Rechtsprechung
   OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37070
OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08 (https://dejure.org/2009,37070)
OLG München, Entscheidung vom 01.10.2009 - U (K) 3772/08 (https://dejure.org/2009,37070)
OLG München, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - U (K) 3772/08 (https://dejure.org/2009,37070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Billigkeitskontrolle für einseitige Gaspreiserhöhungen gegenüber Endverbrauchern: Darlegungslast des Gasversorgers und Nachweis einer bloßen Weitergabe von Bezugskostensteigerungen

  • Bund der Energieverbraucher

    Das OLG München hat die Berufung von 43 Protestkunden zurückgewiesen. Die Verbraucher unterlagen mit ihrer Klage auf Unwirksamkeit der Gasversorgungsverträge.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB entzogen ist dabei der Preissockel, unterworfen sind ihr dagegen einseitige Preiserhöhungen durch den Gasversorger (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 24 ff.).

    Der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB entzogen ist der Preissockel, der durch den vertraglich vereinbarten Preis bis 1. September 2004 gebildet wird (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 24).

    34 1. Die Beklagte als diejenige, die die Leistungsbestimmung gem. § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen hat, trifft die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 28, m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu Folgendes festgestellt (NJW 2009, 502 ff. - Tz. 25):.

    a) Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Vorlage der Bezugsverträge des Gasversorgungsunternehmens mit seinen Vorlieferanten zum Nachweis der Bezugskostensteigerung nicht erforderlich, sofern es die notwendigen Tatsachen anders unter Beweis stellen kann (NJW 2009, 502 ff. - Tz. 31).

    Auf die absolute Höhe der von dem Energieversorgungsunternehmen mit seinem Vorlieferanten vereinbarten und von ihm gezahlten Bezugspreise kommt es für das Vorliegen einer Bezugskostensteigerung jedoch nicht unmittelbar an (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 36).

    Alternativ zur Kosten- und Gewinnkontrolle ist ein sog. Vergleichsmarktmodell diskutiert worden (vgl. Büdenbender, NJW 2007, 2945, 2949 und Fn. 43), dessen Validität der Bundesgerichtshof nach wie vor offen gelassen hat (NJW 2009, 502 ff. - Tz. 48; NJW 2007, 2540 ff. - Tz. 21).

    Die auf die Bezugskostensteigerung gestützte Preiserhöhung ist auch nicht deshalb unbillig, weil der Anstieg durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 39; NJW 2007, 2540 - Tz. 26).

    Zu solchen ist sie nicht verpflichtet (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 40).

    Die klägerseits ausführlich in Bezug genommene "Ölpreisbindung", der die Beklagte ihrerseits im Verhältnis zu ihren Vorlieferanten unterliegt, kann im Rahmen der Billigkeitsprüfung im Verhältnis Kläger/Beklagte nicht herangezogen werden, um die auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette vereinbarten Preise einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BGH NJW 2007, 2540 ff. - Tz. 27; NJW 2009, 502 ff. - Tz. 42).

    Für eine Billigkeitskontrolle der von den Parteien bei Vertragsschluss oder später vereinbarten Preise in entsprechender Anwendung von § 315 BGB wegen einer Monopolstellung des Beklagten ist kein Raum (ständige Rspr.; vgl. BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 17).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Ein Leistungsbestimmungsrecht i. S. von § 315 Abs. 1 BGB kann einer Vertragspartei nicht nur durch vertragliche Vereinbarung, sondern auch durch Gesetz eingeräumt werden (BGH NJW 2007, 2540 ff. - Tz. 14 - m. w. N.).

    Alternativ zur Kosten- und Gewinnkontrolle ist ein sog. Vergleichsmarktmodell diskutiert worden (vgl. Büdenbender, NJW 2007, 2945, 2949 und Fn. 43), dessen Validität der Bundesgerichtshof nach wie vor offen gelassen hat (NJW 2009, 502 ff. - Tz. 48; NJW 2007, 2540 ff. - Tz. 21).

    Die auf die Bezugskostensteigerung gestützte Preiserhöhung ist auch nicht deshalb unbillig, weil der Anstieg durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (BGH NJW 2009, 502 ff. - Tz. 39; NJW 2007, 2540 - Tz. 26).

    Die klägerseits ausführlich in Bezug genommene "Ölpreisbindung", der die Beklagte ihrerseits im Verhältnis zu ihren Vorlieferanten unterliegt, kann im Rahmen der Billigkeitsprüfung im Verhältnis Kläger/Beklagte nicht herangezogen werden, um die auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette vereinbarten Preise einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BGH NJW 2007, 2540 ff. - Tz. 27; NJW 2009, 502 ff. - Tz. 42).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen (§ 6 I EnWiG), Allgemeinen Tarifen (§ 10 I EnWG 1998) oder Allgemeinen Preisen i. S. von § 36 I EnWG 2005 handelt, hat er dahingehend beantwortet, dass es darauf ankomme, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (BGH NJW 2009, 2662 ff. - Tz. 14; NJW 2009, 2667 ff. - Tz. 14 m. w. N.).

