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   OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - VI-U (Kart) 3/09   

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https://dejure.org/2009,14004
OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - VI-U (Kart) 3/09 (https://dejure.org/2009,14004)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2009 - VI-U (Kart) 3/09 (https://dejure.org/2009,14004)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2009 - VI-U (Kart) 3/09 (https://dejure.org/2009,14004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 316; ; BGB § 611; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 670; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung eines Vertragshändlers bei Unwirksamkeit des vertraglich vereinbarten Preisbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 106/83

    Bezugnahme auf einen Listenpreis als Vereinbarung eines bestimmten Preises oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - U (Kart) 3/09
    Eine dahingehende Lückenschließung scheidet aber aus, wenn das in Betracht kommende Gesetzesrecht dem Vertragswillen der Parteien widerspricht (vgl. BGH, NJW 1984, 1180, 1181 zu II. 4. a) aa)).

    Die Berufung verweist in diesem Zusammenhang auf höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1984, 1180, 1181 zu II. 4. b)) und macht geltend, die - durch die Unwirksamkeit von Abschnitt III. 1. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstandene - Vertragslücke sei im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu schließen, dass der Beklagten ein am Billigkeitsmaßstab des § 315 Abs. 3 BGB zu messendes Preisänderungsrecht zugestanden und im Gegenzug der Klägerin unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht eingeräumt werde.

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - U (Kart) 3/09
    Die von der Berufung in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 3139, 3141) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - U (Kart) 3/09
    Dem Vorbringen der Klägerin, die für die Unbilligkeit der Leistungsbestimmung darlegungs- und beweispflichtig wäre (vgl. BGHZ 154, 5, 8 f.), kann nicht entnommen werden, dass die von der Beklagten für die jeweiligen Fahrzeuge verlangten und von ihr (der Klägerin) vorbehaltlos gezahlten Kaufpreise unangemessen waren.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 122/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Nichtzahlung vereinbarter Boni innerhalb eines

    Geht man davon aus, dass der von der Klägerin verlangte Bonusbetrag einen Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 675 Abs. 1, 670 BGB begründet oder eine übliche Dienstvergütung nach §§ 611, 612 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteile vom 30. September 2009, Az. VI-U (Kart) 3/09 und VI-U (Kart) 5/09 zu Boni in Zweirradhändlerverträgen), so ist festzustellen, dass die Regelung, nach der ein Zahlungsanspruch bereits mit dem Ausspruch der Kündigung entfällt, mit dem gesetzlichen Leitbild der genannten Vertragsarten nicht zu vereinbaren ist.
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