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   OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - VI-U (Kart) 35/03   

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https://dejure.org/2004,12205
OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - VI-U (Kart) 35/03 (https://dejure.org/2004,12205)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2004 - VI-U (Kart) 35/03 (https://dejure.org/2004,12205)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2004 - VI-U (Kart) 35/03 (https://dejure.org/2004,12205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme einer Hauptsacheentscheidung ; Verstoß gegen das Missbrauchsverbot des § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Rechtliche ...

  • Judicialis

    GWB § 19; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 3; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 4; ; GWB § 20; ; GWB § 134; ; TKG § 13; ; ZPO § 937 Abs. 1; ; ZPO § 943 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 618
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 1/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03
    Erforderlich ist vielmehr eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senates vom 25. Juni 2003, Az.: U (Kart) 1/03 und vom 2. Oktober 2002, Az.: U (Kart) 9/02; OLG Dresden Kartellsenat, Urteil vom 13. September 2001, Az.: U 1693/01 www.jurisweb.de , Seite 6).

    Umgekehrt ist die Schwelle für die zu fordernde Notlage höher anzusetzen, sofern die Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers nicht völlig zweifelsfrei und/oder spätere Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (so die Ausführungen im Urteil des Senates vom 25. Juni 2003 Az.: U (Kart) 1/03, Seite 7/8).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - U (Kart) 9/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03
    Erforderlich ist vielmehr eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senates vom 25. Juni 2003, Az.: U (Kart) 1/03 und vom 2. Oktober 2002, Az.: U (Kart) 9/02; OLG Dresden Kartellsenat, Urteil vom 13. September 2001, Az.: U 1693/01 www.jurisweb.de , Seite 6).
  • KG, 15.01.2004 - 2 U 28/03

    Vertragliches Verbot des Betriebs von GSM-Gateways

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03
    Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 15.01.2004 (Az.: 2 U 28/03 Kart) unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundeskartellamtes in seiner Stellungnahme vom 09.01.2004 und die von der Monopolkommission und der Europäischen Kommission befürwortete Marktabgrenzung zutreffend ausgeführt, dass für einen Festnetzbetreiber, der - ausgelöst durch einen von seinem Kunden getätigten Anruf - die Zustellung in das Netz der Antragsgegnerin nachfragt, keine Substitutionsmöglichkeit durch Terminierung in ein anderes Mobilfunknetz besteht.
  • EuGH, 20.03.1985 - 41/83

    Italien / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03
    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen "British Telecommunications" (EuGH Slg 1985, 873, 887) verweist, ist diese Entscheidung auf die vorliegende Konstellation nicht zu übertragen.
  • OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18

    Keine Leistungsverfügung zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft

    Bei einem Antrag auf Erlass einer Leistungsverfügung - rechtlich also einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - ist ein Verfügungsgrund nur in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen anzunehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004, Az. VI-U (Kart) 35/03, Rdnr. 20).

    Dieses Interesse der Beklagten gewinnt umso mehr an Gewicht, als sich die Erfüllung, das heißt die Auszahlung der streitgegenständlichen Darlehenssumme von 1.000.000,00 EUR, im Falle des - wie oben unter 2 dargelegt - nach derzeitigem Stand nicht auszuschließenden Obsiegens der Beklagten im Hauptsachverfahren voraussichtlich nicht mehr rückgängig machen lassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004. Az. VI-U (Kart) 35/03, Rdnr. 21).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06

    Rechtliche Einheit von Verträgen; Erlass einer Leistungsverfügung

    Im rechtlichen Ausgangspunkt ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die in dem Erlass einer Leistungsverfügung liegende rechtliche Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung voraussetzt, dass der Kläger sich in einer Notlage befindet oder ihm eine solche droht, er also dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen ist, er mit hoher bis an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren obsiegen wird und unter Abwägung der beiderseitigen Belange, insbesondere des dem Kläger aus der Nichterfüllung entstehenden oder drohenden Schadens einerseits und des von dem Beklagten aus der sofortigen Erfüllung zu erwartenden Schadens andererseits, das Interesse des Klägers daran, dass ihm der Anspruch bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zuerkannt wird, überwiegt (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 618, 619 f.).

    Die an eine Notlage zu stellenden Anforderungen sind daher geringer als im Falle einer nicht völlig zweifelsfreien Rechtslage (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 618, 620).

  • OLG München, 22.04.2004 - U (K) 1582/04

    "GSM-Wandler"; Kartellrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von SIM-Karten eines

    Die Vertragserfüllung umfasst zwei Elemente, nämlich die gesperrten SIM-Karten wieder zu aktivieren und sie zukünftig nicht aus demselben Grund wieder zu sperren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004 - VI - U (Kart) 35/03, UA S. 6 f).

    Der Einsatz solcher Corporate GSM- Gateways dient nicht der Übergabe von Verkehr zwischen verschiedenen Netzen (vgl. KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03, UA S. 8 f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004 - VI- U (Kart) 35/03, UA S. 13).

