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   BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04   

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BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04 (https://dejure.org/2007,912)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - I ZR 166/04 (https://dejure.org/2007,912)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 (https://dejure.org/2007,912)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein Einnicken des Fahrers am Steuer; Voraussetzungen für den Vorwurf eines leichtfertigen und im Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts erfolgten Handelns bei Hinwegsetzung über deutliche Anzeichen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall durch Einnicken des Fahrers - Verschuldensvorwurf gegen Fahrer

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beweislast für Wegfall der Haftungsbegrenzung nach CMR: Verkehrsunfall wegen "Einnickens"

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    CMR Art. 29; ; HGB § 435; ; EWG-VO 3820/85 Art. 5 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 29; HGB § 435; Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 Art. 5 Abs. 1
    "Einnicken" am Steuer nicht per se leichtfertig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines Unfalls durch den Nichtinhaber eines Befähigungsnachweises über eine Ausbildung im Güterkraftverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenrecht - Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine zwingenden Auswirkungen des Fehlens des Befähigungsnachweises für Fahrer im Güterverkehr auf die Haftung

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Der schlafende Lkw-Fahrer und das qualifizierte Verschulden

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Der schlafende LKW-Fahrer und das qualifizierte Verschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1630
  • MDR 2007, 1383
  • NZV 2007, 566
  • VersR 2008, 515
  • BB 2008, 404
  • TranspR 2007, 361
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des §

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

    Im Übrigen begründet das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein nachweisliches "Einnicken" des Fahrers am Steuer nach der Rechtsprechung nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn feststeht, dass sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1974 - VI ZR 52/72, VersR 1974, 593, 594 = NJW 1974, 948; Urt. v. 1.3.1977 - VI ZR 263/74, VersR 1977, 619, 620).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis der groben Fahrlässigkeit jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.2003 - IV ZR 173/01, VersR 2003, 364, 365 = NJW 2003, 1118) oder namentlich auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH VersR 1974, 593, 594).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).

    Der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kann ferner auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe naheliegen (BGHZ 158, 322, 329 m.w.N.).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis der groben Fahrlässigkeit jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.2003 - IV ZR 173/01, VersR 2003, 364, 365 = NJW 2003, 1118) oder namentlich auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH VersR 1974, 593, 594).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass im Anwendungsbereich der CMR - der Transport fand im grenzüberschreitenden Verkehr statt - bei Transportschäden als Verschulden, das nach Art. 29 CMR zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 13 bis 28 CMR führt, entsprechend der Regelung in § 435 HGB neben dem Vorsatz die Leichtfertigkeit anzusehen ist, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1998 - I ZR 44/96, TranspR 1999, 19, 21 = VersR 1999, 254; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).

    Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Frage, ob danach ein qualifiziertes Verschulden vorliegt, wird vom Revisionsgericht nur darauf überprüft, ob dabei der Rechtsbegriff des qualifizierten Verschuldens verkannt worden ist und ob Verstöße gegen § 286 ZPO oder gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BGH TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Der Umstand, dass ein im Güterverkehr eingesetzter noch nicht 21 Jahre alter Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, nicht Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung als Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr gewesen ist, hat für die Frage der Haftung nur dann Bedeutung, wenn sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (im Anschluss an BGH NJW 2007, 506 Tz 15 ff., 17 f.).

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506 Tz. 15 ff., 17 f. = VersR 2007, 263).

  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

    Im Übrigen begründet das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein nachweisliches "Einnicken" des Fahrers am Steuer nach der Rechtsprechung nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn feststeht, dass sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1974 - VI ZR 52/72, VersR 1974, 593, 594 = NJW 1974, 948; Urt. v. 1.3.1977 - VI ZR 263/74, VersR 1977, 619, 620).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass im Anwendungsbereich der CMR - der Transport fand im grenzüberschreitenden Verkehr statt - bei Transportschäden als Verschulden, das nach Art. 29 CMR zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 13 bis 28 CMR führt, entsprechend der Regelung in § 435 HGB neben dem Vorsatz die Leichtfertigkeit anzusehen ist, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1998 - I ZR 44/96, TranspR 1999, 19, 21 = VersR 1999, 254; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Kommt er dem nicht nach, kann dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    (a) Die Regeln des Anscheinsbeweises sind auf den Nachweis der subjektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich dann nicht anwendbar, wenn es sich - wie hier - um ein individuelles Versagen handelt (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68, VersR 1970, 568, vom 7. Mai 1974 - VI ZR 138/72, VersR 1974, 853, vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01, NJW 2003, 1118, 1119 und vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, NJW-RR 2007, 1630 Rn. 20; Bacher in BeckOK ZPO, Stand: 1. September 2015, § 284 ZPO Rn. 96; Staudinger/Georg Caspers, BGB, Neubearb.
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind auf den Nachweis der subjektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich dann nicht anwendbar, wenn es sich - wie hier - um ein individuelles Versagen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68, VersR 1970, 568; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 138/72, VersR 1974, 853; BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01, NJW 2003, 1118, 1119; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, Rn. 20; Bacher in: BeckOK ZPO, Stand: 1. September 2015, § 284 ZPO Rn. 96; Georg Caspers in: Staudinger, BGB (2014), § 276 Rn. 97; Grüneberg in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 277 Rn. 7).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Die Beklagte ist nicht nur gehalten, zum Ablauf ihres Betriebs sowie zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen detailliert vorzutragen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 21.3.2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 Tz. 17), sondern muss ihren Sachvortrag im Falle eines Bestreitens der Klägerin auch beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 95/03, TranspR 2006, 210).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat [BGH, Urteil vom 31. Februar 2007 - I ZR 166/04 -, MDR 2007, 1383; OLGR Rostock 2009, 115 (117); OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 10 U 1161/05 -, zitiert nach juris; OLGR Düsseldorf 2000, 144; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 1 U 73/01 -, Orientierungssatz und Rn. 10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 949/96 -, Orientierungssatz und Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris].

