Rechtsprechung
OLG München, 28.10.2015 - 7 U 4228/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
CMR Art. 23 Nr. 3, 29 I; BGB §§ 154 I, 305c II; ZPO § 531 II
Kein vorsatzgleiches Verschulden durch schlichten Parken au einem Autohof an einer deutschen Autobahn - BAYERN | RECHT
CMR Art. 23 Nr. 3, 29 I; BGB §§ 154 I, 305c II; ZPO § 531 II
Nächtlicher Diebstahl von EDV-Geräten aus auf Autohof abgestelltem Lkw
- ra-skwar.de
Transportrecht
- rabüro.de
Kein vorsatzgleiches Verschulden durch Parken auf einem Autohof an einer deutschen Autobahn
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Frachtführers bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen vereinbarte Sicherheitsanforderungen; Auslegung von in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versenderin vereinbarten Sicherheitsrichtlinien
- Jurion (Kurzinformation)
Kein vorsatzgleiches Verschulden allein wegen nächtlichen Parkens auf einem Autohof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
CMR Art. 29, 23 Nr. 3
Haftung des Frachtführers bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen vereinbarte Sicherheitsanforderungen
Besprechungen u.ä.
- transportrecht.org
(Entscheidungsbesprechung)
Nächtlicher Diebstahl von EDV-Geräten aus auf Autohof abgestelltem LKW
Verfahrensgang
- LG München I, 09.10.2014 - 12 HKO 3734/14
- OLG München, 28.10.2015 - 7 U 4228/14
Papierfundstellen
- TranspR 2016, 193
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19
Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung
(fff) Die Beklagte beruft sich gegenüber der Auffassung des Landgerichts und des Senats auf das Urteil des OLG München vom 28. Oktober 2015 (7 U 4228/14, juris). - OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 18 U 68/17 Der Senat geht des Weiteren zu Gunsten der Klägerin auch von der Wirksamkeit der Klausel in Ziffer 20 der Auftragsbedingungen, wonach sich der Transportunternehmer verpflichtet, die Lenk- und Ruhezeiten auf überwachten Park- und Rastanlagen durchzuführen, aus und sieht darin weder eine überraschende noch eine unklare Regelung (§ 305c BGB), wie sie das OLG München für die von ihm entschiedenen Fälle (TranspR 2018, 56 und TranspR 2016, 193) angenommen hat.