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   BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11   

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https://dejure.org/2012,50946
BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11 (https://dejure.org/2012,50946)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - I ZR 236/11 (https://dejure.org/2012,50946)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - I ZR 236/11 (https://dejure.org/2012,50946)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 435 HGB
    Haftung des Frachtführers: Qualifiziertes Verschulden bei Abstellen eines Sammelgut-Transportfahrzeugs mit Tabakwaren am Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens i.S.v. § 435 HGB bei Abstellen eines mit Sammelgut beladenen Transportfahrzeugs (Zugmaschine nebst Kastenauflieger) am Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet einer deutschen Großstadt; Haftungsbegrenzungen gemäß § 431 Abs. 1 ...

  • tis-gdv.de

    Tabakwaren, Verjährung, Diebstahl, Parkplatz, Abstellen

  • rabüro.de

    Abstellen von LKW in unbewachten Gewerbegebiet am Wochenende - qualifiziertes Verschulden?

  • rewis.io

    Haftung des Frachtführers: Qualifiziertes Verschulden bei Abstellen eines Sammelgut-Transportfahrzeugs mit Tabakwaren am Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 431 Abs. 1; HGB § 431 Abs. 2; HGB § 459
    Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens i.S.v. § 435 HGB bei Abstellen eines mit Sammelgut beladenen Transportfahrzeugs (Zugmaschine nebst Kastenauflieger) am Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet einer deutschen Großstadt; Haftungsbegrenzungen gemäß § 431 Abs. 1 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrzeug unbewacht abgestellt: Qualifiziertes Verschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vollbeladene LKW am Wochenende

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein qualifiziertes Verschulden bei Abstellen von Zugmaschine mit Kastenauflieger in beladenem Zustand über das Wochenende in einer deutschen Großstadt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Das Abstellen eines beladenen Transportfahrzeugs in unbewachten Gewerbegebieten ist nicht grundsätzlich leichtfertig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Diebstahl eines Lkws in unbewachtem Gewerbegebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 987
  • TranspR 2013, 286
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 188/08

    Frachtführerhaftung: Vermutung für leichtfertiges Handeln bei Reifenbrand an

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat grundsätzlich der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Wegfall der zugunsten des Frachtführers bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 25; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 188/08, TranspR 2011, 218 Rn. 15 = VersR 2011, 1161; Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 463 Rn. 16).

    Eine solche sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners setzt allerdings voraus, dass der Klagevortrag ein qualifiziertes Verschulden des Anspruchsgegners mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte für ein derartiges Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 15; TranspR 2012, 463 Rn. 17).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 30. September 2010 - I ZR 39/09, BGHZ 187, 141 Rn. 24; BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 30. September 2010 - I ZR 39/09, BGHZ 187, 141 Rn. 24; BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 19 mwN).

    Die Prüfung muss sich darauf beschränken, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der bewussten Leichtfertigkeit verkannt hat oder ob ihm Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 25. März 2004 - I ZR 205/01, BGHZ 158, 322, 327; BGHZ 187, 141 Rn. 25).

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat grundsätzlich der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Wegfall der zugunsten des Frachtführers bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 25; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 188/08, TranspR 2011, 218 Rn. 15 = VersR 2011, 1161; Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 463 Rn. 16).

    Eine solche sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners setzt allerdings voraus, dass der Klagevortrag ein qualifiziertes Verschulden des Anspruchsgegners mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte für ein derartiges Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (BGH, TranspR 2011, 218 Rn. 15; TranspR 2012, 463 Rn. 17).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
    Die Prüfung muss sich darauf beschränken, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der bewussten Leichtfertigkeit verkannt hat oder ob ihm Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 25. März 2004 - I ZR 205/01, BGHZ 158, 322, 327; BGHZ 187, 141 Rn. 25).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat grundsätzlich der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Wegfall der zugunsten des Frachtführers bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 25; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 188/08, TranspR 2011, 218 Rn. 15 = VersR 2011, 1161; Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 87/11, TranspR 2012, 463 Rn. 16).
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 75/11

    Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Frachtführer:

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
    Das Telefaxschreiben der Versicherungsnehmerin an die Beklagte vom 10. April 2008 (Anlage K 5), mit dem der Beklagten mitgeteilt wurde, dass sie für haftbar gehalten werde, konnte eine Hemmung nach § 439 Abs. 3 Satz 1 HGB jedenfalls nicht bewirken, weil es insofern an der erforderlichen Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2012 - I ZR 75/11, TranspR 2013, 156 Rn. 13 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Mithin ist eine sekundäre Darlegungslast des Besitzers nur dann anzuerkennen, wenn die Gegenpartei ihrerseits qualifizierten Vortrag zu dem Erwerbsvorgang hält, der eine fehlende Eigentümerstellung des Besitzers zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit nahelegt (vgl. PWW/Englert, BGB, 8. Aufl., § 1006 Rdnr. 4; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 236/11, TranspR 2013, 286: Auch im Transportrecht ist es in st. Rspr. anerkannt, dass sekundäre Darlegungslasten nicht allein daraus resultieren, dass der Beweisführer keine Kenntnis von den zu beweisenden Umständen besitzt, während der Beweisgegner die Aufklärung unschwer leisten kann.
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19

    Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter;

    Die Prüfung ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der bewussten Leichtfertigkeit verkannt hat oder ihm Verstöße gegen § 286 ZPO, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 236/11, TranspR 2013, 286 Rn. 18 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15

    Unbeschränkte Frachtführerhaftung eines Paketdienstes: Abhandenkommen einer

    Der gemäß § 429 Abs. 1 HGB zu berechnende Schadensersatz wird allerdings - sofern kein qualifiziertes Verschulden nach § 435 HGB vorliegt (dazu nachfolgend) - durch die Regelungen in § 431 Abs. 1 und 2 HGB begrenzt (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 236/11 - TranspR 2013, 286).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 236/11 - TranspR 2013, 286).

