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   OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10   

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https://dejure.org/2011,10513
OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10 (https://dejure.org/2011,10513)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2011 - 15 U 23/10 (https://dejure.org/2011,10513)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 15 U 23/10 (https://dejure.org/2011,10513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der multimodalen Beförderung; Abgrenzung von der Beförderung per Luftfracht

  • tis-gdv.de

    Montrealer Übereinkommen, Valorenversicherung

  • rabüro.de

    Zur Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens bei multimodaler Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MÜ Art. 18 Abs. 4 S. 2
    Begriff der multimodalen Beförderung; Abgrenzung von der Beförderung per Luftfracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ohne Durchführung eines Transports kann dieser nicht mittels AGB einem bestimmten Recht unterworfen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2011, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Wenn ein Frachtführer bei unbekannter Schadensursache im Hinblick auf den Transport nicht über sichernde Maßnahme seiner Organisation und zum Schadenshergang vorträgt, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit als auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 27; Senat, Urteil vom 21.2.2006 - 15 U 5/04).

    Da im gewerblichen Bereich regelmäßig Rechnungsgegenstand und Sendungsinhalt identisch sind und zudem die Beklagte gegen den Inhalt der Rechnung keine substantiierten Einwendungen erhoben hat, spricht alles dafür und ist der Senat davon überzeugt, dass die Gegenstände, die in der Rechnung aufgeführt sind, auch in der verlorenen Sendung enthalten waren (vgl. auch BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 24).

    Bereits das krasse Missverhältnis zwischen der von der Versenderin erhobenen Forderung und der von der Beklagten angebotenen Abfindung von etwa 2, 2 % der Forderung stellt ein starkes Indiz dafür dar, dass die Versenderin mit der Einreichung des ihr übersandten Schecks nicht zugleich erklären wollte, ein Angebot der Beklagten anzunehmen und damit auf ihre restliche Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 44).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    In diesem Fall hat der Frachtführer das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zu den Einzelheiten der geplanten sowie zur durchgeführten Beförderung bis zur Feststellung des Verlustes auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 4.3.2004 - I ZR 200/01 - TranspR 2004, 460/461 f.; BGH, Urteil vom 3.11.2005 - I ZR 325/02 - TranspR 2006, 35/37).

    Deshalb war ihr zuzumuten, detailliert auch zur Beförderung der Sendung durch ihre Subunternehmer vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 4.3.2004 - I ZR 200/01 - TranspR 2004, 460/462).

    Dieser kann und muss auch detailliert zur Organisation des Subunternehmens vortragen (vgl. BGH, Urteil vom 4.3.2004 - I ZR 200/01 - Juris Rn. 25).

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04

    Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 bei Transport zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Wenn ein Frachtführer bei unbekannter Schadensursache im Hinblick auf den Transport nicht über sichernde Maßnahme seiner Organisation und zum Schadenshergang vorträgt, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit als auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 27; Senat, Urteil vom 21.2.2006 - 15 U 5/04).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Offen bleiben kann nach alledem, ob die Haftungsbegrenzung, soweit sie sich nicht auf die Luftbeförderung bezieht, nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.2007 - VIII ZR 141/06 - Juris Rn. 13).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Im Rahmen einer auf Dauer angelegten kaufmännischen Geschäftsverbindung kann eine stillschweigende Einbeziehung sogar dadurch erfolgen, dass eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Bedingungen hinweist und der andere Teil diesen Hinweise widerspruchlos hinnimmt, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt sind (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.1978 - VIII ZR 146/77 - Juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 6.12.1990 - I ZR 138/89 - Juris Rn. 24).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Bei der Auslegung von Vertragserklärungen gemäß §§ 133, 157 BGB sind insbesondere auch die Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteil vom 19.1.2000 - VIII ZR 275/98 - Juris Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 25.06.1981 - 6 U 194/80

    Anforderungen an die Durchsetzung frachtvertraglicher sowie luftfrachtrechtlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Die Strecke außerhalb des Flughafens muss vielmehr gegenüber der Luftbeförderung untergeordnete Bedeutung haben und darf nicht erhebliches eigenes Gewicht haben (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.6.1981 - 6 U 194/80 - VersR 1982, 375; Koller, a.a.O., Art. 18 WA 1955 Rn. 13; Kirchhof, a.a.O., S. 134).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02

    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Auch Art. 38 Abs. 1 MÜ macht deutlich, dass das Übereinkommen nur für die Luftbeförderung im Sinn dessen Art. 1 und nicht auch für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln gilt und die Beförderung zu Land und zu Wasser nicht zur Luftbeförderung zählen (vgl. auch Kirchhof, a.a.O., S. 135; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.8.2004 - 13 U 215/02 - TranspR 2004, 471, das die Hilfsdienste aufgrund ihres Annexcharakters dem Luftfrachtverkehr zuordnet).
  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    Im Rahmen einer auf Dauer angelegten kaufmännischen Geschäftsverbindung kann eine stillschweigende Einbeziehung sogar dadurch erfolgen, dass eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Bedingungen hinweist und der andere Teil diesen Hinweise widerspruchlos hinnimmt, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt sind (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.1978 - VIII ZR 146/77 - Juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 6.12.1990 - I ZR 138/89 - Juris Rn. 24).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02

    Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10
    In diesem Fall hat der Frachtführer das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zu den Einzelheiten der geplanten sowie zur durchgeführten Beförderung bis zur Feststellung des Verlustes auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 4.3.2004 - I ZR 200/01 - TranspR 2004, 460/461 f.; BGH, Urteil vom 3.11.2005 - I ZR 325/02 - TranspR 2006, 35/37).
  • LG Karlsruhe, 30.12.2009 - 15 O 70/09
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19

    Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt

    Mit diesen genannten Feststellungen kann dann aber auch gleichzeitig festgestellt werden, dass die Voraussetzung des Forderungsübergangs nach § 86 VVG hier auch gegenüber dem Beklagten vorlagen ( OLG Karlsruhe , Urteil vom 18.05.2011, Az.: 15 U 23/10 ).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Karlsruhe, TranspR 2011, 382).
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