    Es kann dahinstehen, ob die Anwendbarkeit dieser Vorschrift bei einer Konstellation wie im Streitfall bereits deshalb ausscheidet, weil, wie das Kammergericht (Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 7) und das OLG Düsseldorf (Urteil vom 24.03.2004 - VI - U (Kart) 35/03, UA S. 11 f) ausgeführt haben, die Antragstellerin die Nutzung des Netzes nicht begehrt, um auf einem vor- oder nachgelagerten Markt tätig zu werden; die Nutzung des Mobilfunknetzes zur Terminierung sei integraler Bestandteil der Terminierung selbst; es gebe keine Nutzung des Mobilfunknetzes als solche, die einen eigenständigen, der Gesprächszustellung vor- oder nachgelagerten Markt bilde.

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - U (Kart) 29/06

    Das generelle Verbot für den Einsatz von SIM-Karten in sog. GSM-Wandlern ist

    Die Klägerin besitzt auf dem vorstehend abgegrenzten Terminierungsmarkt eine beherrschende Stellung (vgl. Senatsurteile vom 18.05.2005 - VI U (Kart) 7/05, Umdruck S. 7; vom 24.03.2004 - VI U (Kart) 35/03, Umdruck S. 10 f.; vom 28.09.2005 - VI U (Kart) 11/05, Umdruck S. 11 f., vgl. auch KG, WuW/E DE-R 1274, 1276 - GSM-Gateway; Stellungnahmen des Bundeskartellamtes vom 09.01.2004, Anlage B7, der Monopolkommission, Sondergutachten, Anlage B16, und der EU-Kommission vom 11.02.2003, Anlage B13).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - U (Kart) 34/06

    GSM-Gateway III

    Die Klägerin zu 2. besitzt auf dem vorstehend abgegrenzten Terminierungsmarkt eine beherrschende Stellung (vgl. Senatsurteile vom 18.05.2005 - VI U (Kart) 7/05, Umdruck S. 7; vom 24.03.2004 - VI U (Kart) 35/03, Umdruck S. 10 f.; vom 28.09.2005 - VI U (Kart) 11/05, Umdruck S. 11 f., vgl. auch KG, WuW/E DE-R 1274, 1276 - GSM-Gateway; Stellungnahmen des Bundeskartellamtes vom 09.01.2004, Anlage B7, der Monopolkommission, Sondergutachten, Anlage B16 und der EU-Kommission vom 11.02.2003, Anlage B13).
  • LG Hamburg, 13.12.2007 - 315 O 553/07

    Wettbewerbsbeschränkung: Abschalten von Online-Werbeanzeigen eines

    Er muss so dringend auf die Erfüllung seines Anspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruchs oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (s. etwa OLG Düsseldorf zum Az. VI-U (Kart) 35/03).

    Umgekehrt ist die Schwelle für die zu fordernde Notlage höher anzusetzen, sofern die Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers nicht völlig zweifelsfrei und/oder spätere Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (auch dazu z.B. OLG Düsseldorf zum Az. VI-U (Kart) 35/03).

  • OLG Köln, 01.08.2018 - 19 W 32/18

    Domain-Registrar muss Speicherung von Informationen zu Tech-C und Admin-C nicht

    Der Antragsteller muss darlegen, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und der Erlass der Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile unumgänglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004, VI - U (Kart) 35/03); OLG München, Urteil vom 14.09.1995, 29 U 3707/95).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 2 U 5/21
    In die rechtliche Beurteilung ist hierbei auch einzubeziehen, inwieweit die Ablehnung einer Leistungsverfügung zu einer Rechtsverweigerung führt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2004, VI-U (Kart) 35/03, MMR 2004, 618, 619; OLG München, Endurteil vom 20. Juni 2018, 7 U 1079/18, BeckRS 2018, 13312 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - U (Kart) 24/05

    Wettbewerbsrecht: Verwendung eines Klischees in einer Freistempelanlage

    Nach der Rspr. des Senats ist hierfür eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, erforderlich, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruches angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruches oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl.: OLG Düsseldorf, MMR 2004, 618 (619) und MMR 2003, 108).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - U (Kart) 10/05

    Auslegung eines Endkundenvertrages zur Nutzung von SIM-Karten zu Zwecken des

    a) Hinsichtlich des nationalen Kartellrechts ist zunächst festzustellen, dass die Beklagte zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfügt (vgl. Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 7; Senatsurteil vom 24.3.2004 - VI-U (Kart) 35/03 Umdruck Seite 10/11).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - U (Kart) 11/05

    Telekommunikation: Zur Zulässigkeit der Verwendung von SIM-Karten zur Einsetzung

  • LG Köln, 03.08.2005 - 28 O (Kart) 288/05
  • VK Bund, 20.06.2005 - VK 7-22/05

    Überprüfung des Verfahrens zum Erwerb der Kontrolle über die Ish HoldCo;

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