  • OLG München, 28.10.2015 - 7 U 4228/14

    Kein vorsatzgleiches Verschulden durch schlichten Parken au einem Autohof an

    Die - für den Wegfall der Haftungserleichterung darlegungspflichtige (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 236/11, Rz. 14) - Klägerin zeigt nicht auf, wo an Werktagen ein "beaufsichtigter Ort" liegen könnte, wenn man von der unbestreitbaren Prämisse ausgeht, dass an Werktagen ein Abstellen an einem umzäunten und kontrollierten Ort nicht erforderlich ist; den Mitgliedern des erkennenden Senats sind solche Orte an deutschen Autobahnen nicht bekannt.

    Das schlichte nächtliche Parken auf einem Autohof an einer deutschen Autobahn genügt nicht für die Annahme eines derartigen vorsatzgleichen Verschuldens, auch dann nicht, wenn zum Transport leicht absetzbare Güter wie Tabakwaren oder vorliegend EDV-Geräte gehören (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 236/11).

    Soweit dort strengere Sorgfaltsanforderungen gestellt werden, als der erkennende Senat annimmt, sind die damit zusammenhängenden Rechtsfragen durch das Urteil des BGH vom 13.12.2012 (I ZR 236/11) geklärt.

  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 3 U 6/17

    Luftfrachtvertrag: Aktivlegitimation des Assekuradeurs zur Geltendmachung von

    Die Geltendmachung von Ansprüchen durch Assekuradeure aus abgetretenem Recht ist in Transportrechtsfällen daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 194/08, juris Rn. 1; vom 20.09.2012 - I ZR 75/11, juris Rn. 1; vom 13.12.2012 - I ZR 236/11, juris Rn. 1; Demuth in Thume, CMR, 3. Aufl., Art. 32 Rn. 68 mwN).
  • OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19

    Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung; Begriff der

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 236/11,juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG München, 26.10.2017 - 23 U 1699/17

    Schadensersatzanspruch wegen eines Transportschadens auf italienischer

    Die Klägerin hat lediglich bestritten, dass es keine bewachte Parkplätze gebe, jedoch nicht substantiiert dargelegt, dass es der Beklagten möglich und zumutbar gewesen wäre, das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012, I ZR 236/11, juris Tz. 20).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 18 U 179/19

    Schadensersatz wegen eines Verlusts von Transportgut Begriff des qualifizierten

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 30. September 2010 - I ZR 39/09, NJW 2011, 296; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 236/11, TranspR 2013, 286; Koller, Transportrecht, Kommentar, 10. Aufl., § 435 Rn. 6).

    Besteht - wie somit hier - kein Anlass, von einer besonderen Gefahrenlage für das Transportgut auszugehen, ist die Übernachtung auf einem unbewachten Parkplatz regelmäßig nicht als grober Pflichtverstoß zu bewerten (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 176/08, MDR 2011, 54; BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 236/11, TranspR 2013, 286; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 7 U 4228/14, TranspR 2016, 193; Senat, Urteil vom 12.12.2018 - I-18 U 116/17).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 120/12

    Haftung des Frachtführers wegen Verletzung einer "On-Hold"-Vereinbarung

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I-ZR 236/11 -, BeckRS 2013, 10447).
  • OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13

    Unbeschränkte Haftung wegen leichtfertig ermöglichter Entwendung des

    33 Der Fall ist mit dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.12.2012, I ZR 236/11, TranspR 2013, 286, zu beurteilenden Sachverhalt, auf den sich die Beklagtenseite beruft, nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 3 U 322/19

    Frachtvertrag: Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Transportgutes

  • OLG Stuttgart, 02.12.2021 - 3 U 322/19

    Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung nach einem teilweisen Warenverlust

  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 7 U 173/18

    Frachtführerhaftung bei Verlust des Transportguts

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - 18 U 98/14

    Haftung des Frachtführers für den Verlust von Computern

  • OLG Frankfurt, 22.11.2019 - 13 U 144/16

    Frachtführerhaftung: Übernahme nach § 425 HGB bei Einlegen in einen Spind zur

  • OLG Nürnberg, 04.07.2017 - 12 U 2204/15

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus abgestelltem

  • OLG Hamm, 20.12.2021 - 18 U 46/17

    Verstoß gegen ein Zuladungsverbot; Transport von Lebensmitteln zusammen mit stark

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 18 U 68/17
  • OLG Nürnberg, 14.08.2017 - 12 U 2204/15

    Schadensersatz wegen Entwendung des Transportguts aus abgestelltem Auflieger

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.09.2015 - 5 HKO 1279/15

    Schadensberechnung nach Verkehrswert von Frachtware

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 18 U 120/17
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2020 - 18 U 46/19

    Ersatz eines Transportschadens; Voraussetzungen einer qualifizierten Haftung;

  • LG Karlsruhe, 30.04.2015 - 15 O 10/14

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch eines

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2018 - 18 U 116/17

    Haftung des Frachtführers wegen Verlust von Transportgut; Voraussetzungen eines

  • LG Stuttgart, 02.10.2017 - 44 O 27/17

    Frachtführerhaftung bei Aufliegerentwendung von ungesichertem Gelände

  • LG Düsseldorf, 18.08.2017 - 40 O 37/16
  • LG Bielefeld, 03.09.2019 - 24 S 5/19
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