    Denn die Regeln des Anscheinsbeweises gelten insoweit nicht [BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Leitsatz und Rn. 20 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2005 - 7 U 51/05 -, Orientierungssatz und Rn. 3 und 4; OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 2005 - 8 U 82/04 -, Rn. 6 m. w. N.; alle zitiert nach juris].

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f. ; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; BGH TranspR 2007, 361 Tz. 16).

    Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Frage, ob danach ein qualifiziertes Verschulden vorliegt, wird vom Revisionsgericht nur darauf überprüft, ob dabei der Rechtsbegriff des qualifizierten Verschuldens verkannt worden ist und ob Verstöße gegen § 286 ZPO oder gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGH TranspR 2007, 361 Tz. 16).

  • OLG Koblenz, 07.01.2019 - 2 U 221/18

    Frachtführerhaftung für Falschablieferung an unbekannte Person

    Im Anwendungsbereich der CMR ist bei Frachtverträgen, die nach dem 30.06.1992 abgeschlossen worden sind, bei Transportschäden als Verschulden, das nach Art. 29 CMR zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 13 bis 28 CMR führt, entsprechend der Regelung in § 435 HGB neben dem Vorsatz die Leichtfertigkeit anzusehen, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Rn. 15, juris; Koller, a.a.O., Art. 29 Rn. 3a).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Rn. 16, juris).

    Kommt er dem nicht nach, kann dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden rechtfertigen (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers

    Grundsätzlich trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für ein qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR (vgl. BGH TranspR 2007, 361, zitiert nach juris, Tz. 17).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis des qualifizierten Verschuldens insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel oder auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH TranspR 2007, 361, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Rostock, 26.09.2008 - 5 U 115/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) des Zeugen ..., das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns begründet, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat (vgl. Urt.v.31.02.2007, I ZR 166/04), stellt er in Abrede.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Hierfür trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast (Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 23; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 zu Artikel 29 CMR); dieser hat die Klägerin nicht genügt, weil die Tatsachen, auf die sie sich beruft, hier: im Wesentlichen die starke Beschädigung der Ladung, angesichts der unstreitigen Umstände des Unfalles, eine Massenkarambolage während eines Schneesturmes, dies nicht nahelegen.

    Den Anspruchsgegner kann zwar im Einzelfall eine sekundäre Darlegungslast treffen; das setzt aber voraus, dass der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt und allein der Anspruchsgegner in zumutbarer Weise zu der Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens beitragen kann, oder wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt Anhaltspunkte für ein entsprechendes Verschulden ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361).

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Hierfür trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast (Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 23; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 zu Artikel 29 CMR); dieser hat die Klägerin nicht genügt, weil die Tatsachen, auf die sie sich beruft, hier: im Wesentlichen die starke Beschädigung der Ladung, angesichts der unstreitigen Umstände des Unfalles, eine Massenkarambolage während eines Schneesturmes, dies nicht nahelegen.

    Den Anspruchsgegner kann zwar im Einzelfall eine sekundäre Darlegungslast treffen; das setzt aber voraus, dass der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt und allein der Anspruchsgegner in zumutbarer Weise zu der Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens beitragen kann, oder wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt Anhaltspunkte für ein entsprechendes Verschulden ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361).

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2009 - 4 U 375/08

    Zum Regress der Unfallversicherung bei Abkommen von der Fahrbahn und zum

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 120/12

    Haftung des Frachtführers wegen Verletzung einer "On-Hold"-Vereinbarung

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 18 U 188/05

    Umfang der Ersatzpflicht wegen Beschädigung von Frachtgut

  • OLG Stuttgart, 27.11.2019 - 3 U 239/18

    Internationaler Straßengüterverkehr: Konkludente Abtretung der Ansprüche an den

  • OLG Hamburg, 17.03.2016 - 6 U 4/15

    Beförderung im Straßen- und Lufttransport: Zeitpunkt für die Schadensanzeige bei

  • OLG Rostock, 24.11.2011 - 3 U 151/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Reichweite der entgeltlichen Haftungsreduzierung; grobe

  • OLG Stuttgart, 28.05.2008 - 3 U 10/08

    Frachtgeschäft: Kontroll- und Überwachungspflicht des Auftragnehmers, der einen

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12

    Schadensersatz wegen des Verlusts aus einer von Einzelsendungen

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