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   OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02   

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https://dejure.org/2002,5653
OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,5653)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2002 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,5653)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,5653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regulierung von auf einem Flughafen entstandenen Transportschäden an einem für den Lufttransport bestimmten Frachtgut; Feststellung der Verursachung von Schäden an eingelagerten Frachtgütern; Haftungsregime i.R.v. multimodalen Transportverträgen; Haftung einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 § 398; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 § 5 Nr. 1
    Aktivlegitimation des Transportversicherers nach Abtretung von Schadensersatzansprüchen; Haftung des Frachtführers im multimodalen Transport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2003, 116
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85

    Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Die Haftung richtet sich im mulitmodalen Transport nach der Haftungsordnung für das Beförderungsmittel, bei dessen Verwendung der Schaden eintritt (BGH NJW 1988, 640).

    Dies entspricht auch den Entscheidungen BGH NJW 1988, 640, 643; NJW-RR 1997, 222, 224. Danach ist dem Frachtführer nämlich versagt, für sich das günstigste Recht in Anspruch zu nehmen, wenn unklar ist, an welchem Ort der Schaden eingetreten ist.

    Fehlt es an einem substanziierten Vortrag des Spediteurs, welche Sorgfalt er aufgewandt hat, bleibt er darlegungsfällig (vgl. auch BGH NJW 1988, 640, 643 f.; NJW 1995, 1490, 1492).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Der Spediteur hat vielmehr substanziiert darzulegen, welche Sorgfalt er aufgewandt hat (BGH NJW 1995, 1490, 1492).

    Fehlt es an einem substanziierten Vortrag des Spediteurs, welche Sorgfalt er aufgewandt hat, bleibt er darlegungsfällig (vgl. auch BGH NJW 1988, 640, 643 f.; NJW 1995, 1490, 1492).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 18 U 126/91

    Haftung eines Fixkostenspediteurs

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Schaden noch vor der Einlagerung entstanden ist, kann auf die Entscheidung OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1438 Bezug genommen werden.
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    So hat der Bundesgerichtshof (in NJW 1963, 441) angenommen, dass der Versicherer bei Inanspruchnahme des Geschädigten eigene Regulierungsbeamte zur Abwehr der Ansprüche (also vor Entschädigung) auftreten lassen kann (anders dürfte zu entscheiden sein, wenn der Rechtsschutzversicherer und nicht der Haftpflichtversicherer Maßnahmen zur Schadensregulierung ergreift, vgl. BGH NJW 1961, 1113 ff.).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Unterlässt er dies, kann sich der Geschädigte darauf berufen, dass eine Umkehr der Darlegungslast eingreift, der Spediteur hat darzulegen, dass nicht von einem qualifizierten Verschulden auszugehen ist (BGH VersR 1986, 1019, 1021).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Dies entspricht auch den Entscheidungen BGH NJW 1988, 640, 643; NJW-RR 1997, 222, 224. Danach ist dem Frachtführer nämlich versagt, für sich das günstigste Recht in Anspruch zu nehmen, wenn unklar ist, an welchem Ort der Schaden eingetreten ist.
  • BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59

    Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    So hat der Bundesgerichtshof (in NJW 1963, 441) angenommen, dass der Versicherer bei Inanspruchnahme des Geschädigten eigene Regulierungsbeamte zur Abwehr der Ansprüche (also vor Entschädigung) auftreten lassen kann (anders dürfte zu entscheiden sein, wenn der Rechtsschutzversicherer und nicht der Haftpflichtversicherer Maßnahmen zur Schadensregulierung ergreift, vgl. BGH NJW 1961, 1113 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des

    Zu Recht weist das Landgericht auf die Freistellung vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG hin (OLG Oldenburg aaO; OLG Köln TranspR 2003, 116, 117; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2003, Az.: 18 U 265/00).
  • OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04

    Mögliche Schadensersatzansprüche des Transportversicherers wegen des Verlustes

    Auch soweit die Klägerin den Selbstbehaltung des Versicherungsnehmers geltend macht, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß Art. 1 § 5 RBerG vor, da die gerichtliche Geltendmachung derartiger abgetretener Ansprüche eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 1 § 5 RBerG darstellt, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäftes und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, 18 U 143/03; OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln, TranspR 2003, 116, 117).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08

    Schadensersatzanspruch eines Apothekers wegen eines angeblichen Verlustes von

    Ist das Verhalten des Frachtführers etc. in dem Zeitraum, in dem die Verursachung des Schadens zu vermuten ist, dem Einblick des Absenders entzogen, trifft den Frachtführer bei Verlusten eine prozessuale Aufklärungspflicht bzw. Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast), soweit der Schadenshergang für den Ersatzberechtigten völlig im Dunkeln liegt (OLG Stuttgart TranspR 2002, 200; OLG Bamberg TranspR 2005, 358; OLG Köln TranspR 2003, 116; Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 a).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 86/04

    Haftung des Transporteurs / Frachtführers bei Verlust der Warensendung

    Die gerichtliche Geltendmachung derartiger abgetretener Ansprüche stellt eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 1 § 5 RechtsBerG dar, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäfts und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (vgl. OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln, TranspR 2003, 116, 117).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 18 U 59/06

    Mitverschulden des Versenders durch Unterlassen der Wertdeklaration

    In den letztgenannten Fällen ist die auf eine Zession des Versicherungsnehmers gestützte Einziehung des entsprechenden Schadensanteils nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei gestattet, denn sie steht als sachgerechte Hilfs- und Nebentätigkeit mit dem Transportversicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang (OLG Oldenburg TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln TranspR 2003, 116; OLG Stuttgart TranspR 2005, 27; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 909).
  • LG Freiburg, 03.09.2004 - 12 O 22/04

    Internationaler Straßengüterverkehr: Unbeschränkte Frachtführerhaftung bei

    Soweit sie aus abgetretenem Recht klagt (vgl. Abtretungserklärung, Anlage K 10), ist sie als Transportversicherer berechtigt, abgetretene Schadensersatzansprüche gem. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG i.V.m. Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG geltend zu machen ( OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76; OLG Köln, TranspR 2003, 116).
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