (BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 190/08, NJW-RR 2011, 569 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 4 U 45/11

    Schadensersatzprozess: Fortdauer der mit einem außergerichtlichen Vergleich

    Im letztgenannten Fall darf sich das Gericht einer unmittelbaren Beweisaufnahme durch Vernehmung der benannten Zeugen nicht deshalb entziehen, weil die Mitglieder des Prozessgerichts die Kenntnisse aus dem anderen Verfahren in ihrer richterlichen Eigenschaft erlangten (BGH, Urt. v. 4.11.2010 - I ZR 190/08, NJW-RR 2011, 569; Zöller/Greger, aaO, § 291 Rdnr. 1a; aA Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., § 291 Rdnr. 8: auch Wahrnehmungen der erkennenden Richter, derer sie sich mit einer die volle Überzeugung begründenden Sicherheit erinnern, bedürfen als gerichtskundige Tatsachen keines Beweises; vgl. auch Musielak/Huber, aaO, § 291 Rdnr. 2; die Streitfrage kann aufgrund des Prozessergebnisses unentschieden bleiben).
  • KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12

    Haftung des Generalplaners für Mängel an der Lüftungsanlage und den

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 4.11.2010 - I ZR 190/08 Rn. 10 - zitiert nach juris - hat die beweisbelastete Beklagte der Würdigung der Aussage des in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen gerade nicht widersprochen, sondern sich auf den Inhalt ausdrücklich bezogen.
  • KG, 12.09.2013 - 27 U 144/12

    Haftung des Generalplaners für Mängel an der Lüftungsanlage und den

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 4.11.2010 - I ZR 190/08 Rn. 10 - zitiert nach juris - hat die beweisbelastete Beklagte der Würdigung der Aussage des in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen gerade nicht widersprochen, sondern sich auf den Inhalt ausdrücklich bezogen.
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