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   OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01   

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https://dejure.org/2001,9868
OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01 (https://dejure.org/2001,9868)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.12.2001 - 16 U 59/01 (https://dejure.org/2001,9868)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 16 U 59/01 (https://dejure.org/2001,9868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte ; Schadensersatz; Transportunternehmen; Zuständigkeitsnomen; Vorrang der CMR

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 20; ; EuGVÜ Art. 57; ; CMR Art. 31 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 20, Art. 57; CMR Art. 31 Abs. 1
    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzansprüche des deutschen Auftraggebers gegen den dänischen Transportunternehmer; Verhältnis der Zuständigkeitsnormen der CMR zum EuGVÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2002, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 08.06.2000 - 14 U 770/99

    Anwendung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Internationalen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01
    Zur näheren Begründung hat sich die Beklagte auf die Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.11.1998 (TranspR 1999, 62) und des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8.6.2000 (nunmehr abgedruckt in TranspR 2001, 399) bezogen.
  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01
    Zur näheren Begründung hat sich die Beklagte auf die Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.11.1998 (TranspR 1999, 62) und des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8.6.2000 (nunmehr abgedruckt in TranspR 2001, 399) bezogen.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines

    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
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