Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.2007

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   BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04   

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BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04 (https://dejure.org/2007,1205)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2007 - I ZR 109/04 (https://dejure.org/2007,1205)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - I ZR 109/04 (https://dejure.org/2007,1205)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Transporteurs bei einem Mitverschulden des Versenders wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Begriff des Mitverschuldens; Vertragsverbindungen bei einem multimodalen Frachtvertrag; Fehlender Hinweis des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Transporteurhaftung über vereinbarte Wertgrenzen

  • unalex.eu

    Art. 3, 4 Abs. 4 EVÜ
    Anwendungsbereich des gewählten Rechts - Güterbeförderungsverträge

  • tis-gdv.de

    HGB, Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 2 Db

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2
    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frachtsrecht - Haftung des Transporteurs bei unterlassenem Versenderhinweis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Haftung des Transporteurs wegen fehlenden Hinweises auf die Gefahr hoher Schäden durch den Versender

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 347
  • MDR 2007, 1435
  • NZV 2008, 145 (Ls.)
  • TranspR 2007, 405
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

    Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Diese Regelungen ergeben aus der Sicht eines verständigen Versenders nur dann einen Sinn, wenn bei Übergabe und Beförderung einer nicht bedingungsgerechten Ware von dem Zustandekommen eines Vertrags ausgegangen wird (vgl. BGHZ 167, 64 Tz 19; BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 16 = TranspR 2006, 448; Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, BGH Report 2007, 504 Tz 16).

    Die Vorschrift greift jedoch den Rechtsgedanken des § 254 BGB auf und fasst alle Fälle mitwirkenden Verhaltens des Ersatzberechtigten in einer Vorschrift zusammen (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz 31 m.w.N.).

    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, selbst wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH BB 2006, 2324 Tz 35; BGH Report 2007, 504 Tz 30).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Die Übernahme der Sendung, deren Inhalt nicht erkennbar war, durch die Mitarbeiter der Beklagten konnte aus der Sicht der Versenderin nur dahin verstanden werden, dass die Beklagte einen Frachtvertrag schließen wollte (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGHZ 167, 64 Tz 15).

    Diese Regelungen ergeben aus der Sicht eines verständigen Versenders nur dann einen Sinn, wenn bei Übergabe und Beförderung einer nicht bedingungsgerechten Ware von dem Zustandekommen eines Vertrags ausgegangen wird (vgl. BGHZ 167, 64 Tz 19; BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 16 = TranspR 2006, 448; Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, BGH Report 2007, 504 Tz 16).

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 168/03

    Anwendbares Recht auf einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport;

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Dies gilt auch für multimodale Frachtverträge i.S. des § 452 HGB (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 168/03, NJW-RR 2006, 1694 Tz 15 = TranspR 2006, 466 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Angesichts dessen, dass hier in erster Hinsicht ein Betrag von 1.000 DM und in zweiter Hinsicht von 50.000 US-Dollar im Raum stehen, liegt es nahe, die Gefahr eines besonders hohen Schadens i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB in den Fällen anzunehmen, in denen der Wert der Sendung 5.000 EUR, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten, übersteigt (vgl. auch BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, NJW-RR 2006, 1108 Tz 20 = TranspR 2006, 208).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Da nach den Regelungen der Beförderungsbedingungen der Beklagten, wie dargelegt, ein Beförderungsvertrag auch bei der Übergabe und Beförderung von ausgeschlossenen Gütern zustande kommen soll, machen diese deutlich, dass die Verletzung einer Aufklärungspflicht über den Wert des Transportguts den Vertragsschluss als solchen nicht unterbinden soll (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 257/03, NJW 2007, 1809 Tz 29).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind die Ausnahmen für briefähnliche Sendungen nicht auf den massenhaften Pakettransport anwendbar (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 108/04, TranspR 2006, 171, 174 f.).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 186/03

    Haftung des Frachtführers bei Versendung unerwünschter Güter durch den Versender

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
    Diese Regelungen ergeben aus der Sicht eines verständigen Versenders nur dann einen Sinn, wenn bei Übergabe und Beförderung einer nicht bedingungsgerechten Ware von dem Zustandekommen eines Vertrags ausgegangen wird (vgl. BGHZ 167, 64 Tz 19; BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 16 = TranspR 2006, 448; Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, BGH Report 2007, 504 Tz 16).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann aber auch ein Mitverschuldensanteil von mehr als 50% in Betracht kommen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04 Tz. 31 ff.; anders noch Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 165).

    Dies gilt vor allem in Fällen, in denen das Paket aufgrund der Beförderungsbedingungen der Beklagten von einem Transport ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, TranspR 2007, 164 Tz. 30; Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04 Tz. 32).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust des Gutes zwar zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, selbst wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 32 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12

    Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in

    Hat der Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers so genanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Beförderers führen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 245/03, TranspR 2006, 448 Rn. 32 = VersR 2007, 1102; BGH, TranspR 2007, 164 Rn. 30; BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Rn. 31).