    Welche Art von Vertrag vorliegt, muss danach durch Auslegung ermittelt werden (a. a. O., NJW 2009, 2662 ff. - Tz. 17; NJW 2009, 2667 ff. - Tz. 16).

    Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i. S. von § 307 Abs. 1 S. 1 oder 2 BGB dar (BGH NJW 2009, 2662 ff. - Tz. 19 ff.; NJW 2009, 2667 ff. - Tz. 21 ff.).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge mit allgemeinen Tarifpreisen (§ 6 I EnWiG), Allgemeinen Tarifen (§ 10 I EnWG 1998) oder Allgemeinen Preisen i. S. von § 36 I EnWG 2005 handelt, hat er dahingehend beantwortet, dass es darauf ankomme, ob das betreffende Versorgungsunternehmen die Versorgung zu den öffentlich bekannt gemachten Bedingungen und Preisen - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (BGH NJW 2009, 2662 ff. - Tz. 14; NJW 2009, 2667 ff. - Tz. 14 m. w. N.).

    Welche Art von Vertrag vorliegt, muss danach durch Auslegung ermittelt werden (a. a. O., NJW 2009, 2662 ff. - Tz. 17; NJW 2009, 2667 ff. - Tz. 16).

    Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i. S. von § 307 Abs. 1 S. 1 oder 2 BGB dar (BGH NJW 2009, 2662 ff. - Tz. 19 ff.; NJW 2009, 2667 ff. - Tz. 21 ff.).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07

    Stadtwerke Engen

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Eine Rückwirkung des Genehmigungsbescheids ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Netzentgeltprüfung durch die Regulierungsbehörden unzulässig (BGH ZNER 2008, 210 ff. - Tz. 30), so dass der Genehmigungsbescheid, selbst wenn er zu einer Reduzierung der Netzentgelte geführt hat, für vor dem 22. Dezember 2006 erfolgte Preisanpassungen ohne Relevanz ist.
  • OLG München, 12.03.2009 - 23 U 4606/08

    Gasversorgung: Preisanpassung bei einem Sondervertragskunden

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Die von der Klagepartei in Bezug genommene gegenteilige Auffassung des 23. Senats des OLG München (Urteil vom 12. März 2009 - 23 U 4606/08) ist durch die vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2009 überholt.
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Die Preisanpassung muss das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahren, das heißt, der Lieferant darf sie nicht vornehmen, um einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen; sie widerspricht aber nicht schon deshalb billigem Ermessen, weil sie dazu dient, eine Minderung des Gewinns zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 2008, 2172 Rdnr. 18).".
  • BGH, 12.12.1984 - VIII ZR 295/83

    Begriff des Tarifs für den Strombezug; Hinweis auf die Möglichkeit einer

    Auszug aus OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08
    Der Bundesgerichtshof hat unter Geltung von § 6 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsgesetz - EnWiG) vom 13.12.1935 für die Abgrenzung zwischen Tarifkundenverträgen und Sonderkundenverträgen ausgesprochen, dass unter einem Tarif dasjenige Preisgefüge zu verstehen ist, zu dem sich ein Versorgungsunternehmen öffentlich erbietet, im Rahmen seiner aus § 6 EnWiG folgenden Verpflichtung jedermann an sein Versorgungsnetz anzuschließen und zu versorgen (NJW 1986, 990 unter I 2).
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Aus diesem Grund bedarf auch der vom Berufungsgericht aufgezeigte Meinungsstreit der Instanzgerichte, ob im Falle der Beanstandung mehrerer Preiserhöhungen jede Preiserhöhung für sich genommen - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung nicht ausgeschöpfter Bezugskostensteigerungen früherer Erhöhungen - an § 315 BGB zu messen ist (vgl. OLG Celle, ZNER 2011, 63 Rn. 37 ff.; LG Köln, Urteil vom 14. August 2009 - 90 O 41/07, juris Rn. 22 ff.) oder ob eine Gesamtbetrachtung für einen bestimmten Zeitraum - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung der in näherer Zukunft erwarteten Preisentwicklung - vorzunehmen ist (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Oktober 2009 - U (K) 3772/08, juris Rn. 43; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2010 - 12 U 18/08, juris Rn. 12; vgl. auch Senatsurteile vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 25; vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, aaO Rn. 34 f.), keiner Entscheidung.
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Aus diesem Grund bedarf auch der vom Berufungsgericht aufgezeigte Meinungsstreit der Instanzgerichte, ob im Falle der Beanstandung mehrerer Preiserhöhungen jede Preiserhöhung für sich genommen - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung nicht ausgeschöpfter Bezugskostensteigerungen früherer Erhöhungen - an § 315 BGB zu messen ist (vgl. OLG Celle, ZNER 2011, 63 Rn. 37 ff.; LG Köln, Urteil vom 14. August 2009 - 90 O 41/07, juris Rn. 22 ff.) oder ob eine Gesamtbetrachtung für einen bestimmten Zeitraum - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung der in näherer Zukunft erwarteten Preisentwicklung - vorzunehmen ist (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Oktober 2009 - U (K) 3772/08, juris Rn. 43; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2010 - 12 U 18/08, juris Rn. 12; vgl. auch Senatsurteile vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 25; vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, aaO Rn. 34 f.), keiner Entscheidung.
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 U 82/07

