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   OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09   

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https://dejure.org/2010,7581
OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09 (https://dejure.org/2010,7581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2010 - 3 U 120/09 (https://dejure.org/2010,7581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2010 - 3 U 120/09 (https://dejure.org/2010,7581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Qualifiziertes Verschulden des Verfrachters beim Seetransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des qualifizierten Verschuldens i.S.v. § 660 Abs. 1 HGB

  • tis-gdv.de

    Seerecht

  • rabüro.de

    Zum qualifizierten Verschulden des Verfrachters beim Seetransport

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 660
    Qualifiziertes Verschulden des Verfrachters beim Seetransport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 660 Abs. 1
    Begriff des qualifizierten Verschuldens i.S. von § 660 Abs. 1 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Seerecht im Schwabenländle oder auf See kommt leicht was weg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 509
  • TranspR 2011, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Dies gilt auch für multimodale Frachtverträge im Sinne des § 452 HGB (BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Rn. 17 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Richtet sich die Leistung eines Fixkostenspediteurs auf die Besorgung eines solchen multimodalen Transports, greift § 452 HGB ein (BGHZ 173, 433 Tz. 23; BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Rn. 19 - zitiert nach juris).

    Nach dieser Vorschrift bestimmt sich die Haftung bei einem multimodalen Transport nach dem Recht einer Teilstrecke, wenn feststeht, dass der Schaden auf dieser Teilstrecke eingetreten ist, d.h. die Schadensursache auf ihr gesetzt worden ist (BGHZ 173, 344 Tz. 24; BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Tz. 20; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 452 HGB Rn. 6).

    Entsprechend dem Wortlaut des § 660 Abs. 3 HGB, in dem nur von dem "Verfrachter" und nicht auch - wie etwa in § 435 HGB - von den in § 428 HGB genannten Personen die Rede ist, führt nur ein qualifiziertes Verschulden des Verfrachters selbst zum Wegfall der Haftungsbeschränkung nach § 660 Abs. 1 HGB (BGH Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 140/06 Tz. 34 ff; BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Tz. 29 m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten auch im Rahmen des § 660 Abs. 3 HGB (BGH TransportR 2006, 35, 37; BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Tz. 34).

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr. vgl. BGHZ 127, 275, 283; 129, 345, 349; TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711; 712; TransportR 2006, 35).

    Kommt er dem nicht nach, kann daraus je nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711, 712).

    Ob ein solcher Rückschluss möglich ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. nur BGHReport 2005, 711, 712 m.w.N.).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr. vgl. BGHZ 127, 275, 283; 129, 345, 349; TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711; 712; TransportR 2006, 35).

    Kommt er dem nicht nach, kann daraus je nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711, 712).

    Liegt der Schadenshergang völlig im Dunkeln und weigert sich der Anspruchsgegner auch nur ansatzweise zu den von ihr gegen den Verlust von Transportgut ergriffenen Sicherheitsvorkehrungen vorzutragen, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, deswegen ungenügende Sicherheitsstandards anzunehmen, die den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden des Anspruchsgegners rechtfertigen (BGH TransportR 2003, 467, 470).

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 140/06

    Schadensersatz wegen der Beschädigung von Transportgut bei einem multimodalen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Entsprechend dem Wortlaut des § 660 Abs. 3 HGB, in dem nur von dem "Verfrachter" und nicht auch - wie etwa in § 435 HGB - von den in § 428 HGB genannten Personen die Rede ist, führt nur ein qualifiziertes Verschulden des Verfrachters selbst zum Wegfall der Haftungsbeschränkung nach § 660 Abs. 1 HGB (BGH Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 140/06 Tz. 34 ff; BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Tz. 29 m.w.N.).

    Maßgeblich ist der Tag der Verkündung des Urteils (§ 660 Abs. 1 S. 3 HGB; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - I ZR 140/06 Tz. 29).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr. vgl. BGHZ 127, 275, 283; 129, 345, 349; TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711; 712; TransportR 2006, 35).

    Denn die vom Gesetzgeber gewollte Beschränkung der Verfrachterhaftung würde wirkungslos werden, wenn der Verfrachter bei verbleibenden Zweifeln am Schadensverlauf immer zu einer qualifizierten Haftung herangezogen werden könnte (vgl. BGHZ 127, 275, 284).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Voraussetzung ist aber auch im Rahmen des § 660 Abs. 3 HGB, dass der Anspruchsteller Anhaltspunkte für das Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens darlegt, die sich insbesondere aus der Art und dem Ausmaß des Schadens ergeben können (BGHZ 174, 244 Tz. 25).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 207/04

    Rechtsnatur der Verpackung des Transportgutes durch den Spediteur; Haftung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Nach dieser Vorschrift bestimmt sich die Haftung bei einem multimodalen Transport nach dem Recht einer Teilstrecke, wenn feststeht, dass der Schaden auf dieser Teilstrecke eingetreten ist, d.h. die Schadensursache auf ihr gesetzt worden ist (BGHZ 173, 344 Tz. 24; BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06 Tz. 20; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 452 HGB Rn. 6).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 120/09
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (st. Rspr. vgl. BGHZ 127, 275, 283; 129, 345, 349; TransportR 2003, 467, 469; BGHReport 2005, 711; 712; TransportR 2006, 35).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 128/15

    Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung

    cc) Die Lagerung eines mit Gütern bestückten Containers am Hafenterminal (vgl. BGH, TranspR 2013, 437 Rn. 23) und die dort vorgenommene Stauung der Güter in Container (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2011, 32, 34) stellen Vorarbeiten für die Verfrachtung des Transportguts dar und sind daher regelmäßig der Seestrecke zuzuordnen.
  • OLG Hamburg, 08.12.2011 - 6 U 205/10

    Seefrachtvertrag: Zurechnung von Angaben in Fremdkonnossementen zu Lasten des

    Mindestens genauso wahrscheinlich ist, dass das Schadensereignis allein auf - ggf. leichtfertige - Handlungen oder unterlassene Vorkehrungen des mit der Verschiffung beauftragten Unterfrachtführers zurückzuführen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 17.03.2010, Az.: 3 U 120/09 - TranspR 2011, 32 ff., zitiert nach - juris - Tz 29).
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