    Wenn die Beklagte die Beförderung des Gutes bei einem Hinweis auf den Warenwert abgelehnt hätte, wäre der durch den Verlust des Messarms eingetretene Schaden vollständig vermieden worden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Rn. 31; BGH, TranspR 2008, 406 Rn. 19).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 132/05

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes; Kriterien für die Haftungsabwägung

    Wenn die Beklagte die Beförderung des Pakets bei einem Hinweis auf den Warenwert abgelehnt hätte, wäre der durch den Verlust des Pakets eingetretene Schaden in vollem Umfang vermieden worden (BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 31).

    Eine Haftung des Transporteurs, die über die Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, ist bei einem Mitverschulden des Versenders wegen unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S. von § 254 Abs. 2 BGB in der Regel zu verneinen (BGH TranspR 2007, 405 Tz. 33).

    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung sogar zum vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen (BGH NJW-RR 2007, 179 Tz. 35; NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 32).

    Bei einer entsprechenden Schadenshöhe und einer erheblichen Überschreitung der für den Ausschluss von Gütern vereinbarten Wertgrenze kann die Haftung des Transporteurs wegen des Mitverschuldens des Versenders weitergehend sogar dann vollständig ausgeschlossen sein, wenn lediglich von einem Kennenmüssen des Versenders von dem Beförderungsausschluss auszugehen sein sollte (BGH TranspR 2007, 405 Tz. 33).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 210/05

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

    Wenn die Beklagte die Beförderung des Pakets bei einem Hinweis auf den Warenwert abgelehnt hätte, wäre der durch den Verlust des Pakets eingetretene Schaden in vollem Umfang vermieden worden (BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 31).

    Eine Haftung des Transporteurs, die über die Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, ist bei einem Mitverschulden des Versenders wegen unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens i.S. von § 254 Abs. 2 BGB in der Regel zu verneinen (BGH TranspR 2007, 405 Tz. 33).

    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung sogar zum vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen (BGH NJW-RR 2007, 179 Tz. 35; NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 32).

    Bei einer entsprechenden Schadenshöhe und einer erheblichen Überschreitung der für den Ausschluss von Gütern vereinbarten Wertgrenze kann die Haftung des Transporteurs wegen des Mitverschuldens des Versenders weitergehend sogar dann vollständig ausgeschlossen sein, wenn lediglich von einem Kennenmüssen des Versenders von dem Beförderungsausschluss auszugehen sein sollte (BGH TranspR 2007, 405 Tz. 33).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann aber auch ein Mitverschuldensanteil von mehr als 50 % in Betracht kommen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 31 ff.; anders noch Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 165).

    Dies gilt vor allem in Fällen, in denen das Paket aufgrund der Beförderungsbedingungen der Beklagten von einem Transport ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, TranspR 2007, 164 Tz. 30; BGH TranspR 2007, 405 Tz. 32).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06

    Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das

    a) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass auf die zwischen der Versenderin und der Beklagten geschlossenen multimodalen Frachtverträge nach Art. 28 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist und daher die §§ 452 ff. HGB eingreifen (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 17 = NJW-RR 2008, 347 m.w.N.).

    In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 33).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann aber auch ein Mitverschuldensanteil von mehr als 50 % in Betracht kommen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405; anders noch Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 165).

    Dies gilt vor allem in Fällen, in denen das Paket aufgrund der Beförderungsbedingungen der Beklagten von einem Transport ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, TranspR 2007, 164 Tz. 30; BGH TranspR 2007, 405).

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

    In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 33).
  • OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10

    Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.

    Der Bundesgerichtshof (etwa BGH NJW-RR 2006, 1108, 1110; 2008, 347, 349; MDR 2010, 510) hat in vergleichbaren Fällen die Gefahr eines besonders hohen Schadens angenommen, wenn der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten übersteigt.

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Beklagte, die - was unstreitig ist - nach ihren Beförderungsbedingungen Pakete nur bis zu einem Warenwert von 50.000 US$ befördern will, berechtigt gewesen wäre, den Transport zu verweigern, wenn sie auf dessen Wert hingewiesen worden wäre (ebenso BGH TranspR 2005, 208, 209; 2008, 397, 399/400; NJW-RR 2008, 347, 349/350).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06

    Abwägung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterbliebener Wertdeklaration

  • OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 151/04

    Maßgebliches Recht für einen Transport durch mehrere Staaten

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2009 - 18 U 104/09

    Mitwirkendes Verschulden des Versenders einer Uhr wegen unterbliebener

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 120/07

    Gültigkeit einer den Transport bestimmter Güter ausschließenden

  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer

  • OLG München, 15.12.2010 - 7 U 3426/10

    Haftung des Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks;

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 204/06

    Mitverschulden des Versenders einer Paketsendung; Prozentuale Begrenzung des

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des

  • OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12

    Frachtführerhaftung: Leichtfertigkeit bei der Übergabe eines Wertpaketes;

  • LG Bonn, 14.09.2010 - 11 O 98/09
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2007 - I ZR 132/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11774
BGH, 01.03.2007 - I ZR 132/06 (https://dejure.org/2007,11774)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - I ZR 132/06 (https://dejure.org/2007,11774)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - I ZR 132/06 (https://dejure.org/2007,11774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2007, 405
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