    Gerichtliche Überprüfung von Preiserhöhungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Davon gehen auch die meisten Oberlandesgerichte aus, ohne diesen Ansatz allerdings näher zu begründen (vgl. OLG München, Urteile vom 1. Oktober 2009 - U (K) 3772/08, zitiert nach juris Tz. 43 und vom 28. Januar 2010 - U (K) 4211/09, Umdruck S. 6; OLG Hamm, ZNER 2008, 68 ff., zitiert nach juris Tz. 66; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2010 - 12 U 18/08, zitiert nach juris Tz. 12; a.A. OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 1 U 1105/08, Umdruck S. 7; LG Köln, Urteil vom 14. August 2009 - 90 O 41/07, zitiert nach juris Tz. 22 ff.).

    Zudem weicht der Senat mit der Ablehnung einer Gesamtbetrachtung für die angegriffenen Tarifpreiserhöhungen von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab (vgl. OLG München, Urteile vom 1. Oktober 2009 - U (K) 3772/08, zitiert nach juris Tz. 43 und vom 28. Januar 2010 - U (K) 4211/09, Umdruck S. 6; OLG Hamm, ZNER 2008, 68, zitiert nach juris Tz. 66; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2010 - 12 U 18/08, zitiert nach juris Tz. 12; zustimmend wohl: OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 1 U 1105/08, Umdruck S. 7).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 3 U (Kart) 4/11

    Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfahrens oder zur Vorlage an den EuGH

    Ohne diesen Ansatz näher zu begründen, nehmen auch das Oberlandesgericht München im Urteil vom 01.10.2009, U (K) 3772/08, veröffentlich in juris, und das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12.04.2010, 12 U 18/08, veröffentlich in juris, eine Gesamtbetrachtung vor.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - 2 U (Kart) 13/08

    Berechtigung des Gasversorgers zu Preisanpassungen

    Ohne diesen Ansatz näher zu begründen, nehmen auch das Oberlandesgericht München in den Entscheidungen vom 1. Oktober 2009 (U (K) 3772/08) und vom 28. Januar 2010 (U (K) 4211/09) sowie das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12. April 2010 (12 U 18/08) eine Gesamtbetrachtung vor.

    Zudem weicht der Senat mit der Annahme, es sei auf das Gaswirtschaftsjahr abzustellen, von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab (vgl. OLG Celle, Urteil v. 19.08.2010 13 U 82/07; OLG München, Urteile v. 01.10 2009 - U (K) 3772/08 und v. 28.01.2010 - U (K) 4211/09; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2010 - 12 U 18/08).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - 2 U (Kart) 3/09

    Billigkeit von Preiserhöhungen eines Gasversorgers

    b) aa)Die Frage, ob bei mehreren beanstandeten Tarifpreiserhöhungen jede Preiserhöhung grundsätzlich für sich an § 315 BGB zu messen ist oder ob sich ihre Billigkeit nach einer Gesamtbetrachtung bestimmt, hat der Bundesgerichtshof bislang noch nicht ausdrücklich entschieden, auch wenn seine Ausführungen in der Entscheidung vom 19. November 2008 (VIII ZR 311/07, BGHZ 178, 362 Tz. 35 eher die Annahme einer Gesamtbetrachtung nahe legen. Ohne diesen Ansatz näher zu begründen, nehmen auch das Oberlandesgericht München in den Entscheidungen vom 1. Oktober 2009 (U (K) 3772/08) und vom 28. Januar 2010 (U (K) 4211/09) sowie das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12. April 2010 12 U 18/08) eine Gesamtbetrachtung vor.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - 2 U (Kart) 16/08

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle der von Erhöhungen des Bezugspreises für Gas

    Ohne diesen Ansatz näher zu begründen, nehmen auch das Oberlandesgericht München in den Entscheidungen vom 1. Oktober 2009 (U (K) 3772/08) und vom 28. Januar 2010 (U (K) 4211/09) sowie das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12. April 2010 (12 U 18/08) eine Gesamtbetrachtung vor.

    Zudem weicht der Senat mit der Annahme, es sei auf das Gaswirtschaftsjahr abzustellen, von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab (vgl. OLG Celle, Urteil v. 19.08.2010 - 13 U 82/07; OLG München, Urteile v. 01.10.2009 - U (K) 3772/08 und v. 28.01.2010 - U (K) 4211/09; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2010 - 12 U 18/08).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht