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   BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11   

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https://dejure.org/2012,41199
BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11 (https://dejure.org/2012,41199)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - I ZR 104/11 (https://dejure.org/2012,41199)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - I ZR 104/11 (https://dejure.org/2012,41199)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 425 Abs 1 HGB, § 435 HGB
    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers: Nachforschungspflicht bei Bekanntwerden eines Verlustfalls; Darlegungslast

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Frachtführers zur konkreten Nachforschung und Dokumentation bei Kenntniserlangung von dem Verlust eines Paketes i.R.d. Belegung des Verlustes im nachfolgenden Rechtsstreit

  • tis-gdv.de

    Qualifiziertes Verschulden, sekundäre Darlegungslast, Arzneimittel, Organisationsverschulden

  • rabüro.de

    Zur Nachforschungspflicht des Frachtführers bei Verlust von Frachtgut

  • rewis.io

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers: Nachforschungspflicht bei Bekanntwerden eines Verlustfalls; Darlegungslast

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 435
    Pflicht des Frachtführers zu konkreten Nachforschungen unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verlustfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Frachtführers zur konkreten Nachforschung und Dokumentation bei Kenntniserlangung von dem Verlust eines Paketes i.R.d. Belegung des Verlustes im nachfolgenden Rechtsstreit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Nachforschungspflicht eines Frachtführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachforschungspflichten des Frachtführers im Verlustfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erforderliche Nachforschungen beim Verlust einer Frachtsendung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachforschungspflicht des Frachtführers bei einem Sendungsverlust

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Sendungsverlust lässt Durchführung von nur zwei Sendungsrecherchen auf qualifiziertes Verschulden des Frachführers schließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 232
  • VersR 2013, 1151
  • DB 2013, 933
  • TranspR 2013, 111
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 50/10

    Frachtführerhaftung: Umfang der sekundären Darlegungslast des Frachtführers

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 154/07, TranspR 2010, 78 Rn. 16 = VersR 2010, 648; Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 50/10, TranspR 2011, 220 Rn. 20 = VersR 2011, 1332).

    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei - wie im Streitfall - außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger in der Lage ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 184 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27; BGH, TranspR 2011, 220 Rn. 20).

    Unzureichende Nachforschungen zum Verbleib einer als nicht angekommen gemeldeten Sendung rechtfertigen ebenfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers im Sinne von § 435 HGB (vgl. BGH, TranspR 2004, 460, 462; TranspR 2011, 220 Rn. 21 mwN; MünchKomm.HGB/Herber, 2. Aufl., § 435 Rn. 17).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Dazu hätte sie insbesondere vortragen müssen, welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen sie hinsichtlich der streitgegenständlichen Sendungen eingeleitet hat und was ihre Nachforschungen, insbesondere die Befragung der jeweiligen Mitarbeiter, die mit den verlorengegangenen Paketen in Berührung gekommen sein mussten, ergeben haben (BGH, Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 200/01, TranspR 2004, 460, 462).

    Unzureichende Nachforschungen zum Verbleib einer als nicht angekommen gemeldeten Sendung rechtfertigen ebenfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers im Sinne von § 435 HGB (vgl. BGH, TranspR 2004, 460, 462; TranspR 2011, 220 Rn. 21 mwN; MünchKomm.HGB/Herber, 2. Aufl., § 435 Rn. 17).

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei - wie im Streitfall - außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger in der Lage ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 184 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27; BGH, TranspR 2011, 220 Rn. 20).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 218/05

    Umfang des Schadensersatzes beim Verlust von Luftfrachtgut

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Schadensteilung">425 Abs. 1, § 435 HGB, §§ 249 ff. BGB (vgl. zum Schadensumfang BGH, Urteil vom 3. Juli 2008 - I ZR 218/05, TranspR 2008, 412 Rn. 15 = VersR 2009, 702 mwN) vollen Schadensersatz, da der entstandene Schaden auf ein qualifiziertes Verschulden (§ 435 HGB) der Beklagten zurückzuführen ist.
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei - wie im Streitfall - außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger in der Lage ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 184 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27; BGH, TranspR 2011, 220 Rn. 20).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 154/07, TranspR 2010, 78 Rn. 16 = VersR 2010, 648; Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 50/10, TranspR 2011, 220 Rn. 20 = VersR 2011, 1332).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 1/09

    Inanspruchnahme eines Paketdienstunternehmens auf Schadensersatz wegen Verlusts

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Dieses Urteil hat der erkennende Senat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Beschluss vom 18. März 2010 - I ZR 1/09, juris).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Tenor im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen und deshalb von einer beschränkten Revisionszulassung auszugehen ist, wenn sich dies aus den Gründen der Beschränkung klar ergibt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 8 mwN).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08

    Schadensersatzanspruch eines Apothekers wegen eines angeblichen Verlustes von

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht der Klägerin im ersten Berufungsverfahren unter Abweisung der Klage im Übrigen und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels lediglich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 95, 83 EUR sowie einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46, 41 EUR, jeweils nebst Zinsen, zuerkannt (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 3 U 173/08, juris).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei

    Danach trägt er die Darlegungs und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 104/11, TranspR 2013, 111 Rn. 18 = RdTW 2013, 99 mwN).
  • OLG Naumburg, 11.03.2022 - 7 U 76/21

    Diebstahl von Transportgut auf einem beleuchteten Parkplatz: Verstoß gegen

    Danach trägt der Versender die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 154/07 -, juris; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 128/06, TranspR 2009, 134; BGH, VersR 2007, 273 Tz. 13; BGH, Urteil vom 20.September 2007 - I ZR 43/05, TranspR 2008, 113 Tz. 30 m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 104/11, VersR 2013, 1151 zu § 435 HGB).

    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei sind aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse dann zumutbar, wenn die primär darlegungspflichtige Partei - wie im Streitfall - außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger in der Lage ist, nähere Angaben zu machen (ständige Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 104/11, VersR 2013, 1151, Rdn. 18).

    Eine solche sekundäre Darlegungslast der Beklagten ist zu bejahen, wenn der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte für ein solches Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 128/06, TranspR 2009, 134; BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 104/11, VersR 2013, 1151, Rdn. 18; BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 106/13

    Ansprüche des Absenders wegen Verlustes einer Paketsendung; Anforderungen an den

    Substantiierter Vortrag zu den durchgeführten Recherchen ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil allein zeitnahe Nachfragen sowohl bei den eigenen Mitarbeitern als auch bei anderen Empfängern von Sendungen die realistische Möglichkeit bieten, ein außer Kontrolle geratenes Paket auch noch aufzufinden (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 104/11, BeckRS 2013, 00590).

    Ob dieses Vorbringen den Anforderungen des BGH zur Recherche- und Dokumentationspflicht (vgl. Urt. v. 19.07.2012, a. a. O.) genügt, weil es zumindest an einer Dokumentation fehlt, kann dahingestellt bleiben.

    Jedenfalls hat die Beklagte nicht vorgetragen, bei anderen Empfängern von Sendungen im Hinblick auf eine Falschauslieferung nachgefragt zu haben, so dass sie sich der Möglichkeit begeben hat, ein außer Kontrolle geratenes Paket doch noch aufzufinden (vgl. zu dieser Verpflichtung: BGH, Urt. v. 19.07.2012, a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 18.04.2013 - 2 U 156/12

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Amtsprüfung hinsichtlich der Existenz einer

    Allgemeinen Beweislastregeln folgend ist der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet für die Behauptung, der Forderungsinhaber habe sein Recht wieder verloren (vgl. allg. BGH WuM 2013, 160 [Tz. 28]; MDR 2013, 232 [Tz. 18]).

    Zwar mag die Klägerin eine sekundäre Darlegungslast treffen, da interne, der Wahrnehmung des Beklagten selbst nicht unmittelbar zugängliche Vorgänge betroffen sind (vgl. BGH MDR 2013, 232 [Tz. 18]).

  • OLG Köln, 04.06.2020 - 3 U 191/19

    Ansprüche wegen eines Transportschadens; Verlust eines Teils einer Sendung;

    (2) Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger in der Lage ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 21.09.2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 184 f.; Urt. v. 02.04.2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27; Urt. v. 19.07.2012 - I ZR 104/11 -, Rn. 18, juris).

    Unter Umständen kann es auch erforderlich sein, beim Versender nachzufragen, ob eine vom Empfänger als verlorengegangen gemeldete Sendung an ihn zurückgesandt wurde (BGH, Urt. v. 19.07.2012 - I ZR 104/11 -, Rn. 19, TranspR 2013, 99).

  • OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11

    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen

    Soweit sich die Klägerin für den von ihr erhobenen Vorwurf der unzureichenden Nachforschungen des Nebenintervenienten zu 6.) auf das Urteil des BGH vom 19.07.2012 - I ZR 104/11-, TranspR 2013, 111 stützt, ist diese Entscheidung zur Überzeugung des Senats nicht einschlägig.
  • LG Düsseldorf, 05.07.2016 - 35 O 113/15

    Schadensersatzanspruch wegen Transportschadensfalles durch den Verlust der

    Die Beklagte hat insbesondere nicht vorgetragen, bei anderen Empfängern von Sendungen im Hinblick auf eine Falschauslieferung nachgefragt zu haben, so dass sie sich der Möglichkeit begeben hat, ein außer Kontrolle geratenes Paket doch noch aufzufinden (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 18 U 106/13 -, juris unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 104/11 -, juris).
  • LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15

    Frachtführerhaftung - leichtfertige oder vorsätzliche Schadensverursachung

    Allein diese unzureichenden Nachforschungen rechtfertigen bei einer generalisierenden Betrachtungsweise den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden der Beklagten (BGH, Urt. v. 19.07.2012, TranspR 2013, 111, Leitsatz sowie Tz 19, 20; vgl. auch Urt. v. 10.05.2012, NJW 2013, 778, 780 Tz 35).
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